Bilder (vermutlich) ohne ausreichende Angaben aus GFDL-Wiki

Hier ähnliche Fälle, zwar sind auf den Quellseiten (ein Wiki) Lizenzen angegeben (GNU GFDL - Bausteine), allerdings fehlt jeweils die Angabe zur Quelle, wie es eigentlich hier gefordert wird und damit bei einem direkten Upload bemängelt worden wäre. (Auch bei selbst erstellten Fotos und Zeichnungen darf ein Text wie „selbst fotografiert“, „selbst gezeichnet“ und eine Lizenzangabe, etwa Public Domain, Creative Commons oder GNU FDL, nicht fehlen. Vorlage:Bildquelle)
Bild:Telomian.jpg, Bild:Silken Windsprite.jpg, Bild:Chiendeporcelaine 03.jpg, Bild:McNab.jpg, Bild:Kyi Leo.jpg, Bild:Kishu.jpg, Bild:Kai.jpg, Bild:Volpino04.jpg, Bild:Irishwhitered.jpg, Bild:Kaidog.jpg, Bild:Haldenstovare.jpg, Bild:Hellinikos1.jpg, Bild:Poitevin-01.jpg, Bild:Epagneulfrancais.jpg, Bild:Bömischer Rauhbart.jpg, Bild:Rafeiro do Alentejo.jpg, Bild:Aidi.jpg
Bild:Stichelhaar1.jpg läßt vermuten, dass das Thema Lizenzierung dort nicht ganz so ernst genommen wird. Das Bild hat angeblich von Commons stammend über das Wiki jetzt zur dt. Wikipedia gefunden - leider wird der Urheber nicht genannt und auf gut Glück ist das Bild nicht auf Commons, allerdings unter http://www.agraria.org/cani/stichelhaar.htm im web auffindbar (evtl. auf Commons als URV entlarvt und gelöscht worden?) --Btr 01:54, 1. Jun 2006 (CEST)
Ich habe beim Bild:Stichelhaar1.jpg nachgefragt, die Lizenz scheint nicht wirklich stichhaltig: "Das Bild stammt von einer südamerikanischen Gallerieseite und ich habe wegen der Verwendung unter der GNU-Lizenz nachgefragt. Inzwischen stellte sich aber heraus, daß es von einer deutschen Stichelhaar-Vereinsseite stammt. Die Anfrage wegen der Nutzungsgenehmigung läuft. [..]" Warum aber bei dem Bild steht, dass es von Commons stammen soll, bleibt unklar. --Matt314 16:24, 1. Jun 2006 (CEST)

Merz von Quirnhein auf EN

Die Infos zu en:Image:MertzvonQuirnheim.jpg stimmen ? Dachte der 70. Todestag zählt. --Joystick 05:01, 31. Mai 2006 (CEST)

Ja, aber bring das mal den Leuten auf EN bei... ;-) Übrigens ist es nicht der 70. Todestag, sondern der 1. 1. des Darauffolgenden Jahres. -- Timo Müller Diskussion 07:31, 31. Mai 2006 (CEST)

mehrere Artikel

Hallo gibt es eine Möglichkeit wenn man mehrere Artikel aus Wikipedia benutzt einen Hinweis im Copyright oder wo anders zu machen ? Mit freundlichen grüssen -- Michael

Verstehe ich nicht. Lies Wikipedia:Lizenzbestimmungen und frag dann bitte nochmal --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:44, 31. Mai 2006 (CEST)

Bilder von Plakaten

In der Diskussion zu den Kandidaten Lesenswerte Artikel ist die Frage aufgekommen, ob es zulässig ist, ein Bild eines öffentlich aufgehängten Plakates (Werbung) anzufertigen und einzustellen. Ich bin mir leider bezüglich den Rechten nicht ganz im Klaren. Danke, --Patrick, «Disk» «V» 16:48, 31. Mai 2006 (CEST)

Laut Panoramafreiheit dürfen Werke, die die nötige Schöpfungshöhe erreichen, nur dann reproduziert werden, wenn sie dauerhaft im öffentlichen Raum angebracht sind. Ein Plakat, das nur zehn Tage oder auch etwas länger hängt, erfüllt das nicht. --h-stt !? 17:41, 31. Mai 2006 (CEST)
Das ist unsere wohlbegründete Praxis, auch wenn manche Juristen drüber streiten. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:44, 31. Mai 2006 (CEST)

Danke für die raschen Antworten, dann lassen wir die Zeckengefahr unsichtbar bleiben und nur die Betrachter des Originalplakates ihr ins Auge blicken. Grüße --Patrick, «Disk» «V» 17:59, 31. Mai 2006 (CEST)

Es kommt natürlich auch auf die Schöpfungshöhe an. Ein paar einfache Wörter plus eine stilisierte Zecke dürften noch nicht schützbar sein. --Fb78 15:41, 1. Jun 2006 (CEST)

In dem Artikel sind Teile des Songtextes zu bestaunen. Gibt es damit rechtliche Probleme oder nicht? --dEr devil (dis) 17:48, 31. Mai 2006 (CEST)

Ist vom Zitatrecht gedeckt --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 03:13, 1. Jun 2006 (CEST)

Frage teil2

FrageTeil2 hallo habe oben die Frage "mehrere Artikel" gestellt. Dazu nun die Fortsetztung: Man muss ja wenn man einen Artikel übernehmen will das darunter setzten :


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel XYZ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.


Gibt es eine Möglichkeit dass, wenn ich mehrere Artikel übernehmen will, einen Hinweis im Impressum oder im Copyright mache? In etwa :


Manche Artikel Stammen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.


--Michael

Nein. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:10, 31. Mai 2006 (CEST)

Kurzer URV-Absatz, lange Versionsgeschichte

Unter Wikipedia:Löschkandidaten/Versionen#Von_Benutzer:JEW_hinterlassene_Edits, Absatz Kannibalismus, stellt sich mir die Frage, ob eine Versionslöschung durchgeführt werden muss. 5 Sätze wurden 1:1 übernommen. Was muss erfolgen? --Hei_ber 18:27, 31. Mai 2006 (CEST)

Versionslöschung wäre übertrieben --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:12, 31. Mai 2006 (CEST)

Gemäß der Versionsgeschichte eine Übersetzung aus der englischen Wikipedia, allerdings wurde nicht nach Wikipedia:Übersetzungen vorgegangen und die ursprünglich übersetzte Version nicht angegeben. Im Review hat eine IP (84.137.13.208) darauf aufmerksam gemacht, dass dies gegen die GNU FDL verstößt, was ich nachvollziehen kann. Was nun ? Muss der Artikel wegen URV gelöscht und neu angelegt (bzw. korrekt übersetzt) werden oder kann man die fehlenden Informationen nachtragen ? Gruß, 84.163.245.191 21:27, 31. Mai 2006 (CEST)

Leider nehmen die meisten es hier bei Übersetzungen nicht so genau und treten die Rechte der beteiligten Autoren mit Füßen --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:11, 31. Mai 2006 (CEST)

Deswegen meine Nachfrage hier - reicht ein Nachtrag, z.B. in Form eines Hinweises in der Versionsgeschichte oder ist der Text eher als URV den LK zuzuführen ? --84.163.244.118 22:22, 31. Mai 2006 (CEST)

Das lässt sich nicht abschließend beantworten. Ich würde sagen: Nachweis auf Quelle und Autoren in der Versionsgeschichte ist zur Zeit ok, da MediaWiki bislang keine technische und lizenzrechtlich einwandfreie Lösung anbietet, und sonst könnten wir nie irgendwas fremdes unter GFDL lizenziertes nutzen oder auch nur innerhalb der Wikipedia mal etwas auf mehrere Artikel aufteilen etc. Historiograf mag das natürlich zurecht anders sehen, und sein Graf's Law ("was abgemahnt werden könnte, wird auch mal abgemahnt" oder so ähnlich) spricht natürlich auch dagegen. Sein lesenswerter Versuch, die bescheuerte GFDL mal nach allen Seiten zu beleuchten hier: Benutzer:Historiograf/GNU FDL Highway to Hell - FAQ zeigt jedenfalls deutlich, dass man eigentlich fast gar nichts 100%iges zur GFDL sagen kann, ohne auf immer neue Minenfelder zu stoßen. --AndreasPraefcke ¿! 16:34, 1. Jun 2006 (CEST)

Sind Hörproben URV

Hi, Leute! Mich würde mal interessieren ob privat aufgenommene Hörproben (z.B. aus Filmen) auch Urheberrechtsverletzungen sind? bzw. wie muss man sie verändern, entfremden, dass sie nicht mehr als Urheberrechtsverletzungen gelten? Danke. -- Häsk 08:48, 1. Jun 2006 (CEST)

Ich würde die Frage gern etwas erweitern(Notenzitate erfolgen ja bereits, z. B. bei Bruce Springsteen):
  • Ist es zulässig, von Musikstücken, für die noch Urheberrecht geltend gemacht werden kann, kurze Zitate einzustellen, die besprochen werden (etwa das Gitarrenriff von "Smoke on the Water", wenige Takte lang).
  • Hängt die Zulässigkeit davon ab, wie die Musik eingespielt wurde (Original Orchesteraufnahme/Bandaufnahme, versus Midi-Datei versus selbst eingespielt)? Eine Mididatei etwa ist ja letzlich auch nur eine Darstellung von Notenwerten.
  • Können aktuelle Konzertaufnahmen von urheberrechtsfreien (da Komponist entsprechend lange verstorben) Stücken zitiert werden?--Hei_ber 10:00, 1. Jun 2006 (CEST).

Alles nein. Wir akzeptieren hier nur kurze Textzitate, weder Bildzitate noch Audio-Zitate. Die Einspielung ist irrelevant, bei Konzertaufnahmen sind die Leistungsrechte der Aufführenden urheberrechtlich geschützt. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 12:46, 1. Jun 2006 (CEST)

Danke für die Antwort! Dann bleiben nur Notenzitate... --Hei_ber 13:55, 1. Jun 2006 (CEST)

Internetseite mit Text aus Wikipedia

Ich habe durch Zufall diese Webseite gefunden [1] und keinen Hinweis auf die Wikipedia gefunden. Der Text ist aber aus dem Artikel Moltebeere kopiert. Ist das rechtens? Zumindest sind doch die Bilder geklaut. Könnte da mal jemand gucken? In UR-Fragen unsichere -- Zirpe 09:47, 2. Jun 2006 (CEST)

Ein Fall für Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. Die Bilder werden sogar direkt von upload.wikimedia.org eingebunden! --BerndH 10:34, 2. Jun 2006 (CEST)
Danke. Hab´s da mal hingeschaufelt. -- Zirpe 10:44, 2. Jun 2006 (CEST)
Darf man Bilder von Wikipedia überhaupt direkt einbinden? Das ist doch Traffik Klau ! --CMEW 11:35, 31. Jul 2006 (CEST)

Korrekte Literaturangabe

Ich schreib grad an meiner Diplomarbeit in theoretischer Informatik und verwende 2-3 Formulierungen aus den Artikeln "Einwegfunktion" und "Zeitkomplexität". Als Quelle hab ich wie bei LaTex üblich in Eckigen Klammern ein Kürzel im Text nach den entsprechenden Sätzen eingegeben. Das Literaturverzeichnis im Anhang, dass den Kürzeln die gesamte Quellenangabe zuweist, erstelle ich mit bibtex, aber hier stellt sich mir die Frage, was ich korrekt eingeben muß. Reicht z.B:

author = http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:RobotQuistnix title = "Einwegfunktionen", aus freier Enzyklopädie Wikipedia

Üblicherweise zitieren wir hier nicht mit Autorennamen, siehe dazu letztgültig http://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Cite --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:06, 2. Jun 2006 (CEST)


Cool! :o) Vielen Dank, das hat mir sehr geholfen!

Bilder unter Crown Copyright

Können die Bilder, die in en:WP unter Crown Copyright verwendet werden, auch in de:WP verwendet werden? --84.61.66.156 22:06, 2. Jun 2006 (CEST)

Ja, wenn die Angabe korrekt ist. Leider gibt es in der en-Wikipedia viele Irrtümer über Crown Copyright und es werden zB deutsche Fotos, die im Imperial War Museum genutzt werden, als Crown Copyright bezeichnet. Das ist natürlich falsch. Dem Crown Copyright unterliegen nur Werke, die von Beamten und Soldaten der Krone gemacht wurden. Und die Vorschriften über die Schutzdauer des Crown Copyrights sind auch etwas kompliziert, weil sie sich mehrfach geändert haben. Sicher frei sind nur Bilder vor 1956, also alles zB aus dem zweiten Weltkrieg, was von britischen, kanadischen und australischen Soldaten fotografiert wurde. Also verlass dich nicht blind auf die Lizenzen, sondern denke selbst mit. --h-stt !? 09:29, 3. Jun 2006 (CEST)
Hallo, ohne es besser zu wissen, müsste es nicht genauer heißen ... die von Beamten und Soldaten im Dienst der Krone gemacht wurden. ... Es könnte ja auch sein, dass ein Soldat ein Photo in seiner Freizeit gemacht hat, dann wäre es doch nicht frei, oder? --Gruß Martin 11:37, 3. Jun 2006 (CEST)

Kümmert sich bitte jemand um diesen Ausschnitt aus einer Swisstopo-Karte, die "Bildlizenz" ist eine glatte Lüge. Das Verfahren für Bild-URVs ist leider nicht beschrieben, sondern nur Text-URVs und gewöhnliche LA für Bilder. --83.79.150.122 16:59, 3. Jun 2006 (CEST)

Ist nun unter Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/3. Juni 2006#Bild:Plan.340.jpg zu finden. --BerndH 17:49, 3. Jun 2006 (CEST)
Aha, das geht auf "regulärem" Weg. Vielen Dank. --83.79.150.122 17:57, 3. Jun 2006 (CEST)

Soll angeblich PD sein, ich verwette mein Frühstück darauf, dass es das nicht ist. Der Benutzer reagiert allerdings nicht und zeigt sich allgemein wenig kooperativ. *sigh* --Gardini · Schon gewusst? 13:37, 4. Jun 2006 (CEST)

Es kommt von hier. Sind Screenshot erlaubt? --DerHexer (Disk., Bew.) 13:39, 4. Jun 2006 (CEST)

Urheberrecht bei Übersetzung von englischsprachigen Pressemitteilungen für das Intranet

Begehe ich eine URV, wenn ich Pressemitteilungen der nicht-deutschen Konzernmutter für die Intranetseite der Firma ins Deutsche übersetze (selbstverständlich unter Hinweis der Fundstelle des Originalartikels bzw. unter Gegenüberstellung des englischen Originals und der deutschen Übersetzung)?

Wir beantworten hier schwerpunktmäßig Fragen zu Urheberrechten im Zusammenhang mit der Arbeit an der Wikipedia und geben keine allgemeine Rechtsberatung. WENN die Pressemitteilungen Schöpfungshöhe erreichen und nicht für die allgemeine Nutzung freigegeben sind und das Intranet gross genug ist, um den Öffentlichkeitsbegriff des Urheberrechts hinsichtlich der öffentlichen Zugänglichmachung zu erfüllen, dann ist es eine URV. Kommt aber immer auf die PM an. Im übrigen: Innerhalb einer Firma bzw. eines Firmenverbunds ist es aunüblich, sich auf Schranken oder Ausnahmen des Urheberrechts zu berufen. Man klärt das bitteschön mit der Konzernmutter --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:19, 4. Jun 2006 (CEST)

Kopf Portal:Bonn (alt)

Gerade wird hier fleisig am Entwurf für das Portal:Bonn gearbeitet und wir sind auf der Suche nach einem anständigen und repräsentativen Bild für den Kopf. Ich habe mal einen Entwurf gebastelt, bei dem aber die Urheberrechtsfrage nicht ganz geklärt ist. Das Bild besteht zum einen Teil aus einen GFDL-Bild von Tohma und zum anderen Teil aus dem Bonner Wappen. Um diese Komposition zu erstellen habe ich aus dem orginal Wappen nur den Löwen ausgeschnitten und in den Rest des Bildes eingesetzt. Der Löwe ist das einzige Teil aus dem eigentlich geschützten Bild. Die Frage ist, ob das dann eine URV ist.

Das Bild habe ich zur Ansicht hier hochgeladen, es wird aber natürlich bis zur Klärung nicht genutzt. Wäre für eine sachkundige Meinung dankbar. Gruß --Triggerhappy 21:38, 4. Jun 2006 (CEST)

Wappenfragen beantwortet ST --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:56, 5. Jun 2006 (CEST)

Huhu! Kann mir hier mal einer helfen? ;) --Triggerhappy 22:23, 8. Jun 2006 (CEST)

Schützen von Fotos

Bei welcher amtlichen Stelle kann ich meine von mir gemachten erstellten Fotos urheberrechtl. schützen lassen. Verfahrensfrage Danke, D. Weise

Nirgends und wir sind hier keine Rechtsberatung. Frag einen Anwalt deines Vertrauens --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 02:15, 5. Jun 2006 (CEST)

Frage (Google)

Kann man Bilder von Google hochladen?

Bitte die Frage verständlicher formulieren. --Fb78 13:32, 5. Jun 2006 (CEST)

Er meint, ob man Bilder, die man bei der Google Bildersuche gefunden hat, bei Wikipedia benutzen darf.

Grundsätzlich nein, es sei denn, die Bilder stehen unter einer freien Lizenz, die Weiternutzung (auch kommerziell) mit oder ohne Veränderungen des Bildes zulässt. --Matt314 21:16, 16. Jul 2006 (CEST)

Dauerstreit um Zitat der 12-Schritte (Kurzform) der Anonyme Alkoholiker

Problem:

  • Es wird gestritten ob das Zitieren der 12-Schritte-Kurzform ([2]) in voller Länge, ohne Kommentar, mit Quellenangabe und Copyright-Angabe, eine URV ist.
  • Ob das Umformulieren, erstens eine Interpretation/Bewertung sein könnte und nach meiner Überlegung als ein Plagiat gesehen werden könnte.

Orte der bisherigen Diskusion:

Ich denke das dass Beispiel vergleichbar ist mit diesem Fall. Also das Volle Zitat der 12-Schritte Okay ist.

Ein etwas ratloser Mr.bloom 14:41, 5. Jun 2006 (CEST)

Hi Mr. Bloom. Danke für die Initiative! Ich habe übrigens gerade mit Alcoholics Anonymous World Services (AAWS) in New York telefoniert. Die zuständige Bearbeiterin gab mir ihre E-Mail-Adresse und bat mich, die Anfrage schriftlich einzureichen. Ich wühle ich gerade durch die entsprechenden Seiten auf der englischsprachigen Wikipedia. Die haben nützliche Formbriefe. Es geht voran. Eine offizielle Erlaubnis wäre natürlich am einfachsten (aber bei GNU FDL unwahrscheinlich). Auf das Zitatrecht (engl. "fair use") bin ich neugierig: In welchem Umfang darf man aus den 12 Schritten zitieren, selbst wenn AA keine Zustimmung erteilt? --Arne Neem 23:25, 5. Jun 2006 (CEST)
Bitte ließ Großzitat. Wenn der Artikel eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den einzelnen Punkten (nicht notwendigerweise zu jedem, aber schon gegliedert) bietet, dann ist ein Großzitat gerechtfertigt. Saubere Quellenangabe nicht vergessen. Da braucht es dann keine Erlaubnis, keine Vermittlungsausschüsse und keine rechtlichen Diskussionen am falschen Ort. --h-stt !? 07:21, 6. Jun 2006 (CEST)
Ich bin der Meinung das die wörtlich Nennung der 12-Schritte zu 99,9999% mit der Definition von Großzitat abgedeckt ist. Ich sehe keine einseitige Interessen-Verletzung. Weder bei den AA-Befürwörter noch bei den AA-Gegnern. Wenn es keine weiteren Einsprüche gibt, werde ich sie nun in den Artikel einfügen. Hier mein konkreter Vorschlag: Benutzer:Mr.bloom/aa_zitat. Ich würde es gerne noch in eine grau unterlegte Box packen um es noch deutlicher vom Rest des Artikels abzusetzen. Weiß aber nicht wie das geht. Mr.bloom
Klingt gut. Nur: wer hält jetzt seinen Kopf hin und fügt das Zitat ein? Das sollte jemand machen, der auch für eine mögliche juristische Auseinandersetzung mit den AA bereit steht. Ich will nicht, dass die Wikipedia wegen eines anonym eingefügten Zitats von einer klagefreudigen Institution Ärger bekommt. (Beispiel einer AA-Klage: Urteil 1 U 22/00 Oberlandesgericht Frankfurt am Main (2003)) Wenn jemand das Risiko auf sich nehmen will, gerne. Den betroffenen Artikeln würde das Zitat nutzen. Aber es sollte jemand machen, der weiß, was er tut. --Arne Neem 16:52, 6. Jun 2006 (CEST)
Hast du die Quelle aus dem Posting von Henning Schlottmann vom Montag, 5. Juni 2006 10:09:28 aus de.soc.recht.marken+urheber?
In diesem Fall Wurde das gesamte Buch, kommentarlos nachgedruckt und damit Geld verdient. Findest du den Fall vergleichbar?
"klagefreudigen Institution"...hört, hört! Hast du neue Fakten? Dann mal her damit. Wie liegt den AA so im Ranking im Vergleich zu Scientology, Zeugen Jehova, Universelles Leben und Fiat Lux? Hast du Statistiken? Fragen, Fragen...nix als Fragen...Mr.bloom 02:21, 7. Jun 2006 (CEST)

Grün und blau in verschiedenen Sprachen

In dem Artikel Grün und blau in verschiedenen Sprachen wurde anscheinend der zweitletzte Absatz aus dem Zeitartikel uebernommen (dort der letzte Absatz). Kann das bitte jemand korrigieren, mir sah das zu kompliziert aus.

Geschichte Schmalkaldens und Schöpfungshöhe

Im Zusammenhang mit einem URV/Versionen-Eintrag tauchte die Frage auf, ob eine einfache Liste von Geschichtsdaten (Beispiel: Geschichte Schmalkaldens Schöpfungshöhe besitzt und somit bei einer Kopie in die Wikipedia als URV anzusehen ist oder nicht? --Martin Zeise 23:42, 7. Jun 2006 (CEST)

Wenn das keine Schöpfungshöhe darstellt, dann sind alle "Artikel" Liste der ... falsch lizensiert und müßten als PD gekennzeichnet werden, was aber neben Bildern meines Wissens nur Pressemitteilungen hier sind. PerKu 00:03, 8. Jun 2006 (CEST)
Stimmt nicht. Alle Inhalte sind GNU FDL-lizenziert, auch die gemeinfreien. Sind sie gemeinfrei, ist die GNU FDL natürlich nicht zu beachten wie z.B. bei wörtlichen Meyers-Übernahmen. Die Liste befindet sich in einer Grauzone, siehe Wikipedia:Textplagiat --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:16, 8. Jun 2006 (CEST)

Biografie einer Person erstellen = Verletzung der Privatsphäre/Persönlichkeitsrecht?

Hallo,

diese Woche habe ich einen Artikel (Biografie) über einen Person erstellt. Die Daten für die Biografie habe ich von der Webseite der Person Die Daten der Webseite sind in der Art:
1978 - Gründung des Vereins XY
1984 - Verleihung des Bundesverdienstkreuzes am Bande
1990 - Ernennung zum Vize-Präsidenten des Verbandes XZ

Benötige ich von der Person eine Erlaubnis um:
1. überhaupt einen Artikel im Wikipedia zu verfassen?
2. die Daten von seiner Webseite zu nutzen
Einen copyright-Vermerk hat die Person auf seiner Webseite. Theoretisch kann man die Daten aber auch irgendwie anderst im Netz finden bzw. genügt es als Quelle die Webseite anzugeben?

Danke & Gruß
--Cwanner 11:27, 8. Jun 2006 (CEST)

Das hat mit Urheberrecht nichts zu tun, denn die Fakten eines Lebens sind urheberrechtlich nicht schutzfähig, nur der Wortlaut ihrer Darstellung. Aber ein Artikel kann Persönlichkeitsrechte verletzen. Das ist bei den von dir genannten Angaben aber nicht der Fall, eine Peson, die in der Öffentlichkeit steht und eine Auszeichnung wie das Bundesverdienstkreuz verliehen bekommen hat, deren grundsätzlichen Lebensdaten dürfen veröffentlicht werden. Schwierig wird es nur bei Informationen aus der persönlichen und intimen Sphäre, diese dürfen nur in besonderen Fällen in einen Artikel aufgenommen werden. Dein Artikel dürfte unter beiden von dir angesprochenen Aspekten völlig unproblematisch sein. --h-stt !? 12:29, 8. Jun 2006 (CEST)

Das hab ich mich auch schon oft gefragt: Ob nämlich eine Person, eine Firma etc. sich dagegen wehren kann, sich hier wiederzufinden (bei erfüllter Voraussetzung, keine Persönlichkeitsrechte zu verletzten), wenn nämlich die Person/Firma "an der Grenze der Relevanzschwelle" schlicht und einfach nicht öffentlich sein will. Beispiele: "Weingut" unter der Hand im eigenen Garten (als nicht mehr geschützt sehe ich dieses Beispiel, wenn der Bericht schon im TV kam); Ehefrau eines (öffentlich bekannten) Geschäftsmanns, die in der Freizeit malt - nach eigenem Verständnis nicht Künstlerin - und ihre Bilder bei geschäftlichen Veranstaltungen mitbringt und verkauft (ist das noch Privatsphäre)? --Reise-Line Fahr mal hin! 13:47, 8. Jun 2006 (CEST)

Erstmal Danke an GDelhey
Darf ich einen tabellarischen Lebenslauf also quasi 1:1 kopieren, wenn ich die Quelle unter dem Lebenslauf angeb oder kann ich auf die Quelle eigentlich auch verzichten?
--Cwanner 14:37, 8. Jun 2006 (CEST)

Die Wikipedia-Grundsätze verlangen, dass alle Daten aus überprüfbaren, öffentlich zugänglichen Quellen stammen und mit Standpunktzuweisung distanziert wiedergegeben werden. Das schließt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Hauptsache aber bereits quasi von vorn herein aus. Ganz besonders, wenn die Person die Daten selbst auf ihrer Webseite öffentlich gemacht hat.

GDelhey, dieser Fall war anders; jemand hat Dinge über die Person veröffentlicht, welche vorher nicht öffentlich waren und für die sich keine Quelle angeben lies. Zwar hätte man hier durchaus rechtlich für eine legale Erstveröffentlichung wegen öffentlichen Interesses argumentieren können, aber wie gesagt ist die Wikipedia eine Enzyklopädie, und Erstveröffentlichungen sind hier selbst dann durch die Richtlinien ausgeschlossen, wenn sie rechtlich legal sind! (Was hier andererseits aber auch alles andere als gesichert war; auch Chancen für die Gegenseite wären vor Gericht durchaus dagewesen.)

Cwanner, Du darfst einen Lebenslauf nicht 1:1 kopieren, da er urheberrechtlich geschützt ist, und da ist es völlig egal ob Du die Quelle dabeischreibst oder nicht, denn Quellenangabe schützt entgegen einem weitläufigen Missverständnis nicht vor URV! Du musst die Dinge mit Deinen eigenen Worten wiedergeben.

Abschließend kann ich nur nochmal betonen, dass das Risiko beim Einsteller liegt und auch eine Frage hier auf dieser Seite nicht entlastet. Wer etwas in der Wikipedia schreibt, trägt die volle rechtliche Verantwortung dafür; der potentielle Geschädigte wird sich nicht an die Wikipedia halten, sondern direkt an den Einsteller! Insofern kann ich nur empfehlen, den eigenen Anwalt zu fragen, wenn man sich bei potentiell heiklen Sachen nicht ganz sicher ist. --Rtc

Dann werd ich den Text nochmal rausnehmen und in in eigenen Worten versuchen neu zu formulieren
Danke!
--Cwanner 15:11, 8. Jun 2006 (CEST)

Grundsätzlich ist den Antworten von Rtc nicht ohne weiteres zu vertrauen, um das mal knallhart zu sagen. Rtc ist mit dem Labyrinth der hiesigen Hilfeseiten noch nicht hinreichend vertraut, er vertritt abweichende Positionen, die nicht Konsens sind und zitiert auch nicht die maßgeblichen Seiten.

Auch die Sichten des Historiograf sind immer mit einer Prise Salz zu lesen.
Auf den von ihm zitierten Seiten findet sich nichts, was meinen Angaben wesentlich widerspricht. Klar ist ein Lebenslauf nicht als solcher geschützt, sondern nur die Ausformulierung, soweit sie eine Schöpfungshöhe erreicht. Das hatte ich aber hinreichend klar gemacht. Achso: Ich habe oben vergessen zu erwähnen, dass die Quelle, die über die Person schreibt, relevant sein muss (Aufnahmekriterium Quelle) und die Person selbst ebenfalls (Aufnahmekriterium Artikel).
Ich finde es immer wieder lustig anzusehen, wie Historiograf sich händeringend und mit ausgiebiger Benutzung von Fettschrift von mir distanziert, obwohl ich ihm vom Prinzip her bei vielen seiner Positionen völlig zustimme und nur manchmal in Detailfragen abweichende Meinungen habe. --Rtc 20:49, 8. Jun 2006 (CEST)
Ich denke Historiograf vertritt die Ansicht:Es soll keine anderen Götter neben mir geben. Und Gottheiten sind ja perse fehlerfrei.--89.49.202.76 21:05, 8. Jun 2006 (CEST)

Fotografien aus dem Bundesarchiv Koblenz

Hallo,

in einem meiner Bücher fand ich eine Abbildung von Fritz Reinhardt aus dem 30er-Jahren. Als Quelle für das Bild ist das Bundesarchiv Koblenz angegeben. Nun heißt es dort, dass alles, was dort eingelagert und älter als 30 Jahre ist (wie in meinem Fall) "für Jedermann frei verwendbar ist". Darf ich das Bild hochladen, wenn ja, welchen Lizenzbaustein nimmt man für ein Bild aus dem Bundesarchiv? Schonmal Danke im Vorraus --Michael S. zufrieden? unzufrieden? 20:26, 8. Jun 2006 (CEST)

Das Archiv kann nicht über das Urheberrecht des Fotografen verfügen. --Rtc 20:32, 8. Jun 2006 (CEST)
Im Artikel Bundesarchiv (Deutschland) steht aber: "Nach dem Bundesarchivgesetz hat »Jedermann« das Recht, Archivgut des Bundes, das älter als 30 Jahre ist, zu benutzen." Wie darf man das verstehen? --Michael S. zufrieden? unzufrieden? 21:22, 8. Jun 2006 (CEST)
Benutzen zu welchen Bedingungen? Wenn sie Fotos frei zur Verfügung stellen, setzen sie sich über gültiges Recht hinweg. Ralf   21:25, 8. Jun 2006 (CEST)
"Weitergehende gesetzliche Rechte ... bleiben unberührt." §5(1) [3]. Mit Nutzen ist hier gemeint, dass die Materialien nach dieser Zeit überhaupt erst zur Nutzung herausgegeben werden. Ob und wenn ja wie sie dann auch tatsächlich urheberrechtlich genutzt werden dürfen ist eine Frage, welche das Bundesarchivgesetz garnicht behandelt. --Rtc 21:30, 8. Jun 2006 (CEST)

Nutzen heisst in diesem Zusammenhang NUR: persönlich einsehen. Über die Art der Nutzung bestimmt das Bundesarchiv nach pflichtgemäßem Ermessen. Es kann nach seiner eigenen Rechtsansicht, die ich nicht teile, sogar das Fotografieren der Unterlagen verbieten, weil es Reproduktionsgebühren kassieren will und zwar auch für gemeinfreie Sachen und für Bilder, an denen es ganz sicher keine Rechte hat, sondern bei denen die Rechte bei anderen liegen. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:13, 8. Jun 2006 (CEST)

Mein Reden - sie vermarkten Rechte, die sie garnicht besitzen. Ralf   01:21, 9. Jun 2006 (CEST)

Quellenangabe

Schützt eine korrekte Quellenangabe vor strafrechtlicher Verfolgung wegen Urheberrechtsverletzung? --84.61.71.139 21:02, 8. Jun 2006 (CEST)

Sie schützt vor überhaupt nichts. Es gibt eine Ausnahme im Urheberrecht, das Zitat, das in bestimmten Kontexten die wiedergabe von Teilen eines Werks erlaubt. Das Zitat muss klar gekennzeichnet sein und mit Quellenangabe versehen sein. Der Text darf sich nicht zueigen gemacht werden; das Zitat muss sich auf das nötigste beschränken und darf nicht mussbraucht werden zur Übernahme von Teilen eines Werks oder eines ganzen Werks als Teil des eigenen (wie es gerne in Blogs unter dem Vorwand eines Zitats gemacht wird). Das ist nämlich genau das, was durch das Urheberrecht verboten werden soll. (Eine korrekte Quellenangabe könnte im Extremfall sogar verschärfend zu bewerten sein, da es ein Unrechtsbewusstsein kennzeichnet und zeigt, dass der Handelnde vorsätzlich seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, indem er sich trotz dieses Unrechtsbewusstseins nicht ausreichend informierte.) --Rtc 21:09, 8. Jun 2006 (CEST)

Wir sehen einmal mehr, wie wenig hilfreich die Beiträge von Rtc oft sind. Auch hier gilt: nachpüfbares Wissen ist wertvolleres Wissen. Darum geben sorgfältige Mitarbeiter der Wikipedia die Wikilinks zu den maßgeblichen Artikeln an, wo man Näheres nachlesen kann:

Logos

Ich habe folgendes Lizenz für Logos für falsch: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:GENUIN_logo2.jpg ??? Nach der Lizens darf ich doch alles damit machen, oder? Ich bitte um eine konstruktive Antwort, ob die Freigabe unter dieser Lizenz eher irtümlich geschah! --Schmitty 02:53, 9. Jun 2006 (CEST)

Warum hältst du sie für falsch? Außerdem darfst du das uns nicht fragen, sondern eher den Benutzer, der das Bild hochgeladen hat. --Fb78 10:06, 9. Jun 2006 (CEST)

Du verwechselst die Freigabe unter einer freien Lizenz mit einer allgemeinen Freigabe. Die Freigabe unter einer freien Lizenz betrifft nur das Urheberrecht, schliesst aber einen marken- oder namesrechtlichen Schutz nicht aus. Wenn du das Foto einer berühmten lebenden Person hier findest, das unter GNU FDL steht, darfst du es nicht auf einen kommerziell vertriebenen Kaffebecher drucken lassen (auch wenn du die GNU FDL im Volltext mit auf den Becher druckst), weil das Recht am eigenen Bild gilt. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:01, 9. Jun 2006 (CEST)

Darf ein Firmenlogo wie das von Aldi unter [[4]], das gemeinfrei eingestellt wurde, verändert werden? In bezug auf das Urheberrecht schon, markenrechtlich kann es Probleme geben - sehe ich das richtig? --Franux 23:09, 16. Jun 2006 (CEST)

Ja, siehst du --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:06, 17. Jun 2006 (CEST)

Moment - eigentlich gibt es ja zwei Urheber, den Fotografen (der sein Foto aber unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation eingebracht hat) und den Ersteller des Logos, der die Rechte am Logo selbst bsitzt bzw. diese an Aldi übertragen hat - was ist mit dem zweiten Rechteinhaber? Schaut der nun durch die Finger? --Franux 15:22, 17. Jun 2006 (CEST)

Kommt ganz darauf an. Wenn der fotografierte Bildausschnitt nur das Aldi-Logo darstellt, man es sich also quasi wie eine Kopie vorstellen könnte, dann hat der Fotograf damit das Urheberrecht verletzt. Fotografiert er aber den Aldi-Markt um die Ecke, und das Logo ist dann nunmal bestandteil des Bildes, dann hat der Fotograf ganz normal die Rechte an seinem Foto und verletzt damit auch keine anderen Rechte (außer vielleicht Persönlichkeitsrechte von Aldikunden, die mit auf's Foto gelangt sind ^^). Anderes Bsp: du wirst kaum die Rechte eines Künstlers verletzten, wenn du einen Betrachter eines seiner Bilder im Museum dabei fotografierst, wie er sich das Bild anschaut. --Treysis 02:04, 26. Jun 2006 (CEST)
Treysis redet schlicht Unfug und verwechselt mehrere voneinander unabhängige Rechte. Natürlich ist das Aldi-Logo mangels Schöpfungshöhe nicht urheberrechtlich geschützt. Natürlich hat der Fotograf nicht alle Rechte an seinem Foto, das Logo ist nach wie vor markenrechtlich geschützt und darf nicht freigestellt und dann als Marke geführt werden. Natürlich sind Persönlichkeitsrechte von Kunden nicht berührt, wenn sie Beiwerk sind. Natürlich ist die Fotografie eines das Bild eines Künstlers anschauenden Betrachters im allgemeinen eine klare URV, hier wird man nicht argumentieren können, dass das Bild lediglich Beiwerk ist. Im Gegenteil, im allgemeinen wird die betrachtende Person das Beiwerk sein.--Rtc 13:20, 1. Jul 2006 (CEST)


copyright vs. Schöpfungshöhe

Ich habe vor einiger Zeit ein Buch verfasst, das auf einen alten PC Game basiert, das copyright obliegt EA, die es von Origin Systems erhielten, nachdem sie die Firma schluckten. Meine Anfrage bei EA wurde dahingehend abgewürgt, das EA von mir eine Gewinngarantie von $ 100.000 abverlangte.

Meine Frage ist nunmhr folgende: in wie weit muß sich meine Geschichte vom Game abheben? Sämtliche Hauptfiguren entstammen meiner Fantasie, die Handlung ist komplett auf meinen Mist gewachsen, das Game wurde weder verfilmt noch ist es zur Zeit auf modernen Rechnern überhaupt lauffähig. Eine Suche im TESS ergab dann, das EA die "Markenrechte" am LOGO des Games gar nicht mehr inne hat... mit anderen Worten: jeder könnte ein Game oder ähnliches mit dem Namen des Orginals versehen, ohne rechtliche Konsequenzen zu befürchten...

Derzeit würde eine Veröffentlichung des Buches vielleicht ein paar hundert verkaufte Exemplare bringen. Weiß jemand etwas über Schadensersatzhöhen?

Danke im voraus.

Wir machen hier keine kostenlose Rechtsberatung. Das dürfen wir auch gar nicht. Bitte wende dich an einen Rechtsanwalt. --Fb78 10:03, 9. Jun 2006 (CEST)

Verwendung ausschließlich von Bildern in Printdokumenten

Hallo,

ich habe eine kurze Frage: Darf ich Bilder wie z.B. von Pflanzen in ein Printdokument, z.B. schulunterrichtsbegleitendes Material, unter Nennung des Autors und der GNU-Lizenz verwenden ohne dabei den Urheberrechtsschutz des Printdokuments zu verlieren? Sprich: Verliere ich den orginären Urheberrechtsschutz des kompletten z.B. 20-seitigen Dokuments, wenn auch nur ein Bild unter der GNU-Lizenz (natürlich bzgl. des Bildes unter Lizenz- und Autorennennung) in dem Dokument enthalten ist?

Vielen Dank für eine Antwort!

Den Urheberrechtsschutz verlierst du sowieso nie. Auch unter GFDL bleibt er gewahrt. Doch zu deiner Frage: Nein, du musst nicht das ganze Dokument unter GFDL stellen, wenn du ein GFDL-Bild integrierst. --Fb78 10:04, 9. Jun 2006 (CEST)

team logos

hey jungs ich hab dieses logo gefunden und würde es gern im deutschen artikel einbauen, nur funzt das mit dem [[bild:StLouisRams_100.png]] nicht ... darf ich das bild aus dem englischen commons nicht nehmen? wenn doch, wie kann ich es anzeigne lassen? oder muss ich es auf commens.de hochladen? danke --MasterChief 17:34, 9. Jun 2006 (CEST)

Das Bild liegt nicht bei Commons, sondern ist nur in der en.wikipedia hochgeladen worden. Außerdem bitte beachten: es ist dort als fair use gekennzeichnet, diese Art der Lizenzierung wird weder bei Commons, noch in der de.wikipedia akzeptiert. --Tsui 17:44, 9. Jun 2006 (CEST)
alles klar, dann darf ich das nicht verwenden. was wäre mit einem bild von einem jersey, das mir gehört? darf ich das hochladen/verwenden? --MasterChief 18:02, 9. Jun 2006 (CEST)

was ist ein jersey? und was sieht man da auf dem bild? --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:40, 9. Jun 2006 (CEST)

So etwas, vermute ich. --Tsui 20:08, 9. Jun 2006 (CEST)
richtig - und wenn amn den ärmel gut trifft, kann man das logo erkennen. also , darf ich das verwenden? --MasterChief 20:19, 9. Jun 2006 (CEST)
Nein. Wenn du ein Hemd kaufst, erwirbst du nicht zugleich die Rechte am darauf abgebildeten Motiv. --Fb78 00:23, 10. Jun 2006 (CEST)

Schöpfungshöhe des Logos? --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:31, 10. Jun 2006 (CEST)

hä? --MasterChief 16:12, 10. Jun 2006 (CEST)
@ MasterChief: Lies Schöpfungshöhe @ Histo: Das wirst du wohl am besten beurteilen können. -- Timo Müller Diskussion 16:21, 10. Jun 2006 (CEST)
schaus dir an, link in meinem ersten 'post' das logo ist das emblem einer amerikanischen football mannschaft --MasterChief 19:17, 10. Jun 2006 (CEST)

kann keine schöpfungshöhe erkennen --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 23:13, 10. Jun 2006 (CEST)

also darf ichs hochladen und verwenden? unter welcher lizens? --MasterChief 00:03, 11. Jun 2006 (CEST)
Wenn Historiograf das meint... {{Bild-Logo}} ist die Lizenz der Wahl. --Fb78 02:41, 11. Jun 2006 (CEST)
Das ist keine Lizenz, nur ein zusätzlicher Hinweis! -- Timo Müller Diskussion 22:26, 12. Jun 2006 (CEST)

Mein Wort ist hier immer noch nicht Gesetz Wenn jemand anderer Ansicht ist als ich, darf er das immer noch sagen und braucht das nicht auf so hinterfotzige Art anzudeuten. Ich vertrete meine Meinung entschieden und streitbar, mitunter auch scharf, aber ich respektiere auch andere Meinungen, wenn sie mir sachlich begründet erscheinen. Sollte vielleicht betont werden, da die meisten hier gemäß dem ehernen Grundsatz Geh vom Schlechten aus, wenns Historiograf betrifft anders denken --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:26, 11. Jun 2006 (CEST)

Links zu Wikipedia-Artikeln

Hallo, ich möchte von meiner Web page ( Feinkosthandel) Links zu bestimmten interessanten Wikipedia-Artikeln ( über Käse, etc. ) setzen. Ist das erlaubt?

Danke Werner Kraußer
(vorstehender unsignierter Beitrag vom 13:57, 10. Jun 2006 stammt von 83.171.165.119DiskussionBeiträgeNachtrag-INFO)

Selbstverständlich. -- Timo Müller Diskussion 16:19, 10. Jun 2006 (CEST)
Wüsste nicht was dagegen spricht, und es geht weit mehr: Wikipedia:Weiternutzung.   -- PARADOX 06:30, 11. Jun 2006 (CEST) [i]

Frage it. Wikipedia

Hallo, auf der italienischsprachigen Wikipedia habe ich Bilder mit dieser Lizenz gefunden:

"Questa immagine può essere utilizzata solo per scopi non commerciali. Va pertanto rimossa da eventuali versioni commerciali di Wikipedia." etwa: "Dieses Bild darf für nichtkommerzielle Zwecke verwendet werden. Eventuelle kommerzielle Versionen der Wikipedia müssen es daher entfernen."

Darf man das hier verwenden? Danke und Grüße --Jockl1979 00:02, 11. Jun 2006 (CEST)

Nö, wir fordern auch kommerzielle Verwendbarkeit. --Fb78 02:39, 11. Jun 2006 (CEST)
Danke für die schnelle Antwort! Aber darf man fragen: Wieso? Weshalb? Warum? :-) --Jockl1979 15:14, 11. Jun 2006 (CEST)

Darüber kann man sich auf vielen Seite der diversen Wikimedia-Projekte informieren. Ein bündige Begründung auf Deutsch bleibt noch zu schreiben, was aber nicht bedeutet, dass man Probleme mit der Begründung hätte. Hier nur so viel: Wenn wir die Weiternutzung der Wikipedia als Ganzes unterstützen, weil jede Weiternutzung freies Wissen verbreitet, können wir Weiternutzern nicht abverlangen, bei zehntausenden Bildern jedes einzelne zu überprüfen bzw. alle möglichen Einschränkungen zu beachten, auch wenn diese automatisiert auswertbar sind. Auch kommerziell verbreitetes Wissen ist Wissen. Kommerziell sind z.B. auch Presseerzeugnisse, auch wenn diese einen beachtlichen Beitrag zur politischen Meinungsbildung leisten --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:23, 11. Jun 2006 (CEST)

Darüber wie hilfreich die Beiträge der kommerziellen Verwerter der Wikipedia, angesichts der daraus resultierenden Konsequenzen für die nichtkommerzielle Onlineversion, für die einmal für die Wikipedia formulierten Ziele sind, kann man sicher geteilter Meinung sein. Aber ich respektiere natürlich trotzdem die hier gängige Praxis. Danke für die Antwort. Viele Grüße --Jockl1979 18:58, 11. Jun 2006 (CEST)

Google Earth

Ist hier und bei anderen Google Earth-Satellitenaufnahmen die Lizensierung korrekt? 217.233.121.48 05:03, 11. Jun 2006 (CEST)

Nein, Bilder aus Google Earth können in der deutschsprachigen Wikipedia und auf Commons nicht verwendet werden. Das angegebene ist wegen Urheberrechtsverletzung als Schnelllösch-Kandidat markiert worden, und ich habe es aus Wüsting entfernt, wo es verwendet wurde. —da Pete (ばか) 15:14, 11. Jun 2006 (CEST)

Benutzung von Artikeln in Wikipedia.

Ich habe eine Frage. Ich möchte von Ihrer Seite "Rassestandart Golden Retriever bis Wesen" verschiedene Texte sowie das Bild eines Golden Retrievers auf meiner Homepage unter Retriever Wissen verwenden.

Darf ich das so einfach oder ist das verboten????

Antwort bitte an E-Mail: <e-mail-adresse entfernt>

Mit freundlichen Grüßen und herzlichen Dank im voraus Hans Leo Sturm

Ja, das geht. Bitte schau dir die Regeln dafür unter Wikipedia:Weiternutzung an. --h-stt !? 20:42, 11. Jun 2006 (CEST)


Nochmals die Ergänzung zu meiner Frage.

Ich habe mir jetzt mal das Bild eines Golden Retrievers und den dazugehörenden Text heruntergeladen. Vielleicht könnten Sie sich das mal auf meiner HP anschauen. URL. Http://www.hansleo-sturm.de . In der Navigation auf Mein Hund Babsi klicken dann auf Retriever Wissen klicken. Ich hab druntergeschrieben das ich das von Wikipedia habe. Da ich noch nicht weiß wie ich einen Link auf Ihre Seite setzen kann. Auch wiß ich nicht wie man die Lizenzhinweise eistellen müßte. Ich hoffe das das so wie ich es gemacht habe in Ordnung ist. Die Rassestandarts habe ich vom FCI Auch das habe ich daruntergeschrieben.

Mit freundlichen Grüßen Hans Leo Sturm

Logo der Bundesregierung

Fällt das unter zu geringe Schöpfungshöhe? (oben links auf www.bundesregierung.de) --Forrester 21:56, 11. Jun 2006 (CEST)

Vermutlich ja. Lad es aber bloß nicht auf Commons hoch, dort herrscht kein Verständnis für German Schöpfungshöhe. --Fb78 08:47, 12. Jun 2006 (CEST)

US-PD-Bild in Artikel Donald Duck

Darf man dieses auf Commons liegende US-PD-Bild in einen Artikel der dt. Wikipedia einbinden? US-PD ist es „because it was published in the United States between 1923 and 1963 with a copyright notice, and its copyright was not renewed.“ (weil es von 1923 bis 1963 in den USA mit einem Copyright-Hinweis veröffentlicht und sein Copyright nicht erneuert wurde). Sollte uns nach deutschem Recht ja nicht scheren, so, wie ich diese Materie bisher verstanden habe, ist das Bild hierzulande weiter geschützt. Wurden solche Fälle schon diskutiert, wenn ja, hat jemand einen Hinweis? --Rosenzweig δ 22:00, 11. Jun 2006 (CEST)

Wir richten uns hier nach deutschem Recht, das Bild darf nicht eingebunden werden, basta. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 01:18, 12. Jun 2006 (CEST)

Das Bild ist nach deutschem Recht noch urheberrechtlich geschützt. Aber spielt das Urheberrecht eigentlich eine Rolle, das wichtige ist doch eher das Vermarktungsrecht (man bedenke: ALLE Artikel in der Wikipedia sind urheberrechtlich geschützt). Und wenn ein amerikanischer Rechteinhaber einen Film nicht copyrightschützen ließ bzw. das Copyright nach 28 Jahren nicht verlängern ließ, so hat er doch quasi freiwillig zugestimmt die Verwertungsrechte an die Allgemeinheit abzugeben. Wieso gilt diese Zustimmung nur für Amerika (wie gesagt: Der Besitzt des - nicht abgebbaren - "Urheberrecht" allein bringt ja absolut nix, wenn man keine Verwertungsrechte hat) --Toon 10:48, 15. Jun 2006 (CEST)

Und warum steht dann in dem Lizenztext unter dem Bild "This applies worldwide" ("Dies gilt weltweit") ? --Grandy02 21:21, 17. Jun 2006 (CEST)

Mehr dazu weiter unten --Toon 10:16, 18. Jun 2006 (CEST)

Kopf Portal:Bonn

Da hier Fragen in der Regel innerhelb eines Tages beantwortet werden und ich nach einer Woche noch immer keine bekommen habe, vermute ich, dass meine Frage untergegangen ist. Daher stelle ich sie hier nochmal.

Gerade wird fleisig am Portal:Bonn gearbeitet und wir sind auf der Suche nach einem anständigen und repräsentativen Bild für den Kopf. Ich habe mal einen Entwurf gebastelt, bei dem aber die Urheberrechtsfrage nicht ganz geklärt ist. Das Bild besteht zum einen Teil aus einen GFDL-Bild von Tohma und zum anderen Teil aus dem Bonner Wappen. Um diese Komposition zu erstellen habe ich aus dem orginal Wappen nur den Löwen ausgeschnitten und in den Rest des Bildes eingesetzt. Der Löwe ist also der einzige Teil aus dem eigentlich geschützten Bild. Die Frage ist, ob das dann eine URV ist.

Das Bild habe ich zur Ansicht hier hochgeladen, es wird aber natürlich bis zur Klärung nicht genutzt. Wäre für eine sachkundige Meinung dankbar. Gruß --Triggerhappy 09:16, 12. Jun 2006 (CEST)

Wende dich bitte persönlich an den Benutzer:Steschke, der in Wappenfragen die höchste Autorität hier darstellt. Leider hat er hier nicht mitgelesen, obwohl er das sonst tut. Ich würde sagen gemäß Wikipedia:Wappen ist das Bonner Wappen gemeinfrei, also sollte es mit der Montage in Ordnung gehen. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 12:21, 12. Jun 2006 (CEST)

Danke Historiograf, mache ich. --Triggerhappy 12:24, 12. Jun 2006 (CEST)
  • Von meiner Disk hierher kopiert --ST 15:02, 12. Jun 2006 (CEST)
Urheberrechtlich hätte ich dabei keine Bedenken. Namensrechtlich halte ich die Komposition jedoch für unzulässig, da in diesem Falle das Wappen der Stadt Bonn nicht lediglich dargestellt, sondern verwendet (geführt) wird. --ST 12:37, 12. Jun 2006 (CEST)
Bis "...keine Bedenken" konnte ich Dir folgen. Was meist Du/was bedeutet in diesem Fall Namensrechtlich?? Sorry ich kenne mich da wirklich nicht aus. --Triggerhappy 12:41, 12. Jun 2006 (CEST)
Die Darstellung verletzt § 12 BGB sowie §§ 13 und 14 GO-NRW. Siehe auch: Namensrecht. --ST 12:47, 12. Jun 2006 (CEST)
Also ohne Genehmigung der Stadt Bonn unzulässig, egal wie man es dreht!? --Triggerhappy 13:04, 12. Jun 2006 (CEST)
Da der Artikel (das Portal) unzweifelhaft in direktem Zusammenhang mit der Stadt Bonn steht, wird drehen, spiegeln etc. nichts nutzen. Wenn die Stadt Bonn der Verwendung des Wappens in dieser Form zustimmt, könnte es gehen. Dabei wäre zu klären, ob die Stadt Bonn die Nutzungsgenehmigung auf die WP beschränken könnte. Das müsste aber erst ausdiskutiert werden. --ST 13:16, 12. Jun 2006 (CEST)
Naja, danke für die kompetente Hilfe! Mir wäre das zuviel Aufwand für ein Bild das nur mal so ein Versuch war. Ich weiß ja nichtmal, ob es bei den anderen Portalmitarbeitern ankommt. Vergessen wir es daher einfach. Gruß und nochmal danke. --Triggerhappy 13:21, 12. Jun 2006 (CEST)
Ich halte die Frage durchaus für interessant. --ST 13:26, 12. Jun 2006 (CEST)

Ich habe mal einen Briefentwurf an die Stadt Bonn erstellt. Geht es im allgemeinen um eine Genehmigung nur für dieses Bild, oder geht Deine Frage in eine allgemeine Richtung zur Nutzung des Wappens in der deutschsprachigen Wikipedia?--Triggerhappy 14:25, 12. Jun 2006 (CEST)

In der Wikipedia werden die Wappen im Rahmen der entsprechenden Gemeindeartikel lediglich dargestellt. Bei der reinen Darstellung ist eine Genehmigung der Gemeinde nicht erforderlich (siehe Amtliches Wappen). In diesem Falle handelt es sich jedoch nicht um die Beschreibung der Gemeinde oder des Wappens, sondern um ein dekoratives Element, das im Zweifel geeignet ist, einen amtlichen Eindruck zu erwecken, also die Zustimmung der Gemeinde zu den weiteren Inhalten zu suggerieren. Die Frage sollten wir aber unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Kopf_Portal:Bonn besprechen, wo wir ein größeres fachlich versiertes Forum haben und eher mit kritischen Stimmen zu rechnen ist. --ST 14:40, 12. Jun 2006 (CEST)
Kannst Du diese Diskussion initiiern, da Du mehr Ahnung hast und die fachlich korrekten Termini kennst? Das ist wirklich ein Thema, wo ich bisher nicht die geringsten Berührungspunkte hatte. --Triggerhappy 14:50, 12. Jun 2006 (CEST)
Kann ich machen - wenn ich mal Ruhe habe ;-) --ST 14:56, 12. Jun 2006 (CEST)
  • Ende der Kopie

Ich habe die Diskussion hier her kopiert, da ich eine grundsätzliche - auch losgelöst vom konkreten Fall - zu klärende Frage darin sehe. --ST 15:29, 12. Jun 2006 (CEST)

Ist das Bild noch irgendwo zu sehen? Wenn da wirklich nur der Löwe aus dem Bonner Wappen verwendet wurde, sehe ich keine großen Probleme. Die Gebietskörperschaft Bonn hat nach §12 BGB nur einen Anspruch, dass niemand anderes sich unbefugt ihres Wappens (als besondere Form des Namens) "berühmt". Der einzelne Löwe tut das nach meiner Auffassung aber nicht. §§13,14 GO-NRW sind keine Anspruchsnormen und daher für die Frage hier nicht relevant. (nicht signierter Beitrag von H-stt (Diskussion | Beiträge) Steschke) Ooups, Danke für's Nachtragen --h-stt !? 16:51, 12. Jun 2006 (CEST)

Das Bild habe ich leider Schnelllöschen lassen bevor hier weiterdiekutiert werden sollte. Im grunde Genommen stellt es das Wappen in der offiziellen Konstellation (Goldener Löwe auf Rotem Grund mit dem schwarz-weißen Kreuz darüber). Der Unterschied ist, dass es sich nicht mehr um die klassische Wappenform handelt, damit es mit dem Bild verbunden werden kann. D.h. der Wappeninhalt ist klar zu erkennen und ist auch entsprechend wie das Orginal. Die Version die die Wikipedia erhalten hat, beinhaltete eine Art Wasserzeichen. Dieser durchgängiger Schriftzug ist nur noch beim Löwen zu sehen. Den Rest habe ich nach der Vorlage selber erstellt. So ist die Lage. --Triggerhappy 15:59, 12. Jun 2006 (CEST)
Ich habe das Bild, da nicht mehr wiederherstellbar, neu hochgeladen (siehe Bild:Kopf_Portal_Bonn.JPG) und die Situation unter "Sonstiges" kurz dargestellt. --Triggerhappy 16:28, 12. Jun 2006 (CEST)
Ok, das ist das volle Wappen, mit Kreuz und rotem Hintergrund. Die Form alleine macht es nicht. Das wird wohl ohne Genehmigung der Stadtverwaltung nicht gehen. Ich hatte mir nach der Schilderung vorgestellt, dass nur der Löwe einzeln verwender würde. --h-stt !? 16:51, 12. Jun 2006 (CEST)

Naja führen sähe für mich anders aus. Aber wenn aus dem Wappen nur der Löwe genommen würde, dieser freigestellt und in das Bild irgendwie integriert, wäre die Distanz sicher groß genug --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:53, 12. Jun 2006 (CEST)

Ja, da könnte ich mitgehen. --ST 17:46, 12. Jun 2006 (CEST)

Wie sähe es denn mit so einem Bild aus: Bild:Kopf_Portal_Bonn_2.JPG? Da ist das Wappen "auseinander gepflückt". Da dürfte es doch auch namensrechtlich nichts zu beanstanden geben, oder? Als Hintergrundbild kann natürlich auch etwas anderes genutzt werden. Das hier ist eh nicht optimal. Gruß --Triggerhappy 18:20, 12. Jun 2006 (CEST)

Bis zum Beweis des Gegenteils würde ich sagen, es geht gerade so durch. --ST 18:45, 12. Jun 2006 (CEST)
PS: Lass die Bilder trotzdem mal stehen (mit einer gültigen Lizenz), evtl. kann man sie noch verwenden. Urheberrechtlich sind sie ja nicht zu beanstanden. --ST 18:47, 12. Jun 2006 (CEST)
Mir ist auch die transparente Form noch zu nah am Original-Wappen. Vielleicht bin ich übervorsichtig und aller Wahrscheinlichkeit nach droht ohnehin nicht mehr als die Aufforderung, das Bild zu ändern. Aber sollte es zum Streit kommen, könnte ich verstehen, wenn die Stadt sich auch von dieser Version in ihren Rechten verletzt sehen würde. --h-stt !? 19:31, 12. Jun 2006 (CEST)

Nochmal zu meiner Frage"Benutzung von Artikeln in Wikipedia".

Hallo nochmal ich. Ich hab gestern noch eine Ergänzungsfrage und -bitte über die Funktion bearbeiten eingestellt.

Ich hab gestern mal ein Bild und den dazugehörigen Text auf meine HP rübergeladen. Da ich nicht weiß wie man da einen Link setzt und wie ich die Lizenzvereinbarung unterbringen kann hab ich drunter den Vermerk entnommen von Wikipedia gesetzt.

Die Rassestandarts für Golden Retriever habe ich vom FCI bekommen.

Könnte sich mal jemand die Zeit nehmen und bei mir nachschauen ob das so wie ich es gemacht habe eine Urheberrechtsverletzung ist oder ob das noch korrekt ist. Meine URL www.hansleo-Sturm.de . In der Navigation auf Mein Hund Babsi klicken dann auf Retriever Wissen klicken und da könnt Ihr mal nachschauen.

Wenn das nicht in Ordnung ist nehme ich es sofort wieder heraus.

Ich möchte auf meiner HP halt so alles Wichtige über die Golden Retriever zusammentragen.

Mit freundlichen und dankbaren Grüßen Hans Leo Sturm

Hallo Leo, erste Tipps gibt dir Wikipedia:FAQ Rechtliches. --Fb78 20:31, 12. Jun 2006 (CEST)

Hallo FB78 Ja aber das ist irgendwie zu hoch für mich. Sei so gut und schau Dir das mal an. Würde das Bild gerne auf der HP stehen lassen. Vielleicht hast Du ja ein bißchen Zeit und kannst mal auf meiner HP schauen.

Danke Hans Leo

Die Lizenzbestimmungen sehen ausdrücklich vor, dass der/die Urheber der Texte/Bilder genannt werden. Das ist mit einem bloßen Hinweis „entnommen aus der Wikipedia“ nicht gewährleistet. Siehe dazu auch die FAQ, wo für mich ziemlich eindeutig steht, dass das so nicht geht. Bitte mache Dich mit deinem Programm zum Erstellen von Webseiten vertraut und lerne, wie man Links setzt, dann kannst Du Deine Seite auch angemessen erstellen.
Das Ergebnis sollte in der Regel auch unter Wikipedia:Weiternutzung/Mängel gelistet und begutachtet werden. --Taxman Rating 22:08, 12. Jun 2006 (CEST)
Hallo Leo, das Wesentliche ist m.E.: (Zitat):
Die wichtigsten Anforderungen der GNU FDL gemäß Wikipedia:Lizenzbestimmungen:
  1. Du musst die Autoren nennen. Bei Onlinemedien genügt nach Ansicht vieler ein Link auf die Versionsgeschichte.
  2. Du musst die GNU Free Documentation License im englischen Volltext auf deiner eigenen Seite (!) bzw. im Druck zur Verfügung stellen.
  3. Du musst deutlich machen, dass die aus Wikipedia übernommenen Inhalte sowie deine eigene Bearbeitung davon unter der GNU FDL veröffentlicht werden.
Frag bitte nochmal konkret nach, was Du davon nicht verstehst. --Joachim Köhler 22:17, 12. Jun 2006 (CEST)


Hallo Joachim Köhler.

Ich bin ein Laie auf dem Gebiet des Computers und kenne mich daher nicht so gut aus. Ich freue mich schon wenn der Rechner das macht was ich will. Ich habe meine HP mit dem Designassistenten von T-Online erstellt. Ich habe keine Ahnung wie ich einen Link setzen kann. Das ist das Problem. Bei mir ging es nur darum Das Bild des Golden und den Text der unter dem Bild steht auf meiner HP einzustellen.

Ich kann also die Bedingungen nicht erfüllen und deshalb werde ich dieses Bild und den dazugehörenden Text wieder von meiner Seite entfernen.

Ich bedanke mich für Eure Ratschläge und wünsche Euch noch alles Gute. Hans Leo Sturm

Hallo Hans Leo,
Entschuldigung, aber ich muss mich korrigieren. Das Bild unterliegt der Creative-Commons 2.0. Also müsste es so gehen:
1. Name des Autors: Benutzer:Mauser
2. Link auf die Quelle: Bild der Wikipedia
3. Lizenz: Creative-Commons 2.0-Lizenz
(Können die Experten bitte noch mal einen kurzen Blick drauf werfen, ob die Angaben oben reichen und korrekt sind?)
Wie Du Links im T-Online Designassistenten setzt, weiß ich nicht. (Hast Du ein Handbuch Online/auf CD?). Für Gestaltung von Internet-Seiten als Einstieg siehe selfHTML).
Wen Du weißt, wie Du Links setzt, müsste es mit obigen drei Angaben eigentlich ausreichend erklärt sein. Viel Erfolg und Grüße --Joachim Köhler 12:50, 13. Jun 2006 (CEST)


Danke an Joachim Köhler.

Ich habe das Bild und den dazugehörenden Text heute vormittag von meiner HP entfernt.

Ich habe kein Handbuch dafür. Der Assistent ist Menüegeführt. Er ist also ganz einfach gehalten.

Ich habe mal eine mir bekannte Golden Züchterin angeschrieben ob sie mir ein Bild Ihres Hundes zur Verfügung stellt um es auf meiner HP zu verwenden.

Ich Danke allen für Eure Mühe und verbleibe mit freundlichen Grüßen. Hans Leo Sturm

Schulfunksendungen mit Kopierschutz

Ist es erlaubt, Schulfunksendungen mit Kopierschutz auszustrahlen? --84.61.48.23 13:55, 13. Jun 2006 (CEST)

Versehen mit einem Kopierschutz darf man alles. Das Urheberrecht sanktioniert lediglich die Entfernung eines Kopierschutzes bei urheberrechtlich geschützten Werken. --Rtc 19:04, 13. Jun 2006 (CEST)

Bild

Datei:Bundesregierung (Logo).gif

Wenns nicht ok ist könnt ihrs bitte löschen...ja? Hallo??? Geht das mit der Schöpfungshöhe??? -Forrester 14:34, 14. Jun 2006 (CEST)

Weiternutzungsfehler? Tagesschau.de und Wikipedia - Drafi Deutscher Biographie

Hallo,

wie bereits hier: [[5]] aufgeführt sehe ich einen wörtliche Übereinstimmung in Teilen der Biografie vom 7.Juni (2 Tage vor seinem Tod) mit dem Nachruf über Drafi Deutscher auf Tagesschau.de in folgendem Artikel [[6]] (der Textteil nach "Vom Heimkind zum Star" ist eine wörtliche Übernahme. Kann sich das bitte jemand, der in derartigen Rechtsfragen bewanderter ist als ich, selber ansehen und eventuell notwendige Schritte einleiten? Ich wär dann dankbar für eine Aussage wie was wo und warum, also ob es ein Verstoß ist oder nicht und was man da tut. --FredS 00:46, 14. Jun 2006 (CEST)

Hallo? Wegen zwei banalen Absätzen? Warum?! (Wenn Dus nicht lassen kannst, sags den Autoren, nur diese können dagegen vorgehen. Wikipedia hat rechtlich nicht die Möglichkeit das von Dir als "notwendige Schritte" empfundene einzuleiten.) --Rtc 03:01, 14. Jun 2006 (CEST)
Guck mal hier: Rheinische Post veröffentlicht: 28.05.06, also lange VOR Wikipedia. --Aragorn05 07:10, 14. Jun 2006 (CEST)

Aragorn05 hat diese nicht geschützten Formulierungen aus der Presse eingebracht, wie unter http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Weiternutzung/Mängel nachgewiesen wird. Es ist bei Vermutung von Plagiaten größte Sorgfalt aufzuwenden --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:09, 14. Jun 2006 (CEST)

Sicher, jeder kann ein solches Bild als SVG erstellen, aber ohne Quellen- und Lizenzangaben vermutlich ein Fall für die Löschung. Oder? Sarazyn (DISK : uRTeiL) 10:12, 14. Jun 2006 (CEST)

Siehst du die Sterne im Hintergrund? Das riecht für mich stark nach "aus dem Film kopiert"... Und ohne gültige Lizenz sowieso. --Taxman Rating 13:40, 14. Jun 2006 (CEST)

Ich hielt die Krümel bisher für Staub auf dem Bildschirm, aber wenn man vergrößert und den Bildschirm reinigt, sind sie zu sehen. Also: aus dem Film kopiert, damit URV und löschen. Sarazyn (DISK : uRTeiL) 13:46, 14. Jun 2006 (CEST)

Bild:Homosexualität.jpg

Bei Bild:Homosexualität.jpg fehlt die Lizenz – was ist zu tun? (Siehe evtl. Spezial:Contributions/Homophob) -- ParaDox 13:16, 14. Jun 2006 (CEST) [i]

Die Bildbeschreibung fehlt auch. Was ist dargestellt? Zwei Menschen, einer blickt in die Kamera. Sarazyn (DISK : uRTeiL) 13:29, 14. Jun 2006 (CEST) Löschen Adomnan 13:35, 14. Jun 2006 (CEST)

Und weg ist es. --Fb78 13:37, 14. Jun 2006 (CEST)

Wikinews.etc

Hallo, ich habe 2 Fragen:

1. Darf man die wikinews genau so benutzten, sprich mit "Dieser Artikel basiert auf dem Artikel aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar." oder muss man da entwas anderes schreiben?

2.Wollte fragen ob ich es auf meiner Website richtig gemacht habe : [7] --Michael

Zu 1.: Wikinews Lizenzbestimmungen
Zu 2.: Im Vista Artikel funktioniert der Link auf Deine GFDL Kopie nicht (wohl ein Punkt zu viel). Ansonsten wäre es gut, den Hinweistext etwas mehr vom Inhalt abzugrenzen. Die Weiterverwendung sollte zudem auch auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel gemeldet werden. --Taxman Rating 17:30, 14. Jun 2006 (CEST)

hallo, ich habe doch genau den text genommen der vorgeschrieben wird, den hab ich auch schon bei sehr vielen websites gesehen.Ist nur der link falsch? wie meinst du abgegrenzt? zu punkt 1: muss man nur auf die versionenliste und die lizen mit teilen verlinken? Beispiel: Dieser Artikel wurde von dieses Autoren geschrieben: Link und steht unter der commons lizens. so ungefähr`? Mit freundlichen #Grüssen --Michael

Zu 2.: Ja, der Link zur GFDL führt auf diese Seite. Mit abgrenzen meine ich, dass der Hinweis im Moment so aussieht, als gehöre er zum Absatz "Versionen". Eine schöne Trennlinie, ein Kasten oder eine andere Schriftart würden da schon Wunder tun, sind aber nicht unbedingt notwendig (das Gentlemen Agreement ist ohnehin umstritten).
Zu 1.: Es gibt für CC kein Gentlemen Agreement, die im Commons Deed genannten Punkte sollten aber ausreichen. Der Hinweis ist dann also nur insofern falsch, als Du GFDL als Lizenz durch CC ersetzen müßtest. Solche Fragen solltest Du aber bei Wikinews stellen und nicht hier. --Taxman Rating 18:34, 14. Jun 2006 (CEST)

Urhebervermerk gefordert

Hallo allerseits, ich würde gerne die freigegebenen Bilder von [8] in der WP benutzen. Wie kann ich den dort geforderten Urhebervermerk sinnvoll umsetzen? Gruß, ReqEngineer Au weia!!! 08:46, 15. Jun 2006 (CEST)

Gar nicht. Verwendung zur redaktionellen Veröffentlichung reicht nicht aus. Du kannst ein Mail hinschicken und um die Freigabe unter GNUFDL oder CC-BY-SA bitten. Dabei aber bitte eine der Wikipedia:Textvorlagen benutzen! --Fb78 12:07, 15. Jun 2006 (CEST)

Hypothetische Frage, Wikisource betreffend

Mich plagt derzeit die Frage, ob es wohl im Rahmen der GFDL wäre, die Texte (Prosa, Drama, Poesie) der lateinischen Autoren von der Antike bis zur frühen Neuzeit im lateinischen WIkisource bereitzustellen. Weiß jemand Rat? Sarazyn (DISK : uRTeiL) 09:14, 15. Jun 2006 (CEST)

Wenn die Autoren mehr als 70 Jahre tot sind, sollte es kein Problem sein, denn PD inhalte sind erlaubt, aber inwiefern das in Source gelöst wird, weiss ich nicht genau... Faust oder Kabale und Liebe liegen doch dort auch als Text vor... --Stefan-Xp 10:24, 15. Jun 2006 (CEST)

Wenn es sich um Originaltexte handelt (keine Übersetzung) und die benutzte Text-Ausgabe hinreichend alt ist (vor 1980) und die auf de.Wikisourceinzwischen üblichen Standards eingehalten werden, warum nicht? PD-Texte werden im übrigen auch durch Entscheiodung des Benutzers Sarazyn nicht GFDL, sondern bleiben immer PD, es sei denn sie werden erheblich durch Eigenschöpferisches angereichert. de.wikisource tendiert diesbezüglich zu einer CC-Lizenz. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:15, 15. Jun 2006 (CEST)

Mal wieder ne Frage aus der Sport/Fußballabteilung: Sind Abbildungen von Trikots nicht auf irgendeine Art und Weise geschützt. Erinnere mich daran, dass bereits in der Vergangenheit des Öfteren Trikotabbildungen gelöscht wurden. (aktueller Fall: Bild:Fußballtrikot Luís Figo.JPG). --Ureinwohner uff 10:47, 15. Jun 2006 (CEST)

Uns interessiert hier nur das Urheberrecht, da ist keine Schöpfungshöhe gegeben, also OK --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:16, 15. Jun 2006 (CEST)

Reprint von Polizei-Reglement (1873)

Ich besitze einen Reprint von Polizei-Reglement betreffend den Betrieb des Droschken-Fuhrgewerbes in Berlin vom 20. Januar 1873 in neuester Fassung (bis zur Polizei-Verordnung vom 14. Mai 1880) mit dem Wegemesser für Berlin nebst einem Verzeichniss der Strassen etc., sowie der Sehenswürdigkeiten Berlins. Bearbeitet und herausgegeben von Julius Straube. Der Herausgeber des Reprint (Boettcher und Schindler Kunstverlag) hat vorne vermerkt Nachdruck, auch auszugsweise, verboten! Ist diese Warnung berechtigt? Nach dem was ich in den Urheberrechtsartikeln gelesen habe, müßte das Polizei-Reglement doch gemeinfrei sein, die Karte und das Verzeichniss von Straube 70 Jahre nach seinen Ableben. --Jörg 23:32, 15. Jun 2006 (CEST)

Klares Copyfraud --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 02:43, 16. Jun 2006 (CEST)

Danke --Jörg 21:11, 16. Jun 2006 (CEST)

fotos vom rubel

wisst ihr unter welcher lizenz man (selbstfotografierte) rubel/Kopeken-münzen/scheine hochladen kann?--Baruch ben Alexander - ☠☢☣ 14:30, 16. Jun 2006 (CEST)

Könntest du bitte deine Signatur auf ein erträgliches Maß reduzieren? Danke. --ST 21:21, 16. Jun 2006 (CEST)
Diesen Worten unseres weisen Wappen-Administrators schließe ich mich bescheidenst an --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:06, 17. Jun 2006 (CEST)
  1. was ist ein erträgliches maß?? gibst es dazu eine offizielle richtlinie der wikipedia oder verstößt das nur gegen deinen geschmack (russisches sprichwort:„In Farbe und Geschmack bit es keine Kameraden.“)
  2. was macht das auf dieser seite?? ich dachte hier werden nur Urheberrechtsfragen diskutiert, oder heißt die seite plötzlich (und nur für euch sichtbar) „meckern über signaturen die einem nicht gefallen“. also kein offtopic, bitte--Baruch ben Alexander - ☠☢☣ 16:13, 18. Jun 2006 (CEST)

TV-Screenshot aus DDR-Fernsehen

Bitte mal bei Bild:Landng.gif prüfen, ob das urheberrechtlich wirklich so möglich ist. Danke, --88.134.44.195 00:14, 17. Jun 2006 (CEST)

Ist es nicht --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:18, 17. Jun 2006 (CEST)

US-PD vs. Urheberrecht

Ich hatte die Frage schonmal weiter obengestellt, aber offenbar wurde sie dort übersehen, daher nochmal: Ein Bild aus einem Film, der US-PD ist (In Amerika war das Coypright früher nur für 28 jahre gültig und konnte dann für weitere 28 jahre verlängert werden, was aber nicht geschah, daher wurde der Film PD) wurde gelöscht mit der Begründung, daß nach deutschem Recht das Urheberrecht noch gültig ist. Aber soweit ich das verstehe ist doch nicht das Urheberrecht sondern eher das Vermarktungsrecht wichtig. Schließlich sind ja alle Artikel in der Wikipedia automatisch auch urheberrechtlich geschützt, aber können trotzdem von jedem verwendet werden, weil die Autoren entsprechende Verwertungsrechte abgeben. Wenn ein potentieller amerikanischer Rechteinhaber einen Film nicht copyrightschützen ließ bzw. nach 28 Jahren nicht das Copyright verlängern ließ, hat er doch auch nichts anderes getan, als einer allgemeinen Verwertung zuzustimmen. Wieso darf man es dann nicht nutzen? --Toon 09:09, 17. Jun 2006 (CEST)

Die Beiträge zur Wikipedia stehen unter einer freien Lizenz. Das fragliche Bild steht nicht unter einer freien Lizenz, sondern ist in den USA gemeinfrei, hierzulande aber nicht. Ergo ist das Bild, was uns hier betrifft, weder gemeinfrei noch steht es unter einer freien Lizenz, kann also nicht genutzt werden. Der Rechteinhaber hat, aus welchen Gründen auch immer, die Copyright-Verlängerung versäumt oder bewusst nicht vorgenommen, deswegen ist es in den USA gemeinfrei. Damit hat er aber nicht allgemeine Verwertungsrechte für jedermann außerhalb der USA vergeben, das ist eine Spekulation deinerseits. --Rosenzweig δ 09:42, 17. Jun 2006 (CEST)

Wie der Bundesgerichtshof im Fall "Buster Keaton" entschieden hat und aus weiterer Rspr. deutscher Gerichte ergibt sich, dass Rechteinhaber, deren Werke in den USA PD sind, ihre hier bestehenden Rechte durchsetzen können, auch wenn das Werk in den USA womöglich nie urheberrechtlich geschützt war --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:43, 18. Jun 2006 (CEST)

Da ich auf meine Frage bei commons (bzgl. commons:Bohuslav Martinů) keine Antwort bekomme: Wie ist es möglich, dass die Aufnahmen des gerade mal 47 Jahre toten Komponisten unter CC eingestellt (und auch noch "Media of the day" werden) können. Gilt das Sowiet-PD auch für die Teschechoslowakei oder gibt es da etwas vergleichbares? Mich wundert das nur, weil ich weiß, dass die Witwe Schostakowitschs nach wie vor einen riesen Terz um sein Werk und die Urheberrechte darauf macht und ich irgendwo mal gelesen habe, dass Sowiet-PD ohnehin nicht auf Musikstücke anwendbar sei. Vielen Dank für die Entwirrung. --Taxman Rating 12:20, 17. Jun 2006 (CEST)

Commons hat keinerlei juristische Kompetenz. en user Lupo ist zu beteiligen. Da die tschechische Republik Mitglied der EU ist, gilt natürlich 70 Jahre pma als Regelschutzfrist --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:13, 18. Jun 2006 (CEST)

Textkopien aus der Wikipedia auf anderen Websiten

Auf meiner Diskussionsseite hat mich Ureinwohner gefragt ob ich vllt eine URV gegangen hab Benutzer_Diskussion:LaWa#URV_in_Fu.C3.9Fball-Weltmeisterschaft. Da frage ich mich ob die genannte Website darauf hinweisen muß das sie den Text aus der WP hat?--LaWa 13:01, 17. Jun 2006 (CEST)

Schon mal die Lizenzbestimmungen gelesen? Klarer Fall für Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. --Taxman Rating 13:06, 17. Jun 2006 (CEST)

FreeBSD und NetBSD Logos

Hallo,

ich würde gerne die Logos von FreeBSD und NetBSD in den entsprechenden Artikeln nutzen. Die Logos sind markenrechtlich geschützt, die Organisationen erlauben aber die Nutzung in bestimmten Fällen. Da es Open Source Organisationen sind, ist es sehr wahrscheinlich, dass eine Nutzung auf den Webseiten der Wikipedia in Ordnung geht. (Ich denke da an die Nutzung der Vorlage Bild:Logo, um für die anderen Nutzungsfälle auf erneute Anfragen hinzuweisen).

Reicht es, wenn ich dort anfrage und eine ggf. positive Anfrage mit auf die Bildseite stelle? Oder muss das jemand offizielleres sein? Oder verzichtet die deutsche Wikipedia lieber auf solche Logos, wenn sie keine CC oder GNU FDL Lizenz erzwingen kann? --Marc van Woerkom 22:52, 17. Jun 2006 (CEST)

Uns interessiert hier der markenrechtliche Schutz nicht, nur der urheberrechtliche. Weisen die Logos Schöpfungshöhe auf, muss mit der allgemeinen Einverständniserklärung die Genehmigung eingeholt werden, sonst nicht --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:40, 18. Jun 2006 (CEST)

http://www.westlord.com/carrieannemoss/ger-home.html sieht ja ganz danach aus, dass die Wikipedia als Textlieferant benutzt wird, aber ein eigenes Copyright auf die Inhalte setzt.

Gilt übrigens wohl auf alle vorgestellten Schauspieler --Schmitty 03:15, 18. Jun 2006 (CEST)

Und ein weiterer Fall für Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. --Taxman Rating 03:20, 18. Jun 2006 (CEST)

Technische Zeichnung

Darf man eine Technische Zeichnung (Bauplan), deren Autor vor über siebzig Jahren gestorben ist, und jetzt in einem neu veröffentlichten Buch abgebildet ist, einscannen und bei Wikipedia hochladen? --Judaist 10:57, 18. Jun 2006 (CEST)

Ja. --ST 11:23, 18. Jun 2006 (CEST)

Zwei Bilder von WP:SL

Servus Leute, es wurden Bilder von zwei Briefmarken (Bild:Schoenbrunn.jpg und Bild:Dinos.jpg) zur Schnelllöschung vorgeschlagen, ich kopiere mal einfach die Diskussion, die dort stattfindet, hierher:

Die Rechte liegen bei der us-amerikanischen Post, von daher kann von einer freien Lizenz nicht die Rede sein! Auch ist mir die Abbildungsfreigabe von Briefmarken der us-amerikanischen Post nichts bekannt. Deshalb müssen leider bis zur entgültigen Klärung, alle diesbezüglichen Briefmarken gelöscht werden. --kandschwar 10:24, 18. Jun 2006 (CEST)

Würde es ausreichen wie hier: Briefmarke#Gestaltung und Druck geschrieben die Marken mit einem schrägen Balken zu entwerten? Wenn nicht wer weiß näheres? --RedPiranha 10:40, 18. Jun 2006 (CEST)

Beide Bilder werden von zwei Artikeln (Briefmarke und Briefmarkenblock) benutzt. Könnt ihr weiterhelfen? --Gardini · Power-Duo 13:12, 18. Jun 2006 (CEST)

Im Fall des US-Postal-Services gilt laut en:United_States_Postal_Service#Copyright_and_reproduction, dass Briefmarken vor 1978 frei sind, neuere aber de mnormalen Urheberrecht unterliegen. Für die Deutschen Marken haben wir: Wikipedia:Briefmarken, für Österreich ist mir nichts dergleichen bekannt. Wie wäre es mit einer Anfrage? --h-stt !? 14:40, 18. Jun 2006 (CEST)

Artikel Sighişoara

Der Text wurde offenbar zu einem großen Teil 1:1 aus [9] übernommen. Dort steht: Dieser Text wurde von Herrn Klaus-W. Lienert aus Hamburg zur Verfügung gestellt und dient heute noch als Touristenführer durch Schäßburg.

Ich durchblicke die Urheberrechtsverhältnisse nicht ganz, wollte aber mal drauf hinweisen. Der verlinkte Text wurde am 21.05.2005 erstellt und am 01.09.2005 letztmalig editiert. In der Wikipedia taucht er erstmals am 06.11.2005 auf. Könnte das mal jemand checken, und eventuell erforderliche Schritte unternehmen? Danke! -- 84.61.131.225 16:26, 18. Jun 2006 (CEST)

Landkarten

Ich bin auf der Such nach digitalen Landkarten in Druckqualität (mind. 15x15cm, 30dpi) für eine Fotoausstellung einer Nichtregierungsorganisation. Kann mir jemand Infos über die Karten von wikipedia.de geben? Wie sieht es mit den Nutzungsrechten aus. Habe davon bisher keine Ahnung.

Wenn Du auf die Bilder klickst kommst du auf die Bildbeschreibungsseite. Dort findest Du die Lizenz, unter der das Bild veröffentlicht wurde. Alle in der Wikipedia rechtmäßig eingestellten Bilder unterliegen einer freien Lizenz, dürfen also (ggf. unter Beachtungen der Lizenzbestimmungen wie etwa GFDL oder Creative Commons) frei verwendet werden. Ausnahmen sind beispielsweise Firmenlogos, deren Nutzung eingeschränkt ist. Weiter Informationen gibt es unter Wikipedia:Bildrechte und kompakt unter Wikipedia:Lizenzierung für Anfänger sowie bei den FAQ. Hinweise zur Weiternutzung stehen bei den Lizenzbestimmungen. --Taxman Rating 13:28, 19. Jun 2006 (CEST)

verlinken auf eigener homepage

darf ich einen direkten link auf ein thema auf meiner homepage einbinden?

Ja Du dafst. --Ixitixel 14:22, 19. Jun 2006 (CEST)
Willst du von deiner Homepage auf die Wikipedia verlinken oder aus der Wikipedia auf deine Homepage? Ersteres ist OK, zweiteres wird nur akzeptiert, wenn deine Homepage "vom Feinsten" ist und zu den vielleicht fünf besten Webseiten zum Thema gehört. Eine gute Seite zu haben, reicht nicht. Das hat aber nichts mit Urheberrecht zu tun, sondern mit den Qualitätsanforderungen der Wikipedia. --h-stt !? 17:46, 19. Jun 2006 (CEST)

Bild älter als 100 Jahre aber Autor noch keine 70 Jahre tot

Zum Beipsiel der Fall bei Bild:MuchaDance 1898.jpg, ist mir aber auch schön woanders vorgekommen. Wie verfahren wir in solchen Fällen? Zeigen sie nicht, dass die 100 Jahre Grenze schlecht ist? --Ixitixel 14:22, 19. Jun 2006 (CEST)

Die 100-Jahre-Grenze ist so gut oder schlecht wie jede andere willkürliche. Bei 100 Jahren ist – bei wirklich unbekannten Autoren, es geht ja nicht um Mucha, Picasso, oder ähnliches, sondern fast immer um Gebrauchsgrafik, Postkartenfotografen, Porträtfotografien etc. - die Wahrscheinlichkeit halt für uns ausreichend, dass der Autor sich nicht mehr melden wird. Und falls doch, dass er mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit schon verstorben ist. Wenn Du ganz sicher jeden zukünftigen Anspruch vermeiden willst, darfst Du nur anonyme Bilder bis zum 31. Dezember 1812 verwenden (Autor könnte am 1.1.1813 geboren sein und mit 0 Jahren Wunderkindwerk verfertigt haben, und wie Jeanne Calment 122 Jahre alt geworden sein, also 1935 verstorben, + 70 Jahre pma = 2006). Das kann's ja auch nicht sein. --AndreasPraefcke ¿! 15:10, 19. Jun 2006 (CEST)

die Wahrscheinlichkeit halt für uns ausreichend, dass der Autor sich nicht mehr melden wird. Und falls doch, dass er mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit schon verstorben ist. - Stimmen aus dem Jenseits? ;-D --Begw 15:28, 19. Jun 2006 (CEST)

Es ist klar, was Andreas meint: die Erben können sich 70 Jahre nach dem Tod melden. Phili war so nett, versicherungsmathematisch auszurechnen, dass von den 1906 Lebenden etwa die Hälfte noch 1936 am Leben war. Das ist leider ein höherer Prozentsatz als ich dachte, aber ungeachtet dessen sind mir bei nicht-berühmten Urhebern keine Konflikte wegen so alter Werke bekannt. Wir müssen auch in Rechnung stellen, dass wir zwar einen Abmahnanwalt bezahlen müssen, der uns eine Unterlassungserklärung aufdonnern kann, wenn doch ein Erbe daherkommt, dass aber für die Honorierung unserer Nutzung die Zustimmung ALLER Erben (können leicht 20 Leute werden, Urenkel, Ururenkel) rechtlich erforderlich ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir ordentlich löhnen müssen, weil jemand ein geklautes Bild fälschlich unter freier Lizenz hochlädt, ist mE hundertmal höher als dass wir wegen der 100-Jahre-Regel Schiffbruch erleiden. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:31, 19. Jun 2006 (CEST)

Ja, copy-paste-Umformulierungs-Unsinn von mir: Gemeint ist natürlich: die Wahrscheinlichkeit halt für uns ausreichend, dass der Autor bzw. seine Erben sich nicht mehr melden werden. Und falls der Autorenname doch noch bekannt wird, dass der Autor mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit schon mehr als 70 Jahre verstorben ist. --AndreasPraefcke ¿! 18:08, 19. Jun 2006 (CEST)

Original-Filmfigur Gremlin

Analog zu Fuchur möchte ich ein selbstgemachtes Foto einer Original-Filmpuppe hochladen. Diese war in einem ehemaligen Filmpark dauerhaft ausgestellt (leider nicht draußen als Panorama). Gehe ich Recht in der Annahme, dass dieses nicht erlaubt ist (obwohl es hier ähnliches gibt)? Eine Comic-Figur oder eine Produktabbildung ist es nicht, eher eine Film-Requisite (Original). --Kungfuman 15:30, 19. Jun 2006 (CEST)

Wenn die Figur urheberrechtlich geschützt ist, wovon auszugehen ist, geht das leider nicht --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:32, 19. Jun 2006 (CEST)

Daten und Fotos aus Wiki übernehmen

Hallo, ich würde gern wissen, was ich tun muss, wenn ich beispielsweise Landesdaten oder die Flagge eines landes oder die Geschichte auf meine eigenen Homepage übernehmen will Gruß Benutzer:Martinli 11:23, 20. Jun 2006 (CEST)

Wikipedia:Weiternutzung --h-stt !? 14:06, 20. Jun 2006 (CEST)

Copy&Paste innerhalb der Wikipedia

Ich gebe zu, bis jetzt habe ich mich noch nicht intensiv damit beschäftigt und jetzt nur ein bißchen gesucht, nichts wirklich aussagekräftiges dazu gefunden und stelle daher hier mal die Frage: Ist es (lizenzrechtlich) erlaubt, von einer Disk.-Seite innerhalb der WP eine 1:1-Kopie anzufertigen und auf einer Benutzer-Unterseite "zu parken", ohne dass die Entwicklung der Seite aus der Versionsgeschichte hervorgeht? Das einzige, was ich dazu gefunden habe ist dies, aber in dem von mir angesprochenen Fall wurde die Versionsgeschichte ja nicht mitverschoben und um ein Zitat handelt es sich ja wohl auch nicht, wenn eine fünf-Seiten-Disk kopiert wird. Ratlos fragt --Omi´s Törtchen 20:55, 20. Jun 2006 (CEST)

Bei Disks halte ich es für akzeptabel, weil die Beiträge ja signiert werden. --h-stt !? 21:00, 20. Jun 2006 (CEST)
Und woher stammt die Sicherheit, dass die Beiträge nicht zwischendurch abgeändert wurden? Ich frage, weil die Originalseite delikaterweise gelöscht ist --Omi´s Törtchen 21:16, 20. Jun 2006 (CEST)

BIlder aus der türk. Wikipedia erlaubt?

So, nachdem man bei mir einen ziemlich großen Wirbel gemacht hat, wegen diversen Lizenzvorgaben und Fair-Use Rechten, stelle ich vorsichthalber mal eine Frage: In der türkischen Wikipedia gibt es keinen Fair Use (zumindest ist das mir nicht bekannt)! Also, ist das Hochladen von Bildern aus der türkischen Wikipedia hier nun erlaubt? Oder kann es da auch zu Problemen kommen? Gruß -- Don Vincenzo 01:10, 21. Jun 2006 (CEST)

Guten Morgen. Bitte denk selbst mit, ob die Angaben dort plausibel sind. In allen Wikipedias wissen ziemlich wenige Leute um die Details des Urheberrechts und deshalb passieren Fehler. Geht es dir um ein bestimmtes Bild? Dann nenn es doch mal, vielleicht können wir hier etwas dazu sagen. --h-stt !? 06:52, 21. Jun 2006 (CEST) PS: Und bitte lade alle neuen Bilder in den Commons hoch, es sei denn dass es um einen der wenigen Fälle geht, in denen die Commons das Bild nicht erlauben, aber wir hier.

Eskommt auf den Einzelfall an. Nur bei ganz genauen Angaben und richtigen, nachvollziehbaren Lizenzen kann man aus anderen Wikipdias Bilder verwenden. Die türkische Wikipedia kennt nicht nur keinen Fair use, sondern kannte bis vor kurzem sozusagen auch kein Urheberrecht (ich war da mal ein paar Dutzend Bilder durchgegangen, die allesamt URVs waren). Pauschal kann man das Übernehmen also auf gar keinen Fall erlauben. --AndreasPraefcke ¿! 09:05, 21. Jun 2006 (CEST)

Sprachen Ghanas, ethnologue com

Hallo, im Artikel Sprachen Ghanas hat es eine umfangreiche Ergänzung in Form einer Auflistung der Einzelsprachen Ghanas gegeben. Die Inhalte sind aus ethnologue com [[10]] übersetzt und vorab steht der Hinweis "Die folgende Aufstellung ist in Alphabetischer Reihenfolge und orientiert sich an der Webausgabe von Gordon, Raymond G., Jr. (ed.), 2005. Ethnologue: Languages of the World, Fifteenth edition. Dallas, Tex.: SIL International. Online version: http://www.ethnologue.com/." Gibt es ein Copyrightproblem oder nicht? Bei Ethnologue com ist angegeben, dass zitiert werden darf, wenn die Quelle genannt wird (This web edition of the Ethnologue contains all the content of the print edition and may be cited as: Gordon, Raymond G., Jr. (ed.), 2005. Ethnologue: Languages of the World, Fifteenth edition. Dallas, Tex.: SIL International. Online version: http://www.ethnologue.com/ ) .GRuß Ahanta 11:28, 21. Jun 2006 (CEST)

Fakten wie eine Liste der Sprachen sind nicht geschützt --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:38, 21. Jun 2006 (CEST)

Pic aus fremder Website

Wenn ich ein Pic aus einer fremden Website entnehme, kann ich das dann einfach hier reinsetzen oder muss ich da eine URL oder so dazuschreiben? (nicht signierter Beitrag von Bonzenkind (Diskussion | Beiträge) )

Um es abzukürzen: Lies bitte erst mal Wikipedia:Bildrechte und zur Antwort: Nein. --ST 16:57, 21. Jun 2006 (CEST)

Hallo Zusammen,

Ich möchte Stimmen sammeln zu einer Veränderung o.g. Vorlage. Das Rational zur Entstehung der Vorlage ist hier dokumentiert, im Wesentlichen dient Sie der Zusammenführung fraglich lizenzierter oder unlizenzierter Schweizer Wappen ausserhalb der Kategorie {{Bild-Lizenz-unbekannt}}. Ich wünsche mir nun eine Bewertung der hier durch Benutzer:Engels-Ernst vorgeschlagenen Änderung des Inhalts der Vorlage. Ganz konkret: ist die Veränderung in Ordnung, d.h. kann der aufgeführte Vorschlag so oder ähnlich genutzt werden. Vielen Dank für Eure Mühe, Grüße --Mdangers 18:41, 21. Jun 2006 (CEST)

Ich habe dort Stellung bezogen. --ST 10:07, 22. Jun 2006 (CEST)

Bildveränderung

Die GFDL erlaubt es ja, Bilder zu verändern, wenn man das neue Bild wieder gleich lizensiert. Wenn ich bei der Fußball-WM eine oder mehrere Personen des öffentlichen Interesses fotografiere, steht einer Veröffentlichung hier nichts entgegen. Nun kann sich ja das FIFA-Logo zufällig im Hintergrund befinden, als Beiwerk kein Problem. Wenn nun aber das Bild hochauflösend und qualitativ gut ist, kann man doch einfach das Logo ausschneiden und unter GFDL lizensieren? 217.82.247.51 23:10, 21. Jun 2006 (CEST)

Nein. Es bleibt nur dann Beiwerk, wenn es unwesentlich ist. Rückst du es in den Mittelpunkt der Betachtung, begehst du eine URV. --ST 00:22, 22. Jun 2006 (CEST)
Aha, klingt logisch, Danke! 217.82.247.51 00:26, 22. Jun 2006 (CEST)

Atomium, Eiffelturm und Louvre

Welche gesetzlichen Regelungen bestehen für Abbildungen des Atomiums in Brüssel, des Eiffelturms in Paris und der Pyramide des Louvre-Museums in Paris? --84.61.62.68 15:30, 22. Jun 2006 (CEST)

Ist das eine konkrete Frage zu einer Abbildung in der Wikipedia oder eine allgemeine Rechtsfrage, die nach dem Rechtsberatungsgesetz von uns nicht beantwortet werden darf? --Fb78 15:44, 22. Jun 2006 (CEST)
Der Eiffelturm ist seit dem 1. 1. 1994 gemeinfrei, ansonsten gibt es in Frankreich und Belgien keine Panoramafreiheit, die Bilder dürfen nicht unter GFDL gestellt werden. Wenn das auf commons doch geduldet wird, liegt es daran, daß viele dort es mit dem Urheberrecht nicht so eng sehen. PerKu 15:47, 22. Jun 2006 (CEST)

Zu welchen Tageszeiten darf man den Eiffelturm nicht fotografieren, wenn man das Bild in die Wikipedia aufnehmen will? --84.61.62.68 16:02, 22. Jun 2006 (CEST)

Man darf ihn aufnehmen, solange die Beleuchtung nicht angeschaltet ist. Die Beleuchtung ist urheberrechtlich geschützt PerKu 16:31, 22. Jun 2006 (CEST)

Warum ist es unzulässig, Abbildungen des Atomiums, der nächtlichen Beleuchtung des Eiffelturms oder der Pyramide des Louvre-Museums in die Wikipedia aufzunehmen? --84.61.98.138 16:56, 22. Jun 2006 (CEST)

Weil diese Aufnahmen durch ihre Veröffentlichung in der Wikipedia die Rechte Dritter verletzen würden. Und wir verletzen hier nicht die Recht Dritter. --ST 17:07, 22. Jun 2006 (CEST)

Wieso spielt es eigentlich für uns eine Rolle ob es in Frankreich Panoramafreiheit gibt, für uns müsste doch das deutsche Recht gelten. In einem völlig Fall um ein Bild aus einem amerikanischen Film, dessen Copyright nicht verlängert wurde und der somit US-PD ist, hieß es: Egal daß der Film im Ursprungsland PD ist, für uns gilt nur das deutsche Recht. Wieso ist in diesem Fall jetzt plötzlich andersrum und das französische Recht gilt? --Toon 18:56, 22. Jun 2006 (CEST)

Kanst du den Eiffelturm von Deutschland aus Fotografieren? Ich denke mal nein, da du dazu auf französischen Boden sein muss, gilt leider deren Gesetzgebung. Bobo11 21:30, 22. Jun 2006 (CEST)
Fotografieren ist ja wohl auch in Frankreich erlaubt. Es geht ja um das Veröffentlichen, und das geschieht in Deustchland. --Toon 23:03, 22. Jun 2006 (CEST)
Wenn du in China fotografierst, hast du unter Umständen nichtmal das Urheberrecht an deinem Bild. Im Moment des Fotografieren befindest du dich auf französischem Terretorium, unterliegst mit der Schaffung des "Kunstwerks" französischem Recht. Daß auf commons solche europäischen Gesetze ignoriert werden, bedeutet nicht, daß das rechtmäßig ist. Im Zweifelsfall bleibt das Bild auf commons und wird in .de nicht eingebunden. Ein ähnliches Theater gibt es mit sowjetischen Bildern, die auf commons vor 1973 geduldet werden, obwohl auch in Rußland 70 Jahre pma gilt. PerKu 23:13, 22. Jun 2006 (CEST)
Und wenn man ihn von der deutschen Botschaft aus fotografiert (exterritoriales Gebiet)? ;-) --88.134.45.204 00:45, 23. Jun 2006 (CEST)

Das werden ja zwei lustige Wochen voller Fehlinformationen, wenn ich hier nicht nach dem Rechten schauen kann ;-) Wieso müssen eigentlich die dümmsten Antworten mit der Inbrust der felsenfesten Überzeugung vorgetragen werden? In der de Wikipedia respektieren wir bundesdeutsches Recht, weil die BRD das wichtigste deutschsprachige Land ist (und weil at und ch-Recht sich oft an deutschem Urheberrecht orientieren, beide haben die Panoramafreiheit, at sogar noch weitgehender) und die Wikipedia.de dort abgerufen wird. Werden wir vor einem deutschen Gericht verklagt, ist die Rechtslage klar: egal wo das fotografierte Objekt sich befindet, wenn deutsches Recht gilt, gilt auch die Panoramafreiheit. Dumm ist nur: Werden wir vor einem französischen Gericht verklagt (oder ein Nachnutzer), haben wir die A***karte nicht nur für die nächtliche Beleuchtung des Eiffelturms und andere französische Objekte, sondern für alle urheberrechtlich geschützte Bau- und Kunstwerke weltweit, die wir hier aufgrund der Panoramafreiheit einstellen. Ein Pole (Polen hat Panoramafreiheit) kann also in Frankreich für die Darstellung seiner in Deutschland aufgestellten Skulptur im Internet Honorar fordern. Es gibt also das sog. Forum Shopping, die Auswahl des Landes, in dem man gerichtlichen Schutz begehrt. Das Fotografieren an sich ist in der Regel unproblematisch, sobald das Bild im Internet abrufbar ist, ist in Ländern ohne Panoramafreiheit die URV vollendet. Für EU-Bürger spielt die Staatsangehörigkeit in der EU keine Rolle. Jeder EU-Bürger hat das verbürgte Recht, in einem beliebigen EU-Land wie ein Inländer behandelt zu werden. Also: weder der Ort der Aufnahme noch die Staatsangehörigkeit des Fotografen ist irgendwie relevant. Relevant ist einzig allein unsere Entscheidung, ob wir die Panoramafreiheit hier akzeptieren und wenn ja, ob wir unsere Akzeptanz vom Standort des Objekts abhängig machen. Das ist allerdings keine Rechtsfrage, sondern eine Frage der Risikoabschätzung, also ganz allein unsere Entscheidung. Kann sein, dass wir irgendwann alle Bilder, die sich auf die Panoramafreiheit berufen, löschen müssen: auf Commons, auf de, wo auch immer. Also mein Rat wäre: warum jetzt schon einknicken, was auf öffentlichen Plätzen steht gehört der Öffentlichkeit. Vive la liberté (de panorama)! --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 01:01, 23. Jun 2006 (CEST)

Nur ist halt die warscheinlichkeit das jemand klagt, um ein urheberrechtlich geschützen Gegenstand der nach der Panoramafreiheit fotografiert worden ist, in einem Land das es nicht kennt grösser. Dazu kommt noch das sich bei der Eiffelturm Beleuchtung sich ein französisches Gericht sich sicher zuständig fühlen wird, was beim Hunderwasserhaus nicht unbedingt der Fall sein wird. Also der Tip kann hier nur lauten, das Urheberrecht des betrefenden Landes beachten wo das Foto gemacht wird! Bobo11 09:05, 23. Jun 2006 (CEST) die A**karte hast du eh gezogen wenn es sich um ein auslädischen Küstlerhandelt der hat nämlich in seinem Heimatland die hohe Warscheinlichkeit das seine Klage angenommen wird.

In europäischen Staaten gibt es einen lückenlosen Rechtsschutz für alle EU-Bürger. Eine Klage muss nicht angenommen werden. Beim Hundertwasserhaus (Wien) hat sich der deutsche Bundesgerichtshof zuständig gefühlt, weil der Fotograf das Bild von einem gegenüberliegenden Haus aus gemacht hat (in Ö erlaubt, in D nicht). Hinsichtlich des Risikos wird man den Wohnort des Künstlers in Rechnung stellen müssen. Man klagt immer am liebsten im eigenen Land --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 10:18, 23. Jun 2006 (CEST)

Bilder von Typen

ich wuerde gerne in den artikel von Herbert_Bayer ein set von der universal type einfuegen und bin mir unsicher, ob das denn rechtens waere. --Lop 12:52, 23. Jun 2006 (CEST)

Schriftarten sind im deutschen Recht nach der herrschenden Meinung nicht durch das Urheberrecht geschützt, sondern unterliegen nur dem Gebrauchsmusterschutz. Der kann uns hier in der Wikipedia aber egal sein. Deshalb kannst du ein schönes Beispiel erstellen und unter einen freien Lizenz auf die Commons laden. Beispiele findest du in vielen Artikeln unter der Kategorie:Schriftart. --h-stt !? 18:44, 22. Jun 2006 (CEST) PS: Bitte unterschreibe mit vier Tilden oder durch einen Klick auf das zweite Symbol von rechts in der Werkzeugzeile.

Die eingeholte "Erlaubnis" ist ein Witz. Der Betreiber einer privaten, unter .de.vu gehosteten Homepage soll Urheber eines Bildes sein, dass unter der Diktatur Saddam Husseins in einem irakischen Sperrgebiet nach einem Giftgaseinsatz gemacht wurde? --87.193.30.87 18:07, 22. Jun 2006 (CEST)

Übersetzung eines GFDL-Textes von einer Drittseite

Heute gab es bei Kleptokratie einen Edit-War, der um einen Link auf eine deutschsprachige Übersetzung des en-Artikels auf einer externen Seite ging. Die Details können auf der Diskussionsseite nachgelesen werden. Als Beteiligter wollte ich die Situation nun dadurch entspannen, dass ich die Übersetzung in den Artikel einbaute. Jetzt stellt sich aber die Frage: Steht eine Übersetzung eines GFDL-Textes automtisch auch unter der GFDL oder muss explizit die Erlaubnis des Übersetzers eingeholt werden? Genügt es, wenn ich den Text einstelle und in der Zusammenfassung oder auf der Diskussionsseite einen Link auf dessen Web-Seite setze? Oder soll er besser selbst die Übersetzung einstellen? --Zinnmann d 00:47, 23. Jun 2006 (CEST)

Wir lesen dazu ergänzend meine bekannte Highway-Seite. Eine Übersetzung eines GFDL-Textes ist eine Bearbeitung, für die eine urheberrechtliche Erlaubnis erforderlich wäre, die aber von der GFDL erteilt wird. Wer einen GFDL-Text übersetzt, muss strikt die GFDL einhalten --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 01:09, 23. Jun 2006 (CEST)

Wir stellen uns jetzt einfach mal ganz dumm und fragen konkret nach: Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich die Versionsgeschichte des en-Artikels bis zum Zeitpunkt der Übersetzung auf die Diskussionsseite des Zielartikels in de: stelle und darunter einen Link auf die Web-Seite des Übersetzers anfüge. Oder muss ich nach der Versionsgeschichte den Übersetzer namentlich (evtl. gar mit Email oder Anschrift) nennen? --Zinnmann d 01:38, 23. Jun 2006 (CEST)
Auf der sicheren Seite bist du bei der GFDL nie --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 03:01, 23. Jun 2006 (CEST)

Urheberrecht am eigenen veröffentlichten Werk?

Ich habe mehrere Werke in Buchform verfasst, zwei davon schon veröffentlicht und zu diesem Zweck einen Verlag gegründet:

  • ein Werk mit dem Titel "Germanische Elemente in der französischen Sprache" (1989) mit etwa 400 Seiten; es handelt sich dabei um eine enzyklopädische Zusammenstellung und nicht etwa um eigene Forschung (dafür bin ich nicht qualifiziert)
  • die Aufzeichnungen meines verstorbenen Bruders, der an Schizophrenie litt, aber in seinen klaren Zeiten meines Erachtens bemerkenswerte philosophische Einsichten hatte (der von mir vergebene Titel ist "Ich bin das Universum", er selbst hatte nur eine Zettelsammlung hinterlassen); allerdings kann man diese Texte natürlich auch unter klinischen Aspekten werten

Diese beiden Bücher sind im Verzeichnis lieferbarer Bücher aufgeführt, Interessierte können sie bei mir bestellen.

  • dasselbe Werk in meiner englischen Übersetzung, bisher nicht veröffentlicht, sondern nur meiner amerikanischen Verwandtschaft und einem Ex-Kollegen in Massuchusetts zur Verfügung gestellt

Mein Ziel war nie, mit diesen Werken Geld zu verdienen, sondern die Informationen allgemein verfügbar zu machen. Die Verlagsgründung war eine Verlegenheitslösung, damals die einzige Möglichkeit, die ich sah, in irgendwelchen Verzeichnissen aufzutauchen.

Als Verleger unterliege ich der Preisbindung. Ich hätte aber keinerlei Hemmungen, den Verlag aufzugeben und stattdessen bei Wikipedia zu veröffentlichen (z.B. als PDF-Datei mit einer Einführung). Gibt es irgendwelche Gründe, die ein derartiges Vorgehen erschweren oder unöglich machen würden? --Gernot Sander 13:28, 23. Jun 2006 (CEST)

Zu den rechtlichen Aspekten kann ich Dir leider nicht wesentlich weiterhelfen. Inhaltlich dürften aber beide Werke kaum für die Wikipedia als Enzyklopädie geeignet sein. Die "Germanische Elemente in der französischen Sprache" wären aber möglicherweise bei den Wikibooks willkommen. Dabei stellt sich allerdings die Frage, auf welches Material Du zurückgreifst. Wenn es sich dabei auch nur teilweise um urheberrechtlich geschützte Texte handelt, dürfte eine Aufnahme nicht möglich sein.
Die Aufzeichnungen Deines Bruders fände ich persönlich hochinteressant. Inwiefern sie bei einem der Wikimediaprojekte aufgenommen werden könnten, weiß ich jedoch nicht. Wikipeia scheidet aus naheliegenden Gründen aus. Wiibooks mit seinem Schwerpunkt auf Lehrmaterialien ebenfalls. Evtl. könnte Wikisource interessiert sein. Am besten Du fragst dort nach. Viele Grüße --Zinnmann d 01:46, 24. Jun 2006 (CEST)
Wikisource ist eiegentlich auch nicht an Büchern interessiert, die nur im Selbstverag erschienen sind. Davon gibt es einfach zu viel. Zumindest die deutsche Wikisource sieht sich als Quellensammlung, nicht als Plattform für alle möglichen freien Texte, die sonst nirgends hinpassen. Eventuell könnte man eine Ausnahme machen, wenn es wirklich etwas interessantes ist, aber dazu musste geklärt sein, worum es genau geht. Eine Lizensierung unter einer freien Lizenz wäre dazu natürlich auf jeden Fall nötig. -- Timo Müller Diskussion 16:45, 26. Jun 2006 (CEST)

Ich bin mir nicht sicher, ob beim Artikel Duwisib eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Der Text jedenfalls ist sehr ähnlich zu dem auf dieser Homepage: [11]. Wer hat von wem abgeschrieben? Oder stammen die beiden Texte aus der selben Feder?--MKI 13:37, 23. Jun 2006 (CEST)

CDU Bilder

Vor einiger Zeit gab es hier eine Diskussion über die Veröffentlichung von Bildern, die von [www.cducsu.de] heruntergeladen worden sind. Es betrifft im Prinzip alle Bilder der Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Leider finde ich die Diskussion nicht wieder, auch nicht im Archiv.

Wir, die CDU/CSU-Fraktion, sehen gegenwärtig keine Probleme darin, unsere Bilder auch weiterhin Wikipedia zur Verfügung zu stellen.

Zwar unterliegt die Nutzung unserer Bilder unseren besonderen Nutzungsbedingungen. Diese basieren im Wesentlichen auf den deutschen, europäischen und internationalen Urheberrechtsregelungen und dem allgemeinen Persönlichkeitsschutz.

Von diesem Schutz sind die Bilder, die auf Wikipedia dargestellt, eingesetzt oder verwendet werden, allerdings nicht ausgenommen.

Die von uns ins Internet gestellten Fotos, insbesondere diejenigen für Wikipedia, bedürfen für eine Weiterverwendung nicht einer zusätzlichen (ausdrücklichen) Lizenzierung. Insoweit besteht keine Diskrepanz zwischen den Nutzungsbedingungen der CDU/CSU und den Regeln von Wikipedia.

Die Vormerkungen für die Löschung kann also wieder gelöscht werden ;-)

-- Cducsu 15:00, 23. Jun 2006 (CEST)

Die damalige Diskussion wurde bereits archiviert und ist für Interessierte in der Versionsgeschichte hier zu finden. Viele Grüße --Btr 02:19, 24. Jun 2006 (CEST)
Ich habe es mehrmals erklärt damals: Wikipedia reicht eine Nutzungsgenehmigung "für Wikipedia" oder "für redaktionelle Zwecke [...], sofern Sie das Foto nicht verfremden oder entstellen" nicht. Wikipedia will, dass die Bilder urheberrechtlich auch kommerziell ausgeschlachtet und verändert werden dürfen, dass also der urheberrechtliche Schutz weitreichend aufgegeben wird, auch für beliebige andere Nutzer außerhalb der Wikipedia. (Der persönlichkeitsrechtliche Schutz bleibt aber bestehen, ist nur nicht mehr zusätzlich vom Urheberrecht doppelt geschützt.) Dazu brauchen wir eine schriftliche Einverständniserklärung der Fotografen. Die habe wir nicht, also werden die Bilder früher oder später gelöscht. Einfach, nicht? --Rtc 13:50, 1. Jul 2006 (CEST)

Einerseits gibt der Fotograph an Permission: ask before publishing andererseits stellt er die GFDL und eine CC wahlweise zur Verfügung. Müßte ich da bei Publizierung wirklich noch nachfragen? Wenn ja: ist das Bild dann hier erwünscht? --87.78.149.35 21:34, 23. Jun 2006 (CEST)


Windows-Logo?

Ich bin grade ueber das hier gestolpert. Davon ab, dass es Screenshots sind, sind alle Bilder mit "zu geringer Schøepfungshøhe" lizensiert, was ich irgendwie nicht ganz glauben kann. Wære schøn, wenn da mal ein Fachmann eine Meinung zu abgibt! --Kantor Hæ? 00:52, 24. Jun 2006 (CEST)

Waere schoen, wenn du Schöpfungshöhe lesen tun wuerdest, ich kann das sehr wohl glaum, Gruesse aus marbella --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 23:20, 24. Jun 2006 (CEST)

HTML-DOM

Wie sieht es denn mit Screenshots von hier bzw. hier aus? (Striche und bunte Punkte...). --Joystick 00:11, 25. Jun 2006 (CEST)

Meine unbedeutende Meinung: Der sourcecode der Anwendung ist frei (mit der Bitte um Referenzierung). Die verwendeten Referenzen stehen alle unter GPL. Ich sehe demnach keinen Grund, warum Bilder, die mit diesem Programm erstellt worden sind, nicht frei sein sollten. Eine Rückfrage beim Autor dürfte aber sicherlich nicht schaden. --Taxman Rating 00:35, 25. Jun 2006 (CEST)

Zeitungsausschnitte

Hallo. Ist es möglich Bildern von Zeitungsausschnitten hier hochzuladen (nur Text bzw. Schlagzeilen), Zeit 1920er und 1930er. Danke im Voraus -- Peterwuttke ♪♫♪ 11:36, 26. Jun 2006 (CEST)

Das Zeitungsbild besitzt i. d. R. keine Schöpfungshöhe. Der Inhalt/Text darf aber - wie hier immer gefordert - nur hochgeladen werden, wenn der Autor 70 Jahre tot ist. --ST 12:01, 26. Jun 2006 (CEST)
Schlagzeilen sind OK, ebenso kurze Meldungen tatsächlichen Inhalts --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:37, 26. Jun 2006 (CEST)
¿Umlaute kaputt? :-) --ST 19:41, 26. Jun 2006 (CEST)

Else Ury: Lichtbild oder Lichtbildwerk?

Es geht um Bild:Else ury photo.gif. Als Lichtbild wär's Lizenzfrei, nur sind halt die Gerichtsanforderungen an Schöpfungshöhe für Lichtbildwerke extrem gering. Mag sich mal ein Fachmann äußern? -- southpark Köm ? | Review? 15:50, 26. Jun 2006 (CEST)

Ohne Frage - Lichtbildwerk und URV. --ST 16:18, 26. Jun 2006 (CEST)
Im Zweifel eigentlich immer Lichtbildwerk, auch wenn EN das wohl nie verstehen wird. -- Timo Müller Diskussion 16:33, 26. Jun 2006 (CEST)
Oh weh, wem sagst du das :-( --ST 16:44, 26. Jun 2006 (CEST)

Ich habe die beiden Quellen nachgetragen, hilft das was? -- sabisteb 09:07, 29. Jun 2006 (CEST)

Hi, Frage (ich hoffe ich bin hier richtig, sonst bitte verweisen): Sährimnir ist verdammt nahe drann an einer 1:1 Kopie von [12]. Verändert wurden teilweise die Namen, wenige Sätze wurden komplett umgebaut. Ist das eine URV oder geht sowas durch? IMHO sollte es weg. --Wirthi 17:35, 26. Jun 2006 (CEST)

Ich habe es als URV markiert. Danke für den Hinweis. --ST 19:02, 26. Jun 2006 (CEST)
Hallo??? Ist das dein Ernst bei einem so kurzen Text? Gruesse aus Andalusien (nein, ich halte mich nicht fuer unverzichtbar, aber hier hats auch i-cafes) --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:40, 26. Jun 2006 (CEST)
Mein Pensum an Großzügigkeit habe ich schon verbraucht ;-) Wirthi, du kannst den Text umformulieren und ich lösche dir die alten Versionen mit der (möglichen) URV. --ST 19:42, 26. Jun 2006 (CEST)
Super. Ich hätte einen Vorschlag unter Benutzer:Wirthi/Sährimnir online. Gemäß der Namenskonvention sollte der Artikel aber ohnehin unter Sæhrímnir angelegt werden, Sährimnir als Redirect (weil "eingedeutscht"). --Wirthi 20:15, 26. Jun 2006 (CEST)
Dann ändern wir den Plan, du legst Sæhrímnir neu an und aus Sährimnir machen wir einen Redirect. --ST 11:01, 27. Jun 2006 (CEST)
Noch eine Planänderung ;-) Ich habe es erledigt. --ST 11:16, 27. Jun 2006 (CEST)
Schankedön! --Wirthi 11:39, 27. Jun 2006 (CEST)

Was darf man sich unter der Löschantragsbegründung "Der Text ist doch sicher eine Urheberrechtsverletzung." vorstellen? -- Simplicius - 19:45, 26. Jun 2006 (CEST)

Um die Frage etwas präziser zu fassen: ist diese http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=American_Pie_%28Lied%29&oldid=18282847 Fassung eine URV wegen Benutzung des Originaltextes? -- Tobnu 19:56, 26. Jun 2006 (CEST)

Nein. Zitate sind hier immer noch erlaubt. (Bitte den Artikel Zitat lesen! Zitate sind nach UrhG erlaubt, wenn "Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden". Das ist hier der Fall. --Fb78 20:08, 26. Jun 2006 (CEST)
Die Version enthält - allerdings in einem selbstständigen Sprachwerk - den kompletten Text (Natürlich kenne ich das Zitatrecht - ich will weitere Meinungen zu meiner...) -- Tobnu 20:21, 26. Jun 2006 (CEST)
Dann wirf doch einfach die Absätze raus, die nicht kommentiert werden. --Fb78 20:50, 26. Jun 2006 (CEST)
Beim Zitatrecht ist wohl insbesondere das "Großzitat" (das ganze Werk?) im Auge behalten. -- Simplicius - 10:19, 27. Jun 2006 (CEST)
In der von Tobnu zitierten Fassung finde ich den gesamten Text nicht, vielleicht geht er ja in dem restlichen Text unter. Trotzdem wurde gerade auf diese Fassung ein (zweiter, nicht der von Simplicius zitierte) Löschantrag bei den URV eingestellt, den Tobnu ja zu Recht inzwischen entfernt hat. Wenn es kein Zitatrecht gäbe, könnten wir die WP zusperren und die gesamten Universitäten dazu. Kein Urheber würde auf die Idee kommen, eine Interpretation seines Textes zu verbieten und selbst wenn, hätte er keine Chance. Das Urheberrecht beinhaltet keinen Schutz, dass ein veröffentlichter Text nicht analysiert oder diskutiert werden darf, das sehen wir ja hier täglich in der WP:-). Don McLean (der Urheber) räumt ja immer wieder ein, dass man seinen Text eigenständig analysieren sollte. Dazu sind Textzitate natürlich nötig. Der LA-Steller greift in die unterste Schublade seiner eigenen (vorgespielten oder echten) Unkenntnis und verbirgt sich hinter einer wechselnden IP, um uns zu ärgern. Der Löschantrag ist daher ungültig und als eine Art von Vandalismus aufzufassen, dementsprechend sieht der Artikel jetzt auch aus, nachdem die selbe oder eine andere IP darin nach Belieben herumgelöscht hat. In anderen Fällen wäre sofort revertiert worden, aber hier kann man ja juridische Notwendigkeiten vorschützen. Ich hätte den Löschantrag ja schon gerne herausgenommen, wollte aber eine Diskussion abwarten, wie wir in solchen Fällen in Zukunft vorgehen sollten. mfg--Regiomontanus 20:53, 26. Jun 2006 (CEST)
Ich bin für eine Halbsperrung des Artikels. Sollten uns die wechselnden IPs wieder etwas zu ihrer Rechtsauffassung mitteilen wollen, dann sollen sie es auf der Diskussionsseite tun oder als angemeldeter Benutzer, damit man es diskutieren kann. --Regiomontanus 21:13, 26. Jun 2006 (CEST)

Ich würde das ganz gelassen angehen. Wenn da jemand vorführen will, soll er es versuchen. Freiwillig sollte man seinem Affen aber keinen Zucker geben. --Markus Schweiß, @ 21:20, 26. Jun 2006 (CEST)

Da hast du auch nicht unrecht. Allerdings war ich gestern schon erstaunt, als plötzlich die Liste der Bapperl länger war als der gesamte, ehemals ausführliche Artikel. mfg --Regiomontanus 21:37, 26. Jun 2006 (CEST)

Ich bezweifle, dass Zitate im Umfang von fast der Hälfte des Gesamttextes (64 von 131 Zeilen) durch das Zitatrecht abgedeckt werden. Das Argument "Großzitat" greift m.E auch nicht, da es sich bei einem wp-Artikel nicht um ein selbstständiges wissenschaftliches Werk handelt. (Warum zitieren wohl bekannte Enzyklopädien nicht wie hier in diesem Artikel?) Es gäbe eine Möglichkeit, der Problemlage zu entkommen: Link auf den Quelltext auf der Webseite von Don McLean, dazu statt Direktzitat im Artikel Verweise auf Strophen/Zeilennummer. Wäre zugegeben nicht so bequem wie jetzt, aber eben juristisch unangreifbar. -- w-alter 14:41, 27. Jun 2006 (CEST)

Beim Verhältnis tendiere ich dazu, dir Recht zu geben, aber selbstverständlich handelt es sich bei Wikipedia-Artikeln um selbständige wissenschaftliche Werke iSd §51 UrhG. Wir genießen hier alle Privilegien des Zitatrechts. Mir erscheint es am sinnvollsten, den Artikel weiter auszubauen und um noch mehr Hintergründe zu ergänzen. Dann wäre auch das Großzitat gerechtfertigt. --h-stt !? 16:11, 27. Jun 2006 (CEST)
Das Verhältnis angesprochen: Also handelt es sich nicht um das gesamte Werk, sondern um, wie oben von Walter gezählt, 64 von 131 Zeilen.
Das "Großzitat" betreffend: Ein Großzitat kann auch das ganze Werk umfassen, was zum Beispiel bei Gedichten und auch bei Fotos schnell passieren kann.
Ich denke mal schon gelesen zu haben, dass eine Enyzklopädie im Internet durchaus zu den wissenschaftlichen Werken gerechnet werden kann, so etwa im Sinne von Bildung, wenn auch nicht gleich Wissenschaft.
Bei Gemälden und Fotografien würde ich die Sache aber enger sehen, weil a) sich der Artikel dann schon unmittelbar auf das Gemälde beziehen sollte, und b) daraus noch lange nicht ein GNU/FDL oder eine andere freie Lizenz ableiten lässt (darüber gab es ja Debatten und ein skurilles Meinungsbild). -- Simplicius - 20:34, 6. Jul 2006 (CEST)

Erreicht das die Schöpfungshöhe? -- Timo Müller Diskussion 11:36, 27. Jun 2006 (CEST)

Ich denke, schon! Und was impliziert dies? mfg--Regiomontanus 11:40, 27. Jun 2006 (CEST)
Nie im Leben. Was genau soll da schützbar sein? Der rote Halbkreis? Der ausgefranste gelbe Halbkreis? Oder die äußerst kreative Art, wie sie einander zärtlich verharrend gegenüber stehen? Keine Schöpfungshöhe gegeben. PS: Ich hoffe, dass sowohl der Grafikdesigner wie auch die Gemeinderäte, die sowas verbrechen, in einem späteren Leben dafür zur Rechenschaft gezogen werden. --Fb78 12:28, 27. Jun 2006 (CEST)

ACK Fb78 --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:43, 28. Jun 2006 (CEST)

Das ist nicht ausgefranst, dass soll wohl eine Bärenklaue darstellen, wie im Wappen. Ansonsten stimme ich dir zu, was das Design angeht. Und die Behauptung im Artikel, es würde das "alte" Wappen ablösen, finde ich auch ziemlich unsinnig. -- Timo Müller Diskussion 22:26, 28. Jun 2006 (CEST)

Sorry wenn ich Bild:Ronnie_coleman2.jpg einfach bei euch ablade, aber mir fehlt grade die Zeit im Sumpf der Bausteine nach dem richtigen zu suchen, um den Einsteller auf das Bild anzusprechen. Ähnliches Bild gibt es hier 1.jpg, 2.jpg kann ich gerade nicht checken, Verbindungsfehler --chrislb 问题 12:44, 27. Jun 2006 (CEST)

Gelöscht. Klare URV --Fb78 13:08, 27. Jun 2006 (CEST)

Verwendung von Fotos von "Creative Commons Attribution ShareAlike 2.1 Japan License"

Ich möchte einen Artikel für eine Tageszeitung schreiben. Dafür gedenke ich, ein Foto von Wikipedia zu verwenden. Nun steht das Foto aber unter einer bestimmten Lizenz. Und zwar ist dies die folgende Lizenz:

"Creative Commons Attribution ShareAlike 2.1 Japan License"

Sie besagt, dass ich den Autor bzw. Rechtsinhaber nennen muss. Das verstehe ich noch. Aber sie besagt auch, dass ich das Bild "unter gleichen Bedingungen bzw. identischen Lizenzbedingungen" weiter geben muss, falls ich den "...Inhalt bearbeitet oder in anderer Weise umgestaltet, verändert oder als Grundlage für einen anderen Inhalt verwendet habe...".

Meine Fragen hierzu lauten:

Habe ich ein Bild schon "verändert", wenn ich beispielsweise bloß rechts und links den Rand um 2 cm abgeschnitten habe oder beispielsweise das Bild größer oder kleiner gemacht habe? Wenn ja, was hat das dann für Konsequenzen für mich? Ich verstehe es so, dass ich nun demjenigen, dem ich das Bild weitergebe (in meinem Falle der Redakteur einer Tageszeitung), mitteilen muss, dass das Bild unter der Lizenz "Creative Commons Attribution ShareAlike 2.1 Japan License" steht. Heißt das auf deutsch, dass er mit dem Bild machen kann was er möchte genau so wie ich? Oder was heißt das eigentlich?

Der konkrete Lizenzvertrag ist von hier aus zu erreichen. Neben der Namensnennung des Urhebers muß auch das Bild (egal ob verändert oder nicht, also auch verkleinert oder zugeschnitten) unter der gleichen Lizenz weitergegeben oder veröffentlicht werden, d.h. auch, der Redakteur muß es wissen und in der Zeitung muß direkt bei dem Bild (neben dem oder den Urhebern) ein Hinweis stehen, dass dieses Bild unter der CC-Lizenz steht. Soweit meine unbedeutendes Verständnis. --Taxman Rating 18:40, 27. Jun 2006 (CEST)
p.s.: Bitte auch angeben, um welches Bild es sich handelt, damit die Lizenz geprüft werden kann. --Taxman Rating 18:41, 27. Jun 2006 (CEST)

Ok. Reicht als Bildunterschrift die Abkürzung "CC-Lizenz" oder muss es ausgeschrieben werden?

Es gibt eine ganze Reihe dieser Creative-Commons-Lizenzen und man muss immer genau angeben, welche gilt. —da Pete (ばか) 19:53, 27. Jun 2006 (CEST)
Um was für eine Veröffentlichung handelt es sich denn? Kann das Bild als Bildzitat ausgelegt werden? Das wäre am einfachsten, weil dann nur die Quelle (Wikipedia) genannt werden muss. Wenn das Bild als Illustration genutzt werden soll, ohne dass ein Zitat vorliegt, muss man sich an die Lizenz halten. hier steht eigentlich alles, was man wissen muss. --h-stt !? 20:58, 27. Jun 2006 (CEST)

Es handelt sich wie oben genannt um die Lizenz "Creative Commons Attribution ShareAlike 2.1 Japan License". Es soll ein kleiner Artikel über eine Tierart sein, deren Lebensweise und Ökologie ich beschreibe. Ich möchte ein Foto dazu geben, damit der Leser auch sieht, wie das Tier aussieht. Es soll in einer Tageszeitung veröffentlicht werden.

Verwendung von Fotos mit der Lizenz "Public Domain"

Ich möchte einen Artikel für eine Tageszeitung schreiben. Dafür gedenke ich, ein Foto von Wikipedia zu verwenden. Nun steht das Foto aber unter einer bestimmten Lizenz. Und zwar ist dies die folgende Lizenz:

"Public domain"

Wortwörtlich steht dort geschrieben: "This image has been (or is hereby) released into the public domain by its author, ...... This applies worldwide. In some countries this is not legally possible. If so: The author...... grants anyone the right to use this work for any purpose, without any conditions, unless such conditions are required by law."

Was bedeutet das? Zunächst verstehe ich es so, dass ich das Bild frei verwenden darf. Muss ich den Namen des Autors nennen?! Ich weiß soviel, dass in Deutschland ein anderes Urheberrecht gilt wie in manchen anderen Staaten. Sprich: Hier gibt es immer einen Urheber, Gemeinfreiheit gibt es wohl nicht. Heißt das dann, dass ich nun doch den Urheber des Bildes nennen muss??? Er kommt ja aus einem anderen Land und er hat das Bild unter "Public domain" gestellt. Aber ich komme aus Deutschland...

Das Urheberrecht verbleibt in Deutschland beim Urheber, durch Einstellen unter PD hat der Urheber jedoch alle Nutzungsrechte abgegeben, es besteht also keine Namensnennungspflicht (wobei sich wahrscheinlich jeder trotzdem darüber freuen würde). Je nach verwendetem Bild sollte eine solche Lizenz aber noch einmal gut geprüft werden, ob bei einer Weiterverwendung (etwa Veröffentlichung einer Zeitung) damit nicht auch Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte) verletzt werden. Bitte konkrete Einzelfälle fragen, Pauschalantworten sind fast unmöglich, Rechtsberatung natürlich sowieso. --Taxman Rating 18:45, 27. Jun 2006 (CEST)

Verwendung von Bild mit Lizenz "Public domain" oder so ähnlich

Ich möchte einen Artikel für eine Tageszeitung schreiben. Dafür gedenke ich, ein Bild aus Wikipedia zu verwenden. Nun steht das Bild aber unter einer bestimmten Lizenz. Und zwar ist dies die folgende Lizenz:

"Public domain in the United States" oder so ähnlich.

Wortwörtlich steht unter dem Bild:

"This image is in the public domain in the United States. In most cases, this means that its first publication was in the United States prior to January 1, 1923. This image might not be in the public domain outside of the United States (this especially applies in Canada, China, Germany or Switzerland). The creator and year of publication are essential information and must be provided. See Wikipedia:Public domain and Wikipedia:Copyrights for more details."

Ich kann ein wenig English, aber wahrscheinlich reicht es doch noch nicht aus. Denn es ist ja schon manchmal in Deutsch schwer zu verstehen.

Meine Frage lautet nun: Darf ich das Bild verwenden für einen Zeitungsartikel (in Deutschland)?? So wie ich es verstanden habe, darf man es außerhalb der USA nicht verwenden. Oder?

Vielen Dank!!

Kommt auf das Bild an. Bitte für allgemeine Fragen auch einmal die Bildrechte durchlesen. In Deutschland gilt z.B. 70 Jahre Regelschutzfrist. --Taxman Rating 18:46, 27. Jun 2006 (CEST)
Das hängt sehr vom Bild ab. Ist der Fotograf des Bildes bekannt? Und sein Todesjahr? Wenn er vor 1936 gestorben ist, ist das Bild gemeinfrei, egal was da für ein Lizenzbaustein angegeben ist. Wenn aber die Veröffentlichung in den USA vor 1923 tatsächlich der einzige Grund ist, warum das Bild dort als gemeinfrei gilt, dann ist es nach deutschem Recht nicht frei. --h-stt !? 21:02, 27. Jun 2006 (CEST)

Da ich diese Abkürzung erfunden habe, und da es keinen vernünftigen Grund für die dortige Erwähnung der Abkürzung gibt (die Vorlage musste bereits aufgrund ungewöhnlicher Borniertheit entfernt und durch einen veränderten Text werden, um nicht als verlogen dazustehen), und da die dortige Erwähnung mich als verblödeten Wiederholungs-Täter darstellt, möchte ich hier erfragen, ob man aufgrund des (widersprüchlichen) Urheberrechts der B.Rep.Deut die zweckentfremdeten Nennung (mittlerweile steht der blöde Wikipedia Artikel bei GOOGLE schon über der eigentlichen Homepage) in einem Artikel der Wikipedia untersagen muss. --213.54.94.244 20:59, 27. Jun 2006 (CEST)

Die Abkürzung (oder was auch immer das sein mag) erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe, um einen urheberrechtlichen Schutz zu genießen. --ST 22:19, 27. Jun 2006 (CEST)
Und was ist, mit IBM und SIEMENS und T-Punkt? Darf sich jeder so nennen? Wohl nicht, oder? --213.54.94.244 22:21, 27. Jun 2006 (CEST)
Diese Beispiele fallen wohl eher unter Marke (Rechtsschutz). Deine Abkürzung ist nicht geschützt - wirklich! --Aragorn05 22:26, 27. Jun 2006 (CEST)

englisches Wikipedia Foto

Geht es das folgende Bild einfach herunter zu laden u. nochmal hochzuladen? oder geht es einfach mit Datei:URL-Pfad verweis? Ich möchte in der deutschen Wikipedia Seite das Bild aus der englischen Wikipedia (Bild unterschrift lautet The 12th century Ghal'eh Paeen-Shahr citadel towers above the picturesque architectural fabric of Birjand.) Bild-Name: paeen-shahr.jpg. URL :http://en.wikipedia.org/wiki/South_Khorasan Klauskesel 18:05, 28. Jun 2006 (CEST)

Das Bild darf in der deutschsprachigen Wikipedia nicht verwendet werden, da es unter US-amerikanischer Fair Use-Klausel verwendet wird. Allgemein Hilfe:Bilder, Wikipedia:Bildrechte. --Fb78 18:08, 28. Jun 2006 (CEST)

"J. L. Charmet"?

Ich fand in einem Buch ein sehr wahrscheinlich gemeinfreies Portrait (es stellt einen Mann dar, der im 16.Jahrhundert lebte. Da dieser Mann im 16. Jahrhundert lebte muss der Ersteller des Bildes mindestens 70 Jahre Tod sein). Komisch ist, dass im Bildnachweis "J. L. Charmet" steht. Ein wenig Googlerecherche ergab noch mehr solcher alter Bilder, allerdings wieder mit dem Hinweis "Copyright J. L. Charmet". Weiß jemand etwas über diesen Maler(?) und kann ich "seine" sehr warscheinlich gemeinfreien Werke, trotz des Copyrightvermerkes hochladen? (Alle Hilfeseiten zu diesen Themen sind mir bekannt.) Danke, MfG --Flo89 disku  Bewerte 22:21, 28. Jun 2006 (CEST)

Schau mal hier. Jean-Loup Charmet ist ein Bildarchivar, dessen Sammlung inzwischen im Besitz der Bridgeman Art Library ist. Archive behaupten ja gerne, sie besäßen Rechte an gemeinfreien Bildern, das ist aber natürlich nicht so (ausgerechnet dieses Bildarchiv verlor ja den Musterprozess Bridgeman vs. Corel). Falls die Bilder tatsächlich gemeinfrei sind, sind sie bedenkenlos verwendbar. --Fb78 23:29, 28. Jun 2006 (CEST)
Herzlichen Dank für diese promte, sehr ausführliche und hilfreiche Antwort. MfG --Flo89 01:06, 29. Jun 2006 (CEST)

Kleine Frage bzgl. einer Mediendatenbank

Krauss-Maffei Wegmann führt auf seiner Seite eine Mediendatenbank. Dort steht folgendes Hier sehen Sie eine Auflistung zu den Themenbereichen, zu denen Bilder, Dokumente und/oder Videos vorliegen. Klicken Sie auf den enstprechenden Link, um eine Liste der zur Verfügung stehenden Medien aufzurufen. Beachten Sie, dass Sie alle Materialien nur unter Angabe der Quelle verwenden dürfen. So jetzt die blöde Frage. Reicht das für eine Nutzung in der Wikipedia? Es wird ja nix ausgeschlossen. --Sonaz Disku 00:23, 29. Jun 2006 (CEST)

Geh bitte auf Nummer sicher und frag entsprechend nach. Immerhin hat die Seite eine generelle Copyright-Erklärung. --h-stt !? 08:02, 29. Jun 2006 (CEST)
Werd ich mal machen. --Sonaz Disku 09:48, 29. Jun 2006 (CEST)

Was sagen die Fachmänner/Fachfrauen zu diesem Bild bzw. wie sieht es rechtlich aus. Stammt aus einem Nachlass, jedoch ist nur bekannt, dass es aus einem Album stammt, dass ab 1918 angelegt wurde. Hmm, leider keine weiteren Daten. Somit nicht feststellbar, wann es angelegt wurde und ob es dann noch unter PD-alt fallen würde. Wohl löschen?--Factumquintus 01:15, 29. Jun 2006 (CEST)

Natürlich löschen. Weder der Fotograf noch das Erstehungsjahr sind bekannt. Nicht zuletzt bringt das Bild keinerlei Mehrwert gegenüber den korrekt lizensierten Bildern in Waterberg. --h-stt !? 12:14, 29. Jun 2006 (CEST)

Für obengenanntes Bild gab es folgenden Löschantrag bei dem ich für behalten entschieden hatte:

Ludwig Wittgenstein ist noch keine 70 Jahre tot, seine Texte daher wohl nicht gemeinfrei und eine Verewigung derselbigen in einem Bild unter GNU-FDL wohl auch nicht im Bereich des Legalen. --Asthma 19:31, 14. Jun 2006 (CEST)

Das wäre natürlich schade, aber ich möchte hier einmal ins Feld führen, dass es weniger um eine simple Wiedergabe oder Zitierung von Wittgensteins Text geht als vielmehr um eine visuelle Darstellung der Struktur des Textes. Es sind lediglich die Sätze der beiden höchsten Ebenen des Tractatus herausgegriffen, um dem Leser des Artikels eine Übersicht der Struktur zu ermöglichen. So sind ja auch innerhalb des Artikels die ersten sieben Sätze des Tractatus wiedergegeben.
Denkbar wäre aus meiner Sicht eine Reduzierung der Mindmap auf die erste Ebene. Dann würde es sich lediglich um sieben Sätze handeln, also ebensoviele wie sie derzeit auch im Artikel wiedergegeben sind. Was meint ihr? Mkleine 20:09, 14. Jun 2006 (CEST)
Noch ein anderer Aspekt. Nach meiner Kenntnis wurde Wittgenstein für den Tractatus von Russel/Moore die Promotion gewährt. Demnach müsste es sich doch um eine wissenschaftliche und somit gemeinfreie Arbeit handeln, oder nicht? Grüße Mkleine 20:18, 14. Jun 2006 (CEST)
So weit ich sehen kann, gibt es hier keine weiteren Argumente für eine Löschung. Aus meiner Sicht kann der Löschantrag insbesondere mit Hinblick darauf, dass es hier weniger um eine Zitierung als um eine visuelle Darstellung der Struktur des Textes und somit um eine zulässige Aufbereitung geisteswissenschaftlicher Inhalte geht, entfernt werden. Mkleine 10:59, 26. Jun 2006 (CEST)

Nun ergab sich folgende Diskussion:

Ich halte die Entfernung des LAs unter Berufung auf das Zitatrecht für absolut unzulässig. Das im Bild dargestellte ist kein "Zitat", sondern die komplette (!) Übernahme des Gesamttextes des Werks von Wittgenstein. Es ist auch kein damit verbundenener Zweck, "eine eigene Aussage zu untermauern" im Artikel ersichtlich ebenso wird mit dem Bild nicht erreicht, das Werk Wittgensteins "in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen" wird, weil schlicht am und durch das Bild selbst nichts erläutert wird (das wäre auch nicht der Zweck der Wikipedia, sondern höchstens von Wikibooks). --Asthma 14:02, 27. Jun 2006 (CEST)

Hallo Asthma, Was bitte meinst Du mit komplette (!) Übernahme des Gesamttextes des Werks von Wittgenstein, der Tractatus ist etwa 100 Seiten stark, auf dem Bild finden sich jedoch ledigliech 33 Sätze? --Ixitixel 09:43, 29. Jun 2006 (CEST)
Au contraire: Der "Tractatus" paßt in meinem Wittgenstein-Reader von Reclam auf 37 Seiten. Es handelt sich im von mir bemängeltem Bild zwar nur um eine Übernahme der Hauptsätze bis zur ersten Untergliederungsebene (also unter Ausklammerung aller Sätze ab x.xx), und ich muß insofern meinen ersten Einwand korrigieren, finde das aber trotzdem nicht in Ordnung. --Asthma 11:30, 29. Jun 2006 (CEST)

Kann sich bitte mal ein Experte äußern ? --Ixitixel 11:34, 29. Jun 2006 (CEST)

Die Analyse halte ich für vom Rahmen des Zitatrechts erfasst und daher für völlig legal. Zum Umfang der Zitate wurde schon geschrieben. Ich bin mir nicht sicher, ob dieses Schema wirklich dem Tractatus gerecht wird, aber legal ist es. --h-stt !? 12:19, 29. Jun 2006 (CEST) PS: Kurzer Nachtrag an Mkleine: Wissenschaftliche Arbeiten unterliegem dem Urheberrecht, es gibt da keine gesonderten Einschränkungen.

Das Bild ist, wie ausgefuehrt, nach Wikipedia:Zitate und nicht nach Wikipedia:Bildrechte zu beurteilen, auch wenn es in einem Bildformat vorliegt. Ich habe keinerlei Einwaende gegen die interessante Mindmap, die sich als Ergaenzung des Artikels im Rahmen des Zitatrechts haelt. Gruesse aus Marbella City --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 13:58, 1. Jul 2006 (CEST)

Firmenlogos ohne (?) Schöpfungshöhe

Zur Information: Benutzer:Red Grasshopper (Beiträge) Lädt massenweise Logos mit dem Vermerk "geringe Schöpfungshöhe" hoch. Seine Beiträge sollten wenn möglich überprüft werden. --Taxman Rating 14:03, 29. Jun 2006 (CEST)

Hatte gerade eine diskussion mit jemanden der SLAs gegen diese Logos gestllte hat, der Kompromiss, den ich hoffentlich ausgehandelt habe ist: keine SLAs aber auch keine Bilderhochlanden bis die Frage geklärt ist. Vielleicht hier. Leider ist Benutzer:Historiograf im Urlaub, und die Frage wie sich das Markenrechta auf WP auswirkt wird dadurch auch nicht beantwortet.--tox 14:58, 29. Jun 2006 (CEST)
Ich verstehe das Problem nicht. Dass die Logos keine Schöpfungshöhe erreichen, dürfte wohl unstreitig sein. Sie sind nach dem Markenrecht geschützt, das ist uns hier aber völlig egal, denn alles, was in der Wikipedia mit einer Marke gemacht wird, ist von § 23 MarkenG gedeckt. Wir bieten keine Produkte oder Dienstleistungen unter der fremden Marke an, sondern berichten über das Produkt, die Dienstleitung oder das Unternehmen, unter Nennung der Marke. Was deine IP hier von sich gegeben hat, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. --h-stt !? 15:28, 29. Jun 2006 (CEST)
Der Artikel 23 des Markengesetz gilt nur für den geschäftlichen Verkehr, und die Verwendung in der Wikipedia ist nicht geschäftlicher Verkehr sondern viel weitergehende öffentliche Publikation. -AmEx 15:52, 29. Jun 2006 (CEST)
Sagt wer? Das Hanseatische Oberlandesgericht war jedenfalls im Urteil vom 13. November 2003 - Az.: 3 U 117/03 anderer Auffassung.

Die Vorschrift des § 23 Nr. 3 MarkenG soll Bestimmungsangaben ermöglichen, die nicht aus beschreibenden Angaben im Sinne des § 23 Nr. 2 MarkenG bestehen, son­dern ein geschütztes Kennzeichen gerade als solches benutzen, um diejenigen Ori­ginal-Dienst­leistungen (oder -Waren) des Kennzeicheninhabers zu identifizieren, für die die Dienst­leistung (oder Ware) des Verwenders bestimmt sein soll. Die "Not­wen­digkeit" der Ver­wen­dung einer Bestimmungsangabe ist grundsätzlich schon immer dann anzuerkennen, wenn sie nach Art der Produkte im Interesse der Abnehmer liegt und die Benutzung des geschützten Kennzeichens die branchenübliche Art und Weise der Identifizierung des Hauptprodukts darstellt (Ingerl/Rohnke, a. a. O., § 23 MarkenG Rz. 49, 52 jeweils m. w. N.).

Reicht das? --h-stt !? 16:06, 29. Jun 2006 (CEST)
Reicht das? - Nein. Das Zitat ist zu kurz. Um welche Waren oder Produkte ging es? Wir kennzeichnen ja keine Waren oder Produkte. Allenfalls könnte man die Wikipedia unter Dienstleistungen einreihen. Aber das wären dann Ori­ginal-Dienst­leistungen, die mit dem Logo der Wikipedia verknüpft wären, und nicht mit dem Firmenlogo XY. -AmEx 16:12, 29. Jun 2006 (CEST)
Dann lies doch bitte das Urteil im Volltext. --h-stt !? 17:39, 29. Jun 2006 (CEST)
Das Urteil schein von der Konstellation und dem Ergebniss her zu passen, noch besser wäre es natürlich wennn nicht n ur der Name, sonderen auch das Logo verwendet worden wäre.--tox 17:45, 29. Jun 2006 (CEST)
Marken sind Namen, Bildmarken (= Logos) auch. Namen für Produkte, Dienstleistungen oder juristische Personen. --h-stt !? 17:49, 29. Jun 2006 (CEST)
Jedenfalls hatten wir bisher die Regelung, dass wir Logos nicht so einfach raufladen, da damit ja das Recht zur weiteren Nutzung und Veränderung eingeräumt wird, was sicher nicht im Sinne des Erfinders ist. Die genaue Gesetzeslage habe ich nicht mehr in Erinnerung, jedenfalls haben wir bisher nur Markenlogos geduldet die in einem Foto verankert waren, z.B der Mercedesstern auf einem Auto, das Maggi-Logo auf einer Flasche auf einem Gasthaustisch usw. Aber selbst um solche Bilder gab es oft Diskussionen. Von VW weiß ich, dass sie trotz der geringen Schöpfungshöhe ihrer zwei Buchstaben sehr heikel auf das Logo sind. mg --Regiomontanus 15:36, 29. Jun 2006 (CEST) P.S.: Es geht also nicht um Urheberrecht oder Markenrecht, sondern um die Lizenzfrage. Da wir eine Lizenz "Fair Use" nicht haben, haben wir auch keine Logos in den Wikipedia-Artikeln.
Namens- und Markenrechte interessieren uns nicht. Wir müssen lediglich auf die Urheberrechte achten. Ich komme leider momentan nicht dazu, mir die Bilder anzusehen. Möglicherweise gegen Abend. Das Thema wurde auf Bildrechte abschließend geklärt, siehe etwa Wikipedia_Diskussion:Bildrechte/Archiv7#Schöpfungshöhe bei Logos (wieder mal …). --ST 15:51, 29. Jun 2006 (CEST)
Namens- und Markenrechte interessieren uns nicht. Ist das wikrlich endgültig geklärt?--tox 16:57, 29. Jun 2006 (CEST)
Ich denke ja. --h-stt !? 17:12, 29. Jun 2006 (CEST)
Auch wenn das jetzt sowas wie ein ad hominem Argumet ist, warum wurde RedGrashopper dann kurzfristig gesperrt, wenn jedem alles so klar ist?--tox 17:22, 29. Jun 2006 (CEST)
PS: Aus praktischer Sicht sehe ich keine Gefahr dür Wikipedia, da sich kaum ein Unternhemen lächerlich machen würde, indem es Wikipedia verbietet in einem halbwegs neutralen Artikel über das Unternehmen das Logo zu verwenden. Aber aus Prinzip, und bei Lizenzfragen geht es ums Prinzip, ist die Sache vielleicht nicht so einfach, deshalb warnt WP ja Weiterverwerter vor markenrechtichen Konsequenzen. Als juristischer Volllaie weis aber ich auch, dass solche Sachverhalte deutlich komplizierter sein können als sie zunächst klingen.--tox 17:28, 29. Jun 2006 (CEST)
RedGrashopper wurde für ca. 5 Min gesperrt, damit wir wenigstens kurz Zeit haben, die Diskussionen aus den verschiedenen Ecken der Wikipedia hervorzukramen, bevor er uns mit Logos zumüllt. So dringlich wichtig erscheinen mir die Zierschriften denn doch nicht, dass man nicht wenigstens kurz über die rechtliche Lage diskutieren könnte.--Regiomontanus 17:43, 29. Jun 2006 (CEST)
  • Zitat: Ich kann die Vermutung, dass die Logos geschützt sind, von fachkundiger Seite NICHT bestätigen (ACK H-stt). Logos sind dem Geschmacksmusterrechtlichen Schutz zugänglich, was bedeutet, dass nicht jedes Logo, sondern nur die, die eine handwerkliche Gestaltung, deutlich überragen, geschützt sind. Wie man mit leeren Worthülsen ein solches Überragen behauptet, zeigen die Ausführungen von Rtc auf den Bildlöschkandidaten (zum WM-Logo). Wir müssen hier damit leben, dass einige Leute sich gegen die Rspr. des Bundesverfassungsgerichts stellen und sich - angeblich, um dieses Projekt vor Schaden zu bewahren - zum Fürsprecher von Design-Lobbyisten machen, denen der fehlende Urheberrechtsschutz ein Dorn im Auge ist. Hier gibt es keine mathematischen Gewissheiten, aber einen gewissen Spielraum, den wir angesichts unserer sonst so strikten Haltung eben nutzen sollten, da sich eine Firma es zweimal überlegen wird, uns oder einen Hochlader in einer Grauzone zu verklagen. Gerade weil viele Gerichtsentscheidungen in Sachen Schöpfungshöhe so willkürlich anmuten, bin ich gegen eine Position „Im Zweifel gegen das Logo“ bei sehr einfachen Gestaltungen --Historiograf 19:53, 11. Mai 2006 (CEST) Gruß --ST 17:08, 29. Jun 2006 (CEST)
Aus Übersichtsgründen (Zitat komplett kursiv) eine Hervorhebung von mir --Taxman Rating 17:53, 29. Jun 2006 (CEST)
  • Sorry - ich verstehe immer noch nicht, weshalb markenrechtliche Erwägungen hier nicht relevant sein sollen. Der reine Namen eines Unternehmens ist nach § 23 Nr 1 MarkenG zur Verwendung freigegeben; die Marke darf nach Ziffer 2 und 3 nur im Zusammenhang mit bestimmten Waren und Dienstleistungen gebraucht werden; d.h. wenn ein WP-Benutzer ein solche Marke im Rahmen der GNU-FDL frei kommerziell benutzt, kann er mit dem MarkenG in Konflikt kommen. Die GNU-FDL enthält - soweit ich sehe - keinen Vorbehalt, dass der Nutzer sich selbst vergewissern muss, nicht gegen fremde Markenrecht zu verstoßen. Also nochmal - es geht mir nicht um das Urheberrecht, sondern um den möglichen Konflikt von Markenrecht und GNU-FDL: Im Rahmen einer normalen Enzyklopädie darf man die Logos vermutlich benutzen - dort ist das aber in der Regel mit dem (R) gekennzeichnet - , aber woraus ergibt sich, dass wir sie unter GNU-FDL zur kommerziellen Nutzung und Bearbeitung freigeben dürfen? Da möchte ich Genaueres wissen als nur ein "das kümmert uns nicht". (IIRC gab's mal ein Urteil, dass ein Sticker mit der Logo "LUSTHANSA" gegen die Rechte der Lufthansa verstößt.) Gruß --Idler 20:28, 29. Jun 2006 (CEST)
Sorry, ich habe wirklich keine Ahnung davon, aber soweit ich das erkenne stehen die Logos nicht unter GFDL, sondern unter Vorlage:Logo, oder? Genauso, wie wir auch Wappen aus commons per commons:Template:PD-Coa-Germany hier einbinden, die ja auch nicht frei verwendet werden dürfen... --Taxman Rating 20:34, 29. Jun 2006 (CEST)
Nein, die Abbildungen erreichen nicht die Schöpfungshöhe und sind daher gemeinfrei (~Public Domain). Der Baustein Logo informiert nur netterweise Weiternutzer über Nutzungeinschränkungen, die sich auf Markenrecht ergeben können. Er ist keine Lizenz. --h-stt !? 20:56, 29. Jun 2006 (CEST)
Also: Die einzelne Abbildung einer Marke, die nicht die Schöpfungshöhe für einen Urheberrechtsschutz erreicht, ist gemeinfrei (~Public Domain). Jeder, der über das Unternehmen, das Produkt oder die Dienstleistung berichten will, kann das Bild bei uns kopieren und benutzen. Er darf es aber nicht zu beliebigen Zwecken benutzen, also insbesondere keine eigenen Produkte, Dienstleistungen oder sein Unternehmen damit bezeichnen. Das ist aber bei so etwas banalen wie Wortmarken auch nicht anders: Wir und jeder andere darf ohne Probleme Sun oder Apple schreiben, aber niemand außer den Markeninhabern darf Hard- und Software unter dieser Bezeichnung anbieten. Oder nehmen wir Personenfotos: Wenn das Foto einer Person der Zeitgeschichte hier unter GFDL (oder auch CC) veröffentlicht ist, darf jederman das Bild von uns kopieren und selbst (innerhalb der Auflagen der jeweiligen Lizenz) nutzen. Aber nicht für jeden Zweck. Personenaufnahmen dürfen nicht ohne eine Extra-Einwilligung zu Werbezwecken verwendet werden und sie dürfen auch durch (nach unseren Lizenzen zulässige) Bearbeitung nicht entstellt werden. Kurz gesagt: Wir kümmern uns ausschließich um die Urheberrechtsseite, wenn unsere Worte oder Bilder noch anderen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, muss sich jeder Weiternutzer darum selbst kümmern. Ist das so verständlich? Wenn nicht ist hier der richtige Platz für weitere Fragen. --h-stt !? 20:56, 29. Jun 2006 (CEST)
Die Vorlage:Logo hat schon viel Gutes ... was mich daran verunsichert, ist der Satz "auch wenn dieses Zeichen unter einer freien Lizenz steht"; damit wird wieder auf die GNU-FDL Bezug genommen, die eigentlich nicht sauber anwendbar ist ... hrrmpff, ich kann Histo immer besser verstehen, wenn er meint, dass die GNU-FDL für uns eigentlich nicht geeignet ist. Ich will hier das Rad nicht neu erfinden - gibt's irgendwo im Archiv irgendetwas, wo ich nachlesen kann, wie es zu der WP-Haltung bezüglich Markenrecht kam? Vielleicht versteh ich es ja dann besser; bis jetzt ist mein juristisches Bauchgrummeln noch nicht besänftigt. Gruß --Idler 20:52, 29. Jun 2006 (CEST)
Für dieses Bauchgrummeln würde ich als erstes vorschlagen (in Absprache mit den Profis), den Text der Vorlage von "freie Lizenz" in "gemeinfrei" umzuändern, denn so verstehe ich das im Moment. --Taxman Rating 20:56, 29. Jun 2006 (CEST)
Ja und nein. Ein Logo kann ohne die Zustimmung des namens-/markenrechtlichen Inhabers hier eingestellt werden, wenn es PD ist. Ist die Schöpfungshöhe erreicht, kann es mit Genehmigung des Rechteinhabers unter einer der hier erlaubten freien Lizenzen eingestellt werden. Daher ist die Formulierung Freie Lizenz durchaus richtig. --ST 21:08, 29. Jun 2006 (CEST)
Ok, aber kann man PD als "Lizenz" bezeichnen? jedenfalls würde ich mich freuen, wenn das noch etwas deutlicher formuliert werden könnte. Außerdem bedeutet das für mich, dass die Vorlage eigentlich nur in Verbindung mit etwa Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe oder ähnlichen genutzt werden kann, da man sonst ja nicht unterscheiden kann, ob das Logo die Schöpfungshöhe (mutmaßlich) nicht erreicht oder ggf. sogar vom Inhaber der Rechte freigegeben worden ist. Jedenfalls ist die Geschichte eine Erweiterung der Handlungsanweisungen bei WP:BR wert. --Taxman Rating 21:26, 29. Jun 2006 (CEST)
Zur Vorlage LOGO gehört tatsächlich eine korrekte Lizenz. Für PD passt wohl besser {{Bild-PD-Markenrecht}}. --ST 21:31, 29. Jun 2006 (CEST)
Hab den Absatz bei WP:BR mal überarbeitet. Bitte auf Verständlichkeit und Korrektheit prüfen. --Taxman Rating 22:27, 29. Jun 2006 (CEST)
Mit persönlich wäre diesbezüglich ein externes Rechtsgutachten (von mir aus über den Verein) lieber als irgendwelche laienjuristischen Einschätzungen (falls ich hiermit "verdeckte" Juristen beledigt haben sollte, tut mir das leid) und aktionistisches Ausstatten von mehreren hundert Artikeln mit Firmenlogos, lediglich mit der Begründung, dass diese dann netter Aussehen. Wir können uns nur ein gewisses Maß an juristischem Stress leisten, thats the point... Und gerade Firmen haben bei Mißfallen ihrer Artikel Interesse und Finanzmittel den juristischen Weg zu beschreiten. Anneke 23:18, 29. Jun 2006 (CEST)
Na, dann gehe ich mal davon aus, dass ich hier nicht mehr gebraucht werde. --ST 00:31, 30. Jun 2006 (CEST)

Aechz. Im Urlaub tanzt die Laienspielschar Flamenco. ST und H-stt haben Recht, EOD waere angezeigt. Ich habe die Sachlage auf meiner bekannten Highway-Seite diskutiert, orientiert euch bitte dort. Hier faellt gleich das fallbeil in gestalt des internetmuenzautomaten im hotel. gruesse aus spanien --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:34, 30. Jun 2006 (CEST)

Durch Zufall hier gelandet, möchte ich den sicheren Weg auch unterstreichen. Will sagen: ohne dezidierte juristische Abwägung der Differenzialbetrachtung zwischen Zitatrecht im wissenschaftlichen und Bildungssinn auf der einen Seite und den sehr weitgehenden gewerblichen Nutzungs- und (vor allem) Veränderungsrechte durch Lizensierung unter GNU-FDL (trotz gesondertem Merkbaustein), halte ich die Verwendung für fahrlässig. Wir haben das Problem bisher immer elegant dadurch gelöst, dass wir Bilder mit Motiven genutzt haben, auf denen das betreffende Logo keine bildbestimmende Aussage prägt. Das ist zwar auch nicht 100% wasserdicht, weil ein beliebiger Nutzer ja einen Bildausschnitt mit dem Logo zweckentfremden könnte, aber innerhalb der Wikipedia können wir soche Verschärfungen immmer leicht in der Versionshistorie eines Bildes reverten. Die Frage, wie hoch nun im Einzelfall genau dieses oder jenes Logos die individuelle Schöpfungshöhe ist, führt meiner bescheidenen Meinung nach nur zu unsauberen Abgrenzungsproblemen. Besonders, wenn ich mir vorstelle, dass der eine Nutzter der Meinung ist, ein einfaches Signet falle unter diese geistige Höhe und die urhebende Agentur präsentiert uns (bzw. der Foundation) dann ein Verfahren auf der Basis der Abrechungsunterlagen mit dem Kunden. So wurde für das DB-Logo soweit ich weis in der letzten Überarbeitung (rotes Band um zwei Buchstaben) der Bahn eine sechstellige Summe in Rechnung gestellt. Auf den Streitwert kann ich verzichten. Bo Kontemplation 01:00, 30. Jun 2006 (CEST)
Schade, der Zufall will es wohl auch, dass dir und Anneke das Rechtsgutachten vom März 2005 entgangen ist. Aber wir können natürlich gerne noch ein Gegengutachten anfertigen lassen und dann noch ein Obergutachten (na ja, von irgendwas müssen die Juristen ja leben ;-)). --ST 01:18, 30. Jun 2006 (CEST)
Könntest du einen an der Sachlage orientierten Diskussionsstil pflegen und persönliche Angriffe unterlassen? Kein Grund so verschnupft zu sein. Ich persönlich verstehe nichts von der Thematik, möchte aber, dass das geklärt wird bevor hier hunderte von Bildern hochgeladen werden. Und Herr Idler ist docvh auch Jurist oder habe ich da jetzt was nicht verstanden? Danke Anneke 11:59, 30. Jun 2006 (CEST)
Und für jedes einzelne Bild, das nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht, fertigen wir zur Sicherheit auch noch ein Gutachten an. Das hilft zwar bei einem Rechtsstreit nichts, aber egal. --ST 01:23, 30. Jun 2006 (CEST)
Ohne da nun jetzt auf den Busch klopfen zu wollen; mir ist das Gutachten bzw. seine Beauftrgung aus der Arbeit im Verein und mit dem Vorstand durchaus bekannt. Ich glaube sogar mich zu erinnern, welche Fragen damals von mir kamen. Und unter 2.c) der Antwort darf mich mal zittieren:
GNU-FDL-Lizenzierung
Auch wenn das Einstellen von Abbildungen von Marken und Firmennamen in die Wikipedia-Artikel unter marken- und firmenrechtlichen Gesichtspunkten in der Regel problemlos möglich ist, können in der Praxis Probleme entstehen, wenn die entsprechenden Abbildungen unter die GNU FDL gestellt werden.
Denn die GNU FDL gestattet die umfassende Nutzung und kann damit nach ihrem Wortlaut auch solche Nutzungen erfassen, die – anders als das Einstellen in eine Enzyklopädie – marken- und firmenrechtsverletzend sind. Da gleichzeitig für den Nutzer nicht stets erkennbar ist, dass es sich um eine Marke oder eine Firma handelt (nicht jede Marke ist so bekannt wie Coca Cola®), besteht hier die Gefahr, dass dieser – ohne dies unbedingt zu wollen – Markenverletzungen begeht, für die er dann dem Rechtsinhaber gegenüber einzustehen hat.
Markenabbildungen etc. sollten daher nicht unbedingt unter der GNU FDL lizenziert werden.
Ich glaube der letzte Satz ist recht eindeutig. Bo Kontemplation 01:53, 30. Jun 2006 (CEST)
Entschuldige, aber stehen die Bilder mit commons:Commons:Lizenzvorlagen und Kategorie:Lizenzvorlagen für Bilder, bei denen kein GFDL steht, auch unter GFDL? Und der Satz „Da nicht jeder ... einzustehen hat“ bezieht sich ziemlich deutlich auf die Weiternutzung und nicht die Einstellung in die Enzyklopädie oder? --Taxman Rating 01:59, 30. Jun 2006 (CEST)
Lass es mich mal neutral formulieren: Jede Lizenz, die der Urheber nicht includiert ist ein Eingriff in die Verwertungsrechte. Anders gesat: solanger ein Rechteinhaber keine weitergehenden Rechte als die allgemein gültigen erteilt, hat niemand, auch niemand der "nur" ein Werk zur Verbreitung bereithält, ein weitergehendes Recht zu vergeben. Wir, bzw. die Foundation müsste für die evtl. Weiternutzung als Mitstörer haften. Zumindest gibt es Gerichte, die das so sehen. Bo Kontemplation 02:22, 30. Jun 2006 (CEST)
Verstehe ich so halb. Wenn ich jetzt deinen Satz aus dem Statement oben
Die Frage, wie hoch nun im Einzelfall genau dieses oder jenes Logos die individuelle Schöpfungshöhe ist, führt meiner bescheidenen Meinung nach nur zu unsauberen Abgrenzungsproblemen.
wörtlich nehme, bedeutet das für mich, dass ich die Frage der Schöpfungshöhe für Bild:Benzol2.png ignoriere und als fiktiver Besitzer eines Unternehmens, das Benzol verkauft, und das deshalb eine Strukturformel von Benzol im Unternehmenslogo besitzt, eine Klage vorbereite... --Taxman Rating 02:31, 30. Jun 2006 (CEST)
Gut pariert ;-) Auch eine Ausschussargumentation kann helfen: Sollte das fiktive Unternehmen die Strukturformel als Bildmarke mit individuellen Ausprägungen wie Fonts, Strichart und oder Hintergrund in einen Bedeutungszusammenhang stellen (also visuell jetzt), dann hat das Männlein auf dem Patetenamt auf "Schutzfähig" erkannt und eine Bildmarke erteilt. Alle anderen Ausprägungen, insb. die nicht zur Verwechslung in der verkehrsüblichen Wahrnehmung geeignet sind, wären dann frei. So natürlichauch die von Dir zitierte Ausgestaltung. Deshalb melden Konzerne ja auch tausende ähnlicher Bildmarken für ein Produkt an. Also kommt es nicht auf "eine" Strukturformel an, sondern auf die Verwechslungsgfahr der bei einer Weitervewendung verletzten konkret geschützten Ausgestaltung. Bo Kontemplation 02:55, 30. Jun 2006 (CEST)
Also doch letztenlich wieder die Schöpfungshöhe. Kommen wir also zum Markenrechtlichen. Für mich besteht nun aber eine "Verwechslungsgefahr" bei der Nutzung von Wortmarken. Im Gutachten steht drin, dass Marken entsprechend gekennzeichnet werden sollten. Also dürften wir den Artikel Microsoft nicht haben, da unter GFDL nicht sichergestellt werden kann, dass die Wortemarke stets mit dem Hinweis auf die eingetragene Marke verbunden ist. Letztendlich landen ich immer wieder bei Benutzer:Historiograf/GNU FDL Highway to Hell - FAQ. Und da ich den Profis Benutzer:Historiograf, Benutzer:Steschke und Benutzer:h-stt in solchen Sachen vertraue, lege ich mich jetzt hin und hoffe, morgen nicht eine Wikipedia ohne Bild und Text wiederzufinden ;) --Taxman Rating 03:27, 30. Jun 2006 (CEST)
Bo, deine Ausführungen (und das Gutachten) gehen davon aus, dass die Bildmarken unter die GFDL gestellt werden. Das ist hier aber nicht der Fall (bzw nur im Rahmen der ganzen Wikipedia als Datenbank(werk)), die hier zur Rede stehenden Abbildungen der Bildmarken sind gemäß deutschem Urheberrecht ohnehin mangels Schöpfungshöhe gemeinfrei. Damit entfallen sämtliche Bedenken, die sich aus der GFDL selbst ergeben. Natürlich unterliegen sie den Nutzungsbeschränkungen des Markenrechts, die sind für uns hier aber irrelevant (siehe Ausführungen weiter oben im Thread). Wir haben unter Wikipedia:Wappen seit geraumer Zeit anerkannt, dass wir in Ortsartikeln die Wappen zeigen, wenn die konkrete Grafik frei von Urheberrechtsbedenken ist. Warum sollten wir bei Unternehmen davon abweichen? In Schöpfungshöhe ist mit ausführlichen Zitaten aus der einschlägigen Rechtsprechung klargestellt, dass unsere Rechtsposition anhand von Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte gebildet wurde. Wortmarken verwenden wir selbstverständlich (im Text, wie als Lemma) zur Bezeichnung von Produkten, Dienstleistungen und Unternehmen - ich bitte daher darum, dass die Kritiker für sich selbst überlegen, warum sie bei Bildmarken (=Logos) Bedenken haben. Wenn jemand das in juristischen oder allgemeinen Worten darlegen kann, hätten wir die Basis für eine Diskussion über diese Bedenken. Aber bisher habe ich noch keine einzige Argumentation dazu gesehen, nur diffuse Ängste, bei denen regelmäßig Urheber- und Markenrecht vermischt werden. --h-stt !? 07:51, 30. Jun 2006 (CEST)
Aber bisher habe ich noch keine einzige Argumentation dazu gesehen, nur diffuse Ängste, bei denen regelmäßig Urheber- und Markenrecht vermischt werden. Good Point. Mir wäre halt nur an einem Abwägen zwischen Nutzen dieser Bilder und möglichen rechtlichen Problemen gelegen. Ich will mich da auch nicht groß inhaltlich reinhängen & an mir soll es auch nicht scheitern. Aber da ich oben schon wieder so eigenartige Begründungen a la "Die WP verklagt eh niemand" gelesen habe, hier mal ein Zitat von Kurt aus einem anderen Kontext: OTRS, bei Verein und Foundation laufen derzeit schon genügend Beschwerden über Details aus biographischen Artikeln (gefolgt übrigens von Artikeln über Firmen) auf, wir sollten nicht davon ausgehen, dass dies bis in alle Ewigkeit für uns glimpflich ausgeht. Man kann natürlich immer viel fordern, wenn man naher die Arbeit (und Kosten) nicht hat... Anneke 12:15, 30. Jun 2006 (CEST)
Mand kann allerdings auch in vorauseilendem Gehorsam gegenüber einigen die gerne hätten, dass alle Logos urheberrecvhtlich geschützt alles löschen. Dass das eine sinnvolle Alternative ist, möchte ich bezweifeln. Gruß --Finanzer 12:27, 30. Jun 2006 (CEST)
Ich denke, dass das Massenupload und wahllose vollkleistern von 3-Satz-Artikeln mit Logos (schau dir doch bitte mal die Edits des Bernutzers an) durchaus gegen den dadurch möglichen entstehenden Arbeitsaufwand andereorts abgewogen werden darf. Anneke 12:34, 30. Jun 2006 (CEST) P.S. Die ersten Einwände (ob gerechtgertigt oder nicht) sind ja auch schon da. 12:40, 30. Jun 2006 (CEST)
Ok, das ist natürlich eine andere Baustelle. --Finanzer 12:50, 30. Jun 2006 (CEST)
@Anneke: Ich finde es faszinierend wie du meine Aussage im Mund umdrehst. Ich hab nicht geschrieben, das Niemand (ich hab ungefähr 42 DIN A4 Seiten Diskussion um Trons Nachnamen gelesen) Wikipedia verklagt, sonderen explizit, das Firmen (die im Gegensatz zu Einzelpersonen meist rationaler handeln) Wikipedia nicht wegen des Abbildens eines, wegen geringer Schöpfungshöhe nicht schützbaren Logos, in einem neutralen Artikel vermutlich nicht verklagen würden. Das heißt aber nicht dass wir nicht jenen, die freie Inhalte aus Wikipedia lizenzkonform nutzen möchten, vor möglichem Schaden bewahren müssen, indem wir daruf hinweisen was sie mit den Bildern machen dürfen und was nicht. Zum anderen: sollte es auch nur einen kleinen Unsicherheitsfaktor geben macht sich WP durch solche Bilder möglicherweise erpressbar, wenn z.B. ein Artikel einem Unternehmen nichtz neutral / positiv genug formuliert ist.--tox 14:41, 30. Jun 2006 (CEST)

Ich verstehe den Rummel hier auch nicht. Der Standpunkt, dass urheberrechtliche nicht geschützte Logos (nmangels Schöpfungshöe oder auf Grund des Alters) ohne weitere Beachtung des Markenrechtes hochgeladen werden können und verwendet werden können, ist mE bereits zwei Jahre alt. Das wir diese Diskussion alle Weile mal führen müssen weiß ich auch, aber wenn die Meinungen der in diesen Bereichen lange Zeit aktiven und anerkannten Wikipedianer (HistoriografSteschke u.a.) nicht anerkannt werden und lieber mit irgendwelchen diffusen Ängsten argumentiert wird, fehlt mir ehrlich gesagt jegliches Verständnis. --Finanzer 12:25, 30. Jun 2006 (CEST)

Zustimmung zu Finanzer! Historiograf und ST haben die Frage bereits beantwortet. Die Antwort lautet: "Namens- und Markenrechte interessieren uns nicht. Wir müssen lediglich auf die Urheberrechte achten." (ST). Es ist also die Frage der Schöpfungshöhe, die entscheidend ist. Das hat Historiograf mehr als ein dutzend mal erklärt. Es ist noch die Frage der Verwendung gestellt worden, also diejenige der Lizenz und auch das hat Historiograf bereits beantwortet: "Du verwechselst die Freigabe unter einer freien Lizenz mit einer allgemeinen Freigabe. Die Freigabe unter einer freien Lizenz betrifft nur das Urheberrecht, schliesst aber einen marken- oder namesrechtlichen Schutz nicht aus. Wenn du das Foto einer berühmten lebenden Person hier findest, das unter GNU FDL steht, darfst du es nicht auf einen kommerziell vertriebenen Kaffebecher drucken lassen (auch wenn du die GNU FDL im Volltext mit auf den Becher druckst), weil das Recht am eigenen Bild gilt. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:01, 9. Jun 2006 (CEST)" (Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Logos) Die Diskussion hier kann abgeschlossen werden. --GS 14:07, 30. Jun 2006 (CEST)

Es ist erschreckend, dass über solche Sachen überhaupt noch diskutiert wird. Urheberrecht und Markenrecht sind unabhängig und eine GFDL-Lizenz bezieht sich ausschließlich auf das Urheberrecht, nicht auf das Markenrecht. Hier werden zwei Rechte gleichgesetzt weil sie die selbe Handlung sanktionieren können. Das ist aber falsch. Nur mal angenommen, jemand macht ein Foto von seinem Firmengebäude und trägt dieses Foto als Marke ein. Wenn nun jemand drittes das Foto verwendet, dann hat er ggfs. zwei Verfahren am Hals: Einmal wegen Urheberrechtsverletzung und einmal wegen Markenrechtsverwechslung. Jedes ist von dem anderen vollkommen unabhängig. Folgende Situationen sind vorstellbar:

  • Das Foto wurde so verwendet, dass es den Markenschutz berührt. Nun wird der Nutzer beide Verfahren verlieren.
  • Das Foto wurde so verwendet, dass es den Markenschutz berührt, aber der Fotograf hat es (aus welchen Gründen auch immer) unter der GFDL freigegeben und es wurde auch GFDL-konform verwendet (Lizenz abgedruckt). Der Nutzer wird das Verfahren wegen Markenrechtsverletzung verlieren, aber das wegen URV gewinnen.
  • Das Foto wurde so verwendet, dass es den Markenschutz nicht berührt (z.B. um einen Zeitungsartikel über die Firma zu illustrieren). Wenn es nicht unter das Zitatrecht fällt, wird hier das Verfahren wegen Markenrechtsverletzung gewonnen werden, das wegen URV verloren werden.
  • Wenn es sowohl GFDL-Lizensiert, lizenzkonform genutzt und so verwendet wurde, dass es den Markenschutz nicht berührt, dann handelt der Nutzer legal und wird beide Verfahren gewinnen.

Wikipedia ist in der letzteren Situation, wobei hier in allen mir bekannten Fällen natürlich statt GFDL-Lizensierung von vorn herein mangels Schöpfungshöhe garkein urheberrechtlicher Schutz besteht (es sind ja Gebrauchskunst-Zeichnungen, keine Fotos, die hier markenrechtlich geschützt sind und zugegeben sind Fotos als Marken recht selten, aber ich habe es so gewählt, weil bei Fotos im allgemeinen Urheberrechtsschtz bestehen wird, während Gebrauchskunst in vielen Fällen die Schöpfungshöhe nicht erreicht).

Dazu ist zu beachten, dass das Urheberrecht und Markenrecht für ein und dieselbe Marke bei zwei völlig verschiedenen Personen liegen können; das Urheberrecht liegt im allgemeinen beim Fotografen/Zeichner, das Markenrecht bei der eintragenden Firma und nicht notwendigerweise muss der Fotograf/Zeichner der Firma ein urheberrechtliches ausschließliches Nutzungsrecht erteilen (obwohl er das im allgemeinen tun wird). Noch krasser ist das übrigens beim Recht am eigenen Bild: Das liegt auch in der Praxis beim Abgebildeten; aber das davon unabhängige Urheberrecht liegt beim Fotografen. Der Fotograf kann das Bild urheberrechtlich freigeben wie er will: das Persönlichkeitsrecht verhindert weitreichend die kommerzielle Nutzung. Wird es trotzdem so genutzt, dann hat der Nutzer ein Verfahren vom Abgebildeten wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung am Hals (kein Verfahren wegen URV vom Fotografen). Gäbe es ausschließlich das Urheberrecht, könnten z.B. Fotografen einfach gute Hochzeitsfotos an Werbeagenturen weiterverkaufen und jene könnten die dann beliebig für Werbezwecke nutzen. Zu guter letzt gibt es sogar noch doppelt urheberrechtlich geschützte Werke, z.B. bei Panoramafreiheit oder unwesentlichem Beiwerk. Fotografien von Bauwerken, die unter Panoramafreiheit angefertigt wurden, unterliegen dem Urheberrechtsschutz des Fotografen *und* des Architekten. Selbst wenn der Fotograf das Foto als PD freigibt, darf die Abbildung des Bauwerks wegen Urheberrecht des Architekten nicht verändert werden. Angenommen, der Fotograf hat es nicht freigegeben und es tut jemand trotzdem, kann er vom Architekten und vom Fotografen gleichermaßen wegen URV verantwortlich gemacht werden: Auch hier zwei unabhängige Verfahren. Auch unwesentliches Beiwerk darf nicht freigestellt, verändert und aus dem Kontext genommen werden oder irgendwie das Bild so beschnitten werden, dass das vorherige Beiwerk zentraler wird und der Beiwerk-Charakter verschwindet.

Fazit: Die GFDL ist eine urheberrechtliche Lizenz für den konkreten urheberrechtlichen Beitrag des Lizenzgebers und betrifft nicht das Markenrecht, andere Urheberrechte (Panoramafreiheit, Beiwerk), Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte. Klar, ein Nutzer fragt sich natürlich immer "Was kann ich effektiv mit dem Bild tun, ohne irgendein Schutzrecht zu verletzen?" und betrachtet die Sache aus diesem Blickwinkel. Nun, das kann man leider pauschal eben nicht sagen. Eine effektive "freie Benutzbarkeit" bezüglich aller Gesetze ist bei Wikipedia einfach nicht gegeben und eine urheberrechtliche Lizenz darf auch nie auf diese Weise verstanden werden. --Rtc 12:41, 1. Jul 2006 (CEST)

Danke. Zumindest ich bin überzeugt. Ob Anneke das auch so sieht und in dem konkreten Einzelfall das massenhafte Hochladen der Logos noch kritisiert oder sich nun dafür bedankt weis ich nicht. Das Gutachte, an dem ich mich bisher festgehalten hatte, war bei weitem nicht so explizit wie die hier dargelegten Rechtspositionen. Wieder was gelernt. Bo Kontemplation 14:03, 1. Jul 2006 (CEST)

Brainwalk

Ich bin Erfinder und Rechteinhaber der Marke und des Unternehmens Brainwalk. Ich würde gerne einen Artikel einstellen, der meinen Ansatz darstellt. Ich fürchte Rechteverletzungen des Markenschutzes und des Urheberrechts am Namen. Hebt die Einstellung des Textes meine Markenrechte auf? Kann jemand den Namen und den Ansatz kommerziell nutzen? Da ich der einzige bin, der dieses Thema kennt - ich habe es erfunden - darf der Artikel nicht zu bearbeiten sein durch andere. Geht das?

MfG

Hans-Jürgen Böhles M.A.

www.brainwalk.biz

Alle hier eingestellten Artikel unterliegen der GNU Free Document Licence, daher sind sie in jedem Fall bearbeitbar. Markenrecht und Namensrecht sind vom Urheberrecht unabhängig, s. dazu auch die Diskussion zur Verwendung von Logos direkt über diesem Beitrag.
Eigene "Erfindungen" im Sinne einer "Theoriefindung" sind, sofern sie nicht wissenschaftlich oder kommerziell relevant/etabliert sind, innerhalb der Wikipedia nicht erwünscht (s. dazu Was Wikipedia nicht ist Punkt 2.
mfg, Taxman Rating 19:06, 29. Jun 2006 (CEST)

Erste Seite der deutschen Bundesakte von 1815

Ist diese verwendbar und wenn ja, unter welchem Lizenzbaustein? Sie müsste unter PD-old fallen, ist allerdings wahrscheinlich auch ein Amtliches Werk, oder? MfG --Flo89 disku  Bewerte 23:20, 29. Jun 2006 (CEST)

Sei pragmatisch und nimm das simplere, das ist hier PD-old. --h-stt !? 07:16, 30. Jun 2006 (CEST)

Allgemeine Frage

Hallo an alle Wikipedianer, ich bin absolut begeistert von den sich bei Euch bietenden Möglichkeiten!!!!! Trotzdem hier eine Frage: Wer hat mit all dem,bzw. dieser Idee angefangen? Stehen (außer den klar erkennbaren,nämlich Wissen zu sammeln und zu vermitteln) irgendwelche Interessen dahinter? Hintergrund meiner Frage: Als ich heute morgen einem Kollegen zeigte,was bei Euch über die "Bioresonanztherapie" und ihren Ursprung steht,hielt er mir entgegen,dass ich ja nicht wissen könnte, wer hinter Wikipedia" steht!?!?!?!? Dazu hätte ich gerne ein paar offene Worte als Argumentationshilfe. Mein kongretes Beispiel zu diesem Schwachsinn (Bioresonanztherapie)ist folgendes. Das Pferd meiner Freundin ist kränklich.Eine Bekannte von ihr will ("durch die Luft", aus mehreren hundert Kilometern Entfernung!?!?!)ohne direkten Kontakt zu dem Tier diagnostizieren und therapieren.Das ist für mich "Oberschwachsinn" Quacksalberei und ein "Geld aus der Tasche ziehen"........ Da kam mir der Beitrag unter Wikipedia sehr recht und entspricht genau meiner Vorstellung. Falss Ihr dazu was sagen möchtet,ich meine zu meiner Mail allgemein und zu meiner Frage, bitte dann an meine private E-Mail-Adrsse,mit der ich übrigens auch bei Euch angeleldet bin. Beste Grüße Ralf Krätzer

Helivision "ät" t-online.de

Natürlich stehen SIE dahinter... ;-) --tox 14:55, 30. Jun 2006 (CEST)
WER? Ach, die! oder etwa nicht? --Taxman Rating 15:12, 30. Jun 2006 (CEST) Lesetipp: WP:AFAQ und WP:UAAK :)