Wikipedia:Urheberrechtsfragen

Letzter Kommentar: vor 16 Stunden von 2003:E4:5F11:700:1857:EC10:EC53:34DF in Abschnitt Zeitungsartikel von 1938 mit einem älteren Foto.
Abkürzung: WP:UF, WP:URF
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Anekdote wortwörtlich wiedergegeben ohne Kennzeichnung als Zitat Bearbeiten

Hallo zusammen,

manchmal ist es schwierig, sich zu entscheiden, ob URV oder nicht. Die Frage stellt sich oft, wenn Belege für die wortwörtlichen Übernahmen angegeben sind, aber keine Kennzeichnung als Zitat (z.B. durch Anführungszeichen) und/oder der Autor des betreffenden Zitats nicht genannt wird. Ich bin da oft unschlüssig. Wie streng soll man sein? Diesmal geht es um Liste der französischen Vorschläge für die Oscar-Nominierung in der Kategorie bester internationaler Film. Darin wird eine Anekdote wortwörtlich wiedergegeben, die aus einem DLF-Artikel [1] stammt. Hier das Toolcheck-Ergebnis. Der Beleg steht dabei, keine Kennzeichnung als Zitat. Die Frage ist, ob die Schöpfungshöhe des Texts ausreicht. Ich würde hier sagen: ja. Ich bin aber fast sicher, dass der URV-Baustein von manchen als Overkill empfunden wird. Deswegen ist dieser Fall für mich mal eine Probe, um allgemeine Meinungen dazu einzuholen, bevor ich agiere. Noch ergänzend: Aus meiner Sicht wäre hier die bessere Lösung, die Anekdote in eigenen Worten wiederzugeben, statt eines Zitats. Allerdings ist die Darstellung dann vielleicht nicht so prägnant und pointiert. @CaroFraTyskland, Nwieruch: zur Information. BG, --Leserättin (Diskussion) 13:48, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Liebe @Leserättin, es ist im Ausgangspunkt äußerst wichtig zu verstehen, dass die Kennzeichnung eines Zitats als ebensolches für die urheberrechtliche Zulässigkeit der Textwidergabe unbeachtlich (!) ist. Wir müssen uns also immer fragen, ob überhaupt ein Zitatrecht gegeben ist, unabhängig davon, ob die Quelle genannt wird oder nicht. (Erst im zweiten Schritt müssen wir dann die Quellenangabe sicherstellen.)
Dass das hier jedenfalls unproblematisch ist, sehe ich auch so, und in der Tat wäre eine einfache Umformulierung eine gute Lösung. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:35, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Lieber @Gnom: Danke für die Erläuterung. Um sicherzugehen, dass ich richtig verstehe: Im ersten Schritt wäre zu prüfen, ob überhaupt das Recht zu Zitieren gegeben ist (Zitatrecht), dann wäre zu prüfen, ob richtig als Zitat gekennzeichnet. Mich verwirrt dann allerdings "unproblematisch" in Deinem letzten Satz, während Du gleichzeitig eine Umformulierung empfiehlst. Meintest Du tatsächlich "problematisch" oder wo ist bei mir wohl gerade der Knoten im Hirn? BG, --Leserättin (Diskussion) 16:18, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Sorry, vertippt! --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:25, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich bin ja grundsätzlich der Meinung, dass wir bei umformulierbaren Texten nicht immer bis an den Rand des Erlaubten gehen sollten. Aber das ist ja wieder ein anderes Thema. --CaroFraTyskland (Diskussion) 18:12, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich stimme Caro da voll zu, aber das wäre ein sehr großer Kampf. Danke für die Beratung, für mich hiermit erledigt. BG, --Leserättin (Diskussion) 10:36, 17. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Leserättin (Diskussion) 10:36, 17. Apr. 2024 (CEST)

Verlinkung eines digitalen Zeitschriftenartikels, den die Zeitschrift nicht mehr anbietet Bearbeiten

Im Artikel Geländewagen existiert gerade ein toter Link (Fußnote 7) https://www.abendblatt.de/daten/2006/07/29/591667.html/ auf einen Zeitungsartikel namens „Die Gefahren der großen Geländewagen“.

Auf der Homepage der Zeitung oder über Google kann ich den Originalartikel über die Suchfunktion nicht finden, wohl aber im Internet Archive: https://web.archive.org/web/20070928002022/http://www.abendblatt.de/daten/2006/07/29/591667.html.

Grundsätzlich halte ich eine Verlinkung auf archive.org für zulässig, ich kopiere ja nichts.

Könnte es sich dennoch um eine URV handeln, weil die Zeitschrift den Artikel absichtlich nicht mehr anbietet und diese Absicht durch die Verlinkung unterlaufen wird? Dann würde ich in solchen Fällen bei der Reparatur des toten Links lieber nach alternativen Quellen suchen, um Streit zu vermeiden. (nicht signierter Beitrag von T. Wirbitzki (Diskussion | Beiträge) 17:00, 6. Apr. 2024 (CEST))Beantworten

Archivseiten sollen verwendet werden, wenn der originale Link tot ist. Siehe auch hier. --Erastophanes (Diskussion) 21:09, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ok, danke, dann darf ich Jahre später wohl davon ausgehen, dass ein Link tot bleibt und kann den Archivlink verwenden, um einem Leser das Nachverfolgen der Quelle einfach zu machen, es ist keine Reise zu einem Lesesaal nötig.
Ich habe noch ein Beispiel, das etwas grenzwertig ist. Dieser Link ist im Original tot (und wurde 2016 von Archive.Today archiviert):
1. http://m.tlz.de/web/mobil/suche/detail/-/specific/Ein-Gesicht-fuer-den-Haeftling-mit-der-Nummer-102816-263275881
Allerdings wurden die Rechte der Veröffentlichung an eine andere Zeitung derselben Mediengruppe „vererbt“:
2. https://www.otz.de/regionen/eisenberg/article222062373/Ein-Gesicht-fuer-den-Haeftling-mit-der-Nummer-10-28-16.html
Der Link 1. ist zwar technisch gesehen tot, hat aber im Link 2. so etwas wie einen „Rechtsnachfolger“ - leider hinter einer Bezahlschranke, so dass der zu belegende Inhalt gefährdet ist (im konkreten Fall reichen Foto und Einleitungssatz so grade eben).
Ist hier die Regel zur Nutzung von Archivlinks anwendbar, oder sollte ich bei Korrekturen die Finger davon lassen, wenn eine Zeitung einen ehemals offenen Artikel Monate später an eine andere Zeitung als Bezahllink weitergibt? --T. Wirbitzki (Diskussion) 13:05, 14. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Logo für NK IB 1975 Ljubljana Bearbeiten

Beim Bearbeiten des Artikels NK IB 1975 Ljubljana bemerkte ich in der Infobox das veraltete Vereinslogo (Interblock NK.svg) und wollte es gegen das aktuelle (Interblock.png), das auf der en-WP genutzt wird, austauschen. Jenes ließ sich mangels Markierung mit erforderlicher Lizenz jedoch nicht auf Commons hochladen. Da ich auf diesem Gebiet praktisch null bewandert bin: Ist das bei dem Logo denn überhaupt möglich, oder bliebe alternativ nur das Hochladen der Grafik auf de-WP? Letzteres würde ich aber mit einem geeigneteren Dateinamen machen wollen, etwa NK IB 1975, da „Interblock“ ohnehin seit einigen Jahren nicht mehr im Vereinsnamen verwendet wird. --Ennimate (Diskussion) 12:10, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo @Ennimate, ich fürchte, dass diese Datei auf Commons nicht akzeptiert wird. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:44, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Bilder von Commons per Vorlage:Externes Bild verlinken Bearbeiten

Ich wollte mich erkundigen, ob es möglich ist, über Vorlage:Externes Bild auf Bilder von Wikimedia Commons zu verlinken. Laut der Vorlagendokumentation scheint das ja eigentlich nicht vorgesehen zu sein, wobei ich jetzt nicht weiß, warum wir Commons anders behandeln sollen als andere exteren Seiten.

In dem ganz konkreten Fall wollte ich den Artikel Filomena Nitti Bovet bebildern, aber das Bild [2] wurde entfernt, da es in Deutschland nicht gemeinfrei sei (mein Fehler). Dürfte ich aber auf das Bild mit dieser Vorlage im ANR verlinken? Zumindest ergab schnelles Googeln, dass einfaches Verlinken gehen dürfte? --Bildungskind (Diskussion) 12:41, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

@Bildungskind Technisch kannst du auch die URL zum Commons-Bild nehmen. Ich sehe keinen Grund, warum das nicht sinnvoll sein sollte --Raymond Disk. 12:59, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Bilder oder Grafiken von Seismische Aktivitäten Bearbeiten

Darf ich diese Bilder oder Grafiken von seismischen Aktivitäten kostenlos hier oder auf Commons verwenden? Beispiel Bild 1 oder Beispiel Bild 2 oder Beispiel Bild 3. Oder sowas Ähnliches. --कार (Diskussion) 13:18, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo @कार, die Karte in Beispiel 2 ist wahrscheinlich urheberrechtlich geschützt, für eine verlässlichere Auskunft müssten wir aber besser verstehen, woher das Kartenmaterial stammt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:55, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe die Karte vom Beispiel 2 von hier genommen. --कार (Diskussion) 13:57, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich kann der Website nicht entnehmen, woher das Kartenmaterial sowie die Erdbebendaten im konkreten Fall stammen, die Angabe ist zu unklar. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:13, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Auf der Erdbebennews-Seite ganz unten steht was zu Copyrights, vielleicht hilft das weiter. --कार (Diskussion) 14:24, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Da steht "Alle Inhalte von erdbebennews.de (Artikel, Statistiken, ShakeMaps) dürfen unter Nennung und Verlinkung des Originalartikels zitiert werden." Ich weiß aber halt nicht, ob sich das auch auf die Grafiken bezieht, die dich interessieren, weil ich nicht weiß, woher die ursprünglich stammen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:35, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Bei Beispiel 2 steht unten links im Bild selbst etwas in grauer Schrift. Ich kann das jetzt nicht alles abtippen, vor allem steht dort aber: "Karte darf zu journalistischen oder wissenschaftlichen Zwecken unter Verlinkung von Erdbebennews verwendet werden" --Naronnas (Diskussion) 20:32, 15. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
@Naronnas: Ja, aber eine bloße Erlaubnis "zu journalistischen oder wissenschaftlichen Zwecken" Reicht für Wikipedia halt eben nicht aus. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:52, 15. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Karten und Grafiken von reliefweb.int Bearbeiten

Darf ich alle Karten oder Grafiken von der Webseite reliefweb.int verwenden? --कार (Diskussion) 11:34, 14. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

https://reliefweb.int/terms-conditions: "ReliefWeb grants permission to Users to visit the Space and to download and copy the information, documents and materials (collectively, “Materials”) from the Space for the User’s personal, non-commercial use, without any right to resell or redistribute them or to compile or create derivative works therefrom" => nicht für Commons oder Wikipedia geeignet. --Chianti (Diskussion) 11:57, 14. Apr. 2024 (CEST) P.S. man muss für jede Karte oder Grafik beim ursprünglichen Ersteller nachschauen, Beispiel [3] ist von [4] und die ist unter CC-BY-4.0 veröffentlicht [5], also verwendbar.Beantworten

AllMovie Bearbeiten

Hi, was ist euere Einschätzung zu dem Logo bezüglich Comons/Schöpfungshöhe? --Calle Cool (Diskussion) 10:19, 16. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Zeitungsartikel von 1938 mit einem älteren Foto. Bearbeiten

Hallo zusammen. Ich besitze einen Zeitungsartikel von 1938. Sein Scan würde in den Wikipedia-Artikel über das Eiserne Kreuz passen. Darf ich den Scan hochladen? Unter dem Zeitungsartikel ist der Name "Scherl" angegeben. Ich habe im Internet recherchiert und es hat sich herausgestellt, dass es einen August Scherl gegeben hat, der allerdings 1921 gestorben ist. Am 1. Oktober 1883 hat er einen Presse- und Buchverlag gegründet, den er wiederum 1913/1914 verkauft hat. Das ist alles, was ich herausgefunden habe. Gruß --Gliwi (Diskussion) 12:46, 16. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Ist denn zweifelsfrei belegt, dass das Bild diesem August Scherl zuzuordnen ist? Was mir nicht klar ist, das Bild im Zeitungsartikel von 1938 muss demnach weit vor 1921 (dem Todesjahr des Vielleicht-Fotografen) entstanden sein? --∎ Viele Grüße, Alabasterstein (Diskussion) 11:01, 17. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Laut deutsche-Biographie.de hatte der bereits genannten August Hugo Friedrich Scherl (1849-1921) einen Enkel August (1918-v. 1977), der Journalist war. --Naronnas (Diskussion) 11:24, 17. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Scherl war auch der Name einer Bildagentur, die auf den Scherl-Verlag zurückgeht. Wer der tatsächliche Fotograf (= Urheber) war, ist bei solchen Agenturbildern oft kaum oder gar nicht festzustellen. Bei den Bundesarchiv-Bildern, die 2008 hochgeladen wurden, sind auch etliche von Scherl dabei. Die haben aber eine freie Lizenz vom Bundesarchiv. --Rosenzweig δ 12:59, 17. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für die Antworten. Die Sache hat sich wohl verkompliziert. Man wird vermutlich nie herausfinden können, wer der Fotograf war. --Gliwi (Diskussion) 18:32, 17. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
@Gliwi: wenn das nicht klar ist, ist oder wird das Bild automatisch 100 Jahre nach dem Veröffentlichungsdatum gemeinfrei, also 2038. --∎ Viele Grüße, Alabasterstein (Diskussion) 20:45, 17. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist so nicht richtig bzw. irreführend. Die 100-Jahres-Regelung ist eine von uns selbst erdachte pragmatische Lösung. Bei deiner Formulierung klingt es so, als wäre das irgendein offizieller rechtlicher Mechanismus. -- Chaddy · D 23:12, 17. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wie sie für dich klingt kann ich nicht beurteilen. Behauptet habe ich es nicht. Es ist eine pragmatische Lösung: ja. Allerdings eine, die sich an gängigen gesetzlichen Regelungen ausrichtet und nicht einfach so aus der Luft gegriffen wurde. Siehe: Regelschutzfrist#Internationaler_Überblick. --∎ Viele Grüße, Alabasterstein (Diskussion) 07:57, 18. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Regelung ist völlig aus der Luft gegriffen. Sie geht letztlich davon aus, dass Menschen erst in den 30 Jahren vor dem Tod in der Lage sind, schutzfähige Werke zu veröffentlichen. Überlegt Euch, wann Ihr sterben müsst, damit das z.B. für Eure Fotos passt. Selbst eine entsprechende 120-Jahre-Regelung halte ich noch für kritisch.--2003:E4:5F11:700:1857:EC10:EC53:34DF 08:10, 18. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn es entsprechende Regelungen in anderen Ländern gibt, kann sie kaum aus der Luft gegriffen sein. Deine persönliche Meinung ist weder für den Fragestellenden noch für sonst wen erheblich. --∎ Viele Grüße, Alabasterstein (Diskussion) 08:14, 18. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Meine Meinung ist sicher unerheblich, aber die gesetzliche Regelung ist klar und geht von Gemeinfreiheit 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers aus (grob vereinfacht). Eine pragmatische Regelung "100 Jahre nach Veröffentlichung" zielt lediglich darauf ab, Vervielfältigungen möglichst vieler noch urheberrechtlich geschützter Objekte zu dulden, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung deutlich kleiner ist als in anderen Fällen ("wo kein berühmter Künstler bekannt ist, wird wohl auch nach so langer Zeit wohl niemand mehr klagen"). Dass es das in vielen Ländern gibt, bedeutet nicht, dass es sich an irgendwelchen gesetzlichen Regelungen ausrichtet. Nach heutigem Wissensstand könnte es z.B. auch in 25 Jahren noch problematisch sein und ggf. auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, die Werke Loriots aus seiner Zeit auf der Kunstakademie einfach pragmatisch für gemeinfrei zu erklären, auch wenn seine Urheberschaft erst später nachgewiesen würde. Deine persönliche Meinung dazu würde dann ebenso wenig helfen wie ein Hinweis auf Regelungen in anderen Ländern, wenn sich bis dahin gesetzlich nichts ändert. Ein anderes Beispiel wäre Picasso. Die absolut logische Erklärung, weshalb nur inzwischen berühmte Künstler ein Alter über 50 erreichen können oder in der Lage sein sollen, urheberrechtlich schutzfähige Werke vor dem 60. Geburtstag zu erschaffen (wenn man pragmatisch davon ausginge, niemand könne älter als 90 werden, was auch Unsinn ist), ist gerade in Zeiten massenhafter Fotoveröffentlichungen Jugendlicher im Internet für mich nicht ersichtlich. Dein ruppiger Tonfall ändert daran nichts. --2003:E4:5F11:700:1857:EC10:EC53:34DF 08:38, 18. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --∎ Viele Grüße, Alabasterstein (Diskussion) 07:57, 18. Apr. 2024 (CEST)