Portal Diskussion:Recht/Archiv 07

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Bhuck in Abschnitt Hoheitliche Aufgabe
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Einladung zum EDV-Gerichtstag 2006 Bearbeiten

Wie schon im letzten Jahr (siehe Archiv) findet auch dieses Jahr wieder der EDV-Gerichtstag in Saarbrücken statt. Wäre toll, wenn das dieses Jahr klappt und das Wikipedia Portal-Recht auch vor Ort vertreten wird. Einzelheiten siehe http://lawgical.jura.uni-sb.de/archives/001044.html.

RalfZosel


Das neue Design des Portals gefällt mir sehr gut. Juristen können also doch kreativ sein. Lob an alle Verantwortlichen! --81.14.149.36 15:02, 16. Mär 2006 (CET)

Mir gefällt es auch sehr gut. Nur ein Vorschlag: wenn wir die Bilder so lassen wollen, sollten wir sie gemeinsam in eine Datei einbauen mit niedrigerer Auflösung. Bei langsamer Internetverbindung dauert es momentan lange, bis sie nacheinander erscheinen. Wenn die Bilder allen gefallen, könnte ich das machen. --103II 16:10, 17. Mär 2006 (CET)
Super. Wir hatten uns weiter oben entschieden, erstmal mit den einzelnen Bildern anzufangen und abzuwarten, wie die Zusammenstellung ankommt. Ich würde also vorschlagen, Du wartest noch ein paar Tage. Ich würde dann für eine Leiste mit einer Höhe von 262px plädieren (entspricht dem kleinsten Einzelbild), die im Portal mit einer Höhe von 100px dargestellt wird (wie jetzt). -- Wolfgang Kopp 19:15, 17. Mär 2006 (CET)
Vielleicht sind die Bilder etwas zu sehr geschichtslastig. Es gibt hier aber nicht gerade viele Fotos. Bild:Grundgesetz_cover.jpg gibt es noch, was mir gut gefällt, Bild:BVerwGE.jpg ist etwas kleinteilig und könnte allenfalls verwendet werden, wenn ein Ausschnitt vergrößert wird, Bild:Leipzig Reichsgericht.jpg und Bild:Reichstag mit Wiese.jpg sind wieder nur Gebäude, letzteres auch zu breit - was fehlt, sind Menschen. Könnte nicht jemand ein Foto von einer Gerichtsverhandlung machen? Richter in Roben oder so etwas? --103II 11:05, 23. Mär 2006 (CET)

Die Neugestaltung wurde übrigens anscheinend "abgesegnet" ([1])--Alkibiades 08:57, 19. Mär 2006 (CET)

Bekanntlich gibt es nur wenige im engeren Sinne juristische exzellente Artikel. Angesichts des guten Abschneidens bei den Lesenswerten habe ich den Artikel erweitert und würde ihn gern den WP:KEA überstellen, gebe aber aus Ehrfurcht vor den Fachleuten hier Gelegenheit, Stellung zu nehmen oder Verbesserungen vorzunehmen. An den langen Zitaten hänge ich freilich. --Historiograf 01:50, 17. Mär 2006 (CET)

Ich habe den Artikel mal durchgesehen (und ein paar geringfügige Änderungen vorgenommen). Eine Exzellenz-Kandidatur dieses äußerst gelungenen Artikels würde ich sehr begrüßen. -- Wolfgang Kopp 15:17, 18. Mär 2006 (CET)
Merci --Historiograf 19:29, 21. Mär 2006 (CET)

Wer mag, soll bitte auf WP:KEA abstimmen! Danke --Historiograf 19:29, 21. Mär 2006 (CET)

Ein nicht unwichtiger Artikel, der jedoch an akuter Dürftigkeit leidet. Portal:Medizin ist informiert, wäre schön, wenn sich jemand drum kümmern könnte. --Gardini · Schon gewusst? 16:15, 20. Mär 2006 (CET)

Hast Du Dir auch Arzthaftung und Behandlungsfehler angesehen? Oft genug wird ja aneinander vorbei gearbeitet, wie ich gerade bei den Artikeln zum Strafvollzug feststelle ... -- Wolfgang Kopp 18:40, 20. Mär 2006 (CET)
M.E. kann man Kunstfehler auf Behandlungsfehler weiterleiten, weil das der neuere Ausdruck ist und der restliche Inhalt ("Ärztepfusch") wenig erhellend ist. Der strafrechtliche Bereich fehlt ganz, in den nächsten Tagen werde ich ihn in "Behandlungsfehler" einbauen. --103II 14:29, 24. Mär 2006 (CET)

Es geht um og. Artikel, der meiner Meinung nach so nicht korrekt ist, aber zur Sicherheit frage ich mal hier nach. Ich hoffe, ich bin hier richtig;-) --Jackalope 08:34, 21. Mär 2006 (CET)

Wer schrottige Rechts-Artikel gefunden hat und nicht weiß, was man damit machen soll, ist hier immer richtig ;-) Den Artikel Kriminalisierung finde nicht inhaltlich falsch. Die beschriebenen Vorgänge kann man so nennen. Mich stört nur, dass das mehr ein Wörterbucheintrag ist und dass der Begriff "Kriminalisierung" bestimmt auch in anderen Zusammenhängen verwendet werden kann. --Alkibiades 09:03, 21. Mär 2006 (CET)

Hallo ! Es wäre schön, wenn sich mal jemand Rechtskundiges des Editwars annehmen würde, den Benutzer:Optimismus mit seinen Sockenpuppen im Artikel Institut gerade zu entfachen versucht, bzw. sich vor allem in die Diskussion mit einbringen würde. Der Standpunkt, den er durchzudrücken versucht, kann meiner persönlichen Meinung nicht wirklich richtig sein, weil die Realität der Benutzung des Institutsbegriffes einfach anders aussieht. Es wäre aber nett, wenn da mal jemand vom Fach drüberschaut. Danke! --Hansele (Diskussion) 12:04, 22. Mär 2006 (CET)

Da das beendete Meinungsbild ergab, dass die Vorlagen beibehalten, ihre Nutzung aber eingeschränkt werden soll, möchte ich Euch bitten, vor Allem für die Vorlage:Rechtshinweis, aber auch für die Vorlage:Gesundheitshinweis (da bitte ich aber auch das Portal:Medizin hinzu) einen einfachen aber stichaltigen Text zu erstellen, um diesen Hinweis möglichst eindeutig zu gestalten. Außerdem müssen die Richtlinien zur Nutzung noch eindeutig formuliert werden, da die derzeitige Formulierung aus dem MB von mir (also einem juristischen Volllaien) stammt. Vielleicht könnt ihr Euch bei der Gelegenheit auch zur Vorlage:Gefahrstoffe äußern, die ich kürzlich erstellt habe und deren Verwendung ich entsprechend meier Kenntnisse zur Gefahrstoffverordnung eingegrenzt habe. Vielen Dank, Taxman 議論 13:41, 23. Mär 2006 (CET)

Also dann: nicht erforderlich ist die Vorlage bei rechtsgeschichtlichen Artikeln. Ansonsten sollte sie bleiben. Wäre das eine klare Leitlinie? --103II 14:21, 24. Mär 2006 (CET)
Also etwa in dieser Form?
Diese Vorlage sollte nur als Hinweis bei Artikeln zur Erläuterung und Auslegung von juristischen Texten (Gesetzen, Verordnungen, Gerichtsurteilen) verwendet werden. Sie sollte nicht in Artikeln zur Rechtsgeschichte verwendet werden.
--Taxman 議論 01:54, 25. Mär 2006 (CET)

Ich glaube man muss die Fälle, in denen sie nicht verwendet werden sollte, nicht einzeln aufzählen. Aus meiner Sicht gäbe es viel zu viele Fälle, in denen der Rechtshinweis unnötig ist. Die gesamte Kategorie:Grundlagen des Rechts kann eigentlich rausgenommen werden. Ebenso viele andere Fälle, in denen es eigentlich auch selbstverständlich ist. Also der erste Satz der Leitlinie reicht vollkommen. --Alkibiades 08:08, 25. Mär 2006 (CET)

Ja, das macht Sinn. Kategorie:Grundlagen des Rechts ist so allgemein gehalten, dass hoffentlich kein Rechtssuchender sich anhand der Grundlagen ans Werk macht, sein konkretes Problem zu lösen. Das wäre doch dann auch eine klare Regelung, oder? --103II 10:31, 25. Mär 2006 (CET)
Aber da dasselbe für viele andere juristische Kategorien gilt (siehe nur Kategorie:Beruf (Rechtspflege), Kategorie:Juristische Literatur, Kategorie:Jurist (Biografie) uVm; also reine Selbsverständlichkeiten), sollte ein Hinweis auf die Fälle, in denen die Vorlage nichts zu suchen hat, unterbleiben. --Alkibiades 11:34, 25. Mär 2006 (CET)
Umgekehrt ist vielleicht die Formulierung "bei Artikeln zur Erläuterung und Auslegung von juristischen Texten (Gesetzen, Verordnungen, Gerichtsurteilen)" etwas zu wenig weitgehend. Sicher, bei vernünftiger Handhabung würde es schon gehen. Ich halte es aber nicht für ausgeschlossen, dass sich jemand mit genügend Sendungsbewusstsein den Benutzernamen "Hinweis-Löscher" zulegt und ans Ausmisten macht. Wie werde ich dem klarmachen, dass auch in VOB/B der Hinweis angebracht ist ("Ist doch kein Gesetz!")? Und manchem Artikel, der sehr wohl die Rechtslage schildert und den Hinweis haben sollte, wird man nicht so leicht die "Erläuterung und Auslegung von juristischen Texten" ansehen, sofern er nicht offen bestimmte §§ erläutert, sondern nur deren Inhalt referiert. --wau > 13:19, 25. Mär 2006 (CET)
Na das mit der VOB/B kann ich schon verstehen. Aber ansonsten sollte diese Vorlage nur dort gebraucht werden, wo es um Fragen zur Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts geht. --Benutzer:Hinweis-Löscher 16:46, 25. Mär 2006 (CET) ;-)
Mit der Unterschrift hast Du mir einen schönen Schrecken eingejagt! Im Prinzip stehen wir uns vermutlich mit unserer Meinung recht nah. "Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts" ist wohl schon besser. Ob es sich genau so letztlich als Formulierung eignet, weiß ich nicht. Jedenfalls sollte man weit und allgemein formulieren, so dass alle Fälle erfasst werden, in denen jemand aus einem Artikel einen Hinweis auf die geltende Rechtslage entnehmen und diesen zur Grundlage einer Entscheidung machen könnte. Im Zweifel lieber den Hinweis reinschreiben. --wau > 20:28, 25. Mär 2006 (CET)

Wie sieht ihr das mit der Beibehaltung der warranty disclaimers, die von der GNU FDL gefordert wird? --Historiograf 21:57, 25. Mär 2006 (CET)


Sachliche Stellungnahmen wären willkommen --Historiograf 21:57, 25. Mär 2006 (CET)

Du bist mir schon positiv aufgefallen und deshalb möchte ich einmal deine Nase auf diese neue Liste stoßen und kurz deine Meinung lesen. Da ich die Jahreszahlen immer wieder einmal brauche und bei vielen Beiträgen selten auf alles eingegangen wird (wann gilt es in AT, wann hört es überhaupt auf) und es oft verwirrend ist, hab ich mir (und anderen) diese Übersichtsliste gebastelt. Ich möchte sie dann vielleicht auch unter ==Siehe auch== bei den angegebenen Gesetzen eintragen. --Fg68at Disk 07:31, 25. Mär 2006 (CET) Kopie von meiner Diskussionsseite.--Berlin-Jurist 07:20, 28. Mär 2006 (CEST)

Ach, ich weiß nicht. Immer diese Listen. Viel lieber würde ich ja mal in dem Artikel Rechtsgeschichte mehr Fließtext sehen. Und dann ist diese Liste seltsam. Anscheinend fehlt das deutsche BGB, die ZPO ist aber drin. Irgendwie eine willkürliche Zusammenstellung verschiedener Gesetze. Wodurch wird denn bestimmt, welches Gesetz darin Eingang findet? --Alkibiades 09:03, 28. Mär 2006 (CEST)
Durch mich bis jetzt, da sie nur mir bekannt war. :-) Sie ist sicher nicht perfekt. Auslöser und Grundlage war eine Arbeit über Feuerbach wo so etwas drinnenstand, die Kategorie historische Gesetze und mein Hirn und ein paar Nachforschungen. DDR 1957 und 1968 steht noch nicht drinn. Für einiges andere ist sicher noch größeres Fachwissen hilfreich und erwünscht. Antrieb war eine chronologische Übersicht zum Arbeiten mit grundsätzlichen Infos zu haben. Und mir persönlich helfen diverse chronologische Listen immer wieder, geb ich zu, bin ich tw. ein Fan davon. Auch speziell für meine Kreation Gesetze zur Homosexualität#Österreich und Lichtenstein und dort vielleicht demnächst für den oberen Teil, etc. Möglicherweise kann sie eine gewisse Grundlage für die allgemeine Rechtsgeschichte sein. Vielleicht nehme ich mich auch derer, da ich sie jetzt kenne, in geraumer Zeit an, soweit mein Wissen reicht. Zur Zeit hab ich aber noch 2 andere Großbaustellen und möchte keine weitere anfangen. Aber als gschwinder Überblick zum Arbeiten ist mir Fließtext meist zu viel. Sollte sie komplett unerwünscht sein, dann sagt es, ich schieb sie auf meine Benutzerseite und bastle halt alleine weiter, brauchts nicht einmal einen LA. Ich hab mich eh schon gewundert, dass eine neue Liste so lange überlebt. --Fg68at Disk 20:28, 28. Mär 2006 (CEST)
Ja, primäre Funktion kurz: Ich hab ein Jahr und ein Gebiet, wo schau ich nach, was hat dort gegolten. Und das auf jeden fall für die wichtigsten Gesetztypen. BGB und ch:ZGB sind schon eingearbeitet. Der CC wird lustig. --Fg68at Disk 21:42, 28. Mär 2006 (CEST)

Weitere Diskussionen, sind, glaub ich, ab besten dort. --Fg68at Disk 11:39, 29. Mär 2006 (CEST)

Umbenennung in Liste historischer Rechtsquellen. --Fg68at Disk 16:35, 1. Apr 2006 (CEST)

Auch nach Ergänzung noch sehr lückenhaft. Wirtschaftsrechtler bitte vor --Historiograf 00:00, 6. Apr 2006 (CEST)

Und vor allem nicht enzyklopädiewürdig. Im Artikel wird derzeit auf folgende Stellen verlinkt, Zitat: "Weblinks
* http://www.ratgeberrecht.de/index/is00347.html
* Monographie aus dem Jahr 1907
."

Na bravo, warten wir doch auf Zitate ala, siehe auch ... Die Sendung mit der Maus ... --Zollwurf 15:07, 6. Apr 2006 (CEST)

Benutzer:Stechlin hat das Handtuch geworfen, aber solche Trolle wie Zollwurf bleiben uns erhalten? Da kann ich nur kotzen --Historiograf 19:14, 6. Apr 2006 (CEST)

Portalbetreuerliste Bearbeiten

Hallo, damit wir ein bißchen Überblick darüber haben, welche Portale betreut sind, wäre es sehr nett, wenn jeder, der bei der Betreuung dieses Portals mithilft (also Inhalt aktualisiert, Anfragen auf der Diskussionsseite beantwortet usw.), sich auf Wikipedia:WikiProjekt Portale/Betreuer eintragen könnte. Herzlichen Dank, --Elian Φ 16:40, 8. Apr 2006 (CEST)

Wenn ich der einzige bleibe, streiche ich mich wieder. --Bubo 21:13, 8. Apr 2006 (CEST)
Na, das wollen wir aber doch auf gar keinen Fall! --wau > 22:04, 8. Apr 2006 (CEST)
Eigentlich halte ich ja nicht so viel von solchen Zuständigkeitsregelungen, aber bevor Bubo sich da wieder rausstreicht, trage ich mich auch mal ein. --Alkibiades 01:52, 9. Apr 2006 (CEST)
Me too. -- Wolfgang Kopp 12:24, 9. Apr 2006 (CEST)

Da sollte mal jmd. mit etwas Ahnung nachschauen wegen des LA. --Gerbil 11:55, 9. Apr 2006 (CEST)

Ich habs schon bei Wikipedia:WikiProjekt Recht/Von Löschung bedroht eingetragen, das sollte eigentlich reichen. --Alkibiades 12:01, 9. Apr 2006 (CEST)
diesen Meldeort kannte ich nicht. (wir hättens beide wohl in der LA-Diskussion vermerken sollen) --Gerbil 11:50, 10. Apr 2006 (CEST)

nach der überarbeitung von mautpreller habe ich den LA zurückgezogen.--poupou l'quourouce 12:10, 10. Apr 2006 (CEST)

Hallo, diese Liste scheint mir sinnbefreit, da es kaum möglich sein dürfte, alle rechtlichen Erlaubnisse aufzuführen. Auch der Mix behördlicher und "privater Erlaubnisse" ist befremdlich. Benutzer:Stechlin hatte im Februar 2005 bereits einen LA gestellt, nach Diskussion wurde die Liste allerding behalten.
Wenn man das Dingens überhaupt und weiterhin erhalten will, ansonsten stelle ich einen (Wiederholungs-)Löschantrag, muss da gründlich aussortiert werden. Ferner sollte man auf Gesetze verlinken, was bis jetzt nicht geschehen ist. Ich beteilige mich auch gerne an einer Überarbeitung, falls von der Mehrzahl im Rechtsportal für das Behalten votiert wird. Gruß --Zollwurf 12:38, 11. Apr 2006 (CEST)

ach du meine güte. wo findest du bloss immer diesem kram? von mir aus gerne LA.--poupou l'quourouce 14:20, 11. Apr 2006 (CEST)

Können wir das Zeug nicht als Materialsammlung irgendwo im Benutzernamensraum parken, ganz nutzlos erscheint es mir als Arbeitshilfe nicht. Siehe auch Genehmigungsvorbehalt --Historiograf 14:25, 11. Apr 2006 (CEST)

Irgendwie ist "Der Erlaubnis zum Betreiben eines Gewerbes ("Gewerbeschein")." auch falsch. Ein Gewerbeschein nach § 15 GewO ist jedenfalls keine Erlaubnis, im Regelfall ist ein Gewerbe erlaubnisfrei und der Gewerbeschein betrifft nur die Anzeigepflicht. Die Löschdiskussion unter Wikipedia:Löschkandidaten/15._Februar_2005#Erlaubnis (erled._durch_redirect) halte ich auch nicht wirklich für erschöpfend. --Alkibiades 14:33, 11. Apr 2006 (CEST)

Ich habe soeben Benutzer:Historiograf empfohlen, den Listeninhalt auf seinen Benutzerspace zu kopieren. Danach kann man sachlich weiter diskutieren. --Zollwurf 16:00, 12. Apr 2006 (CEST)

Bist du eigentlich mal auf die Idee gekommen, den Ersteller des Artikels zu kontaktieren? Das wäre jedenfalls anständig und sinnvoller als Histo drauf anzusprechen. Der wird sich im Zweifelsfalle schon selbst zu helfen wissen. --Alkibiades 20:31, 12. Apr 2006 (CEST)
Was soll das nun wieder?`Geht es hier bzw. Dir um sachliche Inhalte oder um persönliche Affinitäten? --Zollwurf 21:41, 12. Apr 2006 (CEST)
Da es eben auch mir um eine Klärung der Sache geht, wollte ich dich darauf hinweisen, dass es zur Klärung der Sache sinnvoll ist, auch den Ersteller des Artikels darüber zu informieren, dass er dir nicht gefällt und ggf ein LA droht. --Alkibiades 21:59, 12. Apr 2006 (CEST)
  • Hallo, ich bin der „Böse“ hier (hab' die Liste - ursprünglich ein Artikel - initiiert). Ich hatte seinerzeit geglaubt, daß sich "das Kollegium" an der Ausarbeitung beteiligt - das war allerdings nicht der Fall. Ich sehe ein, daß es kein epochales Werk ist, aber eventuelle Unzulänglichkeiten sollte man wohl eher auf der Artikeldiskussion führen (hier wäre maximal ein Verweis, aber weniger eine Diskussion über einen Einzelartikel angebracht). -- Matt1971 ♪♫♪ 05:40, 13. Apr 2006 (CEST)

Na, dann diskutieren wir eben unter Diskussion:Liste_der_Erlaubnisse weiter. Ich habe diesen Abschnitt - exklusive diesem Statement - soeben nach dort kopiert. Diskussion im Portal somit abgeschlossen. Gruß --Zollwurf 08:24, 13. Apr 2006 (CEST)

Nochmal: Portal-Design Bearbeiten

Wenn ich mir gerade so das Portal anschaue, dann entdecke ich etwas Nachbesserungsbedarf. In der oberen Zeile haben wir drei Spalten: Überblick verschaffen | Schnell einsteigen | Recht weltweit. Die linke Spalte ist länger als die anderen beiden und daher bildet sich unter den beiden anderen etwas Hohlraum, der unschick aussieht. Es gibt zwei Möglichkeiten, dies zu regeln: entweder aus der linken Spalte kommt wieder was raus (was?) oder die anderen beiden werden ergänzt (womit?). Im übrigen finde ich die mittlere Spalte "Schnell einsteigen" von den gewählten Links und von den Linknamen etwas unglücklich. Seht ihr das ähnlich? --Alkibiades 20:07, 11. Apr 2006 (CEST)

Links könnten wir "Mitmachen" rausnehmen, das ist ja oben rechts schon drinnen. --103II 18:26, 14. Apr 2006 (CEST)
Mitmachen halte ich nun aber für den wichtigsten Link. Das oben rechts ist ist unzureichend. Ich dachte eher daran, das Abkürzungsverzeichnis rauszunehmen. Das gehört mehr ins Projekt. --Alkibiades 22:56, 14. Apr 2006 (CEST)
Je nach Browser und je nach Größeneinstellung der Schrift ist die Ansicht der Seite ganz unterschiedlich. Im Firefox-Browser kann man dies sehr schön mit Strg und + vollziehen (rückgängig = Strg und -). Ich würde im Portal nichts der Schönheit zum Opfer fallen lassen. --Asio 13:11, 15. Apr 2006 (CEST)
Ja richtig. Also wenn man eine große Schrift nimmt und ein enges Browser-Fenster, dann sieht's ganz gut aus. Wenn die Schrift klein ist und das Browser-Fenster breit, sieht's grauenhaft aus. Also anscheinend ist den meisten die Schönheit des Portals nicht wichtiger als der Inhalt, also verzichte ich mal darauf. --Alkibiades 19:12, 15. Apr 2006 (CEST)

Rechtsikonographie Bearbeiten

[2] BTW: diese Seite hier ist mit über 100 Einträgen zu lang und sollte teilweise archiviert werden --Historiograf 22:49, 13. Apr 2006 (CEST)

Der von Historiograf angegebene externe Link führt zu einer Aufstellung von Bildern, die in Rechtsartikeln verwendet werden, sowohl lokal gespeichert als auch auf Commons. Wer Lust dazu hat, kann ja mal ein paar wichtige Bilder, die auch international bzw. in anderen Projekten brauchbar sind, nach Commons verschieben (Anleitung). Im Gegensatz zu hier gibt es auf Commons Kategorien, die das Auffinden geeigneter Bilder deutlich erleichtern; außerdem können die dort gespeicherten Bilder in allen Wikimedia-Projekten verwendet werden. (Ich beschäftige mich erstmal mit der Auflösung von Kategorie:Gerichtsorganisation und ein bisschen anderem Kleinkram, aber dann wende ich mich wohl auch mal den Bildern zu.) -- Wolfgang Kopp 13:59, 14. Apr 2006 (CEST)

Ein bisschen Arbeit für euch ;-) ("Kannst du zu diesem Text ein Themengebiet feststellen, so weise bitte auf der Diskussionsseite des jeweiligen Portals auf die nötige Überarbeitung hin") -- Amtiss, SNAFU ? 21:00, 15. Apr 2006 (CEST)

Ich habe den Artikel wikifiziert, in Kategorie:Steuerrecht eingestellt und von Betriebsaufspaltung aus verlinkt (war ansonsten verwaist). Um die in weiten Teilen verbliebene Unverständlichkeit mögen sich vielleicht die Fachleute kümmern. -- Wolfgang Kopp 21:58, 15. Apr 2006 (CEST)
Wenn es einreißt, dass Artikel im Artikeltext mit Urhebervermerk versehen werden (und zu Werbezwecken gleich noch mit Berufsbezeichnung), und wenn keine Möglichkeit bestehen sollte, solche Vermerke zu entfernen, dann wäre ich dafür, solche Artikel generell zu löschen. Damit löst sich das Problem der unzureichenden Verständlichkeit gleich mit.--wau > 13:31, 17. Apr 2006 (CEST)
Deswegen habe ich einen Löschantrag gestellt. Scaevola 13:42, 17. Apr 2006 (CEST)
Der Löschantrag wurde von Gerbil wieder entfernt. Ich denke auch, dass ein Löschantrag wegen des Urheberrechtsvermerkes unnötig ist. Denn dass der umstrittene Urheberrechtsvermerk wirklich nötig ist, ist nicht ausgemacht. Es handelt sich, nun ja..., um eine im Vordringen befindliche Mindermeinung, die vom derzeit einzigen Standardkommentar vertreten wird ([3]). Ich würde sagen, dass der Vermerk aus dem Artikel ohne Probleme entfernt werden könnte. Wenn der Urheber Wert darauf legt, dass die Ursprungsversion mit seinem Namen verknüpft wird, dann hätte er sich auch anmelden können oder zumindest seinen Namen in der Versionsgeschichte erwähnen können. Man wird doch von den Leuten, die hier Artikel einstellen, erwarten können, dass sie sich vorher anschauen, wie das hier läuft. Ich halte es mehr für eine Frage der Höflichkeit gegen den Ersteller, seinen Namen in der Quelle anzugeben. Eine juristische Verpflichtung besteht dazu nicht. --Alkibiades 14:20, 17. Apr 2006 (CEST) Tippfehler nachträglich ausgebessert --Alkibiades 17:03, 18. Apr 2006 (CEST)

Dann sollten wir diese Frage beantworten, ehe Löschanträge entfernt werden. Es kann nicht angehen, dass seitens des Portals einerseits die Urhebervermerke wiederhergestellt werden und andererseits der Löschantrag wegen der Entfernbarkeit der Urhebervermerke für übewrflässig erklärt wird. Scaevola 14:29, 17. Apr 2006 (CEST)

Wie das halt so ist: Zwei Juristen, drei Meinungen ;-) --Alkibiades 14:30, 17. Apr 2006 (CEST)
Was aber zu einer Vorgehensweise führen sollte. Scaevola 14:32, 17. Apr 2006 (CEST)

Auf der Diskussionsseite des Artikels hätte ich absolut nichts dagegen einzuwenden, aber im Artikel selbst? Darf ich dann auch in den 557 Artikeln, deren Erstautor ich bin, einen entsprechenden Quellenhinweis anbringen? Ich weiß, "bitte nicht stören", aber ich habe die Wikipedia bislang immer für ein Gemeinschaftswerk gehalten, bei dem die Bearbeiter und ihre Quellen in der Zusammenfassungszeile auftauchen sollten, ohne dass einzelne Bearbeiter dabei besonders herausgehoben werden. Primärquellen im Sinne von Literatur gehören natürlich in einen entsprechenden Abschnitt, aber das ist m.E. was anderes als der Hinweis, wie er jetzt da steht. Der sagt nicht viel mehr aus, als wer als erstes den Artikel editiert hat und sowas gehört für mich nicht in den Artikel selbst. --Proofreader 14:33, 17. Apr 2006 (CEST)

qProofreader: Richtig! Die Frage ist aber, ob wir den Hinweis entfernen dürfen, wenn der Autor ihn trotzdem eingestellt hat. Nach der von Histo angegebenen Belegstelle dürfen wir das nicht, so dass ich meine, dass unter diesen Umständen der Artikel insgesamt entfernt werden muss, wenn der Autor sich nicht an unsere Vorgaben (Gemeinschaftsprojekt) hält. Scaevola 14:36, 17. Apr 2006 (CEST)
Wenn ich Histo richtig verstanden habe, dann ist er der Ansicht, dass ein einmal im Artikel gesetzter Urhebervermerk nicht mehr entfernt werden darf. Dh auch nach Histos Ansicht kannst du jetzt nicht im Nachhinein deine Artikel markieren. Ich bin aber wie gesagt ohnehin anderer Ansicht als Histo. Die Wikipedia hält über die Versionsgeschichte Möglichkeiten vor, einen Urhebervermerk zu setzten. Wer diese Möglichkeit nicht nutzt, ist selbst schuld. Ich halte es für undenkbar, dass der Erstautor die Wikipedia erfolgreich abmahnen könnte, den Urhebervermerk im Artikel wiederherzustellen. --Alkibiades 14:43, 17. Apr 2006 (CEST)
Also schön, ich habe mir jetzt mal Benutzer:Historiograf/GNU FDL Highway to Hell - FAQ zu Gemüte geführt. Wenn die GNU FDL tatsächlich so strikt gehandhabt werden muss, wie dort ausgeführt wird und wenn trotzdem gleichzeitig der Charakter der WP als Gemeinschaftswerk gewahrt bleiben soll, sehe ich wirklich nur die Möglichkeit entweder a) die Artikel zu löschen, wenn der entsprechende Autor auf seinem Bearbeitungshinweis besteht oder b) wir müssen eben die History in den Artikel integrieren, sodass jeder gleich im Artikel sieht, wer ihn bearbeitet hat (das dürfte technisch allerdings höchst unpraktikabel sein). Eine Vorzugsbehandlung für einzelne Bearbeiter kann es aber m.E. nicht geben. Es wäre ja schön, wenn man sich im vorliegenden Fall mit Herrn Jordan über diese Frage austauschen könnte; die Erstbearbeitung stammt aber von einer IP, deren Identität mit Herrn Jordan wir nicht verifizieren können und die übrigens nach den weiteren Bearbeitungen auch nicht mehr der einzige "Hauptautor" des Artikels ist. Eine Löschung des Artikels wäre eine denkbar schlechte Lösung des Problems, aber wenn das die einzige Möglichkeit ist, so etwas wie diesen Bearbeitungshinweis regelkonform zu vermeiden und es ggf. hilft, auf die Absurdität der einen oder anderen GNU FDL-Bestimmung hinzuweisen, dann meinetwegen den Artikel löschen und neu anlegen. --Proofreader 15:09, 17. Apr 2006 (CEST)
Die FAQ des Histeriografen ist so nicht unbedingt ernst zu nehmen. Insbesondere stellt sie weder die Ansicht der WikiMedia-Foundation noch irgendwelcher Rechtsprechung dar, sondern beruht nur auf der Interpretation der Lizenz durch Histeriograf. -- sebmol ? ! 15:16, 17. Apr 2006 (CEST)
Ich will's hoffen. Vielleicht könnte sich Histo hier auch noch konkret zum vorliegenden Fall äußern. --Proofreader 15:25, 17. Apr 2006 (CEST)
Ich will mal nichts gegen die Highway to Hell FAQ sagen. Histo legt da schon einen Finger in die Wunde, denn es fehlt weitgehend an Rechtssicherheit für die GNU FDL. Aber es handelt sich eben um die keinesfalls verbindliche Auslegung von Historigraf. Man darf auch anderer Ansicht sein, alles ist offen. Was den konkreten Fall betrifft, so bin ich mir aber ziemlich sicher, dass Histos Bedenken übertrieben sind. --Alkibiades 15:47, 17. Apr 2006 (CEST)

Wir wollen mal ein paar Fakten zusammenstellen:

  • Die besagte FAQ ist meine private Zusammenstellung und als solche deutlich als POV gekennzeichnet. Dass es keine andere so ausführliche Kommentierung gibt, kann nun nicht heissen, dass ich alles richtig sehe. Ich habe dort oft auf Probleme hingewiesen, die hier regelmäßig unter den Tisch gekehrt werden.
  • Benutzer sebmol hat in den letzten Tagen keine Möglichkeit außerachtgelassen, sich abfällig über diese FAQ zu äußern und sie als meine Privatmeinung hinzustellen. Sie ist meine Privatmeinung und wie jeder habe ich hier die Möglichkeit, meine Ansicht z.B. über Löschanträge und andere Möglichkeuten der Einflußnahme durchzusetzen. Benutzer sebmol ist frei in seiner Entscheidung, ständig über meine FAQ herzuziehen, ich kann ihm leider die Lektüre nicht verbieten, da die GNU FDL kein DRM zulässt und es den Regeln dieses Projekts widerspräche, die Benutzung einer Seite für Benutzer sebmol zu verbieten. Ich wäre der Ansicht, dass wir mit anderen Lizenzen besser bedient wären und dass die GNU FDL eine Fülle von unerfreulichsten Auslegungsproblemen aufwirft. Wer das leugnet wie benutzer sebmol, lügt sich in die Tasche. Wenn Benutzer sebmol ständig auf meine FAQ einprügelt, wird der Sack Historiograf getroffen, aber in Wirklichkeit die FAQ gemeint. Benutzer sebmol ist nicht so ernst zu nehmen. Er soll sich erstmal so ausführlich mit der GNU FDL befassen, wie ich es seit 2004 getan habe.
  • Die GNU FAQ muss im Licht der GRUNDPRINZIPIEN sowie des WORTLAUTS ausgelegt werden. Ich bitte dringend darum, sich die GNU FDL in der maßgeblichen englischen Fassung und nicht nur meine FAQ vollständig zu Gemüte zu führen. Wie sich die Erfinder der GNU FDL den Urheberrechtsvermerk vorgestellt haben, kann jeder (u.U. auch Benutzer sebmol) dem hinzugefügten ADDENDUM entnehmen. Für Verbatim Copying gilt: "You may copy and distribute the Document in any medium, either

commercially or noncommercially, provided that this License, the copyright notices, and the license notice saying this License applies to the Document are reproduced in all copies". Für Veränderungen gilt: Preserve all the copyright notices of the Document. Das sind ZWINGENDE Vorschriften, die wir in diesem Projekt NICHT aufheben können. Daher beschäftigt sich eine Frage in meinen FAQ mit dem bisher stets unter den Tisch gewischten Problem, was unter diesen Urheberrechtsvermerken zu verstehen ist. Es soll jeder Lizenznehmer, der Eigenes beiträgt, einen Urheberrechtsvermerk einfügen. Meine Bedenken sollen übertirben sein? Also steht der Kerngehalt der GNU FDL zur Disposition des benutzers Alkibiades und der anderen Juristen, die BISHER NIE EINEN FINGER GERÜHRT HABEN, obwohl sie WIEDERHOLT ANGEFLEHT WURDEN, uns bei der Auslegung der GNU FDL zu helfen. Ich bin KEIN Jurist, habe mich aber der Mühe unterzogen, FAQ zusammenzustellen, was Juristen, die auch nur ein bißchen Ahnung von Vertragsrecht oder AGB haben unendlich viel leichter gefallen wäre. Meine Kenntnisse sind da in Ermangelung eines juristischen Studiums sehr viel beschränkter als die eines Waldundwiesenjuristen, der aber Tag für Tag mit Verträgen zu tun hat.
Meine Position ist klar: Die Wikipedia kann angesichts der ZWINGENDEN Beibehaltung der "Copyright Notices" nicht unbegrenzt die Form der Urheberrechtsvermerke vorsehen. Angesichts der Tatsache, dass alle Nachnutzer in größerem Stil die GNU FDL eklatant verletzt haben, wäre es Autoren nicht zu verdenken, wenn sie eine Nennung in der Versionsgeschichte nicht für ausreichend halten. Bei Textspenden wird die Tatsache auf der Diskussionsseite vermerkt. Dies stellt einen zwingend beizubehaltenden Urheberrechtsvermerk dar.
Hinsichtlich der invarianten Sektionen, die von der GNU FDL vorgesehen werden, lautet die offizielle Position der Foundation, dass wir hier keine invariante Sektionen wollen. Dies ist aber nicht ganz mit der ZWINGENDEN Vorgabe der GNU FDL über die Beibehaltung der Urheberrechtsvermerke zu vergleichen.
Mir erscheint es DRINGLICH, dass die Foundation eine verbindliche POLICY über die Form von Copyright Notices erließe. Wir können und sollten das in de nicht für uns entscheiden. Im vorliegenden Fall wollen Eiferer einen sauberen ordentlichen Artikel löschen lassen, weil sie ein Problem mit der GNU FDL und womöglich auch mit meiner Position haben. Ich belege in meinen FAQ mehr als deutlich, wie das Grundprinzip der GNU FDL, die Anerkennung der Urheberschaft, hier und von allen Nachnutzern mit Füßen getreten wird.
Wir sollten solche Urheberrechtsvermerke akzeptieren oder den Artikel löschen. Die GNU FDL steht hier nicht zu unserer Disposition, auch wenn die meisten Schwachmaten das hier so sehen wollen. Wir verbiegen die ohnehin in extremer Weise.
BTW Frage an die VOLLJURISTEN: Was passiert, wenn AGB (hier: GNU FDL) über die Nutzung eines urheberrechtlichen Werks unter freier Lizenz komplett unwirksam sind? --Historiograf 22:16, 17. Apr 2006 (CEST)

Vorweg: Ich finde es gut, dass du dir die Mühe gemacht hast, die FAQ zu erstellen. Auch wenn ich nicht immer zustimmen würde, so finde ich die Lektüre doch inspirierend. Sie ist halt sehr pessimistisch geschrieben, das ist interessant. Du sagst aber selbst, dass auch die Foundation keine verbindlichen Policy zu wichtigen Fragen erlassen hat. Das deutet doch daraufhin, dass die sich wenig Sorgen machen, obwohl es doch die Foundation wäre, die den GNUFDL-GAU zu befürchten hätte und nicht wir einfachen User. Ich sehe also nicht, warum wir eine strengere Auslegung der GNUFDL vernehmen sollten, als die Foundation es tut. --Alkibiades 22:52, 17. Apr 2006 (CEST)

Die Foundation wird uns (und vor allem Nachnutzer) im Regen stehen lassen, da sie fahrlässig leichtfertig mit diesen Fragen umgeht. Wenn wir freies Wissen verbreiten wollen (ein Grundsatz der strengen Policy von Wikipedia:Bildrechte) sollten uns auch die Probleme von Nachnutzern nicht egal sein, die wir - pardon - mit unserer lässigen Haltung in die Sch*** reinreiten. Meine Frage an die Volljuristen wurde wie hier üblich ignoriert --Historiograf 23:02, 17. Apr 2006 (CEST)

Ich hab mich mal nicht angesprochen gefühlt, ich bin ja nur Halbjurist. --Alkibiades 23:38, 17. Apr 2006 (CEST)
Was soll bitte herauskommen, wenn mal wieder hier schön Copyright, Copyleft, (deutsches) Urheberrecht und GFDL in einen Topf geworfen wird? H., viele Worte, wenig dahinter. Und zum Beispiel der Bildrechte: Ich kann kommerzielle Nachnutzung von unter GFDL gestellten Bildern zwar nicht verhindern -- will ich auch gar nicht -- aber dann soll der Nachnutzer auch bitteschön die Lizenz (GFDL !) unter der die Bilder eingestellt sind einhalten. Wenn er das nicht kann oder wg. befürchteter Klagen nicht will, ist das nicht unsere Schuld, sondern sein Problem und er muß sich geeignete Bilder einkaufen. Eine Proprietarisierung ist mit der GFDL nicht zu haben, wer das will, H., wird entweder damit leben müssen oder kann gehen. --84.175.106.180 19:22, 18. Apr 2006 (CEST)

Man wünscht sich fast, die IP 84.130.179.180 oder 84.131.36.137 oder Herr Jordan (man weiß ja nicht recht, wer da mit wem identisch ist und möglicherweise in seinen Rechten verletzt) würde, nachdem wir den Vermerk rausnehmen, tatsächlich klagen, damit wir mal wissen, was Sache ist. Im vorliegenden Fall glaube ich kaum, dass es dazu käme - der Urheberrechtsvermerk-Revert kam ja auch nicht vom Einsteller, sondern von Wolfgang Kopp. Aber auf lange Sicht müssen wir eventuell tatsächlich damit rechnen, dass es ein Einsteller auf einen Prozess ankommen lässt. Ich frage mich, wie die Diskussion hier aussähe, wenn tatsächlich eine Drohung mit rechtlichen Schritten im Raum stünde. Dann würden wahrscheinlich doch einige eher sagen: "In Gottes Namen, lasst den Vermerk halt drin." Ich sehe dann halt nach einem solchen Präzedenzfall eine Wikipedia auf uns zukommen, in der unter jedem Artikel die Hauptautoren vermerkt sind. Die Frage ist, ob wir das wollen. Ich persönliche empfände sowas in gewisser Weise unfair gegenüber den anderen Mitautoren, deren Verdienst an der Wikipedia nicht geringer ist, nur, weil sie vielleicht lieber kategorisieren oder Tippfehler ausbügeln. "Wiesbadener Modell" wird jedenfalls nicht der letzte solche Fall sein und wenn ich mir Histo so anhöre, auch wenn er juristischer Laie sein mag, aber mir scheint doch, dass da Bedarf nach einer grundsätzlichen Klärung in Bezug auf die GNU FDL besteht, die wir im Rahmen einer einfachen Artikel/LA-Diskussion und innerhalb der de WP tatsächlich nicht leisten können. --Proofreader 00:25, 18. Apr 2006 (CEST)

Ich halte Historiografs Beitrag für eine interessante Diskussionsgrundlage, aber wie er selber schreibt, ist er juristischer Laie. Es ist keineswegs ausgemacht, wie ein Gericht im Zweifelsfall hierüber entscheiden würde. Es gibt viele Möglichkeiten für goldene Brücken. Vielleicht wäre eine Entscheidung auch zur Klärung des Sachverhalts mal notwendig. Dies ist kein Grund, hier unsere ständige Praxis zu ändern, die auf der Wikipedia seit mehreren Jahren geübt wird. Die Versionsgeschichte ist doch ein wunderbarer Ort für Urheberrechtsvermerke, sie bietet sogar die Möglichkeit zu einem Link auf eine individualisierbare Benutzerseite. Also alles halb so wild. Longbow4u 17:47, 18. Apr 2006 (CEST)

Kann mir jemand vielleicht helfen, eine Begründung für die unterschiedliche Anwendung des Ne bis in idem-Grundsatzes in deutscher und amerikanischer Rechtskultur zu finden? Genauer geht es mir um die Tatsache, dass ja in Deutschland die Staatsanwaltschaft oft Rechtsmittel gegen Freisprüche einlegt, die dann später zu einer erneuten Gerichtsverhandlung führen, amerikanische Staatsanwälte die Möglichkeit aber (m.E. zu Recht) nicht haben. Hat damit jemand Erfahrun? -- sebmol ? ! 22:07, 15. Apr 2006 (CEST)

ich verstehe nicht ganz was du meinst. Amerikanische Staatsanwälte haben nicht die Möglichkeit ein Rechtsmittel (z.B. Revision) gegen einen Freispruch einzulegen? Oder geht es dir um die Wiederaufnahme des Verfahrens? --Alkibiades 13:21, 16. Apr 2006 (CEST)
Ich war mir diesen Artikels nicht bewusst, aber das spricht auch dieselbe Thematik an. Als Beispiel können wir zum einen den Ehren-Mord-Prozess in Berlin nehmen. Der Angeklagte wurde für schuldig gesprochen, seine Schwester getötet zu haben. Das Gericht verhängte eine Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten, da der Täter zur Tatzeit minderjährig war. Die beiden anderee Brüder wurden freigesprochen, da es nur unzureichende Beweise gab, die ihre Mittäterschaft belegen könnten. Soweit so gut.
Nun steht aber in den offiziellen Berichten, dass die Staatsanwaltschaft Revision gegen die Urteile eingelegt hat, weil sie den Mord als gemeinsame Tat aller drei Brüder ansah. Meine Frage ist nun diese: wenn n.b.i.i. gilt, sollte solch eine Revision nicht zulässig sein, da die Angeklagten ja bereits einmal angeklagt wurden und dabei zwei freigesprochen wurden und einer eine Freiheitsstrafe verhängt bekam. So wird das in den Vereinigten Staaten auch gesehen, sodass die Wiederaufnahme eines Verfahrens zuungunsten des Angeklagten nur möglich ist, wenn dieser zum Beispiel den Richter oder die Jury bestochen hat. Andererseits wären die Gründe 1, 2 und 4 nach § 362 nicht ausreichend.
Was mich nun am meisten interessiert ist, wie sich diese sehr verschiedenen Auffassungen entwickelt haben. Beide Rechtsordnungen hegen den Anspruche, gerechts Strafverfahren durchzuführen. Andererseits hat ein Straftäter möglicherweise eine größere Wahrscheinlichkeit, von einem amerikanischen Gericht als von einem deutschen Gericht freigesprochen zu werden. Ideen? Vorschläge? Kommentare? -- sebmol ? ! 19:33, 16. Apr 2006 (CEST)
Was den Ehrenmord-Preozess betrifft, so handelt es sich dort nicht um eine Wiederaufnahme, sondern um Revision (da muss man schon unterscheiden). Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig. Wenn das Gericht das Recht falsch ausgelegt hat, wird die Revision erfolgreich sein. Was ist denn in Amerika, wenn der Richter in der ersten Instanz Fehler gemacht hat, dann gibt's doch sicher auch Rechtsmittel, oder? Das hat mit nbii nichts zu tun, denn er wird nur einmal "rechtskräftig" verurteilt. Das erstinstanzliche Urteil wird ja aufgehoben. --Alkibiades 09:58, 17. Apr 2006 (CEST)
Wenn nachgewiesen werden kann, dass der Richter befangen war oder auf andere Weise den Prozess unrechtmäßig manipuliert hat, dann ist auch eine Berufung seitens der Staatsanwaltschaft auch aus solchen Gründen möglich. Allerdings muss sie dazu nachweisen können, dass die Jury ohne diese Manipulationen anders entschieden hätte, was nicht gerade einfach ist. In der Revision im Ehrenmordprozess scheint es aber nicht darum zu gehen, sondern um die Frage, ob das Strafmaß zu gering war und insbesondere ob der Freispruch zulässig war. Sowas ist aber wie gesagt in Amerika nur möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Jury unrechtmäßig beeinflusst wurde.
Ich habe mir gerade auch noch mal etwas von der Fallgeschichte des Armin Meiwes durchgelesen, der ja auch erst zu 8 1/2 Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt wurde, dieses Urteil aber auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom BGH aufgehoben und ein erneutes Verfahren angesetzt wurde. Die Begründung war hier, dass Totschlag unzureichend war und die Tatsachen als Mord verhandelt werden müssen. Wie schon gesagt, sowas wäre in den Vereinigten Staaten unmöglich. Wenn die Staatsanwaltschaft einen Strafbestand vorschlägt, kann die Jury nur entscheiden, ob dieser erfüllt ist oder nicht. Diese Entscheidung beruht auf den Beweisen, die beide Seiten vorlegen. Der Angeklagte wird dann auch nur schuldig gesprochen, wenn ohne gewichtigen Zweifel als bewiesen gilt, dass er schuldig ist. Erst danach wird das eigentlich Strafmaß vom Richter festgelegt.
Ich versuche nun zu verstehen, warum sich das so unterschiedlich entwickelt hat. Ich kann nur mit der amerikanischen Perspektive aufwarten. Vielleicht hast du ja Hintergrundwissen, dass vielleicht den deutschen Ansatz besser erklären kann. -- sebmol ? ! 11:48, 17. Apr 2006 (CEST)
Das amerikanische Rechtssystem unterscheidet sich nun mal in vielen Bereichen vom deutschen. Ich denke der wesentliche Unterschied bei diesem Problem liegt darin, dass es in Deutschland keine Jury gibt. Es gab das mal in Deutschland, siehe Geschworenengericht. Das wurde aber in den 20er Jahren abgeschafft. Aus guten Gründen, wie mir ein Freund sagte, der über das Thema seine Doktorarbeit schreibt. In Deutschland gibt es nun Berufsrichter und Schöffen. Das Gericht ist auch nicht an die Anträge der Staatsanwaltschaft gebunden. Wenn ich's mal plump ausdrücken darf, dann ist der deutsche Strafprozess viel nüchterner und verrechtlichter als der amerikanische. Es ist halt ein Unterschied, ob ein Berufsrichter oder eine Laien-Jury über einen Fall entscheidet. --Alkibiades 12:01, 17. Apr 2006 (CEST)
Hast du vielleicht Zugriff auf ein Manuskript der Arbeit? Solch eine Betrachtung würde mich sowieso mal interessieren. Allgemein besteht für mich das Problem, dass es nur wenig Literatur gibt, die sich mit solchen Vergleichen beschäftigt. Eine Alternative wären Studien in Fällen, wo Juries durch Richter ersetzt werden (also so wie in Deutschland) oder umgekehrt. Nur denkt hier keiner laut über die Abschaffung der Juries nach, entsprechend gibt es da auch wenig zu lesen.
Im übrigen muss ich sagen, dass m.E. das amerikanische Strafverfahren bedeutend gerechter stattfindet. Insbesondere erzwingen die strikten Ansprüche an die Staatsanwaltschaft eben auch, dass wirklich nur in berechtigten Fällen Verfahren begonnen werden. Die Anklage erhält also genau eine faire Chance, ihre Beweise vorzulegen und einen Richter oder eine Jury von der Schuld des Angeklagten zu überzeugen. Wenn sie das nicht kann, dann hat sie eben verloren und kann den Tatverdächtigen nicht weiter drangsalieren. Außerdem ermöglicht das der Jury auch, trotz eines Gesetzes die Unschuld eines Täters festzustellen, wenn sie das Gesetz als unrechtmäßig, unverhältnismäßig oder sonstwie unangebracht ansieht, was abermals eine Schranke für einen übereifrigen Gesetzgeber darstellt. -- sebmol ? ! 13:44, 17. Apr 2006 (CEST)
Die Jury hat also immer Recht. Was ist aber, wenn sich die Jury irrt? Ist es gerecht, wenn ein in Wirklichkeit schuldiger Täter freigesprochen wird? --wau > 00:15, 18. Apr 2006 (CEST)
Das hängt wohl vom Gerechtigkeitsbegriff ab. Justiz ist naturgemäß mangelhaft, da sie ja von Menschen durchgeführt wird. Wenn die Staatsanwaltschaft nicht genügend Beweise vorlegen kann, um die Schuld des Angeklagten ohne Zweifel zu belegen, dann muss der Angeklagte ohne Strafe davon kommen, selbst wenn er eben doch die Tat begangen hat. Im Zweifel für den Angeklagten gilt ja auch hier. Persönlich würde ich den Freispruch eines Schuldigen einer Verurteilung Unschuldiger immer vorziehen, weil letztere Folgen nie rückgängig gemacht werden können. -- sebmol ? ! 00:29, 18. Apr 2006 (CEST)
Was ich daran seltam finde ist, dass es im amerikanischen Strafprozess nur schwarz oder weiß zu geben scheint: schuldig oder nicht schuldig. Die Wirklichkeit ist aber häufig komplizierter: Was ist denn, wenn die Staatsanwaltschaft einen Diebstahl anklagt, in Wikrlichkeit aber Betrug vorlag. In Deutschland sind solche Differenzierungen recht häufig (ebenso Mord/Totschlag). In Amerika wird man das dann anscheinend nicht so genau nehmen. Die Laien-Jury wird im Zweifelsfall den teilweise sehr feinen Unterschied zwischen Betrug und Diebstahl nicht kennen. --Alkibiades 08:40, 18. Apr 2006 (CEST)
Na nicht unbedingt. Wenn die Staatsanwaltschaft glaubt, genügend Beweise für mehrere Straftaten zu besitzen, kann sie ja auch mehrere Anklagepunkte einbringen. Die Jury entscheidet dann separat für jeden Anklagepunkt über Schuld oder Unschuld. -- sebmol ? ! 15:32, 18. Apr 2006 (CEST)


Du must vor allem sehen, dass der Satz "ne bis in idem" immer erst bei einem rechtskräftigen Urteil ansetzt. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, ist es ja noch gar nicht bindend und kann deshalb auch keine Sperrwirkung entfalten. Ein nicht rechtskräftiger Freispruch ist eben noch kein endgültiger Freispruch. Deshalb kann die StA natürlich dagegen in Berufung oder Revision gehen. Wäre es anders, könnte ja auch ein verurteilter Angeklagter keine Rechtsmittel einlegen - schließlich würde ja auch dann zweimal in der selben Sache entschieden! Das ist aber natürlich so nicht, denn alles spielt sich noch vor Rechtskraft ab. Berufung und Revision sind also gerade keine Durchbrechung der Rechtskraft und damit kein Verstoß gegen ne bis in idem. Anders sieht es bei der Wiederaufnahme aus, bei der es um rechtskräftige Urteile geht. Das ist dann tatsächlich eine Durchbrechung des "ne bis in idem"-Prinzips, weil die Gerechtigkeit nicht nur Rechtssicherheit fordert, sondern auch in Extremfällen eine Korrektur offensichtlcih falscher Urteile. --103II 10:45, 23. Apr 2006 (CEST)

Um zur Eingangsfrage zurückzukommen: Der deutsche Strafprozess geht auf den Inquisitionsprozess zurück, in dem der Richter die Wahrheit zu erforschen hat, es gibt insofern noch immer das Inquisitionsprinzip. Die Staatsanwaltschaft als selbstständige Behörde kam erst später dazu (in anlehnung an Entwicklungen nach der französischen Revolution. Ihre Aufgabe in Deutschland ist es als neutrale Behörde alles, was für oder gegen den Beschuldigten spricht zu sammeln und gegebenenfalls anzuklagen. Stellt sich in der Hauptverhandlung heraus, dass der angeklagte unschuldig ist oder eine geringere Straftat begangen hat, dann muss der Staatsanwalt entsprechend plädieren (etwa auf Freispruch), falls der angeklagte verurteilt wird muss die StA dann zu seinen Gunsten Rechtsmittel einlegen. anders in amerika - dort ist es ein Parteienprozess, wenn die Staatsanwaltschaft angeklagt hat ist sie nicht mehr eine neutrale Behörde. Falls Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten nicht vorgesehen sein sollten, dann liegt es daran, dass sie Partei gegen den Angeklagten ist. --Kriddl 17:29, 21. Aug 2006 (CEST)

Gerichte verlassen sich auf Wikipedia Bearbeiten

Nur mal so am Rande: Ich mal spaßeshalber bei juris "wikipedia" eingegeben und musste erstaunt feststellen, dass deutsche Gerichte sich recht häufig auf Wikipedia verlassen. Ein paar Beispiele:

  • Thüringer Oberlandesgericht, Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 18.10.2005, 1 Ss 173/04:" a) „Waldweide“ wird vom Gesetzgeber nicht definiert. Es handelt sich dabei um einen überkommenen Begriff, der in § 15 Abs. 5 Satz 1 ThWaldG als bekannt vorausgesetzt wird. Weide wird abgeleitet vom althochdeutschen „weida“ und bedeutet eigentlich Nahrungssuche (Brockhaus, Die Enzyklopädie, 20. Aufl., 1999, 23.Bd., Stichwort Weide). Bei Betonung des Ortes der Nahrungssuche und -aufnahme sind Waldweide oder Hutewälder (auch Hudewälder) mithin Wälder, in denen traditionell große Pflanzenfresser weiden (http://de.wikipedia.org/wiki/Waldweide)."
  • OLG Rostock 2. Zivilsenat, Urteil vom 02.11.2005, 2 U 78/05, 2 U 54/05: " Die von der Klägerin gerügte Werbung ist aber nicht irreführend gemäß § 5 Abs. 1 UWG. Die Bezeichnung Massivhaus ist, soweit der Senat ermitteln konnte, nicht geschützt. Das hat auch die Klägerin nicht vorgetragen. Nach allgemeiner Definition (z. B. in der Wikipedia) gilt ein Haus als Massivhaus, wenn seine stützenden und lasttragenden Wände aus Stein und mineralischen Stoffen errichtet wurden. Dies ist hier unstreitig der Fall."
  • SG Düsseldorf, 35. Kammer, Beschluss vom 23.11.2005, S 35 AS 343/05 ER: "Liaison (französisch "Bindung") aber ist - in der deutschen Umgangssprache - der Begriff für eine nur "kurzzeitige Liebesbeziehung". Das Wort wurde in dieser Bedeutung geläufig durch den Roman "Les liaisons dangereuses "(Gefährliche Liebschaften) von Pierre-Ambroise-François Choderlos de Laclos. (www.wikipedia.de-Stichwort). Unabhängig davon, dass die Antragsgegnerin also die Aussage der Vermieterin wohl fehlinterpretiert hat, deutet keines der von der Rechtsprechung entwickelten Indizien vorliegend auf eine "eheähnliche Lebensgemeinschaft" hin."
  • Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, 2. Senat für Anwaltssachen, Beschluss vom 14.12.2005, 2 AGH 9/05: "Zum Begriff der „wissenschaftlichen Publikationen“ finden sich Definitionen im Internet bei „Wikipedia“, einer dort allgemein zugänglichen Enzyklopädie. Danach ist eine wissenschaftliche Publikation eine schriftliche Arbeit von einem oder mehreren Wissenschaftlern."
  • VG Göttingen, 4. Kammer, Beschluss vom 19.01.2006, 4 B 195/05:" Das Gericht folgt der Einschätzung des Antragsgegners, dass eine solche Entwässerung dazu führen würde, dass die vorhandenen Nässe anzeigenden Tier- und Pflanzenarten beeinträchtigt und letztlich verschwinden würden. Dies gilt insbesondere auch für die Sumpfschrecke, die der Familie der Grasschrecken angehört und vor allem für die Eiablage nasse Wiesen, Moore oder Gewässerufer benötigt, nur in Feuchtgebieten auftritt und bei einer Trockenlegung verschwindet (vgl. de.wikipedia.org/wiki/Sumpfschrecke)."

Ich kann nur hoffen, dass die Richter sich vorher die Versionsgeschichte angeschaut haben... --Alkibiades 15:13, 18. Apr 2006 (CEST)

Ich weiß nicht, ob ich micht über die Benutzung der Wikipedia freuen sollte or mich das verängstigt. -- sebmol ? !

Eine grausliche Feststellung! Scaevola 19:20, 18. Apr 2006 (CEST)

Wartet erstmal ab bis alle Gesetzestexte auf wikisource sind :-/ --C.Löser Diskussion 19:23, 18. Apr 2006 (CEST)
Das scheint mir allerdings eine ernstzunehmende Drohung zu sein! --wau 217.184.120.170 23:13, 18. Apr 2006 (CEST)
Soweit ich weiß hat sich Wikisource dazu entschlossen, nur historische Gesetzestexte aufzunehmen und die aktuellen Texte nicht mitzuimportieren. -- sebmol ? ! 02:21, 19. Apr 2006 (CEST)
Siehe auch die Gerichtsentscheidungssammlung auf en.wp.

Indizierung, Verbreitungsverbot, Beschlagnahme Bearbeiten

Auf der Diskussionsseite des Artikels zur Metalband Eisregen ist die Frage nach den genauen Abgrenzungen von Indizierungen nach Liste A, Indizierungen nach Liste B und Beschlagnahme gekommen. Nach Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien#Liste der jugendgefährdenden Medien gibt es eine Unterteilung in Liste A und Liste B, wobei Liste A die „normale“ Indizierung darstellt (Keine Weitergabe an Personen unter 18 Jahren, keine Werbung, kein offener Verkauf, etc.) und Liste B die Medien mit einem erweiterten Verbreitungsverbot belegt, so daß diese auch nicht an Personen über 18 Jahren weitergegeben werden können.

Eine weitere im Artikel aufgeführte Sonderübersicht ist dort mit „Beschlagnahmung/Einziehungen“ überschrieben und meine Vermutung war, daß im Gegensatz zu einer Indizierung in Liste B für beschlagnahmte Medien auch ein Besitzverbot besteht. Ist das so richtig, und wenn nein, worin besteht der Unterschied zwischen einer Indizierung in Liste B und einer Beschlagnahme?

Danke für Eure Hilfe. --viciarg 20:26, 22. Apr 2006 (CEST)

Für die Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien ist die BPjM zuständig (§ 18 JuSchG). Eine Einziehung wird dagegen von einem Gericht angeordnet (§§ 74,§ 74d StGB) und zwar, wenn das Verbreiten der Schriften eine Straftat darstellt, siehe z. B. § 86 oder § 131 StGB. Der bloße Besitz (etwa zum privaten Gebrauch) ist jedoch auch dann nur im Falle von § 184b Abs. 4 StGB rechtswidrig. Grüße -- kh80 •?!• 14:28, 23. Apr 2006 (CEST)

Tool: Neue Artikel Bearbeiten

Hallo,

ein neues Tool informiert darüber, welche Artikel in einer bestimmten Kategorie bzw. einem bestimmten Kategorienbaum neu angelegt wurden.

Von Interesse für dieses Portal könnten die folgenden Aufrufe sein:

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, daß die Daten auf dem Toolserver häufig hinter der Live-Version der Wikipedia hinterherhinken. Der bei der Abfrage verwendete Datenstand wird in der Fußzeile unter der Trefferliste angezeigt.

Viel Spaß damit, --Frank Schulenburg 18:05, 27. Apr 2006 (CEST)

Danke schön! --Bubo 18:15, 27. Apr 2006 (CEST)
Das Tool ist klasse und erspart wohl die händische Durchsuchung der neuen Artikel. Vielen Dank! Aber was ist, wenn ein neuer Artikel nicht gleich kategorisiert wird? Das kommt ja oft genug vor. Wenn der Artikel also erst 73 Stunden nach Erstellung kategorisiert wird, dann findet man ihn mit dem Tool nicht? --Alkibiades 22:36, 27. Apr 2006 (CEST)
Schön, daß ihr etwas damit anfangen könnt. Leider muß das Tool sich an irgendetwas orientieren. Artikel, die während der Erfassungsperiode nicht mit der durchsuchten Kategorie versehen werden, können auch nicht gefunden werden. Die Funktion zur Anzeige von nicht kategorisierten Seiten habe ich heute auf Wunsch des Portals „Lebewesen“ ergänzt. Für weitere Featurewünsche bin ich jederzeit empfänglich. --Frank Schulenburg 23:16, 27. Apr 2006 (CEST)

man kann aber händisch die parameter in der suchmaske ändern und sich dann z.b. auch die letzten 99 stunden anzeigen lassen.--poupou l'quourouce 23:27, 27. Apr 2006 (CEST)

Archivrecht Bearbeiten

Es wurde auf Wikisource ein Projekt dazu gestartet, interessiert hier aber wohl niemand --Historiograf 22:55, 27. Apr 2006 (CEST)

Du meinst bestimmmt s:Wikisource:Archivrecht? Interessant finde ich vor allem die s:Kategorie:Gerichtsentscheidung. Da sind leider bisher nur die beiden Entscheidungen zum Archivrecht drin. Da könnte man tatsächlich mehr draus machen. --Alkibiades 07:53, 28. Apr 2006 (CEST)

Es gibt leider nicht allzuviele relevante Entscheidungen zum Archivrecht, die meisten dürften irgendwo unter http://archiv.twoday.net/topics/Archivrecht/ erwähnt sein. Vielleicht kannst du VG Koblenz Urteil vom 17.06.2004, Az.: 6 K 3821/04.KO http://archiv.twoday.net/stories/640691/ anfordern, es ist mW nicht publiziert und auch nicht in der RLP-Urteilsdatenbank. Einstellen würde es dann der Wikisource-Benutzer FrobenChristoph --Historiograf 18:42, 1. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Quellenangabe nicht hochstellen Bearbeiten

Ich glaube das könnte euch auch des öfteren betreffen: Wikipedia:Verbesserungsvorschläge/Feature-Requests#Quellenangabe nicht hochstellen --Fg68at Disk 01:04, 28. Apr 2006 (CEST)

Könnte sich mal jemand das Mietrecht ansehen? Kommt gerade aus der QS. Danke --Silberchen ••• 10:22, 28. Apr 2006 (CEST)

Ich hatte das in der QS schon gesehen. Mir war's aber erstmal zu anstrengend. Problem ist die Abgrenzung zu Mietvertrag und die ellenlangen Ausführungen zum Thema Mieterhöhung. --Alkibiades 10:36, 28. Apr 2006 (CEST)
ohje. das meiste gehört in Mietvertrag. ggf. auch in ein extra-lemma Mieterhöhung. dass man auch anderes als wohnungen mieten kann (autos, maschinen...) geht aus dem artikel überhaupt nicht hervor. die definition "das mietrecht ist ein rechtsgebiet" ist auch eher traurig. vielleicht doch besser wieder ein redirect auf Mietvertrag anstelle von diesem "artikel"?--poupou l'quourouce 17:15, 28. Apr 2006 (CEST)
Naja, die Einleitungsdefinition ist von mir. Die hab ich mir eben aus den Fingern gesogen, weil da keine andere war (Simlicius hatte nur "Mietrecht ist..." geschrieben). Dass meine Spontan-Einleitung nicht die beste ist, ist mir auch klar. --Alkibiades 17:50, 28. Apr 2006 (CEST)
ich hab mal mit der machete reingehauen und die auführungen zur mieterhöhung dorthin ausgelagert, sowie die def. etwas ergänzt. es fehlen aber immernoch ausführungen zu anderen mietsachen etc.--poupou l'quourouce 18:10, 28. Apr 2006 (CEST)
Hallo (nach längerer Abstinenz meinerseits ;-). Schön, dass hier schon eine Diskussion läuft. Ich arbeite zur Zeit im Mietrecht, und die Artikel zum Thema erscheinen mir auch etwas überarbeitungsbedürftig. ;-) Ich habe jetzt mal den Artikel zu den Schönheitsreparaturen neu gefasst. Den Mietvertrag sollte man, meine ich, stärker aufteilen (Mietvertrag: Vertragstypische Pflichten; alles weitere -- Betriebskosten, Kündigung, Mieterhöhung -- ausgliedern). Das ist immer noch viel zu lang. Ich mache weiter, wenn ich Zeit dazu finde. Aschmidt 00:53, 24. Jul 2006 (CEST)

In dem Artikel wurde heute ( 18:00, 28. Apr 2006 ) von einer IP eine kleine Änderung vorgenommen ohne Angabe von Gründen. Vielleicht findet sind ein Jurist, der dies mal überprüft. --Zaungast 18:13, 28. Apr 2006 (CEST)

is ok. war ein typo.--poupou l'quourouce 18:35, 28. Apr 2006 (CEST)
na denn iss et ja juut; merci--Zaungast 19:26, 28. Apr 2006 (CEST)

Bemerkbarkeit Bearbeiten

Hallo! Ich habe gestern den Artikel Bemerkbarkeit gestartet und prompt einen Löschantrag kassiert. Daher würde ich Euch bitten, den Artikel etwas zu verbessern und sich an der Löschdiskussion zu beteiligen (Die Begrifflichkeit wird bestritten, d.h. auch deren Existenz!!! - dabei ist sie zumindestens bei der sog. Unfallflucht schon ausschlaggebend für die Vorwerfbarkeit der Tat... Danke sagt NBN 07:24, 29. Apr 2006 (CEST)

    • Ersteinmal gibt es den Begriff. Nachdem er jedoch nur beim U.E.d.U. relevant ist, habe ich den Inhalt des Artikels dorthin übertragen. -- Matt1971 ♪♫♪ 10:44, 29. Apr 2006 (CEST)
Ja, das gefällt mir, so wie du das gelöst hast. Vielen Dank. --Alkibiades 11:01, 29. Apr 2006 (CEST)
Ist schon ganz gut, aber nicht ideal: „Bemerkbarkeit“ ist kein Homonym, die Begriffsklärungsseite daher keine echte Begriffsklärung. Die „geklärten“ Bedeutungen des Begriffs sind in Wirklichkeit nur Aspekte derselben Bedeutung. So liest sich das auch: „Die Bemerkbarkeit hat in mehreren Lebensbereichen eine Bedeutung“. Streng genommen gehört der BKL-Baustein raus, der Artikel sollte dann aber etwas stärker ausformuliert und kategorisiert werden. Da ich mir bei letzterem nicht sicher bin, insbesondere zum medizinischen Aspekt, hab ich das nicht selbst gemacht. -- Wolfgang Kopp 20:55, 30. Apr 2006 (CEST)

ME ist die BKL kaum geeignet Bemerkbarkeit recht zu verzweigen: Das Wort Bemerkbarkeit, mag es ein zusammengeschustertes Wort sein oder nicht, indiziert die Möglichkeit etwas erkennen zu können. Dies wird in der BKL aber mit keiner Silbe erwähnt. --Zollwurf 23:43, 1. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Der Artikel gehört, auch als Redirect oder jetzt als BKL, schlicht und ergreifend gelöscht, weil "Bemerkbarkeit" kein enzyklopädischer Begriff ist, sondern ein Wort, das bei der Beschreibung einiger sehr unterschiedlicher Begriffe Verwendung finden kann. Wenn es je einen Fall von "WP ist kein Wörterbuch" gegeben hat, dann ist es dieser. Scaevola 06:05, 2. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Freie Entfaltung der Persönlichkeit Bearbeiten

Momentan werden in der Wikipedia Freie Entfaltung der Persönlichkeit und Allgemeine Handlungsfreiheit gleichgesetzt. Dies ist eine recht weit verbreitete Gleichsetzung, doch finde die Dogmatik wie sie sich etwa auch bei Pieroth/Schlink (Grundrechte, Rn 367 ff.) findet logischer:

Ist zugegebener Maßen nicht doll anders aber eben auch nicht gleich. Meint ihr man sollte das ändern (Freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Allgemeine Handlungsfreiheit verschieben und auf Freie Entfaltung der Persönlichkeit eine Art Begriffsklärung einrichten)? --C.Löser Diskussion 17:27, 29. Apr 2006 (CEST)

Mh, ich denke, Du hast recht. Wenn wir unter freie Entfaltung der Persönlichkeit selbst schreiben: "(gebräuchlicher: "Allgemeine Handlungsfreiheit")", dann ist es doch das einzig sinnvolle, es auch eben dort aufzuführen. Also: Umbenennung von freie Entfaltung der Persönlichkeit in allgemeine Handlungsfreiheit.
freie Entfaltung der Persönlichkeit können wir dann wieder redirecten, oder (fänd ich besser) etwa so mit Inhalt füllen: "In Art. 2 I GG festgeschrieben; wird ganz herrschend als allgemeine Handlungsfreiheit ausgelegt. In Verbindung mit Art. 1 I wird aus der Norm auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie ein Allgemeines Persönlichkeitsrecht abgeleitet." --103II 22:41, 29. Apr 2006 (CEST)

So, hab ich mal gemacht. --C.Löser Diskussion 23:15, 29. Apr 2006 (CEST)

Das ging aber schnell - danke! Schöne Grüße, --103II 23:24, 29. Apr 2006 (CEST)

Deutschlandlastig Bearbeiten

Seit einiger Zeit frage ich mich schon, ob wir mit den Bausteinen "Deutschlandlastig" richtig umgehen. Wenn man einen Artikel zu einem Begriff aus dem deutschen Recht verfasst, geschieht es mit schöner Regelmäßigkeit, dass jemand den Baustein an den Anfang knallt. Da scheinbar wenige österreichische oder schweizer Juristen unter uns sind, bleibt das dann lange so.

Nun wäre es natürlich wünschenswert, am Ende eines Artikels zu erfahren, wie andere Rechtsordnungen den Sachverhalt regeln. Aber ist es da wirklich angebracht, durch den großen Hinweis gleich zu Beginn den Artikel über Monate zu diskreditieren (z.B. bei Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)? Könnte man den Hinweis nicht zumindest ans Ende setzen? Konsequent durchgehalten wären nämlich ca. 99 % der Rechtsartikel mit dem Baustein zu "schmücken". --103II 22:51, 29. Apr 2006 (CEST)

Ich mag den Baustein auch nicht besonders; die stub-Bausteine wurden abgeschafft, da könnten konsequenter Weise auch die <Länder>lastig-Bausteine alle weg. Ans Artikelende setzen dürfte kein Problem darstellen. --C.Löser Diskussion 23:04, 29. Apr 2006 (CEST)
Der Stub-Baustein ist weitgehend überflüssig, weil sich Stubs softwaremäßig aufspüren lassen. Das funktioniert für länderlastige Artikel nicht. Zur Positionierung: Ich setze die Dinger immer ans Ende, unter den Rechtshinweis. -- Wolfgang Kopp 21:07, 30. Apr 2006 (CEST)
Ich finde den Baustein geradezu notwendig und würde mir seinen Einsatz noch in viel mehr Artikeln wünschen. Der systemic bias ist m.E. in der deutschen WP noch viel größer als z.B. bei der englischen. Wir sollten uns immer wieder daran erinnern, dass wir keine Enzyklopädie für Deutsche, Schweizer oder Österreicher erstellen, sondern eine deutschsprachie Enzyklopädie für jeden, der deutsch lesen kann. Der Unterschied mag oberflächlich klein aussehen, ist aber in der Substanz immens. -- sebmol ? ! 21:36, 30. Apr 2006 (CEST)

...zumindest macht es sehr viel Spaß, dann auch mal einen österreichlastig-Baustein zu setzen :) --C.Löser Diskussion 21:10, 30. Apr 2006 (CEST)

sebmol, du sprichst mir aus dem Herzen. :-) Wo ich selber kann erweitere ich den Artikel. Wenn ich auf einen Begriff stoße, der auch bei uns verwendet wird und ich kann es nicht, dann gab ich den Baustein hinein. Ist auch ein Hinweis an vielleicht 2-ländrig gebildete Autoren. Ob oben oder unten ist mir prinzipiell egal, aber ich bevorzuge oben, damit ein Nur-Leser gleich weiß, dass es primär um Deutschland geht, was aus dem Text nicht immer gleich ersichtlich ist, und es in AT oder CH andere Definitionen geben kann. Zum Unterschied ist der Rechtsthemen-Baustein eher nur eine allgemeiner Hinweis, ich denke vor allem zur Absicherung. --Fg68at Disk 13:35, 1. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Ich finde auch, dass der Hinweis am Artikelbeginn stehen sollte, damit der Deutschlandbezug gleich deutlich wird. Das ist natürlich nur für Begriffe der Fall, die auch für andere Staaten gelten können, aber in der WP nicht so beschrieben werden. -- sebmol ? ! 13:55, 1. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Das italienische Recht wird - soweit ich sehe - bisher in keinem unserer Beiträge behandelt. Konsequenz: Könnte man nicht einfach automatisch in alle Artikel "deutschlandlastig" reinschreiben? --wau > 11:16, 2. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Wenn der Artikel allgemein eine Rechtsfrage betrachtet, ohne auf nationale Einzelheiten einzugehen, oder wenn er eindeutig klarstellt, dass es sich um eine nationale Rechtsfrage handelt, dann ist der Baustein nicht notwendig. Andernfalls m.E. auf jeden Fall. -- sebmol ? ! 12:15, 2. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Ja, deshalb habe ich gefragt ;-) Wenn aus dem Artikel hervorgeht, dass die Frage im deutschen Recht behandelt wird, weiß der Leser doch bescheid. Dass Ergänzungen sinnvoll und erwünscht wären, ist klar, auch ohne dass es extra drinsteht, es betrifft nämlich beinahe alle unsere Artikel. --103II 17:34, 2. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Mir geht's eher um Artikel wie dieser. Es gibt viele Fälle, in denen eigentlich allgemeine Begriffe (insbesondere in der Rechtslehere) aus deutschen Rechtsnormen abgeleitet werden. Das ist insbesondere bei den Artikeln zu den Straftaten der Fall, die größtenteils über das deutsche StGB definiert werden. In solchen Fällen ist der deutschlandlastig-Baustein zwingend notwendig. -- sebmol ? ! 20:05, 2. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Ich halte diese drei Bausteine für die blödsinnigsten die die WIKIPEDIA zu bieten hat. Wenn im Artikel steht...in Deutschland wird der....., ist der lastige Baustein absoluter Unfug. Wenn jemand den PC einschalten und lesen kann, wird er wohl merken zu welchem Thema in welchem Land berichtet wird. Wenn er das nicht kann, ist keine Hilfe mehr möglich ;-) Aber dieser Baustein erweckt den Oberlehrer. He Du kleiner blöder Nutzer pass mal auf, hier geht es um Deutschland! Und damit Du Dödel das auch begreifst, pappe ich Dir mal Schwarz.Rot-Gold vor die Nase! Zunehmd stellen auch Alpenbewohner diesn Baustein ein, anstatt lieber den Artikel für ihre Länder zu erweitern. Ne was für ein Unfug. --Anton-Josef 21:27, 16. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Ein paar mal habe ich den Baustein selber schon verwendet. Vor allem dann, wenn es nicht aus den ersten Satz ersichtlich war (und ich das erst mitten im Text merke oder durch bestimmte Ausdrücke) und ich zumindest das Grundwissen habe, dass es bei uns in Österreich anders läuft, aber genauso heißt. Zum echten Erweitern fehlt mir manchmal einfach das Fachwissen oder ich bin wie zur Zeit mit LAs eingedeckt und Portalneubau beschäftigt. Wenn ich es kann, dann tu ich es. --Franz (Fg68at) 02:35, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Ich muss Anton-Josef insofern recht geben: der Baustein macht eigentlich nur dann Sinn, wenn das Lemma falsch angelegt ist. Ein ganz schnell ausgegrabenes Beispiel ist Urheberrecht. Der Artikel behandelt das Urheberrecht; nicht deutsches Recht, nicht österreichisches Recht, sondern die Idee und die Hintergründe des Urheberrechts. Zusätzlich gibt es Artikel Deutsches Urheberrecht und Schweizer Urheberrecht (Österreich fehlt leider noch), in denen die jeweilige nationale Rechtslage beschrieben ist. Keiner der Artikel verdient den Baustein, hier ist zumindest von der Idee her alles perfekt. Gegenbeispiel Strafrecht: Aus dessen ersten Absatz geht nicht hervor, ob es sich um Strafrecht im allgemeinen handelt (und einfach jedes Land ein "Strafgesetzbuch" zu haben hat) oder ob es dabei spezifisch um deutsches Recht geht (was es tut, was man aber nur daran erkennt, dass es in Österreich kein Gesetz namens Außenwirtschaftsgesetz gibt). Der Artikel hat den Baustein sehr wohl verdient. Lösung: wie beim UrhG, trennen in zwei Artikel "Was ist Strafrecht" und "welche Bestimmungen gibt es in Deutschland" --Wirthi 08:31, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Ich bin der Ansicht, dass es grundsätzlich erstmal nur einen Artikel Strafrecht geben sollte. Sofern der nur deutsches Strafrecht darstellt, ist der Baustein in der Tat angebracht. Eine Aufteilung macht erst dann Sinn, wenn es genug Text auch zu den anderen Ländern und den allgemeinen Aspekten gibt. --Alkibiades 08:40, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Verwaltungsbehörden und Gerichte Bearbeiten

Hallo, es kam jüngst zu Einordnungen von Gerichten in eine Behördenkategorie. Vielleicht sollte irgendjemand der ganz doll Lust drauf hat einen Abschnitt über Gerichte als Behörden/Jutizbehörden im Artikel Behörde schreiben, auf den man dann zur Erklärung in den Kategorien verlinken kann. Mir fällt spontan nur § 11 StGB ein, wo Gericht als Behörde bezeichnet werden, und das ja auch nur aufgrund der über 100jährigen Tradition des StGB. --C.Löser Diskussion 21:48, 2. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Ich finde, das größere Problem ist die Definition von "Behörde" im gleichnamigen Artikel. Der ist komplett nach deutschem Verwaltungsrecht aufgebaut, statt eine globale Perspektive zu haben, fällt also unter die gleiche Problematik wie oben schon beschrieben. Ebenso sind amerikanische Gerichte zum Beispiel keine Behörden im Sinne der Verwaltung. -- sebmol ? ! 22:13, 2. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Fehlende Kat? Bearbeiten

Gibt es keine Kat "Straftat"? Nur "Strafrecht" habe ich gefunden (Anlass: Einsortieren von Ritualmord). Soll es die Unterkat Straftat nicht geben? Jesusfreund 17:43, 7. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Die einzelnen Straftaten stehen unter Kategorie:Besondere Strafrechtslehre, eine m.E. sehr unglücklich gewählte Bezeichnung, weil sie sich auf dem deutschen Strafgesetzbuch stützt. -- sebmol ? ! 17:50, 7. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Ich wäre ja grundsätzlich dafür, die Kategorie:Besondere Strafrechtslehre durch die Kategorie:Straftat zu ersetzen. Aber was machen wir dann mit der Kategorie:Allgemeine Strafrechtslehre? Gibt es dafür ein passendes aliud? --Forevermore 21:05, 7. Mai 2006 (CEST)Beantworten
einfach nur Kategorie:Strafrecht?--poupou l'quourouce Review? 21:45, 7. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Finde ich gut. Oder vielleicht deutsches Strafrecht, sofern es deutschlandspezifisch ist. -- sebmol ? ! 21:58, 7. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Klingt nicht schlecht, aber in der Kategorie:Besondere Strafrechtslehre sind auch Artikel, die nicht unbedingt selbst eine Straftat sind: z.B. Wirtschaftsstrafrecht oder Zueignungsabsicht. Von daher würde ich's erstmal so lassen. Es ist wirklich schade, dass es keine ordentlichen Redirects für Kategorien gibt. --Alkibiades 22:05, 7. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Ich hatte das vor einigen Wochen schon mal angemerkt: die Kategorisierung nach deutschen Rechtsbegriffen wird sich auf lange Sicht nicht halten lassen. Ist ein Verhalten, dass in Frnakreich Straftat ist, in Deutschland aber nicht, in der besonderen Strafrechtslehre einzuordnen? Wie sieht es aus, wenn's umgekehrt ist (z.B. deutsche Straftat in Australien straffrei)? M.E. darf dem deutschen StGB keine größere Bedeutung bei der Kategorisierung als jede andere strafrechtlichen Rechtssetzung zukommen. Dass solch eine rechtskreisneutrale Beschreibun unglaublich schwierig ist, bezweifle ich nicht im geringsten. -- sebmol ? ! 22:34, 7. Mai 2006 (CEST)Beantworten
(Bearbeitungskonflikt) In der Kategorie:Besondere Strafrechtslehre finden sich nicht nur Straftaten. Hier wurde ja sehr ausführlich diskutiert. Wegen einzelner Artikel sollte die Systematik nicht erneut in Frage gestellt werden, zumal Ritualmord jedenfalls in Deutschland nicht als selbständiger Straftatbestand definiert ist und die Einordnung in eine neue Kategorie:Straftat nicht zwingend wäre. --Bubo 22:10, 7. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Welche Rolle spielt es, ob das "in Deutschland nicht als selbständiger Straftatbestand definiert ist". Ist diess Projekt eine Enzyklopädie für Deutsche oder eine deutschsprachige für alle? Wenn du für erste plädierst, wie sollte dass dann bei den anderen Versionen gehalten werden (d.h. ist http://en.wikipedia.org/ eine Enzyklopädie für Briten, Amerikaner oder alle?) -- sebmol ? ! 22:34, 7. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Die Kategorie:Besondere Strafrechtslehre trägt genau Deinem Anliegen Rechnung. Eine Kategorie:Straftat wäre enger und daher weniger für Artikel im Rahmen "einer Enzyklopädie für Briten, Amerikaner oder alle" geeignet. --Bubo 22:50, 7. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Als Negativbeispiel möchte ich mal auf die Kategorie:Sexualstraftat hinweisen, die eine Unterkategorie von Kategorie:Besondere Strafrechtslehre ist. Das Problem ist, dass die Bezeichnung zu eng ist. Sie enthält zahlreiche Artikel, die keine Straftaten sind, so zB Streichung des Sexualstrafrechtes, Triebtäter, oder Schutzalter. Eigentlich müsste man die Kategorie umbenennen in Kategorie:Sexualstrafrecht. Und was die Deutschlandlastigkeit des Kategoriensystems anbetrifft, so ist das durchaus gewollt. Immerhin sind ca. 80 % der Leser aus Deutschland und 90 % der juristischen der Artikel betreffen hauptsächlich deutsches Recht. Wenn sich das eines Tages mal ändern sollte (schön wär's!), kann man sicher über eine Änderung des Kategoriensystems reden, jetzt aber noch nicht. --Alkibiades 15:25, 8. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Oh, da hab ich ja was losgetreten. Mir als Laien erscheint eine Unter-Kat:Straftat als Teilmenge von Kat:Strafrecht auf jeden Fall sinnvoll, weil laienleserfreundlicher. Unabhängig davon, ob Ritualmord dann da reingehört (wo würde es denn nach deutschen Recht hingehören?).
Die Artikel, die keine Sexualstraftaten sind, könnten doch dann eigentlich in eine Kat:Sexualstrafrecht, oder sehe ich das falsch? Jesusfreund 01:21, 9. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Objektiv erscheint mir allein eine Unterkategorie Straftatbestand zu sein. Dort stellt sich im Gegensatz zu Straftat niemals die Frage, ob ein Artikel dort einzuordnen ist oder nicht. Dies würde allerdings eine Trennung etwa von dem dort kategorisierten gesetzlichen Tatbestand und z.B. den dann nicht kategorisierten Begehungsformen bewirken - ob das im Ergebnis wirklich sinnvoll wäre, ist mehr als fraglich.--Berlin-Jurist 02:20, 15. Mai 2006 (CEST)Beantworten

illustration bei Einstweilige Verfügung Bearbeiten

ich finde die abbildung in diesem artikel so nicht sehr hilfreich, damit ein laie verstehen kann, was eine einstweilige verfügung ist. vielleicht hat jemand eine bessere idee? (vgl. auch die bisherige diskussion auf Diskussion:Einstweilige Verfügung)--poupou l'quourouce Review? 23:25, 7. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Démarche Bearbeiten

Servus Leute, frisch reingeschneit, da kann man sicher noch mehr rausholen. Grüße, --Gardini · Schon gewusst? 16:42, 11. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Wohl URV, deshalb Löschkandidat. --Forevermore 19:39, 11. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Einwendung Bearbeiten

kandidiert bei "lesenswert". voten und kritik sind willkommen.--poupou l'quourouce Review? 09:48, 13. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hi, habe den Artikel New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche aus dem Englischen übersetzt. Ich persönlich finde das Lemma so unerträglich lange, aber es wird wohl das von der Wikipedia:Namenskonvention gestützte sein. Mir persönlich würde New Yorker Übereinkommen oder noch besser New York Convention viel eher gefallen. Was meint ihr? --Wirthi 21:26, 14. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Ich habe unter New Yorker Übereinkommen eine Weiterleitung erstellt, das dürfte die sauberste Lösung sein. Sollte es noch andere Verträge geben, die als New Yorker Übereinkommen bekannt sind, kann man ja eine Begriffsklärungsseite daraus machen. Mit dem englischen Lemma bin ich mir nicht sicher, da lass' ich lieber die Finger davon. -- Wolfgang Kopp 22:17, 14. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Es mag sauber sein, aber ich hasse derartige Lemmata. Ganz grausig ist es bei den EG-Richtlinien. Sollte man die wirklich unter der Langform ablegen?! --Forevermore 22:29, 14. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Ich hab unlängst einen Artikel angelegt und dann einen "auf den Deckel" bekommen weil man sowas ja "unter dem vollständigen Namen anlegt" (weiß leider nicht mehr, welcher Artikel das war). Also bei Gesetzen: der offizielle Titel. Gefallen tut mir das auch nicht; die Vor- und Nachteile wurden in der Diskussion zur Namenskonvention ohnehin schon breitgetreten, kam da nix sinnvolles dabei heraus? Ich wär auch für den Kurztitel (New York Convention, oder um die anglophoben nicht zu verstören New Yorker Übereinkommen), aber mein Bauch und die Erfahrung sagen mir, dass "richtig" etwas anderes (die Langversion) wäre. --Wirthi 10:09, 15. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Soll man mir einen auf den Deckel geben: Ich lege Artikel weiterhin unter sinnvollen Lemmata an, nicht unter offiziellen. --Forevermore 18:29, 15. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Maßregelungsverbot Bearbeiten

Morgen Leute, frisch reingeschneit, einen Artikel kann man das nur mit eingeschränkter Ernsthaftigkeit nennen. Bitte sehe sich das einer von euch mal an. --Gardini · Schon gewusst? 17:47, 22. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Zu spät, schon weg :( --Wirthi 18:30, 22. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Urks Bearbeiten

Ich bin unglücklich mit folgenden Kategorien:

Kategorie:Europäischer Vertrag: es gibt keinen "europäischen Vertrag", all diese Verträge sind völkerrechtliche Verträge. Auch wenn man die Ansicht vertritt, dass das Europarecht mittlerweile eine eigenständige Rechtsordnung sei, so würde das nur auf das Sekundärrecht zutreffen, nicht aber auf das Primärrecht. Ganz abgesehen davon dass auch hier wieder das Problem der mangelnden Differenzierung zwischen EG und EU auftritt. Gibt es Einwände dagegen, dass ich demnächst einen LA stelle?

Kategorie:Europäischer Vertrag mit nicht-EU-Staaten(-gemeinschaften). Sehr griffig ;-) Auch diese Verträge sind ganz normale völkerrechtliche Verträge. Auch hier wieder das EG/EU-Problem. Ermangels Rechtspersönlichkeit kann die EU außerdem garkeine Verträge abschließen. --C.Löser Diskussion 15:07, 28. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Die Kategorie:Europäischer Vertrag erfüllt gegenwärtig den Zweck, das europäische Primärrecht zu sammeln. Wenn du sie löschen lassen willst, musst du dir einen besseren Namen einfallen lassen. Der Name ist mir eigentlich egal, wichtig ist, dass die Artikel dort irgendwo gesammelt werden.
Die Kategorie:Europäischer Vertrag mit nicht-EU-Staaten(-gemeinschaften) halte ich hingegen auch für unnötig. Das kann alles als völkerrechtlicher Vertrag einsortiert werden. --Alkibiades 15:13, 28. Mai 2006 (CEST) P.S. Ach ja, was ist daran Urks?Beantworten
Reingequetscht. Sehe ich genauso: Das Eine behalten, das Andere Löschen. --Forevermore 18:21, 28. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hmm, Personenfreizügigkeit, Bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU und Charta der Grundrechte der Europäischen Union sieht mir aber sehr verdächtig nicht nach Primärrecht aus. Wie wärs wenn ich die Artikel aus der ersten Kat umräume und die Artikel die auch dort hineingehören in einer Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag (Europarecht) anlege? Die zweite Kat sortiere ich mal um nach "Völkerrechtlicher Vertrag" --C.Löser Diskussion 15:32, 28. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Mist bei den Abkommen müsste man erst nachprüfen obs Abkommen oder Abkommen ieS sind. Keine Lust jetzt :( --C.Löser Diskussion 15:40, 28. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Das ist eigentlich genau der Grund, warum ich Europarecht nicht mag: alles so komliziert und verworren :( Die europarechtlichen Kategorien sind immer wieder ein Problem. Aber das sollten wir hier nicht so einfach durchentscheiden. Hier müsste eine Abstimmung mit dem Portal:Europäische Union gefunden werden. Vielleicht meldet sich Forrster ja noch, der hat ja auch die Kategorie mit dem Wahnsinnsnamen "verbrochen". --Alkibiades 16:04, 28. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Nochmal reingequetscht. Nicht das Europarecht ist verworren, sondern die Welt an sich. Wir Menschen neigen dazu, alles zu kategoriesieren, in Schubladen zu stecken. Es ist aber nicht alles eindeutig A oder B, schwarz oder weiß. Manchmal muss man einfach konsternieren, dass etwas nicht eindeutig in eine Kategorie passt. --Forevermore 18:21, 28. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Verschiebt doch die Diskussion mal nach Kategorie Diskussion:Recht (und unter eine intuitivere Überschrift), sonst kennt sich nachher wieder keiner mehr aus. :-) -- Wolfgang Kopp 16:54, 28. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Wollen wir bei Kategorie_Diskussion:Recht#Rechtsquellen_des_Europarechts weiter diskutieren? Ich denke das Problem der Kategorien zu den Rechtsquellen des Europarecht sollte mal in seiner ganzen Breite erfasst werden. Die von C.Löser hier angesprochenen Punkte sind jedenfalls nciht die inezigen Probleme. --Alkibiades 18:31, 28. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Arbeitszeugnis Bearbeiten

Würde sich bitte jemand die history und die Diskussionsseite ansehen, ich bin Partei und möchte es nicht zu einem Editwar eskalieren lassen. --h-stt !? 08:59, 29. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Erledigt. Danke. --h-stt !? 10:03, 29. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Leider zu früh gefreut. Würde sich bitte ein hier lesender Admin Versionsgeschichte und Disk ansehen? --h-stt !? 18:00, 29. Mai 2006 (CEST)Beantworten
bin leider kein Admin, hätte aber versucht dem Herrn Letter meine Meinung zu dem Thema kund zu tun auf seiner Diskussionsseite; wurde prompt wieder gelöscht. Offenbar liebt er das Löschen ... --Wirthi 18:44, 29. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Portugiesisches Recht Bearbeiten

Hallo Leute, der Artikel wurde auf den Löschkandidaten gelistet. Gleichwohl zumindest auf Stubniveau, fehlt es ihm doch an Belegen und etwas mehr Fleisch auf den Rippen würde auch nicht wirklich schaden. Bitte schaut mal, ob ihr da was machen könnt. Das Portal:Portugal wird ebenfalls informiert. --Gardini · Schon gewusst? 16:24, 29. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. Das ist ja mal wieder ein wirklich unnötiger Löschantrag gewesen. --Alkibiades 17:11, 29. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hoheitliche Aufgabe Bearbeiten

Dieser Artikel wurde auf die QS-Seite gesetzt. Es wäre gut, wenn jemand, der genauer Bescheid weiß, wie solche Aufgaben von nicht-hoheitlichen Aufgaben abzugrenzen sind, hier etwas zu dieser Frage schreiben könnte. Ggf. wäre eine Zusammenlegung mit Hoheitsakt denkbar, je nach dem, wie das ganze z.B. im Zusammenhang mit Sonderrechten im StVO zu sehen wäre.---Bhuck 08:40, 31. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Ich bitte bei der Frage, ob der Hauptautor dieses inakzeptablen Artikels sein Geschwurbel auch in Schöpfungshöhe einbringen darf [4] zu beachten. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 13:39, 1. Jun 2006 (CEST)

Ich habe den Landesanwalt in die Kategorie:Beruf (Rechtspflege) eingeordnet. Besser würde er aber m. E. in die Kategorie:Institution (Recht) passen. Landesanwalt ist kein Beruf, den man erlernt, sondern ein Amt, eine Behörde, eine Institution. Wer sieht es auch so bzw. anders? --Forevermore 13:45, 2. Jun 2006 (CEST)

Wenn ich das richtig sehe, dann ist das sowas ähnliches wie der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht. Den haben wir auch als Behörde einsortiert. Sollten wir hier auch so handhaben. --Alkibiades 14:38, 2. Jun 2006 (CEST)
Da hast Du mich aber auf eine falsche Fährte geführt ;-) In Bayern schon, in Hessen nicht. Naja, man lernt ja immer dazu... Schöne Grüße, --103II 11:51, 3. Jun 2006 (CEST)

Wikiwahnsinn Bearbeiten

Ich hoffe dass dies nicht die ersten Anzeichen einer Tendenz sind, alle aktuellen Gesetzestexte von bundesrecht.juris.de zu kopieren und auf Wikisource zu packen und dann alle externn Wikilinks auf letztgenannte Quelle zu wechseln. Bei historischen Texten macht Wikisource ja noch Sinn, aber bei aktuellen Gesetzestexten wäre das einfach nur Irrsinn. Nicht nur weil die Texte von jedem geändert werden können, sondern auch weil ich darauf wetten könnte, dass nicht alle Gesetzesänderungen übernommen oder ordentlich übernommen werden. Außerdem wäre das angesichts des Service von bundesrecht.juris.de reine Speicherplatzverschwendung der Wikimedia Foundtion. Ist jemand von euch aktiv auf Wikisource und weiß mehr dazu? --C.Löser Diskussion 17:28, 8. Jun 2006 (CEST)

ACK. Schon wenn aktuelle Gesetze in Wikisource integriert werden sollten ist das unsinnig, aber noch nicht primär unser Problem. Wir müssen einhaken, wenn Links wie im verlinkten Beispiel unsinnig umgebogen werden, dem ist Einhalt zu gebieten.--Berlin-Jurist 17:52, 8. Jun 2006 (CEST)

Unqualifizierten Äußerungen wie von Löser und Berlin-Jurist ist ihrerseits Einhalt zu gebieten. Sie sind von keiner Sachkenntnis getrübt. Das Bundesarchivgesetz wurde nicht von der natürlichen Person, die hier unter Historiograf auftritt und in Wikisource einen anderen Namen und Administrator-Funktionen hat, eingebracht, ergänzt aber in akzetabler Weise die hier angezeigte Kategorie Archivrecht. Hinsichtlich von Gesetzen ist die Wikisource-Community hinreichend sensibilisiert:

vor allem aber: http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Gesetze (seit April 2006 gültig) Fazit: Wenn ihr euch nicht ordnungsgemäß informieren wollt, haltet die Klappe --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:20, 8. Jun 2006 (CEST)

Also erstmal solltest du deinen Ton bändigen. Danach solltest du meinen obigen letzten Satz lesen. Und zuletzt tu mir und anderen den Gefallen, und halte dich in Zukunft an die Wikiquette. --C.Löser Diskussion 18:32, 8. Jun 2006 (CEST)
Nach Bearbeitungskonflikt:
  1. Mässige bitte deinen Ton.
  2. Niemand hat behauptet, dass "die natürliche Person, die hier unter Historiograf auftritt" irgendwas gemacht hat, bitte beziehe nicht alles auf dich.
  3. Vorliegend alles zu wissen hat C.Löser für sich nicht in Anspruch genommen, deshalb hat er ja eine Frage gestellt.
  4. Dass die Wikisource-Community sensibilisiert ist freut mich, und C.Löser bestimmt auch - bestimmt hattest du einen großen Anteil an dieser erfreulichen Entwicklung.
  5. Hier geht es darum, dass in der Wikipedia keine sinnvollen Links auf bundesrecht.juris.de durch deutlich wenig er sinnvolle Links auf Wikisource ersetzt werden, wie C.Löser richtig zutreffend angemerkt hat. Dies gilt nach wie vor. Zu dieser hier einzig wirklich relevanten Frage kann ich aus deinem obigen Beitrag nichts entnehmen.
--Berlin-Jurist 18:37, 8. Jun 2006 (CEST)

Ich verbitte mir eure Belehrungen in Sachen Ton. Ich habe nicht gegen die Wikiquette verstoßen, indem ich eure inkompetenten Äußerungen klar und deutlich alds das bezeichnet habe, was sie nach objektivem Maßstab für alle billig und gerecht Denkenden sind: inkompetent. Das hat mit einem persönlichen Angriff nicht das mindeste zu tun, sondern ist eine rein sachliche Kritik. Ich verbitte mir hier ein für alle Mal Disziplinierungsmaßnahmen, die unter dem Vorwand des Tons sachliche Kritik abbügeln sollen. Zur Sache ist es selbstverständlich, dass in solchen Fällen, wo Wikisource einen Mehrwert gegenüber Juris hat, z.B. durch Dokumentation der Versionen (noch nirgends realisiert, soviel ich weiss) Wikisource mindestens zusätzlich verlinkt wird --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:49, 8. Jun 2006 (CEST)

Es ist schon grotesk, wie du dich hier als Opfer gerierst, Historiograf. Aber auch für dich gilt der alte Spruch: Jeder blamiert sich selbst so gut er kann. --Forevermore 20:33, 8. Jun 2006 (CEST)

Ich finde die Gesetze auf Wikisource gar nicht so schlimm. Wir haben in der Wikipedia bestimmt auch etliche juristische Artikel, die nicht mehr auf dem neusten Stand sind. Das ist in etwa genauso schlimm. Von mir aus können die Gesetze auf Wikisource ruhig verlinkt werden. Man sollte aber zumindest bei Gesetzen, die sich regelmäßig ändern, lieber auf juris verlinken. Aber etwa beim StGB oder dem GG sehe ich da kaum ein Problem. Also alles halb so schlimm; schade nur, dass Wikisource hier so schlecht verkauft wird. --Alkibiades 21:51, 8. Jun 2006 (CEST)

wenn die artikel veraltet sind ist das schlimm genug, aber das ist doch kein argument, die jeweils aktuelle fassung nicht mehr über juris zu verlinken?--poupou l'quourouce Review? 23:27, 8. Jun 2006 (CEST)

Wikisource:Gesetze ist ein ziemlich gutes Argument, auf wikisource möglichst wenig zu verlinken! --wau > 02:57, 9. Jun 2006 (CEST)

Mal abgesehen von der nicht überzeugenden Selbstinszenierung des werten Benutzers H., halte ich Verlinkung bei aktuellen Gesetzen nach WikiSource oder einer beliebigen anderen Sekundärquelle, für höchst bedenklich: Wesentlich ist die Befürchtung, dass Artikel in der WikiSource im Grunde von jedem Laien geändert werden können. Was bei (verfälschten) historischen Gesetzestexten noch zu verschmerzen wäre, könnte bei gültigen Vorschriften (und da gibt es bekanntlich sehr, sehr viele) erheblich die Glaubhaftigkeit der Wikipedia gefährden. Deshalb, belassen wir es doch bei der Verlinkung nach juris bzw. dejure, und verweisen als Quelle eher auf die Gesetzesblätter, die jedermann bei Bedarf nachlesen kann, statt auf WikiSource. Das ist jedenfalls meine Meinung. Gruß --Zollwurf 03:12, 9. Jun 2006 (CEST)

  • Auch ich halte die Verlinkung auf die offiziellen Seiten für sinnvoller, als sie durch einen Link nach Wikisource zu ersetzen. Allerdings sollten die beiden Herren C.Löser Berlin-Jurist mit gutem Beispiel vorangehen, denjenigen ansprechen der es gemacht hat und klären warum. Als hier einen Zwergenaufstand vom Zaun zu brechen. Vielleicht ist es ja nur Unerfahrenheit. Außerdem hätte man ja auch bei Wikisource nachfragen können ob da Absicht dahintersteht oder nicht anstelle gleich Wahnsinn zu brüllen. Da wären den Herren 9mal... vielleicht aufgefallen das es in Ws eindeutige Regeln zu Gesetzen gibt. Un wenn man schon den Fehler eines unerfahrenen Mitaerbeiters korrigiert, wäre es ja vielleicht sogar sinnvoll den Link nach Ws zusätzlich aufzunehmen, wie es von vielen anderen Authoren auch gemacht wird. Damit die unterschiedlichen Facetten des Gesamtprojekts zusammen arbeiten.
  • Inhaltlich und sogar in der Ausdrucksweise kann ich mich in diesem Fall Histograph nur anschließen. Erst denken, dann informieren, dann nochmal denken und erst dann den Mund aufmachen (bzw. schreiben).
  • Ein kleiner Tip noch wenn man was zu Wikisource oder von Wikisource wissen will, stellt man am besten hier Skriptorium eine Frage und nicht im eigenen Hinterhof in der Hoffnung das keiner vorbeikommt.

Ich hoffe ich habe den hier gepflegten Ton gut getroffen, wenn nicht werde ich noch ein bisschen üben.

  • Zu Zollwurf: Auch bei historischen Texten ist eine Verfälschung nicht tragbar, dies ist auch einer der Gründe das Texte nach dem sie als fertig deklariert worden sind, zumindest für IP´s gesperrt werden.

AGF --Jörgens.Mi Diskussion 14:08, 9. Jun 2006 (CEST) Ich bin aber auch in WS zu erreichen Jörgens.Mi da ich in beiden Projekten mitarbeite.

Danke für den Revert irgendwie ist beim Speichern was schief gegangen --Jörgens.Mi Diskussion 14:25, 9. Jun 2006 (CEST)

Auch ich habe seit langem ein Benutzerkonto auf Wikisource, kenne mich aber dort nicht genug aus und hatte auch keine Lust lange rumzusuchen. Es war näherliegend hier zu fragen, ob jemand mehr weiß. Außerdem kann ich davon ausgehen dass das Portal Recht kompetenter über Fragen hinsichtlich der Rechtsartikel entscheiden kann als die paar Leute von Wikisource. Ich werde auch zukünftig bundesrecht.juris.de Wikisource vorziehen, es sei denn mir wird ein überzeugender Grund vorgelegt das anders zu tun und/oder das Portal Recht entscheidet sich mehrheitlich dazu, Wikisource vorzuziehen. --C.Löser Diskussion 14:34, 9. Jun 2006 (CEST)

Keine Antwort ist auch eine.

  • Auch ich halte den Bezug auf die Primärquellen bundesrecht.juris.de für sinnvoller, denn dann sind nicht wir schuld wenn da was Falsches steht.
  • Warum ist es sinnvoller bei Sekundärquellen nachzufragen als bei Promärquellen (direkter Wiederspruch zum Grund der Aufregung)? Deine Unkentnis bezüglich des Skriptoriums ist ja jetzt behoben?
  • Was ist mit dem Vorschlag auch auf WS 'zusätzlich zu verlinken? Eine Mehrleistung ist da vorhanden, da in Ws auch Urteile zu einzelenen Rechtsfragen die im Rahmen WP interessant sind gesammelt werden (Urheberrecht,...) .

--Jörgens.Mi Diskussion 14:44, 9. Jun 2006 (CEST)

Meinetwegen zusätzlich. --C.Löser Diskussion 14:51, 9. Jun 2006 (CEST)

Ich darf daran erinnern, dass ich höchstselbst vor längerer Zeit das Problem der Gesetze auf Wikisource hier thematisiert habe [5]. Wikisource ist auf gutem Kurs und hat das Problem erkannt und hoffentlich gebannt. Im Augenblick stellt sich das Problem der zusätzlichen Verlinkung nicht. Wenn wir aber in WS Versionen haben, die durch historische Tiefendimension einen Mehrwert bieten, sollten diese auch hier verlinkt werden.
Allerwelts-Gesetzestexte sind auf Wikisource nicht gern gesehen. Willkommen sind sonst im Internet nicht zugängliche Rechtsnormen. Vor allem aber bitten wir um interessante unveröffentlichte Urteilsvolltexte! Für die Argumentation in Wikiquote hätte ich z.B. gern den Volltext der BGH-Entscheidung von 1972 Handbuch moderner Zitate (siehe Zitatensammlung). Vielleicht kann die jemand (ggf. unter Sockenpuppe) dort einstellen? Danke --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:28, 9. Jun 2006 (CEST)

Was bitte, lieber Historiograf ist denn eine "historische Tiefendimension"? --Pelz 23:37, 9. Jun 2006 (CEST)
Eine vielleicht etwas hochtrabende Bezeichnung für die Dokumentation der Versionsgeschichte eines Gesetzes. Wenn man also ganz genau weiss, wie jeder Paragraph einmal ausgesehen hat bzw. wann er eingefügt wurde. Aber selbst in gut geführten juristischen Bibliotheken schmeisst man gern durch neue Lieferungen ersetzte Teile von Loseblattausgaben weg, ohne zu beachten, dass man dadurch die Nachprüfung älterer Zitate erheblich erschwert --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 01:27, 11. Jun 2006 (CEST)

Hallo, dieser Artikel wurde von Histo schon schwer verbessert, aber er sollte trtzdem noch auf die Intensivstation und dort von Kennern des Urheber- und Markenrechtes behandelt werden. Im Moment ist es mehr der Rohentwurf, denn ein Artikel. Danke. ((ó)) Käffchen?!? 19:30, 9. Jun 2006 (CEST)

Bald 5.000 Rechtsartikel Bearbeiten

Heute wurde die Anzahl vorhandener Rechtsartikel neu festgestellt: Es fehlen noch 42 bis zum 5.000ten Artikel. Ich beginne mal damit, ab jetzt anhand von Portal:Recht/Neue Artikel runterzuzählen, und würde Nr. 5.000 dann einen Eintrag in Wikipedia:WikiProjekt Recht/Aktuelles spendieren. :-) -- Wolfgang Kopp 13:04, 10. Jun 2006 (CEST) Noch: 9 (21:07, 18. Jun 2006 (CEST))

Ich kann dieser Erbsenzählerei keinen rechten Sinn entnehmen: Wenn 50% der vorhandenen Rechtsartikel von hoher Qualität wären, könnte man ja zufrieden lächeln, so aber kann ich (leider) nur gelangweilt gähnen... ;-) Gruß --Zollwurf 15:58, 10. Jun 2006 (CEST)
Über die Qualität vieler Artikel aus dem juristischen Bereich sollte man sich in der Tat keine Illusionen machen. Das gilt allerdings für die ganze Wikipedia, und die feiert auch ihre Meilensteine. -- Wolfgang Kopp 17:35, 10. Jun 2006 (CEST)
In dieser Liste fehlen allerdings etliche juristische Artikel, beispielsweise die Juristenbiografien und viele Gerichtsartikel ... Anfang April hatte ich mal über eine Datenbankanfrage nachgeschaut, wieviele Einträge es in der Kategorie:Recht gibt, und bin auf rund 14.000 gekommen (wobei die Einträge einiger Unterkategorien keinen unmittelbaren Rechtsbezug haben, z. B. Kategorie:Pirat oder Kategorie:Indigenes Volk). Insofern gehen wir wohl eher auf den fünfzehntausendsten Artikel zu. -- kh80 •?!• 19:59, 10. Jun 2006 (CEST)

Nach welcher Methode wurden denn die 5.000 Artikel ermittelt? Das sieht ja ganz so aus, als hätte eine IP die per Hand gezählt. Seltsam... Alkibiades 20:10, 10. Jun 2006 (CEST)

Ja hab sie von Hand gezählt (Sortieren in Excel, kann leider nichts programmieren). Ich verfolge einfach die Entwicklung der rechtlichen Beiträge ein bißchen (nur Quantität, für Qualität gibt es ja exzellente Artikel etc.). Wie gesagt, es sind nur die, die in der Liste stehen. Freilich gibt es viel mehr. - 84.155.152.160 19:37, 10. Jul 2006 (CEST)

Dieser Artikel wurde vor kurzem aus dem Artikel CSI – Den Tätern auf der Spur ausgelagert. Da er sich neben einem filmischen vor allem einem juristischen Thema widmet und noch recht dünn ist, wollte ich an dieser Stelle einfach mal die entsprechenden Experten darauf hinweisen und um Mithilfe zum Ausbau bitten. Mfg -- Imladros 03:00, 13. Jun 2006 (CEST)

Werte Portalisten, ich bitte um euer fachaffines Votum, im Idealfall in meinem Sinne ;-) : [6]. Ausgangspunkt der Diskussion ist die Verschiebung des og. Artikels auf das Lemma Kommentar zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz durch Benutzer:AHZ. Besten Dank, --DINO2411 FYI 22:10, 13. Jun 2006 (CEST)

hat einen Löschantrag kassiert, wie ich meine zu Unrecht --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 15:21, 16. Jun 2006 (CEST)

Kriegsverbrechen und Völkermord Bearbeiten

Hat das eine was mit dem anderen zu tun? Lt. Kriegsverbrechen sind solche nur Verbrechen, die in unmittelbaren Zusammenhang mit Kampfhandlungen begangen werden (z.B. Malmedy). Ich überlege grade, ob die Kategorisierung der KZ-Prozesse in Kategorie:Kriegsverbrecherprozesse gegen den Nationalsozialismus (unabhängig von der kreativen Kat-Benennung) stimmig ist. M.E. sind da nur Malmedy-Prozess und Fliegerprozess korrekt. Wie würde man denn eine Rechts-Kategorie sinnvollerweise benennen, in die die KZ-Prozesse einsortiert würden (gesetzt den Fall, ich habe mit meiner Annahme Recht)?

Zweiter Punkt: Kann man jemanden wie Heinrich Himmler, der sich einer Verurteilung durch Suizid entzogen hat, im Sinne des NPOV als Kriegsverbrecher bezeichnen? Die Kategorie:Kriegsverbrecher nimmt ja explizit nur Verurteilte auf. Die Frage wäre jetzt, ob man den Begriff des Kriegsverbrechers auf einer nicht-juristischen Ebene verwenden kann. Niedriger aufgehängt: Ist es zulässig, jemanden als "Mörder" zu bezeichnen, der zu Lebzeiten nicht verurteilt wurde, bei dem später aber (historisch!) relativ sicher festgestellt wurde, dass er ein solcher war.--Wiggum 15:00, 17. Jun 2006 (CEST)

Neutraler Standpunkt Bearbeiten

Liebe Mitarbeiter(innen), in den letzten Monaten habe ich versucht, im Bereich des Staatskirchenrechts und umliegender Rechtsgebiete hier ein bisschen für fundierte Informationen zu sorgen. Ich habe aber die emotionale Problematik dahinter wohl unterschätzt. Es wäre nett, wenn sich ein paar von Euch die Artikel Kirchenrecht und Bremer Klausel bzw. deren Diskussionsseiten ansehen könnten und mir sagen würden, ob ich völlig falsch liege mit meiner Herangehensweise. Ich wollte eigentlich noch ein paar Artikel zu noch sensibleren Themen schreiben - welche Diskussionen dazu losgehen, will ich mir gar nicht vorstellen. Vielen Dank für Eure Hilfe, --103II 13:10, 18. Jun 2006 (CEST)

Dieses Lemma ist vermutlich mehr ein rechtliches als ein forstwirtschaftliches. Kennt sich vielleicht jemand damit aus und kann einmal nachsehen?--Of 11:04, 19. Jun 2006 (CEST)

Ich fürchte das ist etwas zu speziell. Leider steht in dem Artikel ja nicht mal, nach welchem Gesetz sich das richtet. So wüsste ich nicht mal, wo ich nachschlagen soll. --Alkibiades 14:32, 19. Jun 2006 (CEST)
Es muss eine Art wirtschaftlicher Zusammenschluss sein. Ich denke dass es Interessenschaften auch in anderen Bereichen gibt, habe aber wirklich keine Ahnung, wo der Punkt zum Nachhaken ist. :-( --Of 14:42, 19. Jun 2006 (CEST)
§§ 741 ff. BGB, §§ 16 ff. BWaldG? -- kh80 •?!• 16:27, 19. Jun 2006 (CEST)
Betrifft das nicht eher die Forstbetriebsgemeinschaft. Oder haben wir da einen Doppeleintrag? --Alkibiades 16:32, 19. Jun 2006 (CEST)
Bei den Forstbetriebsgemeinschaften schließen sich Waldbesitzer zusammen, um ihren Wald gemeinsam zu bewirtschaften oder bewirtschaften zu lassen, aber jeder bleibt Besitzer und jeder verkaufte Stamm ist einem Besitzer zuzuordenen. Das sind 2 Paar Hosen. Aber bei Markwald bin ich mir nicht sicher, ob das zusammengehört. --Of 16:55, 19. Jun 2006 (CEST)
Ah, okay. Dann ist es eben ein Gemeinschaftswald, der gem. § 744 BGB gemeinschaftlich verwaltet wird (Bruchteilsgemeinschaft). -- kh80 •?!• 17:37, 19. Jun 2006 (CEST)
§§ 758 ist bei Waldinteressentenschaft nicht relevant, es besteht kein Recht auf Aufhebung, da gemeinsamer Besitz. --ejfis 01:55, 20. Jun 2006 (CEST)

Hallo Leute, wir brauchen beim Portal:Chemie eure Hilfe. Könntet ihr euch vielleicht diese Anfrage anschauen? Viele Grüße, --Gardini · Power-Duo 18:00, 19. Jun 2006 (CEST)

GmbH-Gesetz Bearbeiten

Hi, das deutsche Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und das österreichische Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung tragen jeweils das deutschlandlastig bzw. österreichlastig-Bapperl. Ich halte das nicht für gerechtfertigt. Immerhing gehts da um ein Gesetz, und das betrifft nun mal ein Land. Da könnte man genausogut den Baustein in den Deutschland oder Österreich-Artikel rein geben. Aus Wikipedia:Österreichlastige Artikel: ... obwohl der Inhalt ebenso für andere - auch: deutschsprachige - Länder von Bedeutung ist... - genau das ist er bei den Gesetzen jeweils nicht. Gibts irgendwelche Bedenken, die Bausteine hier und bei änlichen Fällen auszubauen? --Wirthi 21:17, 20. Jun 2006 (CEST)

Auf keinen Fall. Bloß weg damit! --C.Löser Diskussion 21:19, 20. Jun 2006 (CEST)
Du hast Recht, da sind die Hinweise sinnlos, weil sie eigentlich für Fälle gedacht sind, wo ein allgemeines Thema nur für ein Land allein beleuchtet wird. Ich würde die sang- und klanglos entfernen. -- sebmol ? ! 21:19, 20. Jun 2006 (CEST)
Meine Abneigung gegen die übermäßige Verwendung des Bausteins ist ja allgemein bekannt... --103II 22:54, 20. Jun 2006 (CEST)

... ist momentan der Hauptartikel, vor einigen Tagen wurde sie von Europäische Aktiengesellschaft verschoben. Die Verschiebung halte ich definitiv für Unfug, eine Rückverschiebung allerdings wenig sinnvoll, da das m.E. korrekte Hauptlemma Societas Europaea (momentan Weiterleitung) wäre. Meinungen? --DINO2411 FYI 23:39, 22. Jun 2006 (CEST)

Sah ich genauso. Den Ausdruck "Europäische Gesellschaft" hatte ich noch nie gehört. Gebräuchlich ist Societas Europaea, zur Not noch Europäische Aktiengesellschaft. Europäische Gesellschaft könnte schließlich genausogut die EWIV meinen, die ja auch eine supranationale Gesellschaftsform ist. ABER der Gesetzgeber selbst nennt es "europäische Gesellschaft", vgl. hier. Also wird man es wohl so lassen müssen... --103II 08:45, 23. Jun 2006 (CEST)
Das deutsche Einführungsgesetz verwendet die Bezeichnung Europäische Gesellschaft, ebenso die EG-Verordnung. Die Verschiebung ist also kein Unfug. --Forevermore 21:19, 23. Jun 2006 (CEST)
Relevant ist vorrangig mal, was die Verordnung sagt. Glücklicherweise benutzen aber der deutsche und der österreichische Gesetzgeber den gleichen Namen wie den der Verordnung, der - wie Forevermore schon sagt - Europäische Gesellschaft ist. Daher ist auch das das korrekte Lemma, auch wenn Societas Europaea bzw. Europäische Aktiengesellschaft weit öfter zu hören sind. --Wirthi 21:37, 25. Jun 2006 (CEST)

Änderung der Legislaturperiode Bearbeiten

Ich habe mal eine blöde Frage. Also wenn der BTag seine Legislaturperiode verlängert, dann ist klar, dass das erst für den nächsten BTag gilt. Aber wo steht das? Im GG stehts nicht, im BWahlG auch nicht (oder ich war blind) und wo sollte es sonst stehen. Oder ist das einfach nur ungeschrieben? In den Lehrbüchern die ich hier habe stehts auch nicht drinnen. Rätselnd --C.Löser Diskussion

Die durch die Wahlen vermittelte Legitimation des Parlaments zur Repräsentation erstreckt sich nur auf die laufende Wahlperiode, nicht darüber hinaus. Mit einer Verlängerung der Wahlperiode näme der Bundestag eine ihr tatsächlich nicht verliehene Repräsentationsbefugnis in Anspruch, setzte also das repräsentative Prinzip insoweit außer Kraft. Damit aber würde würde dieses Prinzip als Bestandteil des Demokratiegebots in seinem Kernbereich für den über die laufende Wahlperiode hinausreichenden Repräsentationszeitrum gänzlich aufgehoben. Das wäre eine Verletzung des Demokratiegebots in seinem gem. Art. 79 Abs. 3 GG unantastbaren Kernbereich (nach Degenhart, Staatsrecht I, 9. Auflage 1993[!], Ausgangsfall 2 zu § 1, Rn.17).--Berlin-Jurist 22:03, 25. Jun 2006 (CEST)
Ah, besten Dank! --C.Löser Diskussion 08:33, 26. Jun 2006 (CEST)
Wie wär es mit Art.39 GG? Este 10:46, 26. Jun 2006 (CEST)
Art. 39 löst die Frage nicht. Die Verlängerung der Legislaturperiode würde ja gerade dadurch erfolgen, dass Art. 39 geändert wird, und die Frage ist: Könnte man die Neuregelung schon auf den derzeitigen BTag anwenden, oder erst auf einen, der unter der Geltung der Neufassung gewählt wurde. --wau 14:50, 26. Jun 2006 (CEST)
Dito, denn es ging wie gesagt darum, ob irgendwo explizit steht, dass eine Verlängerung erst für die nächste Periode gilt, was wie Berlin-Jurist dargelegt hat nicht der Fall ist. Interessantes Gedankenspiel wärs dann andersherum: denn eine Verkürzung würde ja über die demokratische Legitimation nicht hinusgehen. Aber eine dreijährige Legislaturperiode wird hoffentlich nicht kommen :-) --C.Löser Diskussion 18:46, 26. Jun 2006 (CEST)

Smile, es wäre immerhin ein Instrument zur verkappten Selbstauflösung des Parlaments. An so ein Salto Mortale hat die Verfassung möglicherweis enicht gedacht ;-) --CJB 14:50, 1. Jul 2006 (CEST)