Diskussion:Einstweilige Verfügung

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Calvin Ballantine in Abschnitt Redirect

I am sorry I cannot write in German. I can barely read it, and got some help from a dictionary. I believe the link to en:Injunction is wrong. Einstweilige Werfügung would be in english something like provisional order or provisional decree. An injunction may be provisionnal or not, and it is specifically and order "Not to do" something. Could someone crosschek that please? Didup fr/en

Danke für die Hilfe, ich habs erledigt. --Andrsvoss 08:02, 26. Apr 2004 (CEST)

Bin kein Jurist. Gibt es einen Unterschied zwieschen Einstweiliger Verfügung und Einstweiliger Anordnung? Tabacha 09:22, 22. Jun 2004 (CEST)

eV heisst es im normalen ZivR, eAO im FamR und VerwR WilhelmRosendahl 23:45, 4. Jun 2005 (CEST)

Geltungsbereich? Bearbeiten

muss hier ein {{deutschlandlastig}} gesetzt werden? --WikiWichtel Cappuccino? 12:53, 3. Jun 2005 (CEST)

Kann schon sein. Müssten aber Fachleute aus .at und/oder .ch beurteilen. --Pelz 00:14, 4. Jun 2005 (CEST)


Geltungsbereich der Einstweiligen Verfügung:

ist ein bestehendes Rechtsverhältnis nach dem Zivilrecht, einer Prozessordnung oder ein Gesetz wie das UWG. Dieses Rechtsverhältnis setzt dann einen zu verhindernden Schaden, der real messbar sein muss voraus und durch eine EV verhindert werden soll. 99 % der in Deutschland erlassenen Einstweiligen Verfügungen ohne Hauptsacheverfahren waren bzw. sind desshalb rechtswidrig.

Dott.YY

Aber, aber, dottore, für Jahre ins Gefängnis, das ist ja ein echtes Märchen! Und der Arrest hat in der Praxis selten etwas mit Haft zu tun --wau > 00:48, 25. Nov 2005 (CET)

illustration erforderlich? Bearbeiten

ich halte die illustration für wenig hilfreich, um zu verstehen, was eine einstweilige verfügung ist (auch wenn es nett war, das vielbeschworene dokument auf diese weise mal zu gesicht zu bekommen). spricht was dagegen, das bildbeispiel rauszunehmen?--poupou l'quourouce 00:46, 11. Feb 2006 (CET)

Ja, ich finde die Illustration außerordentlich hilfreich. Bevor eine andere eV hier als Bild eingebracht wird, hat sie drinzubleiben, da sie Laien veranschaulicht, wie so etwas aussieht. Basta --Historiograf 01:13, 11. Feb 2006 (CET)

hier sollte m.e. nicht eine andere, sondern gar keine eV abgebildet werden. was ist einem laien geholfen, der wissen will, was eine eV ist, wenn er dieses beispiel oder ein anderes sieht? jede eV sieht doch komplett verschieden aus, je nachdem, was konkreter inhalt der verfügung ist. --poupou l'quourouce 15:24, 7. Mai 2006 (CEST)Beantworten

ich verbitte mir solche einwürfe. du hast kein recht als juristin darüber zu befinden, was laien denken dürfen. --Historiograf 22:04, 7. Mai 2006 (CEST)Beantworten

ich äußere hier meine meinung wie jeder andere auch. --poupou l'quourouce Review? 23:20, 7. Mai 2006 (CEST)Beantworten

aber histo hat das recht zu entscheiden, welche abbildung leuten hilft oder sie verwirrt? oder wie soll ich das verstehen? -- southpark Köm ? | Review? 00:01, 8. Mai 2006 (CEST)Beantworten

und du hast das recht, mir ständig hinterherzurennen oder was? kümmer dich um deinen eigenen sachen --Historiograf 20:44, 9. Mai 2006 (CEST)Beantworten

oh, heute wieder auf dem höhepunkt der sachlichkeit. aber du wirst mir sicher ein elaboriertes system vorlegen können, wie man bestimmt wem wessen sachen in wikipedia sind :-) -- southpark Köm ? | Review? 22:04, 9. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Redirect Bearbeiten

Es handelt sich hier um einen Doppeleintrag. Den Passus, der vom besseren Artikel abweicht, habe ich übertragen. --CJB 20:18, 28. Mai 2006 (CEST)Beantworten