Wilhelm Götze (Jurist)

deutscher Jurist

August Wilhelm Götze (* 11. Januar 1792; † 14. Juni 1876) war ein deutscher Jurist.

Leben Bearbeiten

Götze studierte Jura und wurde zum Dr. jur. promoviert. Er begann seine Laufbahn 1819 als Gerichtsassistent beim Kreisgericht und ab 1821 am Oberlandesgericht Magdeburg. 1835 ging er als Geheimer Justizrat ins preußische Justizministerium. 1838 wurde er zum Vizepräsidenten des Oberappellationsgerichts Greifswald berufen. Ab 1844 war er Mitglied des Staatsrats, ab 1846 des Geheimen Ober-Tribunals. 1854 berief König Friedrich Wilhelm IV. Götze als Kronsyndikus in das preußische Herrenhaus, dem er bis zu seinem Tode angehörte.

Werke Bearbeiten

  • Ueber die preußischen Schwurgerichte und deren Reform: Ein Votum von August Wilhelm Goetze. Hrsg. von Friedrich Ludwig Keller, Berlin 1851 Goetze: Vize-Präsident des Obertribunalgerichtes[1]
  • Die Reform des Hypothekenwesens: Zwei amtliche Berichte; 1857

Literatur Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Ueber die preußischen Schwurgerichte und deren Reform: Ein Votum