Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2010/Juni

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von EineEiPih in Abschnitt Aufgabe des SG
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Aufgabe des SG

Per SGA und dem halt hier. Das SG lehnt es ab, über inhaltliche Konflikte zu entscheiden. Dabei sind mehrere der unverrückbaren Kernpolicies von Wikipedia rein inhaltlicher Natur: WP:NPOV, WP:Q, WP:TF. Ist es also so, dass das SG nicht der Aufrechterhaltung bzw. Durchsetzung der Mehrzahl der Kernpolicies von Wikipedia dient? -- Eine IP 16:11, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Man lese den ersten Satz auf der Vorderseite: Das Schiedsgericht ist eine Institution zur Lösung von Konflikten zwischen Benutzern. Das beantwortet dein Frage. — Raymond Disk. 16:20, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Heisst das also, das SG beschränkt sich darauf, WP:KPA u.ä. durchzusetzen? Übrigens entscheide immer noch ich, was meine Frage zu meiner Zufriedenheit beantwortet. -- Eine IP 16:46, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Das SG behandelt Konflikte zwischen Benutzern. In inhaltliche Fratgen mischt sich das SG nicht ein. Inhaltliche Fragen können nicht per Beschluß entschieden werden sondern nur durch Argumentation und Diskussion. --Marcela   16:50, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Die Beschränkungen des Schiedsgerichts ergeben sich hieraus aus den beiden Meinungsbildern, die zur seiner Einsetzung und zu seinen Befugnissen durchgeführt wurden, hier insbesondere einschlägig Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht April 2007#Wofür ist das Schiedsgericht zuständig? und als Konkretisierung Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht_Oktober_2007#Wofür ist das Schiedsgericht zuständig? Seither ist hinreichend klar, dass «Konflikte zu inhaltlichen Fragen im Artikelnamensraum […] nicht durch das Schiedsgericht entschieden [werden]». Gruß Port(u*o)s 16:52, 30. Jun. 2010 (CEST) edit: Wenn ich meine persönliche Einschätzung einfließen lassen darf: Meiner Meinung nach ist das Folgemeinungsbild genau zu dem Zweck gemacht worden, diese Klarstellung zu erreichen; das legt für mich jedenfalls die Stoßrichtung seiner Formuierungen und die begleitenden Diskussionen nahe.Beantworten
Das erscheint mir widersprüchlich: "wiederholte und vorsätzliche Verstöße gegen Wikipedia-Grundsätze (NPOV, Was Wikipedia nicht ist, Theoriefindung, Urheberrechte beachten)" werden als SG-Zuständigkeitsbereich definiert, andererseits ist "Konflikte zu inhaltlichen Fragen im Artikelnamensraum werden nicht durch das Schiedsgericht entschieden" ein exakter Widerspruch. Gehe ich richtig in der Annahme, dass daraus der Handlungsspielraum für das SG entsteht, mal so mal so zu agieren? Sprich, einen Fall abzulehnen weil ein "Inhaltlicher Konflikt bestehe" wenn man genausogut hätte annehmen können weil "wiederholt gegen Wikipedia-Grundsätze verstossen wurde?" -- Eine IP 17:12, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Du musst dir die Zuständigkeit des Schiedsgerichts wie einen Pudding vorstellen, den die Schiedsrichter versuchen an die Wand zu nageln. Was es tun soll und was nicht, weiß keiner so genau. Man muss aber die Tapferkeit der Schiedsrichter loben, die es trotzdem versuchen. --Streifengrasmaus 17:23, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Da wir unseren Aufgabenbereich nicht selbst definieren sondern dieser uns von der Community vorgegeben wird, müssen wir uns mit den Gegebenheiten abfinden. Es gab und gibt genug interne Diskussionen, was wir dürfen und was nicht. Das steht nirgendwo als Gesetz fest. Das müßte von der Community geregelt werden. --Marcela   17:29, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Ich sehe hier klaren Bedarf für ein neues Meinungsbild, das diesen Widerspruch zu beseitigen versucht. Entweder kümmert sich das SG nur um PAs oder es kümmert sich auch um inhaltliche Dispute. So wie es jetzt ist muss sich das SG den Vorwurf der Arbeitsverweigerung bzw. Strafvereitelung im Falle einer Ablehnung gefallen lassen, bspw. eines NPOV-Konflikts, und umgekehrt, den Vorwurf des Übertretens des Zuständigkeitsbereichs im Falle einer Annahme. -- Eine IP 17:31, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Das sehe ich persönlich ebenso. --Marcela   17:33, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Deutlicher Widerspruch zur Streifengrasmaus und auch zu Ralf: Wir müssen prüfen, ob Verstösse gegen NPOV, KTF, BLG etc aus Vorsatz erfolgen. Dafür konnte ich im vorliegenden Fall weder bei Dir noch bei der Gegenseite genügend dichte Hinweise finden. Ansonsten war der Fall eben abzulehnen, da hätte man höchstens noch die communitykritische Komponente abklopfen können, da war (für mich) eben auch nicht genug Fleisch dran. Was Deine Forderung nach einem erneuten Meinungsbild betrifft: Ich würde es derzeit eher so sehen, dass das SG um seine derzeitigen Kompetenzen kämpfen muss bzw. dieselben befriedigend anwenden und damit die Community zu gewinnen, als dass es sich darum kümmern könnte, zusätzliche Befugnisse zu erhalten. Aber wenn Du meinst, engagier Dich für eine Ausweitung! Port(u*o)s 17:38, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Bedauerlicherweise verfüge ich als IP bzw. Quasi-IP nicht mal über die Kompetenz, ein Meinungsbild zu organisieren. Ansonsten ist der Fall für mich Klar: Wenn es ein SG geben soll, dann soll dieses SG auch über Kompetenzen verfügen. Ein SG das nur PAs oder andere, mittels oberflächlicher Inspektion erkennbare Policyverstösse behandeln kann, braucht niemand, weil das können die Admins auf der VM genauso und sind wesentlich effizienter dabei. Der Sinn eines SGs kann offensichtlich nur sein, bei einem Fall sehr in die Tiefe zu gehen, und sich seine Entschlüsse sehr reiflich zu überlegen. Es ist in meiner Meinung so, dass die gegenwärtige, widersprüchliche Funktion des SGs die Existenz des SGs selbst in Frage stellt. -- Eine IP 17:49, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten