Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2010/April

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Anka Friedrich in Abschnitt Anfragen an das Schiedsgericht
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Anfragen an das Schiedsgericht

Ich werf mal hier eine Frage in die Runde: Wer darf Eurer Meinung nach (nicht nach Lage der abgestimmten Meinungsbilder) sinnvollerweise Anfragen an das SG richten? Könnt Ihr das kurz begründen? Anka Wau! 11:31, 6. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Jedermann. Begründung: Warum nicht? Es ergibt keinen Sinn, bestimmte Benutzergruppen (Benutzer ohne Stimmberechtigung? Frisch Angemeldete? IPs?) pauschal auszuschliessen. Gestumblindi 22:08, 6. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Grundsätzlich jedermann - auch gegen IPs können Fehlentscheidungen von Admins ergehen, gesperrte Benutzer können (z.B. bei der Sperre) ebenfalls Betroffene sein.--alles Jute Kriddl Kriddlbeschwerdestelle 12:36, 7. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Für die gesperrten Benutzer haben wir ja in der Praxis eine (wie ich meine) gute Lösung mit dem Zweckaccount gefunden. Insofern sind die ein Sonderfall, meine ich. Anka Wau! 12:38, 7. Apr. 2010 (CEST)Beantworten


Ich würde Kriddl zwar zustimmen, aber das lieber nicht grundsätzlich regeln, weil Szenarien denkbar sind, gerade aufgrund eines solchen grundsätzlichen Statements das SG und die Wikipedia vorzuführen oder Nerven zu kosten. Oder würdet ihr bei fünfzehn Lollystick-Inkarnationen pro Stunde mit jeweils SG-Anfragen die dann alle regelgerecht und mit Begründung ablehnen wollen? Port(u*o)s 12:43, 7. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Die letzten Anfragen waren der Grund für meine Frage hier. Anka Wau! 12:52, 7. Apr. 2010 (CEST)Beantworten