Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Namensnennung bei zeitüberdauernden Ereignissen

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Syrcro in Abschnitt Eingeschlafen?

Die Punkte 2 und 3 Bearbeiten

Moin, die Punkte 2 und 3 gehen nicht. Sie korrelieren mit geltenden Gesetzen, wie Recht auf Vergessenwerden. Die Wikipedia musste von rechtskräftig verurteilten bereits die Namen und Taten auf Anordnung entfernen. Viele Grüße --Itti 12:43, 21. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Dem Namen des MB nach, soll das nur bei relevanten Ereignissen gelten, also wenn es zur Tat einen Artikel gibt, auch wenn diese Einschränkung nicht im Vorschlag explizit genannt wird. Musste bei solchen Fällen auch schon ein Name entfernt werden? --Der-Wir-Ing ("DWI") (Diskussion) 12:47, 21. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Ja. Viele Grüße --Itti 12:48, 21. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Vielen Dank. Ich habe es jetzt umformuliert. Für mich geht es darum, dass wir ja auch Fälle hatten, wo der Klarname in deutschen Massenmedien genannt wurde, aber wir uns dazu entschieden eben nicht den Klarnamen zu nennen, weil die Person (noch) nicht verurteilt wurde.--Albin Schmitt (Diskussion) 13:33, 21. Nov. 2021 (CET)Beantworten

(BK)Meines Wissens ist es gerade die Nennung des Namens die viele dieser Täter erst zu diesen Taten motiviert. Damit tragen wir auf Wikipedia indirekt zu weiteren Taten bei. Das ganze ist ähnlich zum Werther-Effekt, wo wir bei berühmten Personen die sich umbegracht haben, darauf verzichten die Methode zu nennen um Nachahmer zu vermeiden. Ich würde das daher gerne noch restriktiver machen als derzeit vorgeschlagen. Nur wenn die Person schon vor der Tat relevant war, den Namen nennen. --Der-Wir-Ing ("DWI") (Diskussion) 12:45, 21. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Auch das ist ein gewichtiger Grund. Viele Grüße --Itti 12:52, 21. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Stehe ich auf dem Schlauch? Du möchtest alle Artikel der Kategorie:Serienmörder etc. löschen? Viele Grüße, Grueslayer 13:03, 21. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Dazu hab ich mir noch keine Gedanken gemacht. So wie ich das MB verstehe, geht es um Ereignisse in denen der Name des Täters auftaucht, nicht um Artikel über den Täter. Über Artikel und RK zu den Tätern kann man natürlich auch diskutieren. Wenn ich Artikel sehe wie Anis Amri und Anders Behring Breivik, dann ist das natürlich gewissermaßen eine Anleitung dazu wie man berühmt werden kann und politische Ideen verbreiten kann. Zu dem Thema gibt es auch eine Reihe wissenschaftlicher Artikel. Vielleicht such ich später noch was raus. --Der-Wir-Ing ("DWI") (Diskussion) 13:12, 21. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Moin, habe ich hinzugefügt. Gere ergänzen.--Albin Schmitt (Diskussion) 13:07, 21. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Einheitlichkeit Bearbeiten

Ich kann den Gedanken verstehen, sich wiederholte Diskussionen sparen zu wollen, aber das ist falsch. Im Übrigen gibt es schon eine Regelung: Wikipedia:Artikel über lebende Personen#Straftaten, die gilt auch für Namensnennung in anderen WP-Artikeln.

Statt das per MB generell entscheiden zu wollen, muss das zwangsläufig in jedem Einzelfall neu abgewogen werden, immer abhängig davon, was Medien/Fachliteratur/usw. schreiben, d.h. wie sehr die Namen ansonsten schon in der Öffentlichkeit sind. --Johannnes89 (Diskussion) 14:41, 21. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Sehe ich genauso. Wiedermal ein überflüssiger MB-Entwurf, den man vergessen kann. Gestumblindi 23:23, 18. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Dieser Satz kein Verb Bearbeiten

Beispielsweise „Keine einheitliche Richtlinie zur Namensnennung oder nicht.“, ähnlich auch „Wenn der Name bereits in Massenmedien (entweder in den VSvA oder sogar in Deutschland) wäre diese Regelung eher weniger sinnig“. Solche grammatischen Konstruktionen erschweren das Verständnis. Was ist gemeint? Ich vermute, im ersten Fall ist gemeint: „Wir haben bisher keine einheitliche Richtlinie, in welchen Fällen Namensnennungen erlaubt sind und in welchen Fällen nicht.“ Im zweiten Fall könnte gemeint sein: „Wenn der Name bereits in Massenmedien (entweder in den VSvA oder sogar in Deutschland) genannt wird, wäre diese Regelung eher weniger sinnig.“ – Abgesehen davon, dass die österreichischen und schweizerischen Wikipedians die Nennung ihres jeweiligen Landes hier vermissen werden, gibt es hier aber rechtliche Grenzen. --Himbeerbläuling (Diskussion) 15:31, 27. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Formulierungslücken Bearbeiten

  • "Sie wurden rechtskräftig verurteilt und somit nicht freigesprochen" - bitte bedenken, dass (teilweise selbst nachweisbare) Täterschaft zumindest in manchen Rechtssystemen nicht zwingend zu einer Verurteilung führt - vgl. Beweisverwertungsverbot. Zudem: bloß weil jemand nicht freigesprochen ist, ist er nicht zwingenderweise (rechtskräftig) verurteilt; und bloß weil jemand nicht verurteilt ist, ist er nicht automatisch freigesprochen. Vgl. Verfahrenseinstellung und vgl. Maßregel d. Besserung/Sicherg (=keine Verurteilung). Hier wäre vermutlich Input eines (Straf-)Rechtsexperten hilfreich (ich bin keiner).
  • "Sie sind gestorben, aber die Staatsanwaltschaft/Polizei sieht es als gesichert an, dass sie die*der Täter*in ist" - hier müsste man sich ggf. überlegen, wie das im internationalen Kontext handzuhaben ist. In Unrechtsregimen ist die Hürde für einen regimetreuen Staatsanwalt zu behaupten, er sehe irgendwas als gesichert an was gerade in die Agenda passt, vermutlich etwas niedriger als in Staaten mit etablierten Rechtssystemen, sauberer Gewaltenteilung und -kontrolle.

--M-hue (Diskussion) 02:32, 8. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Eingeschlafen? Bearbeiten

Seit fünf Monaten gab es kein inhaltlichen Beiträge mehr, wenn ich nichts anderes höre, werde ich es Anfang August nach eingeschlafen verschieben. sуrcrо.педія 15:19, 24. Jul. 2022 (CEST)Beantworten