Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Gemeinschaftskonten

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Phoinix in Abschnitt Ähm?

Intro Bearbeiten

Schon bei der ersten Diskussion zu den letzten Gemeinschaft-Benutzerskonten ("Shared accounts") habe ich Ende November 2009 auf die Vorgehensweise in anderen Projekten hingewiesen: so ist die Verwendung solcher Konten z.B. auf der englischen Wiki (u. anderen) seit Ewigkeit verboten, s. en:Wikipedia:Username policy#Sharing accounts, kurz und bündig, mit Sperre-Möglichkeit. Noch einmal der Grund: Bearbeitungen (seien es Artikeledits oder PAs) solcher Konten sind nicht einem einzelnen Benutzer zuzuordnen (was an sich vorgesehen ist), demnach kaum oder nur schwer zu ahnden, denn irgendwo taucht immer ein anderer Mitbenutzer, der angeblich verantwortlich wäre, und "der andere nicht ich" möge bitte gesperrt/entsperrt werden usw. Die jüngste Vergangenheit hat dies auch gezeigt. Die Gemeinschaft wird dann an der Nase herumgeführt, kann sich nicht wehren und ist weitgehend hilflos, und der Zeit- und Kräfteverschleiß ist enorm. Die Konflikte wachsen ins Unermessliche, die Übersicht tendiert gegen Null. Ich will hier kurz ausloten, wie die allgemeine Meinung zum Thema ist, da ich dann ein Meinungsbild darüber formulieren und ins Leben rufen würde (wie ich hoffe, ohne dabei eine weitere Mega-Meta-Seite zu irgendwelchen vielleicht betroffenen konkreten Konflikten zu liefern).

Ich stelle hier also zur Diskussion die Möglichkeit der Einführung einer ähnlichen Regel wie auf der englischen Wiki zum Umgang mit Gemeinschaftskonten (und der Unterart öffentliche Konten, vgl. noch einmal en:Wikipedia:Username policy#Sharing accounts). Die Gemeinschaft soll dadurch geschützt werden vor Zeit- und Energieverlusten sowie vor begleitenden Konflikten, wie in den etwa gut drei Monaten geschehen.

Wie rigoros, wie formuliert - das sollte diskutiert werden. Diese Regelung würde die vorhandenen Richtlinien über Sockenpuppen und Offene Proxies ergänzen (ist ja nicht identisch) und eine nötige Eindeutigkeit schaffen.

Zum Schluß: richtig gut fände ich, wenn wir hier sachlich und ohne Emotionen diskutieren könnten, wie gesagt, verdorbene Meta-Seiten gibt es haufenweise. Gruß -jkb- 20:34, 31. Mär. 2010 (CEST) Ohne Emotionen? - bist Du Vulkanier? -TJ.MDBeantworten

... und weiter Bearbeiten

Nun, es reicht M.E., folgendes festzulegen: Ein Account wird seitens der WP-Gemeinschaft stets als eine Entität betrachtet, die Verantwortung liegt einzig und allein bei der Person oder der Gemeinschaft, die den Account angelegt hat. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob Benutzer: Mittekschule Rheinfelden von einer oder mehreren Personen benutzt wird - es wird nicht das Fehlverhalten der einzelnen Person sanktioniert, sondern die des Accounts. Damit hätten wirs erschlagen.
Ausnahmen gibt's schon mal, ich erinnere mich an eine VM-Meldung, ungefähr: User:xyz baut Unsinn, ist doch gar nicht seine Art (dabei ging's um unsinnige Artikelbearbeitungen). Löste sich später auf, der User hatte sich nicht abgemeldet und die Kiddis hatten gespielt, er sich später entschuldigt. Aber ich glaube nicht, dass es hier um so eindeutige Sachen geht, da lassen sich ME weiterhin AGF-Entscheidungen vertreten, solange es Einzelfälle (pro Benutzerkonto) bleiben. Gruß, TJ.MD Fasse Dich kurz. 02:52, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Das z.B. "Die Winterreise" (als Account) für alle Beiträge verantwortlich zeichnet, die unter diesem Account abgegeben werden, wurde bereits festgestellt, nachdem bei sanktionierbaren Einträgen behauptet wurde, es sei nicht "Die Winterreise", sondern ein Mitarbeiter des "Büros", der diese getätigt habe. Das missbräuchlich Edits unter IP bei Zuordnung zu einem Account zu Sperrungen des Accounts führen können, ist ebenfalls bestehende Regel. Gleiches gilt für identifizierte/angemeldete Sockenpuppen. Nun stellt sich das Problem, dass von einigen argumentiert wird, eine Sockenpuppe sei keine Sockenpuppe, wenn sie nicht vom Hauptbetreiber (A) des Accounts A angelegt seien, sondern von einem beliebigen Nutzer B, der diesen Account B dann dem Nutzer A zur zeitweiligen oder vollständigen Nutzung überlässt. Diese Argumentation ist logisch absurd, mit der Behauptung, eine andere natürliche Person B habe den Account angelegt, ließe sich ansosnten jede Sockenpuppe "legalisieren". Im Zweifelsfall greift auch hier die gleiche "Accounthaftung", Account B haftet -egal von wem angelegt- für missbräuchliche Edits verwendender Nutzer, gebraucht Nutzer A ihn zur Sperrumgehung, zur Abstimmung parallel zum Account A usw., werden, wie bei Sockenpuppen, beide Accounts zugeordneten gesperrt. Im Grunde ist es nur notwendig, die "Accounthaftung" klar in eine Richtlinie zu schreiben und zu betonen, das Überlassung ohne Ankündigung (wie es WP:Anmeldung bereits jetzt sagt) unerlaubtes Verhalten ist, das zur Accountsperre führen kann und die Überlassung eines Accounts sowohl Kosequenzen für den überlassenen Accounts, wie den durch ihn agierenden Nutzers nach sich ziehen kann. --Papphase 10:58, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Ich möchte hier nur mal ein bekanntes, bisher meines Wissens völlig unkontroverses, vielmehr wertvolle Beiträge leistendes Gemeinschaftskonto einer renommierten Institution (die Fördermitglied von Wikimedia Schweiz ist) in den Raum stellen: Benutzer:Zentralbibliothek Zürich - etwas in dieser Art sollte m.E. auch künftig möglich sein; insofern finde ich den Vorschlag von TJ.MD sehr sinnvoll. Gestumblindi 04:19, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Ein Account, der nach Ankündigung durch mehrere Personen genutzt wird, sollte nur unter bestimmten, nachvollziehbaren Bedingungen erlaubt sein, z.B. wenn es sich eben um eine öffentliche Einrichtung handelt. Bei Privatnutzern gibt es keinen Grund, warum diese nicht unter eigenen Accounts editieren sollten. Dann ist das im Grunde kein Problem, solange klar ist, das, wie oben beschrieben, der öffentliche Account für das Verhalten aller durch ihn agierenden Nutzer verantwortlich zeichnet. Lässt er also missbräuchliche Edits zu, wird er im Zweifel abgeknipst. --Papphase 10:58, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
<quetsch> Hi Pappase, da du den Aussagen der "Winterreise" im allgemeinen keinen Glauben schenkst, und auch mir nicht glauben willst, dass ich wirklich nicht "Die Winterreise" und/oder "Nunberg" bin sondern ein anderer User mit sperrlogfreiem Account der auch unregistriert editiert, bedenk deine Logik: Wenn die Winterreise auf CU behauptet, andere Account-Inhaber würden ihm Zugriff auf ihre Konten gestatten oder sein eigenes Account dürfe mit seiner Zustimmung von Betreibern anderer Wiki-Konten genutzt werden, so muss das ja nicht stimmen. Es könnte auch eine Schutzbehauptung sein. Wenn du Konten sanktionieren willst, die eine Teilung, "Weitergabe" oder gemeinsame Nutzung durch mehrere User zulassen (A gestattet B dessen Konto zu benutzen oder B gibt sein Konto und Passwort an A weiter) müsstest du diese Konten, die deiner Ansicht nach illegales account-sharing betreiben, namentlich konkret benennen. Wer gestattet DW Zugriff auf sein Konto? Welches Konto, abgesehen vom Fall "Nunberg" (Sockenpuppenverdacht) darf das Konto der Winterreise benutzen? 82.113.106.89 13:46, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Es wäre wünschenswert, wenn der CU-Check, der gegen DW läuft, Licht auf diese Fragen werfen würde, falls er einmal bearbeitet wird.--82.113.106.106 14:29, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Ganz interessanter Aspekt, da Papphase einem oder zwei Benutzern, gegen die CU-Antrag gestellt wurde (Benutzer:Die Winterreise / Benutzer:Nunberg) kritisch vorhält, gegen eine Richtlnie oder verbindliche Regel zu verstoßen, die es in der deutschen Wiki noch gar nicht gibt. Gegen (noch) nicht existierende Regeln (wie in der englischen Wiki zum Umgang mit Gemeinschaftskonten) kann also auch nicht verstoßen und sanktioniert werden. Der mehfache Hinweis auf der Checkuserseite auf Weitergabe von Benutzerkonten trifft auch nicht, da es sich dabei um eine unverbindliche (von jedermann veränderbare) Seite mit allg. Tips und Hinweisen zur Anmeldung handelt die keinerlei verpflichtende Wirkung oder "Rechtskraft" hat. Außerdem wird in der Kritik an Wintereise/Nunberg nicht sauber unterschieden zwischen einer "Weitergabe" und einer "einvernehmliche gemeinsame Nutzung durch eine Personengruppe". "Weitergabe" meint wohl ein Konto für immer an jemand anderen weiter zu geben, quasi zu übertragen. Gemeinsame Nutzung bedeutet im Unterschied dazu, dass ganz einfach mehrere Personen einvernehmlich das Passwort kennen und abgesprochen haben, dass alle Zugriff auf das gemeinsame Konto haben. Das ist (bisher) in der dt. Wiki nicht verboten, nicht "offenlegungspflichtig" und dürfte auch schwer zu "beweisen" sein, wenn es nicht bekannt ist. Ein bekannter und von allen "Wiki-Fraktionen" respektierter "Teilnehmer", so gut wie nie auf VM zu finden, ist in der Realität keine einzelne Person sondern eine Studentengruppe eines Masterstudienganges in Journalismus einer süddeutschen Hochschule. Wieder anders ist es mit der Erlaubnis zur gelegentlichen Nutzung eines fremden Kontos, auch das ist keine endgültige Weitergabe. Angenommen Teilnehmer A ist gesperrt oder will aus irgend welchen Gründen irgend etwas nich unter seinem "Namen" schreiben. Er ruft den befreundeteten Teilnehmer B an und fragt ihn, ob dieser das gewünschte Edit für ihn unter de Namen B durchführt oder ihm zu diesem Zweck sein Passwort überlässt, damit A selber schreiben kann. Wenn B das gestattet ist wohl nichts dagegen zu sagen. Für den Inhalt haftet natürlich B, wie bei einem echten "Gemeinschaftskonto" das Konto insgesamt haftet, egal welcher der zugriffsberechtigten Personen es benutzt haben.--82.113.121.106 09:54, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Wie wir alle wissen, ist es für eine infinite Benutzersperre völlig egal, ob das dem Nutzer vorgeworfene Verhalten strafbar, lt. Wikipedia-Richtlinien untersagt oder auch schlicht erfunden ist. Der formale Einwand, die Regelung, gegen die verstoßen worden ist, finde sich auf „eine[r] unverbindliche[n] (von jedermann veränderbare[n]) Seite“ - wie ungewöhnlich in der Wikipedia! - hat daher allenfalls humoristischen Wert. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 14:13, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Wenn das Verbot des "account-sharing" eine verbindliche Regel wäre, die zu den unveränderlichen Grundprinzipien der Wiki zählt, hätte -jbk- diese Diskussion nicht eröffnet. Er wirft genau die Frage auf, ob man das verbindlich machen sollte. In der en Wiki ist es so, in der deutschen Wiki (noch) nicht. Es gibt Richtlinien und es gibt unveränderliche Regeln. Ein Verbot des account-sharing zählt nicht dazu. (Mit dem Sperrverfahren Objekt hat das rein gar nichts zu tun, dort hat eine regelgerechte Abstimmung über die Sperre eines Benutzer statt gefunden, auch die Akzeptanz des Verfahrens wurde abgestimmt.) --82.113.106.106 14:47, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Warum schwer machen, einfach eine klare Regel aufstellen: "Die Nutzung eines Accounts durch verschiedene Personen ist grundsätzlich untersagt. Davon ausgenommen sind juristische Personen und Institutionen, die für die Eigendarstellung oder soziale Projekte einen gemeinsamen Account nutzen. Dies ist jedoch nachvollziehbar auf der Benutzerseite darzustellen." - Damit sind Schulklassen und PR-Abteilungen abgedeckt, aber organisierte Gruppen wie früher das "Büro Winterreise" klar untersagt.Oliver S.Y. 20:58, 4. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Irgendein Osterhase hat die Moderation hier meinerseits verhindert. Gut, gerade zu Hause fange ich damit an.
Ja klar, wenn der Vater sich nicht abmeldet und sein Sohn hier einmal Mist baut, das ist etwas anderes, es sollte eben nicht kontinuierlich vorkommen. Hier sind gemeint Konten, die von mehreren Personen betrieben werden, die sich dann voneinander distanzieren und gegeneinander beschuldigen, so dass sie nicht greifbar sind (das Problem Konto Winterreise gibt es seit Ende November). Ebenfalls dann Konten, deren Passwort verlustig gegangen ist oder gar vom Benutzer irgendwo veröffentlicht wurde.
Aus meiner Sicht sollte man ebenfalls ähnlich gegen Konten vorgehen, die Beispielsweise innerhalb einer Wohngemeinschaft von mehreren Personen Betrieben werden (einen Unterschied zwischen "Büro" und WG erkenne ich eben nicht sofort). -jkb- 21:39, 4. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

@ Gestumblindi (ebenfalls Papphase u. Oliver S.Y.) + z.B. Benutzer:Zentralbibliothek Zürich: daher habe ich schon die Möglichkeit der Ausnahmen erwähnt. Ferner fallen mir Konten ein, die ich schon mal hin und da gesehen habe - diverse Kurse an der Uni oder in einer Klasse, wo der Leiter mit ein paar Schützlingen dem Projekt helfen will (ob nun die 8 Teilneher von einem oder drei Konten editieren, die sie sich teilen, ist egal). Hier wäre es anstrebenswert solche Gruppen zu überzeugen, dass sie sich doch Einzelkonten einrichten, sei es KursX.Emil, KursX.Anna, KursX.Alfons usw. Auf jeden falls müßten solche Konten aber hier bekanntgegeben werden beziehungsweise -an sich besser - mit den Admins abgesprochen werden. -jkb- 21:40, 4. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

@ IP 82.113.121.106 vom 1. April 9:54 CEST: an sich unterscheide ich hier nicht zwischen einer Weitergabe und gemeinschaflticher Nutzung, denn es ist gemeinschaftliche Nutzung in beiden Fällen, auch wenn nacheinander und nicht zugleich. Einfach die Tatsache, dass durch die Weitergabe die Nutzung des Kontos durch mehr als eine Person möglich ist, zählt.

Hi jbk, klar was du meinst, dennoch gibts einen Unterschied zwischen Weitergabe und gemeinsamer Nutzung. Außerdem ist es eine reine theoretische Diskusion. Winterreise war so naiv, oder doof, oder eitel, oder was auch immmer im November einem anderen User (Hardenacke), später auch Arcy unaufgefordert davon zu erzählen, dass angeblich mehrere Personen Zugriff auf das Konto haben. Ob das stimmt oder nicht ist dadurch nicht beiwiesen, es könnte eine Schutzbehauptung sein oder eine Miteilung um sich wichtig zu machen oder Hardenacke und Arcy, denen die ersten Miteilungen darüber galten, zu ärgern. Nachdem was danach passierte, nämlich Kübel voll Häme, Spott und Kritik über die Winterreise wird wohl niemand mehr so blöde sein zu erzählen, dass er seinen Account mit anderen teilt oder eine Personengruppe wie WG, Büro etc, darauf Zugriff haben. Egal ob es stimmt oder nicht. Und beweisen kann man das kaum, denn kein CU-Checker kann sehen, wer vor einem Bildschim sitzt. Name des Kontos und IP-Adresse stimmen überein, wer aber gerade schreibt oder das "Gem-Konto" nutzt, wenn es wirklich mehrere Nutzer sind, ist unsichtbar und nicht zu beweisen, wenn es nicht freiwillig "geoutet" wird. Wie es die Winterreise gemacht hat. Eine Regel wie "Konten dürfen nicht von mehreren Personen genutzt werden" ist aber sinnlos, wenn es keine Möglichkeit gibt das zu beweisen oder zu kontrollieren. Es haftet nürlich das Konto. Wird es wegen KPA oder Editwar gesperrt mag einer schreiben: "Das war aber nicht sondern meine Sekretärin oder mein Chef oder mein Büro-Kollege oder mein WG-Mitbewohner" haftet das Konto als Einheit die gemeinsam nach außen aufritt, egal wer dahinter sitzt. Da weder zu prüfen ist wenn jemand behauptet das ist ein Gemeinschaftskonto, noch ein CU-Check prüfen kann, wieviele und welche Nutzer ein Konto gemeinsam nutzen, wenn Beiträge unter identischer IP und identischem Kontonamen ercheinen. Zum konkreten Beispiel: Hätte die Winterreise es im November unterlassen, entweder mit einem "Gemeinschaftskono" zu prahlen oder vielleicht auch zutreffende Interna aus ihrem "Büro" zu erzählen, die sie nicht hätte erzählen müssen, wäre das Thema kein Thema geworden. --82.113.121.32 08:27, 5. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
NB: Das Ganze ist auch deswegen ein Streit um "Kaisers Bart", weil das, was von einigen vehement gefordert wird (eine sogenannte Bürohaftung oder Kollektivhaftung für tatsächliche oder angebliche Gemeinschaftsaccounts) von der Adminschaft längst und ohne Diskussion praktiziert wird. Die Behauptung: "Das Konto wird von mehreren Personen unabhängig voneinander mit meinem Einverständnis genutzt, ich bin nicht für den beanstandeten Beitrag verantwortlich" hat die Winterreise und auch andere vor keiner einzigen Sperre bewahrt, wenn das Konto wegen Regelverstößen auffiel oder gemeldet wurde. Die "Ausrede" hat nicht geholfen. Und zwar völlig unabhängig davon, ob es sich um eine nicht zutreffende "Schutzbehauptung" oder eben "Ausrede", "faule Ausrede" oder doch um eine tatsächlich wahre und zutreffende (aber nicht überprüfbare) Aussage handelt.--82.113.121.32 10:45, 5. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Ich werde es nicht verheimlichen, die Idee zu dieser Diskussion bekam ich durch den ganzen Fall Winterreise, aber ausdrücklich soll hier kein Lex Winterreise diskustiert oder etabliert werden. Misbrauch von Gemeinschaftskonten ist wohl nicht so häufig wie Sockenpuppen, ist aber dennoch störend. Und - der Fall Winterreise begann Ende November, und ist mit dem CU-Ergebnis jetzt, vier Monate später, Anfang April - wie man sieht - noch nicht zu Ende. Ebenfalls ist klar, dass das Outing von Winterreise Ende November wohl nicht geschehen wäre (vermute ich), wenn eine Gemeinschaftskonten-Regelung bestanden hätte. Aber damit muss man leben. Zum Beispiel wäre es mit so einer Regelung einfacher auf die IP Ankündigung zu reagieren "ich habe zwei Konten eins davon leihe ich dir, lieber Winterreise". Die Regelung sollte auch klar abgegrenzte Ausnahmen haben (Institute, Schulklassen usw.), was aber auch bedeutet, dass im Falle des Misbrauchs mit dem Konto wie in einem Misbrauchsfall verfahren wird. Die Regelung wird auch nicht verhindern können, dass die Person/en nach einer Sperrung ein anderes Konto registrieren - nun dann ist es eine Sockpuppe und eine Sperrumgehung, das ist schon geregelt. Es ist eben als eine kleine Vervollkomnung anderer schon bestehender Regeln, die u.a. ewiglange Diskussionen a la "das war meine Sekretärin" verhindern soll - ein "Ausleihen" des eigenen Kontos soll bis auf ganz wenige und klar definierte Ausnahmefälle unstatthaft und sanktionsfähig sein. -jkb- 20:00, 6. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Versuch einer Aufstellung von möglichen Missbrauchsdefinitionen für Mehrbenutzerkonten Bearbeiten

Da ich direkt angeschrieben wurde und ich das Thema durchaus verfolgt habe, schreibe ich hier meine Gedanken dazu. Einiges wurde oben schon aufgeworfen, ich versuche es hier mit einfließen zu lassen.

Man fragt sich ja, ob überhaupt Regelungsbedarf besteht, denn eigentlich sollte das Vorgehen selbstverständlich sein. Allerdings besteht bei Wikipedia die Tendenz, die Dinge „von Hinten her“ zu betrachten und so findet sich zuweilen für eigentlich missbräuchliches Verhalten doch noch eine Rechtfertigung, wenn es denn der „guten Sache“ dient. Dies kann dann aber doch rasch zu Projektstörungen ausarten. Daher scheint es mir doch sinnvoll sein, eine Regelung zu schaffen.

Kurzgefasst kann diese - wie bereits geschehen - mit „Bürohaftung“ auf ein kurzes Schlagwort gebracht werden.

Zunächst möchte ich aber feststellen, dass es durchaus Benutzerkontos gibt, unter denen nach Selbstauskunft mehrere Personen editieren, ohne, dass es je zu Problemen gekommen ist. Geezer-GGG ist ein gutes Beispiel für ein solches Benutzerkonto, oben wurden auch institutionelle Konten benannt.

Man muss m. E. am Missbrauch ansetzen. Dies geht nicht ohne Einschränkung der bisherigen Freiheiten bei der Gestaltung von IP- und Benutzerkontonutzung – für den Fall, dass Missbrauch von den Konten ausgeht. Dies ist erforderlich, will man vermeiden, dass mit Schutzbehauptungen alle Vorgehensweisen gegen Missbrauch umgangen werden. Da man nicht kontrollieren kann, wer Edits eines Benutzerkontos tätigt, muss man sich auf die Fälle zurückziehen, wo Beziehungen zwischen Personen, Benutzerkonten oder IPs offensichtlich oder plausibel geworden sind. Dies kann etwa durch Bekenntnis von Benutzern, durch Checkuser-Abfragen oder durch entsprechende aussagekräftige Edits geschehen.

Folgende Kernpunkte würde ich vorschlagen:

  1. Ein Benutzerkonto wird für Handlungen aller seiner Benutzer zur Verantwortung gezogen. Das bedeutet, dass der Richtlinienverstoß eines einzelnen Benutzers stets dem Gesamt-Benutzerkonto zugerechnet wird. (Nur in extrem plausiblen Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, etwa, wenn bei einem völlig unauffälligen Benutzerkonto einmalig etwa durch Vergessen des Ausloggens ein Missbrauch erfolgt. Das ist z. B. mal einem Admin passiert, der seinen Browser im Lesesaal offen ließ, der dann für einen „Tastaturtest“ durch einen Dritten genutzt wurde.)
  2. Sollten Verstöße einer Person gegen Richtlinien des Projekts so gravierend sein, dass Schreibentzug oder andere Sanktionen gegen sämtliche von dieser Person betriebenen Benutzerkonten verhängt werden, so sind damit auch explizit Benutzerkonten betroffen, die die Person mit anderen, möglicherweise unbescholtenen Personen teilt.
  3. Sollte der Missbrauch, der mit einem Gemeinschafts-Benutzerkonto begangen wird, gravierend sein, so sind alle Betreiber dafür zur Verantwortung zu ziehen. Hiervon kann ggf. durch Schiedsgerichtsbeschluss abgewichen werden, wenn die Verantwortlichen des Missbrauchs abgegrenzt werden können.
  4. Wer seine IP und sein Benutzerkonto miteinander in Verbindung bringt (sei es durch Bekenntnis des Benutzerkontos zur IP, durch einen CU, der die Identität nachweist, oder anderes), der muss dem Benutzerkonto auch Missbräuche der entsprechenden IP zurechnen lassen, soweit es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die IP vom Benutzerkontobesitzer genutzt wurde. Insbesondere geht das Risiko, dass missbräuchlich ein „Troll‘“ einen bekannten IP-Bereich zu einem Benutzerkonto nutzt und dessen Stil nachahmt, um ihn in Misskredit zu bringen, zu Lasten des Benutzerkontos. Es sollte dabei mindestens so streng vorgegangen werden, wie bei vermeintlichen Sockenpuppen unbescholtener Benutzer, die im gleichen Stile des Benutzers schreiben und gegen Richtlinien verstoßen. Stets ist hier jedoch eine sorgfältige Betrachtung des Einzelfalls vorzunehmen.

Der letzte Punkt ist sicher der kritischste, da er von Benutzerkontobesitzern verlangt, eine strenge IP-Hygiene zu betreiben. Andererseits schützt dies das Projekt vor Schutzbehauptungen.

An der Formulierung muss sicher noch gefeilt werden. Es würde mich freuen, wenn diese eigentlich selbstverständlichen Punkte eine so allgemeine Zustimmung – auch durch Handeln – fänden, dass sich das Einholen eines Meinungsbild erübrigt. --Hei_ber 01:45, 5. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Ich könnte mich mit diesem Vorschlag recht schnell anfreunden. Er deckt nicht nur den Tatbestand "Gemeinschaftskonto ist verboten" sondern - wie in den Punkten 2 oder 3 - wird der Verantwortungsbereich auf alle beteiligte Personen bzw. Konten ausgedehnt, was in gravierenden Fällen eine heute noch nicht mögliche rasche Reaktion der Gemeinschaft erlauben würde. Punkt vier: Trittbrettfahrer aus einem IP-Range bleiben möglicherweise ein Problem auch mit dieser Regelung, aber nicht dermaßen extrem wie derzeit, denke ich. -jkb- 20:01, 6. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Meinungsbild abkürzen? Bearbeiten

Wahrscheinlich bin ich da zu altmodisch, aber lässt sich das nicht auch per Konsens ohne MB umsetzen? Wenn ich die Diskussion hier richtig deute, so dürften die Punkte 1-3 vom vorherigen Abschnitt hier bei den Diskutanten unstrittig sein. Einzig die Frage, ob überhaupt Gemeinschaftskonten zu tolerieren sind, wird unterschiedlich bewertet, aber das sollte auf die Formulierung der Punkte 1-3 keinen Einfluss haben, da diese ja auch im Falle eines Verbots von Gemeinschaftskonten anwendbar sein dürften.

Ich schlage daher vor, vor einem MB erst einmal auf der Diskussionsseite von WP:BS die drei Punkte in geeigneter Formulierung vorzuschlagen und sie, so es keinen Widerspruch gibt, einfach einzutragen. Gibt es begründeten Widerspruch, so kann dieser als Contra-Argument für ein dann anzusetzendes Meinungsbild verwendet werden. Der Punkt 4 sollte separat behandelt werden, da er m. E. die am weitreichendste Änderung bedeutet. --Hei_ber 22:33, 8. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Bin da skeptisch. Erstmal bin ich mir nicht sicher, ob es wirklich eine Abkürzung wäre, aber gut. Wichtiger scheint mir aber, dass auf der Diskussionsseite von WP:BS die Sache irgendwie verloren geht, ein paar Leute geben ihr Senf, dann wird es vielleicht als Sperrgrund eingetragen, aber wer das erste Mal so gesperrt wird, kommt der Hurricane. Eine Absegnung durch MB hielte ich für geeigneter. Dies auch vor allem unter dem Eindruck der nicht aufhörenden Verunsicherungen (auch einiger Admins - "wie wollen wir hiermit...", genug Beispiele vorhanden) im Gefolge der immer noch laufenden Auslese der letzten CU-Prüfung. Gruß -jkb- 19:12, 9. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Ja klar, es ist davon auszugehen, dass es so kommt, wie du schreibst. Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber wenn wir im Meinungsbild eine klare Dokumentation des Konsens hinbekommen (Punkte 1-3 sollten m. E. relativ unproblematisch sein), dann ist es mir recht. Mein Vorschlag wäre, Punkt 4 abzuspalten und etwas sorgfältiger vorzubereiten. Dazu sollte insbesondere dokumentiert werden, wie bislang verfahren wurde, wenn Sockenpuppen den Anschein erwecken, dass ihr Herrchen ein bestimmter Benutzer sei, um diesem zu schaden. Hat es das überhaupt schon gegeben? Mir ist außer RL da wenig in Erinnerung.--Hei_ber 20:40, 9. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Ähm? Bearbeiten

Könnte mir irgendjemand in maximal drei Sätzen erläutern, warum bezüglich "Gemeinschaftskonten" irgendwelcher Regelungsbedarf bestehen sollte? Grüße -- sambalolec 00:47, 9. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

  1. Es geht um die Dokumentation der Vorgehensweise, denn das Vorgehen bei Gemeinschaftsaccounts sollte eigentlich selbstverständlich sein.
  2. Dennoch kommt es zur Diskussion von etlichen Bildschirmmetern, weil alle, denen das Vorgehen selbstverständlich ist, glauben, dass sie ihre Sichtweise vortragen sollten.
  3. Es gibt letztlich schon gewisse eingespielte Vorgehensweisen, wegen 2. scheint es aber angebracht, diese auch zu dokumentieren und ggf. etwas klarer herauszuarbeiten, wofür genau es einen Konsens gibt.--Hei_ber 20:40, 9. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Ein MB darüber ist relativ sinnnlos und Lärm um Nichts. User, die ihr Konto mit anderen Usern teilen und gemeinsam nutzen möchten ("account-sharing") werden dies weiter tun. Ganz gleich wie eine Abstimmung ausgeht. Es ist nicht kontrollierbar und wird seit Jahren von vielen praktiziert, ohne dass ein Hahn danach gekräht hätte. Der gesperrte Benutzer DW hätte es bleiben lassen sollen darauf hinzuweisen, dass er und andere es tun. Dann hätte es kein großes Buhai gegeben. Ich werde meine registrierten Accounts teilen mit wem, wann und wie ich es für richtig halte, gleichgültig ob ein MB durchgeführt wird und wie es ausgeht. --82.113.106.98 21:36, 9. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
@Nutzer der IPs 82.113.106… und 82.113.121…: Wie du auf dieser Seite nun bereits mehrfach selbst geschrieben hast, sind bloße Behauptungen einzelner Benutzer ohne nachvollziehbare Belege nicht überprüfbar. Seitdem Die Winterreise gesperrt ist, behauptest du quer durch die Wikipedia, nicht Die Winterreise zu sein, ihn aber zu kennen und ihm ein bisher von dir benutztes Benutzerkonto übergeben zu haben.
Vielleicht stimmt das, vielleicht aber auch nicht. Vielleicht bist du Die Winterreise selbst (behaupte nicht, das Checkuser-Ergebnis beweise das Gegenteil – das tut es nicht) und die Geschichte mit der Kontenweitergabe ist nur eine „Miteilung um sich wichtig zu machen“ oder andere „zu ärgern“ (Zitat 82.113.121.32 weiter oben auf dieser Seite). Vielleicht hast du aber auch überhaupt nichts mit Die Winterreise zu tun und hast die Geschichte nur erfunden, um „Kübel voll Häme, Spott und Kritik über die Winterreise“ (Zitat 82.113.121.32) auszukippen. Alles weder veri- noch falsifizierbar.
Letztlich postulierst du, jeder dürfe tun, was er will, weil es nicht überprüfbar sei. Damit schätzt du die gesamte Situation meiner Meinung nach völlig falsch ein. Diese Gemeinschaft hier funktioniert nicht (nur) nach dem Prinzip, was überprüfbar ist, sondern (auch) nach dem Prinzip, was Akzeptanz findet. Es steht der Gemeinschaft frei, ein Verhalten (bspw. eine real stattgefunden habende oder auch nur behauptete Benutzerkontenweitergabe) nicht zu akzeptieren. Tut ein Benutzer beharrlich etwas, das die Gemeinschaft nicht akzeptiert (oder ist die Gemeinschaft auch nur der Meinung, ein Benutzer tue etwas, das sie nicht akzeptiert), dann wird die Gemeinschaft ab einem bestimmten Punkt darauf reagieren, indem sie diesen Benutzer ausgrenzt (was sich in einer Benutzersperre äußern kann, aber nicht muss; es kann auch sein, dass sie diesen Benutzer einfach nicht mehr ernst nimmt). Als jemand, der nicht ernst genommen wird, kann man hier – egal, ob man technisch gesperrt ist oder nicht – nichts ausrichten.
Diesen Punkt hast du – völlig unabhängig davon, ob du Die Winterreise bist oder kennst – meiner Einschätzung nach bereits erreicht. Ich möchte dich daher bitten, es zu unterlassen, hier immer und immer wieder Die Winterreise oder dich selbst oder euch beide in den Mittelpunkt zu stellen. Es bringt nichts. Solltest du hierauf eingehen wollen, würde es mich freuen, wenn du mehr als nur sinngemäß „ich tue, was ich will“ zu sagen hättest. Gruß --Entlinkt 03:42, 10. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Wie ich schon weiter oben, vielleicht nicht nur einmal, versuchte zu betonen: weder soll ich eine Lex WR verabschiedet werden (dies zu den immer wiederkehrenden Anspielungen auf diesen Fall), noch hat eine mögliche Regelung zum Ziel, die Verwendung (Missbrauch) von Gemeinschaftskonten zu verhindern. Dies soll lediglich erschwert werden und vor allem sollen die Admins eine Handhabe besitzen, ohne sich z.B. bei Sperrungen im luftleeren Raum zu bewegen. Schließlich, WP:KPA hat persönliche Angriffe auch nicht verhindert, man machts sie aber nicht direkt sondern "mit Bedacht" per Socke und die werden gesperrt. Unter dem Strich sind es weniger PAs, man muss damit eben leben, kann sie aber wirkungsvoller abwehren. Gruß -jkb- 09:50, 10. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Allen außer dem Winterreise-Meatpuppet (82.113…) ist klar, dass dies keine Lex Winterreise werden soll. Es ist das Meatpuppet selbst, das durch sein andauerndes Wiederholen der immergleichen Aussagen den Eindruck einer Lex Winterreise erweckt. Ich versuche bloß, das Meatpuppet zu überzeugen, es jetzt auch mal gut sein zu lassen. Gruß --Entlinkt 10:16, 10. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
ja, so auch verstanden, Gruß -jkb- 10:39, 10. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Wenn mit einem Konto Mist veranstaltet wird, dann wird das abgeklemmt. Punkt. Ich kann auf der VM auch nicht behaupten, ich hätte niemanden beleidigt oder nicht editgewart, es war meine Hauskatze als sie über die Tastatur lief, während ich gerade auf´m Klo saß. Nunja, behaupten könnte ich das schon, aber ich glaube nicht daß mir das jemand abkauft. Meine Bank zumindest, die würde mir was husten wenn meine Hauskatze mein ganzes Geld wegüberwiesen hätte, selbst wenn es stimmte. Grüße -- sambalolec 03:50, 11. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Sambalolec, eben nicht ganz so. Wenn Deine Katze über die Tastatur läuft (oder auch dein Kind bla bla schreibt), so wird man es erkennen, nicht sperren, sondern revertieren, und davon ausgehen, dass es einmalig war. Es geht hier eher um längerfristigere gezielte Betätigung, wo es eindeutig keine Katze war, sondern Personen, die verdeckt, subtil, oder wie auch immer versuchen, die Gemeinschaft in die Irre zu führen (und das Projekt zu schädigen). Erst mal Gruß, -jkb- 12:37, 11. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Dann beschreibe doch mal konkret wofür ein Gemeinschaftskonto gesperrt werden sollte, aber ein Konto einer Person nicht gesperrt würde. Ich kann den Unterschied auch nicht erkennen. --Phoinix 00:03, 13. Apr. 2010 (CEST)Beantworten