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Singularregel, wird zudem inhaltlich von Kategorie:Religion (Schweiz) abgedeckt -- Triebtäter 01:13, 1. Dez. 2008 (CET)

Landeskirche ist unklar definiert. Öffentlich-rechtliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften geht von den Kantonen aus. Jüdische Gemeinden als Kirchen zu bezeichnen ist m.E. falsch. Die von den Kantonen anerkannten Religionsgemeinschaften in einer Kategorie zusammenzufassen macht m.E. aber Sinn. Sicher hat jemand einen guten Benennungsvorschlag. --84.73.75.126 02:16, 1. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Na, den haste doch grad gemacht. :-))
"Religionsgemeinschaften im Schweizer Kanton". Und das würd ich dann im Artikel "Schweizer Kantone" unterbringen.--Weneg 02:24, 1. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

"Landeskirche" ist an sich nicht unklar definiert. Es handelt sich um eine öffentlich-rechtlich anerkannte Kirche, was auf kantonlaer Ebene geschieht. Deshalb habe ich z.B: die Neuenburger reformierte Kirche nicht hier eingeordnet. Die jüdische Gemeinde gehört insofern nicht dazu, als sie keine "Kirche" ist, geniesst aber im Kanton Zürich denselben Status. --Brian 05:38, 1. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Eben, eine jüdische Gemeinde ist keine Kirche und wird auch in den Kantonsverfassungen nicht als solche bezeichnet. In der Verfassung des Kantons Zürich wird auch die katholische Kirche nicht als solche bezeichnet:

„10. Kapitel: Kirchen und weitere Religionsgemeinschaften
Kirchliche Körperschaften
Art. 130 Der Kanton anerkennt als selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts:
a)die evangelisch-reformierte Landeskirche und ihre Kirchgemeinden;
b)die römisch-katholische Körperschaft und ihre Kirchgemeinden;
c)die christkatholische Kirchgemeinde.“

In der Verfassung des Kantons Bern hingegen schon:

„8. Landeskirchen und andere Religionsgemeinschaften
8.1 Landeskirchen
Art. 121 Allgemeines
1 Die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische und die christkatholische Kirche sind die vom Kanton anerkannten Landeskirchen.
2 Sie sind öffentlichrechtliche Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit.“

Korrekt wäre wahrscheinlich Kategorie:Religionsgemeinschaft mit öffentlich-rechtlicher Anerkennung, was halt ziemlich lange ist. --80.219.162.70 15:34, 2. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
gelöscht. Sinn und Zweck dieser Kategorie nicht erkennbar. Keine Definition, keine Kategorisierung - es bleiben drei Fragezeichen ??? -- Otto Normalverbraucher 00:39, 14. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]