Welches Gewerbe muß Parkplätze für seine Kunden an die Gemeinde nachweisen

Es interessiert mich aus persönlichen Gründen, für welche Art Gewerbe es in Bonn die Forderung nach ausgewiesenen Parkplätzen gibt und wieviele das sein müssen. Das versteht sich folgendermaßen; die Stadt verlangt - je nach Art des Gewerbes- vom Geschäftsinhaber bzw vom Vermieter/ Eigentümer, den Nachweis von soundsoviel Parkmöglichkeiten für potentielle Kunden, die mit einer horrenden Gebühr, die sich aus der Quadratmeterfläche des <ladenlokals bemisst - bezahlt werden müssen- wir sprechen hier von 30.000 € Gebühr bei einer Geschäftsgrösse von 40m². Wobei die Stadt sich zwar die Parkplätze unverschämt teuer bezahlen läßt, diese aber nicht für das Geschäft freiräumt und kennzeichnet, oder zur Verfügung stellt. Ungeheuerlich, aber in Bonn ist das wahr.Daran sind schon viele Mietverträge gescheitert. Ich würde gerne wissen, ob Ihnen bekannt ist, ob diese Parkplatz-Nachweispflicht für Fußpflegepraxen und Nagelstudios gilt. Danke für Ihre Hilfe! --91.55.47.158 00:02, 27. Feb. 2015 (CET)

Eine Ladengröße (ist es ein Laden oder eine andere Geschäftstätigkeit, etwa im horizontalen Gewerbe?) von 40 m² für 30.000 Euro (pro Jahr?) klingt natürlich auf den ersten Blick überzogen. Die Stadt kann die Gebühren nach eigenem Gusto ansetzen, etwa um unliebsame Gewerbetätigkeiten aus relevanten Innenstadtvierteln fernzuhalten. Grüße, --Goldener Käfer (Diskussion) 00:20, 27. Feb. 2015 (CET)
Siehe Stellplatzverordnung. --Rôtkæppchen₆₈ 08:47, 27. Feb. 2015 (CET)
[BK] Siehe Stellplatzverordnung. Kann ein Stellplatz nicht nachgewiesen werden, ist es doch ein freundliches Angebot der Stadt, gegen Gebühr die öffentlichen Stellplätze zu nutzen und sich so die wesentlich höheren Baukosten eines "eigenen" Stellplatzes zu ersparen. Ist man der Ansicht, dass zB die Sätze zu hoch sind oder Stellplätze schon beim Neubau nachgewiesen wurden und nun nicht nochmals "kassiert" werden darf, kann man klagen. -- Ian Dury Hit me  08:49, 27. Feb. 2015 (CET)
Die 30.000,- € sind ja nicht pro Jahr fällig, sondern einmalig bei Errichtung des Gebäudes. Und auch nur dann, wenn die Plätze nicht auf dem Grundstück nachgewiesen werden können. Etwas anders sieht es aus, wenn z.B. Wohnfläche in Gewerberäume umgewandelt werden. Dann kann es durchaus sein, dass zusätzliche Stellflächen erforderlich sind. Dann ist wieder einmalig die Gebühr für die zusätzlichen Stellplätze fällig (wenn nicht auf dem Grundstück nachgeweisen werden kann). Die Gebühr legt die Stadt fest. Die Notwendigkeit von Stellplätzen ist in der Bauordnung NRW und in den Stellplatzrichtzahlen festgelegt. In der BauO NRW ist festgelegt für welche Zwecke diese Gebühr zu verwenden ist. Daraus ergibt sich nicht, dass die Stadt reservierte Stellplätze errichten muss. --84.152.2.35 00:26, 28. Feb. 2015 (CET)

Name von Hauptmann von koepenik

--87.181.132.126 12:11, 27. Feb. 2015 (CET)

Hauptmann von Köpenick-- Janka (Diskussion) 12:12, 27. Feb. 2015 (CET)

Rosenthal Wandteller Volksfürsorge Dynamik-Club ab1964

--84.142.132.181 12:08, 27. Feb. 2015 (CET) Für diese Teller würde ich gerne wissen welcher Wert so ein Teller hätte? Mfg Heilmann Bernd

Bei ebay sind zurzeit drei Stück im Angebot zwischen 1,00 € (Auktionspreis) und 9,90 € (Kaufpreis). --91.50.14.228 15:13, 28. Feb. 2015 (CET)