METIS (Wikipedia-Artikel) schüttet Tantiemen der VG Wort an Internet-Autoren aus. Mehrfach kam die Frage auf, ob auch Wikipedia von diesen Geldern profitieren könnte und sollte.

In der Wikipedia wird eine Teilnahme an dem System kontrovers diskutiert (siehe z. B. die Diskussionsseite, die Umfrage Anfang 2011 und auf verschiedenen Mailinglisten).

Meta-Hinweis: Auf dieser Seite sollten die Fakten gesammelt und der aktuelle Stand festgehalten werden. Für Diskussionen gibt es die Diskussionsseite.

METIS und Wikimedia

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Im METIS-Einführungsjahr 2007 kam es zu einer ersten Kontaktaufnahme zwischen dem Verein Wikimedia Deutschland e.V. und der VG Wort. Es wurde festgestellt, dass eine Aufnahme von Wikipedia in das reguläre Ausschüttungssystem komplizierte Fragen aufwirft. Von der Foundation wurde dies jedoch nicht weiterverfolgt, sie machte einen vorherigen Meinungsbildungsprozess zur Bedingung.[1]

Ende 2008 hatte Wikimedia Deutschland wieder Kontakt mit der Metis-Abteilung der VG Wort aufgenommen. Es sollte die Möglichkeit geprüft werden, regulär an Metis teilzunehmen. Sollte eine Teilnahme als machbar und eine Folgenabschätzung nicht negativ bewertet werden, würde ein entsprechender Vorschlag des Vereins der Community zur Abstimmung vorgelegt werden.

2009 ging die VG Wort davon aus, dass „Wikipedia“ das System zwar übernehmen möchte, aber intern noch einiges geklärt werden müsse.[2]

Von Januar bis Februar 2011 lief in der Wikipedia eine von Wikimedia Deutschland initiierte Umfrage zur Thematik. Die Mehrheit der Umfrageteilnehmer lehnte eine Beteiligung an der regulären Metis-Ausschüttung ab.

Funktionsweise

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Quelle für die METIS-Auschüttungen sind Kopierabgaben, die per Gesetz (§ 54 UrhG[3]) bei Herstellern und Importeuren von Kopiergeräten (inkl. z. B. Brennern und Druckern) und von Speichermedien eingezogen werden.[4]

Die Kopierabgaben werden unabhängig davon erhoben, ob ein Autor seine Ansprüche bei der VG Wort anmeldet oder nicht. Sie stehen den Urhebern rechtlich zu, werden für Wortwerke überwiegend von der VG Wort erhoben und von ihr nach bestimmten Verteilplänen an die dort angemeldeten Autoren ausgeschüttet. Die Verteilpläne für die unterschiedlichen Wahrnehmungsbereiche werden jährlich von der Mitgliederversammlung der VG Wort festgelegt (bzw. Änderungen beschlossen).[5]

Bis 2007 schüttete die VG Wort aus diesen Einnahmen nur Tantiemen für Veröffentlichungen in Print- und anderen Offline-Medien an Autoren aus. Für die zunehmend wichtigeren Onlinetexte führte sie 2007 das neue Ausschüttungssystem METIS ein. Die erste METIS-Auszahlung an Autoren und Seitenbetreiber („Verlage“) erfolgte 2008. Der Anteil der METIS-Ausschüttung an den ausgezahlten Kopiertantiemen lag 2009 bei 1%.[5]

Bei der VG Wort waren 2009 insgesamt 410.188 Autoren und Verlage (mit und ohne Wahrnehmungsvertrag) registriert.[6] In ihren verschiedenen Wahrnehmungsbereichen schüttete die VG Wort 2009 insgesamt 70,61 Mio. € an Autoren und Verlage aus (2008: 67,69 Mio. €). Ausgeschüttet wird jeweils anhand des Abgabenaufkommens im Vorjahr. So beliefen sich 2008 die Nettoerlöse aus der Wahrnehmung von Urheberrechten auf 117,89 Mio. €, von denen 2009 rund 57% an Autoren und Verlage ausgeschüttet wurden.[7]

Die „Reprographievergütung“, aus der die METIS-Ausschüttung erfolgt, betrug 60,42 Mio. € im Jahr 2008 und stieg 2009 durch ein extrem erhöhtes Aufkommen aus Fotokopier- und Multifunktionsgeräten auf 377,15 Mio. € an. Dies bildet die Grundlage der – daran anteiligen – METIS-Ausschüttung für das Jahr 2010. Demnach könnten 2011 – bei einem gleichbleibenden Verteilungsplan – 37,7 Mio. € zur Ausschüttung durch METIS kommen.

Für die Teilnahme an METIS ist i.d.R. kein Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort erforderlich, es genügt eine einfache Anmeldung bei der VG Wort und Registrierung für das Meldesystem. Die Anzahl der an METIS teilnehmenden Autoren und Seitenmeldungen hat sich im Jahr 2008 gegenüber dem Startjahr 2007 verzehnfacht,[8] im Folgejahr 2009 versechsfachte sich die Anzahl der teilnehmenden Autoren erneut. Für Texte im Internet wurden 2008 insgesamt 110.000 € an 401 Autoren und 19 Verlage ausgeschüttet, im Jahr 2009 stieg dies auf 616.285 € an 2.466 Autoren und 39 Verlage (inkl. Meldungen zur Sonderausschüttung). Inzwischen werden jedes Jahr mehr als 200.000 METIS-Meldungen abgewickelt (Stand April 2010[5]). Demnach wurden rund 3 Euro pro gemeldeter Internetseite in der regulären Ausschüttung auf Autoren und Seitenbetreiber aufgeteilt, in der Sonderausschüttung alleine an die meldenden Autoren ausgezahlt.

Die reguläre METIS-Ausschüttung betrug 2010 (für 2009) zwischen 20 und 30 Euro pro Text, abhängig von den Seitenaufrufen. In der Sonderausschüttung wurden für den ersten gemeldeten Text 12 Euro und für jeden weiteren 3 Euro ausgeschüttet.[9] Eine reguläre Ausschüttung kann nur erfolgen, wenn der Betreiber (im Fall der Wikipedia: die Wikimedia Foundation) Zählpixel der VG Wort auf den Seiten installiert, die eine genaue Seitenaufrufstatistik ermöglichen. In diesem Fall erfolgt eine Ausschüttung sowohl an die Autoren als auch an den Seitenbetreiber im Verhältnis von 60:40.

Die an Wikipedia/Wikimedia auszuschüttenden Tantiemen liegen bei einer regulären Beteiligung aufgrund der hohen Anzahl der Seiten und der hohen Aufrufzahlen potenziell im Millionenbereich.

An METIS teilnehmen können Wikipedia-Autoren, die deutsche Staatsbürger oder Staatsangehörige eines Mitgliedlandes der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums sind oder ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Einnahmen sind grundsätzlich steuerpflichtig; empfangene Ausschüttungsbeträge müssen in der Steuererklärung angeben werden.[10]

Eine Textmeldung für die Sonderausschüttung wäre nach Einbau eines Zählpixels für die Wikipedia nicht mehr möglich, könnte jedoch für nicht an METIS teilnehmende Spiegel der Wikipedia weiterhin erfolgen.[11]

Sonderausschüttung

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Unabhängig von der regulären Teilnahme an Metis, können Wikipedia-Autoren diejenigen Wikipedia-Artikel mit mehr als 1800 Zeichen[12], die sie (mit-)verfasst haben, für eine Sonderausschüttung anmelden. Die Registrierung für das Online-Meldesystem „Texte online melden – T.O.M.“[13] muss für „Bezugsberechtigte“ (ohne Wahrnehmungsvertrag) und „Wahrnehmungsberechtigte“ (mit Vertrag) jeweils bis zum 31. Dezember des jeweiligen Meldejahres erfolgt sein (inkl. Eingang aller erforderlichen Unterlagen bei der VG Wort).

In der Sonderausschüttung 2010 für das Meldejahr 2009 wurden für den ersten gemeldeten Text 12 Euro und für jeden weiteren 3 Euro ausgeschüttet.[14] Eine Unterscheidung nach Anzahl der gemeldeten Mitautoren (bis zu 99 können angegeben werden) und nach der Menge des eigenen Beitrags am Text war nicht erkennbar. Der Ausschüttungsbetrag scheint aber aufgeteilt zu werden, wenn mehrere Autoren denselben Text melden.

Seit dem 1. April 2011 waren Meldungen für die Sonderausschüttung 2011 (Auszahlung in 2012) möglich.[15] Es galten folgende neuen Bedingungen:[16]

  • Wie in den Vorjahren auch erfolgte die Metis-Auschüttung nur für deutsche Internetseiten. Meldungen zu Domänen mit einem eindeutig ausländischen Länderkennzeichen wurden automatisch abgelehnt; internationale Domänen wie .org, .com, .net, .info etc. wurden im Rahmen der Sachbearbeitung geprüft.
  • Es konnten jetzt auch Texte gemeldet werden, die kostenpflichtig und/oder nur kennwortgeschützt zugänglich sind.
  • Die Meldung erfolgte nicht mehr für jeden Text einzeln, sondern pro Domäne für alle dort einstehenden Texte in einer Art „Sammelmeldung“. Als Domäne war anzugeben: de.wikipedia.org.
  • Es wurde angekündigt, dass die Honorarermittlung zukünftig voraussichtlich in einem vereinfachten Verfahren über Honorarstaffeln und nicht mehr exakt pro gemeldetem Artikel erfolgen werde. Im Honorarverteilungsplan sollen sechs Stufen festgesetzt werden, abhängig von der Anzahl der Beiträge, die für eine Domäne gemeldet werden. Jeder Autor ordnet sich am Ende des Jahres bei der Meldung selbst einer solchen Stufe zu. Auf die Länge der Texte kommt es dabei also nicht an, abgesehen davon, dass weiterhin nur Texte mit einer bestimmten Mindestlänge meldefähig sind.
  • Die Kehrseite des vereinfachten Meldeverfahrens bestehe voraussichtlich in einer wesentlich geringeren Vergütung als in den vorhergehenden Jahren.

Meldeschluss zur Sonderausschüttung ist jeweils der 31. Januar für das Vorjahr.

Derzeitiges Verfahren

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In der Folgezeit wurde das vereinfachte Verfahren zur Sonderausschüttung nach der Staffelung der erstellten Texte umgesetzt. Das METIS-Verfahren setzt allerdings seitdem den Einbau eines Zählpixels voraus (kommt also für Wikipedia nicht mehr in Betracht); insoweit verbleibt den Autoren daher nur noch die Teilnahme an der Sonderausschüttung.

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  1. Wikipedia und die VG Wort – Interview mit Mathias Schindler von Wikimedia
  2. VG Wort: Bitte gestehen sie uns eine Lernphase zu
  3. VG Wort zu den gesetzlichen Grundlagen der Gerätevergütung
  4. Tarife 2008 pro Geräteart und Stück
  5. a b c Geschäftsbericht der VG Wort für 2009, April 2010
  6. ohne angemeldete ausländische Berechtigte, Pseudonyme und Tochterverlage
  7. Der Rest fließt nach Abzug der Verwaltungskosten in soziale Sicherungssysteme und u.a. Beihilfefonds.
  8. Geschäftsbericht der VG Wort für 2008, April 2009
  9. Quoten 2010 für 2009
  10. VG Wort: Merkblatt
  11. Jeder Autor darf einen mehrfach im Internet veröffentlichten Text nur einmal für die METIS-Ausschüttung anmelden; derzeit weist das Meldesystem bei Doppelmeldungen derselben Texte die gespiegelten Seiten zurück und nur das Original in der Wikipedia fließt in die Wertung für die Ausschüttung ein. Siehe hierzu auf der Diskussionsseite: Zählpixel in WP-Spiegeln und Gründe für die Abweisung/Stornierung von Meldungen
  12. Texte unter 1800 Zeichen werden beim Meldevorgang automatisch zurückgewiesen.
  13. Online-Meldesystem T.O.M.
  14. Ausschüttungsquoten 2010 für 2009
  15. VG Wort: Verlängerte Meldefrist für Sonderausschüttung Texte im Internet / METIS, 22. Dezember 2010
  16. VG Wort: Bedingungen und Hinweise zur Sonderausschüttung – METIS, April 2011