Vinylbital ist ein mittellang wirkendes Sedativum und Hypnotikum aus der Gruppe der Barbiturate. Der Wirkstoff wurde 1960 für die BASF patentiert,[1] zurzeit (2013) sind weltweit keine Präparate mit Vinylbital im Handel. Ein Isomer zu Vinylbital ist das strukturell sehr ähnliche Vinbarbital.

Strukturformel
Strukturformel von Vinylbital
Strukturformel ohne Stereochemie
Allgemeines
Freiname Vinylbital
Andere Namen
  • (±)-5-Ethenyl-5-(1-methylbutyl)-(1H,3H,5H)-pyrimidin-2,4,6-trion
  • (±)-5-(1-Methylbutyl)-5-vinylbarbitursäure
  • (RS)-5-Ethenyl-5-(pentan-2-yl)pyrimidin-2,4,6-trion (IUPAC)
  • Butylvinal
  • Vinylbitone
  • Vinilbital
  • JD 96
Summenformel C11H16N2O3
Kurzbeschreibung

kristallines Pulver[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer
EG-Nummer 219-395-8
ECHA-InfoCard 100.017.633
PubChem 72135
ChemSpider 65109
DrugBank DB13770
Wikidata Q410157
Arzneistoffangaben
ATC-Code

N05CA08

Wirkstoffklasse

Barbiturat

Wirkmechanismus

GABAA-Rezeptor-Agonist

Eigenschaften
Molare Masse 224,26 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Schmelzpunkt

90–91,5 °C[1]

pKS-Wert

7,89[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
keine Einstufung verfügbar[2]
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa).

Rechtsstatus

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Vinylbital ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 2 BtMG ein verkehrsfähiges[3], aber nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.

International fällt Vinylbital unter die Konvention über psychotrope Substanzen.

Einzelnachweise

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  1. a b c d Eintrag zu Vinylbital. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 11. November 2014.
  2. Dieser Stoff wurde in Bezug auf seine Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
  3. BtMG abgerufen am 30. Januar 2010.