Ein Vergabemindestlohn ist eine ergänzende Ausführungsbedingung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Der Bieter, der den Zuschlag für den öffentlichen Auftrag erhält, ist verpflichtet, einen bestimmten Mindestlohn an die Arbeitnehmer zu zahlen, die bei der Ausführung des Auftrags eingesetzt werden.[1] Ein Vergabemindestlohn soll Dumpinglöhne für bei öffentlichen Aufträgen tätige Beschäftigte verhindern. Er beinhaltet jedoch keinen individuellen Anspruch der Arbeitnehmer zur Durchsetzung von Mindestlohnansprüchen.[2]

Deutschland Bearbeiten

Geschichte Bearbeiten

Vergabemindestlöhne wurden in Deutschland als Reaktion auf das Rüffert-Urteil[3] des Europäischen Gerichtshofs eingeführt. Nach dem Urteil sind konstitutive Tariftreueregelungen weitestgehend unzulässig. Den ersten Vergabemindestlohn erließ bereits im März 2008 Berlin in Höhe von 7,50 €. Im Regiopost-Urteil[4] erklärte der Europäische Gerichtshof, dass Vergabemindestlöhne nicht gegen die Vergabekoordinierungsrichtlinie verstoßen. Eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit sei durch den Arbeitnehmerschutz gerechtfertigt. Offen bleibt, ob dies auch angesichts des mit dem Mindestlohngesetz eingeführten bundesweiten Mindestlohns weiterhin gilt.[5][6]

Geltende Vergabemindestlöhne Bearbeiten

Vergabemindestlöhne gelten derzeit in den folgenden Ländern:

  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein

Die Vergabemindestlöhne bewegen sich zwischen 8,— € und 12,50 €.

Keine Geltung für ausländische Nachunternehmer Bearbeiten

Im Bundesdruckerei-Urteil[7] entschied der Europäische Gerichtshof, dass eine Erstreckung des Vergabemindestlohns auf ausländische Nachunternehmer gegen die Dienstleistungsfreiheit verstößt.[8]

Andere Länder Bearbeiten

Vergabemindestlöhne existieren auch in anderen Ländern.

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Landesregierung NRW. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, FAQ-Liste zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, Antwort zu Frage 6 zum Thema Mindestlohn (Memento des Originals vom 17. März 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.vergabe.nrw.de
  2. Deutscher Gewerkschaftsbund (Hrsg.), Mindestlohngesetz, Informationen für Prozessvertretungen, Gerichte, ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie beratende Gewerkschaftssekretärinnen und Gewerkschaftssekretäre, 2015, Seite 8
  3. EuGH, Urteil vom 3. April 2008, Rs. C-346/06 (Volltext online).
  4. EuGH, Urteil vom 17. November 2015, Rs. C-115/14, (Volltext online).
  5. André Siedenberg: Ausschluss von Bietern in öffentlichen Vergabeverfahren. In: Legal Tribune Online. 17. November 2015, abgerufen am 20. November 2015.
  6. Christian Scherer-Leydecker: EuGH zur Mindestlohnregelung bei Vergabeverfahren. In: CMS Deutschland bloggt. 18. November 2015, abgerufen am 20. November 2015.
  7. EuGH, Urteil vom 18. September 2014, Rs. C-549/13 (Volltext online).
  8. Christian Scherer-Leydecker: „EuGH: Mindestlohnverpflichtung in Vergabeverfahren verstößt gegen EU-Recht“, in: CMS Hasche Sigle bloggt, 19. September 2014.