Vergabekoordinierungsrichtlinie

Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, die das Vergaberecht innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes regelt

Die Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge war eine Richtlinie der Europäischen Union, die Vorgaben zum Vergaberecht innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) macht. Die Richtlinie 2004/18/EG wurde durch die Richtlinie 2014/24/EU mit Wirkung zum 18. April 2016 aufgehoben.[1]

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Richtlinie 2004/18/EG

Titel: Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Vergabekoordinierungsrichtlinie
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Vergaberecht
Grundlage: EGV, insbesondere Artikel 47 Absatz 2, Artikel 55 und Artikel 95
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Ersetzt durch: Richtlinie 2014/24/EU
Außerkrafttreten: 18. April 2016
Fundstelle: ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 114–240
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist außer Kraft getreten.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Literatur Bearbeiten

  • Malte Müller-Wrede: Unmittelbare Anwendbarkeit der Richtlinie 2004/18/EG. In: VergabeR 2005, S. 693.

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.