Tritiumoxid

chemische Verbindung, überschweres Wasser

Tritiumoxid oder überschweres Wasser ist eine chemische Verbindung. Es ist analog zum Wassermolekül aufgebaut, jedoch sind die Wasserstoffatome im Tritiumoxid durch Atome des schwersten Wasserstoffisotops Tritium ersetzt. Folglich ist die molare Masse von Tritiumoxid höher als die von Wasser oder schwerem Wasser (Deuteriumoxid), was den Namen „überschweres Wasser“ erklärt.

Strukturformel
Struktur von Tritiumdioxid
Allgemeines
Name Tritiumoxid
Andere Namen

überschweres Wasser

Summenformel T2O (3H2O)
Kurzbeschreibung

farblose Flüssigkeit[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 14940-65-9
PubChem 104752
ChemSpider 94563
Wikidata Q424236
Eigenschaften
Molare Masse 22,0315 g·mol−1
Aggregatzustand

flüssig

Dichte

1,21 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

4,48 °C[1]

Siedepunkt

101,51 °C[1]

Gefahren- und Sicherheitshinweise

Radioaktiv
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
keine Einstufung verfügbar[2]
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Da Tritium radioaktiv ist und zu Helium zerfällt (Halbwertszeit: 12,32 Jahre), ist überschweres Wasser instabil. Beim Zerfall von Tritiumatomen werden ein Elektron und ein Antineutrino frei, es handelt sich um einen β-Zerfall.

Tritiumoxid kommt in der Natur nur in sehr geringen Mengen vor.

Aufgrund seines hohen Diffusionsvermögens ist überschweres Wasser in gasförmiger Form für Lebewesen besonders gefährlich, da es bei Exposition sämtliche Organe gleichmäßig mit ionisierender Strahlung belastet. Insbesondere ist der sehr wahrscheinliche Einbau von Tritium-Atomen in die DNA gefährlich, der zu massiven Strahlenschäden führt. Nicht nur das betroffene, sondern auch andere Moleküle werden verändert, da der Zerfall von Tritium ionisierende Strahlung freisetzt.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. a b c d A. F. Holleman, E. Wiberg, N. Wiberg: Lehrbuch der Anorganischen Chemie. 102. Auflage. Walter de Gruyter, Berlin 2007, ISBN 978-3-11-017770-1.
  2. Die von der Radioaktivität ausgehenden Gefahren gehören nicht zu den einzustufenden Eigenschaften nach der GHS-Kennzeichnung. In Bezug auf weitere Gefahren wurde dieser Stoff entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.