Als Streichwurst bezeichnet man streichfähige, als Brotaufstrich verwendete Wurst.[1]

Teewurst

Nach ihrer Herstellung wird unterschieden zwischen Kochwurstsorten wie Leberwurst und Pastete und Rohwurst wie Teewurst und Streichmettwurst.

Das Deutsche Lebensmittelbuch verwendet den exakten Begriff Streichwurst nicht, jedoch

  1. Streichfähige Rohwürste,
  2. Kochstreichwurst, wobei hierzu auch Kochmettwurst zählt, die nicht streichfähig ist und
  3. Schmierwurst als Synonym für fette Mettwurst.[2]

Einzelnachweise

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  1. Duden: Streichwurst
  2. Deutsches Lebensmittelbuch: Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches für Fleisch und Fleischerzeugnisse