Schmierwurst

streichfähige Rohwürste (Mettwurst und Teewurst) sowie Kochstreichwürste wie Leberwurst

Als Schmierwurst bezeichnet man in Deutschland streichfähige Rohwürste (Mettwurst und Teewurst) sowie Kochstreichwürste wie Leberwurst, insbesondere im Zusammenhang mit dem Schmieren von Brotscheiben oder Brötchenhälften.

Auf Brotscheiben „geschmierte“ Leberwurst, dazu Senf und Gurken

Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission deklariert in Ziffer 2.212.4 der für Deutschland gültigen Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse eine Schmierwurst, fette Mettwurst, die fein zerkleinertes, fettgewebereiches Schweinefleisch, grob entsehntes Rindfleisch, sehnenreiches Rindfleisch und Fettgewebe enthält.[1]

Einzelnachweise

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  1. Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse. (PDF) Neufassung vom 25.11.2015 (BAnz AT 23.12.2015 B4, GMBl 2015 S. 1357), zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 11.03.2021 (BAnz AT 06.04.2021 B2, GMBl 24/2021 S. 561, 562). Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, 25. November 2015, S. 19, abgerufen am 17. August 2021.