Stiftung Elektro-Altgeräte Register

gemeinsame Stelle für Hersteller, die im Sinne des ElektroG als gültige Behörde in Deutschland für die Anmeldung und Registrierung von elektrischen und elektronischen Geräten verantwortlich ist

Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) (Eigenschreibweise: stiftung elektro-altgeräte register) ist eine deutsche Stiftung mit Sitz in Fürth, welche vom Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben betraut wurde, durch die Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen, und durch die Koordination der Bereitstellung von Abholbehältnissen für Übergabestellen und der Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern die Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zu sichern.[1]

Stiftung Elektro-Altgeräte Register
(EAR)
Logo
Rechtsform rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts
Gründung August 2004
Sitz Fürth
Geschäftsstelle Nürnberg
Zweck Sicherung der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Vorsitz Alexander Goldberg (Vorstand)
Website www.stiftung-ear.de

Stifter waren im Wesentlichen große Elektrogerätehersteller sowie die Verbände Bitkom und ZVEI.[2] 2010 wurde der Stiftungsvorstand Hartmut Theusner durch den Stellvertreter, Rechtsanwalt Alexander Goldberg, abgelöst.[3] Die Stiftung EAR beschäftigt 28 Mitarbeiter (Stand Februar 2019).[4] Mit der Novelle des Elektrogesetzes, die zum Januar 2022 in Kraft tritt, wird ein Sammelstellenlogo eingeführt.[5]

Gesetzeslage und Aufgaben

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Kennzeichnung zu sammelnder Elektrogeräte nach WEEE-Richtlinie

Um die Massen an Elektronikschrott – in Deutschland 706.000 Tonnen im Jahr 2014[6], die Menge ist bis 2020 weiter angestiegen[7] – sachgerecht zu entsorgen, sind aufgrund des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes Hersteller zur Registrierung und unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet.[6] Das sog. ElektroG wandelt die EU-Richtlinie WEEE in nationales Recht um. Zur Umsetzung des Gesetzes wurde die Stiftung EAR als gemeinsame Stelle der Hersteller ins Leben gerufen und vom Umweltbundesamt mit hoheitlichen Aufgaben betraut.[1][8] Die Hauptaufgabe der Stiftung ist die Registrierung aller Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, welche in Deutschland solche Produkte in den Verkehr bringen, bzw. deren Bevollmächtigten. Die Registrierung ist verpflichtend, um Produkte in Deutschland auf den Markt bringen bzw. verkaufen zu dürfen.[6] Weitere Aufgaben sind die Koordination der Bereitstellung von Abholbehältnissen für Übergabestellen und die Koordination der Abholung von Altgeräten bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, sowie das Erfassen der Menge an in Verkehr gebrachten Elektrogeräten. Für die erbrachte öffentliche Leistungen erhebt die Stiftung Gebühren.[9] Rücknahme, Entsorgung, Sortierung, Demontage und Recycling nimmt die Stiftung nicht wahr, die Hersteller sind hierfür selbst verantwortlich und bedienen sich hierzu regelmäßig entsprechender Entsorgungsdienstleister.[10] Auf ihrer Webseite führt die Stiftung drei öffentlich zugängliche Verzeichnisse aller registrierten Hersteller und deren Bevollmächtigten, aller Sammel- und Rücknahmestellen und aller Betreiber von Erstbehandlungsanlagen in Deutschland.[11]

Ein wichtiges Anliegen des ElektroGs ist neben der besseren Umweltverträglichkeit durch professionelle Entsorgung das Recycling wertvoller Ressourcen wie Edelmetallen und Metallen der Seltenen Erden, welche unverzichtbar für Elektro- und Elektronikgeräte sind. Durch die systematische Rückgewinnung aus Altgeräten sollen neue Quellen für die immer wichtiger werdenden Ressourcen erschlossen werden.[12]

Ist an einer Sammelstelle das Abholbehältnis voll mit Altgeräten, wird eine Meldung an die Stiftung EAR gegeben und ein durch einen Algorithmus ermittelter Hersteller übernimmt die Abholung, wofür dieser regelmäßig ein Entsorgungs-/Recyclingunternehmen beauftragt. Die von einem Hersteller je Geräteart monatlich in Verkehr gebrachten Mengen sind Grundlage für den Umfang seiner Abholverpflichtung an Elektroaltgeräten bei Kommunen. Diese betreiben auf lokaler Ebene Wertstoff- und Recyclinghöfe. Die Elektro-Altgeräte in Deutschland werden größtenteils bei diesen lokalen Stellen abgegeben.[12] Die Elektroaltgeräte werden dann an zertifizierte Erstbehandlungsbetriebe übergeben.[13]

Zudem ist auch der Händler zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet, wenn er eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² hat. Bei Onlinehändlern werden die Lagerflächen gerechnet. Dabei gibt es Unterschiede in der Größe der Geräte, zur Rücknahme von Altgeräten mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimeter sind alle Händler ohne Verkauf eines Neugerätes bis zu 5 Altgeräten verpflichtet. Altgeräte größer als 25 Zentimeter müssen nur beim Kauf eines entsprechenden Neugerätes abgenommen und entsorgt werden.[14][15]

Seit 1. Januar 2021 mit einer Übergangsfrist für bisher beim Umweltbundesamt erfasste Verpflichtete bis 1. Januar 2022 ist die Stiftung nun auch mit der nach § 4 Batteriegesetz nötigen Registrierung der Hersteller und ihrer Bevollmächtigter (einschließlich Importeure) von Batterien vor deren ersten Inverkehrbringen befasst[16].

  • Es werden drei Mal mehr Elektrogeräte verkauft als gesammelt.[17][18]
  • Die von Großunternehmen gegründete Stiftung und das Verfahren bedeuten für Kleinunternehmen vergleichsweise großen Aufwand.[19][20]
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Einzelnachweise

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  1. a b Bayerische Staatszeitung (Hrsg.): Klein- und Großgeräte zu trennen, wird ein Problem. 3. August 2018, S. 16.
  2. Stifter und Stiftungsunterlagen. In: stiftung-ear.de. Abgerufen am 27. Juli 2021.
  3. Was ist eigentlich die Stiftung EAR? - Welelux. In: welelux.de. Abgerufen am 27. Juli 2021.
  4. Markus A. Gascha: Neuerungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, 27. Februar 2019, abgerufen am 27. Februar 2020.
  5. Das neue Elektrogesetz 3 (ElektroG3). Abgerufen am 28. Juli 2021.
  6. a b c Katharina Kutsche: Das sind die neuen Regeln für den Elektroschrott. In: Süddeutsche Zeitung (sueddeutsche.de). 25. Juli 2016, abgerufen am 27. Juli 2021.
  7. Heike Westram: Globaler E-Waste-Monitor 2020: Viel mehr Elektroschrott weltweit. In: BR24. 2. Juli 2020, abgerufen am 27. Juli 2021.
  8. Elektro- und Elektronikgerätegesetz. In: Umweltbundesamt. 1. August 2018, abgerufen am 2. August 2021.
  9. Die Stiftung EAR und ihre Aufgaben. Abgerufen am 26. April 2019.
  10. Westerwälder Zeitung (Hrsg.): Aufgaben und Organisation der StiftungEAR. 17. Juni 2014, S. 25.
  11. Startseite der Webpräsenz der Stiftung EAR. Abgerufen am 25. April 2019.
  12. a b Alexander Jung: Schätze aus dem Schredder. Der Spiegel, 6. Juni 2011, abgerufen am 25. April 2019.
  13. Wohin mit dem Elektroschrott? In: ECO-world. 14. Oktober 2020, abgerufen am 2. August 2021.
  14. Warum Sie Ihren Elektroschrott abmessen sollten. Die Welt, 12. März 2015, abgerufen am 25. April 2019.
  15. Petra Kirchhoff: Alte Elektrogeräte entsorgen: Und achten Sie auf die Kantenlänge! FAZ, 7. August 2016, abgerufen am 25. April 2019.
  16. Umweltbundesamt: BattG-Melderegister (Memento des Originals vom 9. Februar 2022 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.umweltbundesamt.de
  17. Jenny Louise Becker und Indra Jungblut: Elektroschrott - "e-waste" (2011 und 2016). In: reset.org. Abgerufen am 31. Juli 2021.
  18. G. Forster, B. Sprengel, dpa: Unterwegs mit unserem Elektroschrott: Von Hamburg nach Ghana. In: heise online. 28. September 2018, abgerufen am 1. August 2021.
  19. WEEE-Anmeldung. In: mikrocontroller.net. Abgerufen am 2. August 2021.
  20. Änderung der ear-Verwaltungpraxis bringt Probleme mit sich. In: RECYCLING magazin. 10. Februar 2013, abgerufen am 2. August 2021.