Die Slater-Bedingung oder auch Slater constraint qualification oder kurz Slater CQ, ist eine wichtige Voraussetzung, dass notwendige Optimalitätskriterien in der konvexen Optimierung gelten. Die Slater-Bedingung ist eine Bedingung an die Regularität des gestellten Problems. Ist die Slater-Bedingung erfüllt und ist ein Punkt ein lokales Minimum, so sind auch die Karush-Kuhn-Tucker-Bedingungen an diesem Punkt erfüllt. Somit ist die Slater-Bedingung eine wichtige Voraussetzung, um für einen gegebenen Punkt überprüfen zu können, ob dieser ein Optimum ist.

Außerdem wird die Slater-Bedingung bei der Lagrange-Dualität als Voraussetzung für die starke Dualität genutzt.

Sie ist nach Morton L. Slater (1921–2002) benannt,[1] einem Mathematiker an den Sandia National Laboratories.

Definition Bearbeiten

Starke Version Bearbeiten

Gegeben sei ein konvexes Optimierungsproblem von der Form

 

mit konvexer Zielfunktion  , konvexen und nichtaffinen Ungleichungsrestriktionen   sowie affinen Ungleichungs- und Gleichungsrestriktionsfunktionen   und  . Sei   der Definitionsbereich des Problems, also die größte konvexe Menge, auf der alle   und   wohldefiniert und konvex sind. Das Problem erfüllt die Slater-Bedingung, wenn es mindestens einen relativ inneren Punkt   von   gibt, so dass

  • alle konvexen Ungleichungsnebenbedingungen strikt erfüllt sind:  
  • alle affinen Ungleichungs- und Gleichungsnebenbedingungen erfüllt sind:   und  .

Schwache Variante Bearbeiten

Gelegentlich findet sich auch die schwächere Variante, dass für mindestens einen relativ inneren Punkt   alle Ungleichungsnebenbedingungen strikt erfüllt sein müssen:   und die Gleichungsrestriktionen erfüllt sein müssen. Dieser Fall ist in dem obigen Fall enthalten, aber in der Literatur häufig zu finden, da er leichter zu zeigen ist. Er deckt jedoch zum Beispiel nicht alle Fälle von starker Dualität bei linearen Programmen ab.

Bei verallgemeinerten Ungleichungen Bearbeiten

Verwendet man verallgemeinerte Ungleichungen und K-konvexe Funktionen und erhält damit Restriktionen wie

 ,

so ersetzt man das echtkleiner durch die strikte verallgemeinerte Ungleichung  . Somit gilt bei konvexen Problemen mit verallgemeinerten Ungleichungen die Slater-Bedingung, wenn es einen relativ inneren Punkt   gibt, so dass alle Gleichungsrestriktionen in   erfüllt sind und für alle Ungleichungsrestriktionen gilt, dass   ist.

Für fast konvexe Funktionen Bearbeiten

Ist ein Optimierungsproblem der Form

 

gegeben für einen Ordnungskegel   mit nichtleerem Inneren und Abbildungen   und  . Dabei sind   normierte reelle Vektorräume und die Funktion   definiert durch   ist fast konvex bezüglich des Kegles  .   sei eine beliebige nichtleere Teilmenge von  .

Dann erfüllt das Problem die Slater-Bedingung, wenn es einen zulässigen Punkt   gibt (das heißt  ), so dass   ist. Dabei ist   das Innere der Menge  . Diese Formulierung enthält sowohl den Fall mit verallgemeinerten Ungleichungen (dann ist   ein echter Kegel) als auch die schwache Variante.

Beispiel Bearbeiten

Betrachten wir als Beispiel die Funktionen   und  . Die Menge   ist Restriktionsmenge eines konvexen Problems. Angenommen, die Zielfunktion hat als Definitionsbereich den gesamten  . Dann ist   und es muss noch ein strikt zulässiger Punkt bezüglich   gefunden werden, der zulässig bezüglich   ist. Der Punkt   erfüllt diese Voraussetzung, somit erfüllt das Problem die Slater-Bedingung.

Beziehung zu anderen constraint qualifications Bearbeiten

Die Slater-Bedingung impliziert die Abadie CQ, die Umkehrung gilt aber nicht. Der Hauptunterschied zu anderen constraint qualifications ist, dass die Slater-Bedingung eine Bedingung an das gestellte Problem ist und nicht wie bei anderen CQ an einen gewissen Punkt. Dies macht die Slater-Bedingung leichter zu überprüfen und liefert die Regularität aller zulässigen Punkte des Problems. Eingeschränkt wird ihre Verwendung durch die Tatsache, dass sie nur für konvexe Probleme gilt.

Literatur Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Slater, Lagrange Multipliers Revisited (Report), Cowles Commission Discussion Paper No. 403, 1950