Sicherheitskonzept Deutsche Küste

Das Sicherheitskonzept Deutsche Küste stellt durch vornehmlich präventive, hoheitliche Maßnahmen die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie von der Schifffahrt ausgehender Gefahren an der deutschen Küste sicher. Der Erfolg dieses Konzepts spiegelt sich in der geringen Unfallquote im gesamten deutschen Küstenmeer wider. Diese wurde in der Deutschen Bucht bei einem jährlichen Verkehrsaufkommen von ca. 65.000 meldepflichtigen Schiffen (Länge größer 50 m) auf 0,0035 Prozent reduziert.[1] Entsprechendes gilt für die deutsche Ostsee trotz des derzeit erheblich zunehmenden Schiffsverkehrs aus dem osteuropäischen Raum.

Zuständige Behörden

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Als Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sind die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt sowie die ihnen nachgeordneten Wasser- und Schifffahrtsämter zuständig für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie der Verhütung von der Schifffahrt ausgehender Gefahren auf See. Aufgrund dieser Aufgaben wurde von den Dezernaten Schifffahrt der genannten Wasser- und Schifffahrtsdirektionen das Verkehrssicherungskonzept „Deutsche Küste“ entwickelt, das aus verschiedenen Modulen besteht und mit seinen präventiven Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren die Sicherheit an der Deutschen Küste gewährleistet.

Vorrangiges Ziel der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen und der ihnen nachgeordneten Ämter ist es, mittels präventiver Maßnahmen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sicherzustellen und Gefahren und insbesondere Störungen gar nicht erst eintreten zu lassen.

 
Lage der Verkehrszentralen an der deutschen Küste
 
Verkehrszentrale Brunsbüttel

Das Verkehrssicherungskonzept enthält folgende Module:[1]

1. Verkehrswegeführung

2. Schifffahrtszeichenwesen

3. Verkehrsvorschriften

  • Anwendung, Mitgestaltung und Pflege der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)
  • Bekanntmachungen zur SeeSchStrO
  • Herausgabe von Befahrensregelungen
  • Verordnung über Sperr- und Warngebiete

4. Meldepflichten der Schifffahrt

5. Seelotswesen

  • Anwendung, Mitgestaltung und Pflege des Seelotsgesetzes
  • Herausgabe der Revierlotsverordnungen
  • Herausgabe der Lotsverordnungen außerhalb der Reviere

6. Maritime Verkehrssicherung

7. Unfallmanagement

  • Verfügbarkeit von Notschleppkapazitäten
  • Verkehrsbezogener Brandschutz
  • Schadstoffbekämpfung
  • Beseitigung von Störungen (Unfällen)

8. Strom- und schifffahrtspolizeiliche Einzelmaßnahmen durch die Wasser- und Schifffahrtsämter

  • Erteilung von Genehmigungen, Befreiungen und Verfügungen

9. Schifffahrtspolizeilicher Vollzug

10. Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten

  • Zusammenarbeit beim Unfallmanagement
  • Zusammenarbeit in der Maritimen Verkehrssicherung
  • Zusammenarbeit in der Verkehrswegeführung

11. Erhaltung der Bundeswasserstraßen in einem für die Schifffahrt erforderlichen Zustand

12. Maritime Security

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. a b Systemkonzept „Maritime Verkehrssicherheit“. In: gdws.wsv.bund.de. Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, abgerufen am 7. Januar 2021.