Die See-Umweltverhaltensverordnung regelt Anforderungen an das umweltgerechte Verhalten in der Schifffahrt und ahndet Verstöße gegen diese Anforderungen als Ordnungswidrigkeiten, insbesondere von Verstößen gegen Vorschriften des

Basisdaten
Titel: Verordnung über das umweltgerechte Verhalten in der Seeschifffahrt
Kurztitel: See-Umweltverhaltensverordnung
Abkürzung: SeeUmwVerhV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Umweltrecht
Fundstellennachweis: 2129-12-3
Erlassen am: 13. August 2013
(BGBl. I S. 1371)
Inkrafttreten am: 21. August 2014
Letzte Änderung durch: Art. 3 VO vom 13. Dezember 2019
(BGBl. I S. 2739, 2756)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
20. Dezember 2019
(Art. 4 VO vom 13. Dezember 2019)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die See-Umweltverhaltensverordnung findet Anwendung auf allen Schiffen auf Seewasserstraßen und in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland. Auch auf Schiffen unter deutscher Flagge, die sich nicht in deutschen Hoheitsgewässern befinden, findet die Verordnung Anwendung, soweit nicht in Hoheitsgewässern oder ausschließlichen Wirtschaftszonen anderer Staaten abweichende Regelungen gelten. Durch die See-Umweltverhaltensverordnung werden die Anforderungen der Richtlinie 2012/33/EU (Schwefel-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt.

Die Verordnung wurde 2014 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erlassen.

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