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Schweizerischer Nachhaltigkeitskodex (SNK) ist eine initiative in der Schweiz, der Nachhaltigkeit Standards entwickelt und nachhaltige Wirtschaft und Gesellschaft gemeinnützig unterstützt. Der Initiant ist Deniz Karahan*.

Schweizerischer Nachhaltigkeitskodex


Der Schweizerische Nachhaltigkeitskodex ist ein Instrument, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre Leistung in den Bereichen Umwelt, Gesellschaft und Governance zu verbessern. Der Kodex umfasst eine Reihe von Grundsätzen und Empfehlungen, die Unternehmen bei der Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in ihre Geschäftsstrategien und -praktiken unterstützen sollen.

Ziel des Schweizerischen Nachhaltigkeitskodex ist es, Unternehmen zu einem nachhaltigen Wirtschaften zu motivieren und ihnen zu helfen, langfristigen Mehrwert für ihre Stakeholder zu schaffen. Er bietet Unternehmen einen Rahmen, um ihre Nachhaltigkeitsleistung zu bewerten, zu verbessern und transparent darüber zu berichten. Der Schweizerische Nachhaltigkeitskodex bietet Unternehmen und Organisationen einen klaren Rahmen für die Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsleistung und unterstützt sie dabei, langfristige Werte zu schaffen und ihre soziale und ökologische Verantwortung wahrzunehmen.

Der Schweizerische Nachhaltigkeitskodex (SNK) legt detaillierte Vorschriften für die Berichtsprüfung fest, um sicherzustellen, dass Unternehmen transparent über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten. Diese Vorschriften umfassen eine Reihe von Standards und Verfahren, die von unabhängigen Prüfern und Prüferinnen angewendet werden müssen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Nachhaltigkeitsberichte zu gewährleisten.

Zu den Hauptaufgaben der Berichtsprüfer und -prüferinnen im Rahmen des SNK gehört die Überprüfung der Daten und Informationen, die in den Nachhaltigkeitsberichten der Unternehmen enthalten sind. Dies umfasst die Validierung der Methoden zur Datensammlung, -verarbeitung und -berichterstattung sowie die Bewertung der Einhaltung der im SNK festgelegten Leitlinien und Kriterien für eine nachhaltige Unternehmensführung.

Die Zulassungsanforderungen für Prüfer und Prüferinnen, die im Rahmen des SNK tätig werden, sind streng und gewährleisten ein hohes Mass an Kompetenz und Unabhängigkeit. In der Regel müssen Prüfer und Prüferinnen über umfassende Fachkenntnisse in den Bereichen Nachhaltigkeit, Umweltmanagement, Unternehmensführung und Berichtsprüfung verfügen. Darüber hinaus müssen sie möglicherweise spezifische Schulungen absolvieren und Zertifizierungen oder Qualifikationen vorweisen, um als SNK-Prüfer oder Prüferin anerkannt zu werden.

SNK spielt eine bedeutende Rolle als Grundlage für die Entwicklung von Nachhaltigkeitsrechtsvorschriften in der Schweiz. Durch die Festlegung klarer Grundsätze, Empfehlungen und Standards für Unternehmen bietet der SNK eine umfassende Basis, auf der regulatorische Massnahmen und Gesetze zur Förderung nachhaltiger Geschäftspraktiken entwickelt werden können.

Der SNK dient als Referenzrahmen, der es den Behörden ermöglicht, spezifische Anforderungen und Verpflichtungen im Bereich der Nachhaltigkeit zu definieren. Die darin enthaltenen Leitlinien für eine nachhaltige Unternehmensführung und Berichterstattung können als Orientierungspunkt für die Ausarbeitung von Gesetzen und Vorschriften dienen, die Unternehmen dazu verpflichten, bestimmte Nachhaltigkeitsstandards einzuhalten und darüber zu berichten.

Darüber hinaus bietet der SNK eine Plattform für den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen Behörden, Unternehmen, der Zivilgesellschaft und anderen Interessengruppen. Dieser Austausch von Informationen, Best Practices und Erkenntnissen trägt dazu bei, das Verständnis für die Bedeutung von Nachhaltigkeit zu vertiefen und die Entwicklung wirksamer und zielgerichteter Rechtsvorschriften zu unterstützen.

Die SNK-Standards sind für jede Gesellschaft, Organisation und Institution in der Schweiz zugänglich und können unabhängig von ihrer Grösse, Art oder Erfahrung angewendet werden. Diese Offenheit und Zugänglichkeit ermöglicht es Unternehmen aller Grössenordnungen sowie anderen Organisationen und Instituten, von den Leitlinien und Empfehlungen des Schweizerischen Nachhaltigkeitskodex zu profitieren.

Darüber hinaus steht es auch privaten Personen und juristischen Personen frei, die SNK-Standards für ihre eigenen Zwecke anzuwenden. Dies bedeutet, dass sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen und Organisationen die SNK-Richtlinien nutzen können, um ihre persönlichen oder geschäftlichen Nachhaltigkeitsziele zu definieren, Massnahmen zur Umsetzung zu ergreifen und ihre Fortschritte zu verfolgen.

Dieser Standard gilt für Berichte oder sonstige Dokumente, die nach 01.01.2024 veröffentlicht wurden.

Der Schweizerische Nachhaltigkeitskodex orientiert sich an verschiedenen internationalen und nationalen Standards;

International:

Task Force on Climate-related Financial Disclosures, Implementing the Recommendations of the Task Force on Climate-related, Financial Disclosures, 2021

TCFD, Recommendations of the Task Force on Climate related Financial Disclosures, 2017

The Use of Scenario Analysis in Disclosure of Climate Related Risks and Opportunities, Task Force on Climate-related Financial Disclosures, 2017

Task Force on Climate-related Financial Disclosures Overview, 2022

Task Force on Climate-related Financial Disclosures Guidance on Metrics, Targets, and Transition Plans, 2021

RICHTLINIE (EU) 2022/2464 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 14. Dezember 2022, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES, über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur

Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937

Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen: Nachtrag zur klimabezogenen Berichterstattung, (2019/C 209/01)

RICHTLINIE 2013/34/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 26. Juni 2013, über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates

RICHTLINIE 2006/43/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 17. Mai 2006, über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates

VERORDNUNG (EG) Nr. 1221/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 25. November 2009, über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG

Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

VERORDNUNG (EU) 2020/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088

VERORDNUNG (EU) 2019/2089 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 hinsichtlich EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel, hinsichtlich auf das Übereinkommen von Paris abgestimmter EU- Referenzwerte sowie hinsichtlich nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungen für Referenzwerte

United Nations Global Compact, Principles for Responsible investment, Real Estate

United Nations Global Compact, Principles for Responsible investment, Senior Leadership Statement, 2023

Business Reporting on the SDGs, United Nations Global Compact, August 2018

UN Guiding Principles Reporting Framework, 2015

DIN ISO 26000, Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung von Organisationen, November 2011

Paris Agreement Capital Transition Assessment, PACTA CLIMATE TEST SWITZERLAND, November 2022

The Greenhouse Gas Protocol, A Corporate Accounting and Reporting Standard, Revised Edition

Greenhouse Gas Protocol, Product Life Cycle Accounting and Reporting Standard

Recommendations of the Task Force on Climate related Financial Disclosures, June 2017

Sustainability Accounting Standards Board (SASB) Umsetzungsgrundlagen, Februar 2020

Sustainability Accounting Standards Board (SASB), Real Estate Sustainability Accounting Standard, June 2023

GRI 1, Grundlagen 2021

GRI 2, allgemeine Angaben 2021

GRI 3, Wesentliche Themen 2021

GRI  201, Wirtschaftliche Leistung 2016

GRI 202, Marktpräsenz 2016

GRI 203, indirekte ökonomische Auswirkungen 2016

GRI 204, Beschaffungspraktiken 2016

GRI 205, Antikorruption 2016

GRI 206, Wettbewerbswidriges Verhalten 2016

GRI 207, Steuern 2019

GRI 301, Materialien 2016

GRI 302, Energie 2016

GRI 303, Wasser und Abwasser 2018

GRI 304, Biodiversität 2016

GRI 305, Emissionen 2016

GRI 306, Abfall 2020

GRI 306, Abwasser und Abfall 2016

GRI 308, Umweltbewertung der Lieferanten 2016

GRI 401, Beschäftigung 2016

GRI 402, Arbeitnehmer und Arbeitgeber Verhältnis 2016

GRI 403, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2018

GRI 404, Aus- und Weiterbildung 2016

GRI 405, Diversität und Chancengleichheit 2016

GRI 406, Nichtdiskriminierung 2016

GRI 414, Soziale Bewertung der Lieferanten 2016

GRI 416, Kundengesundheit und Sicherheit 2016

GRI 417, Marketing und Kennzeichnung 2016

GRI 418, Schutz der Kundendaten 2016

European Public Real Estate Association, Best Practices Recommendations, Guidelines, February 2022

National:

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Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht), Stand am 1. Januar 2024

Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange, Januar 2024

Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange, Erläuterungen, November 2022

Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange, Ergebnisbericht, November 2022

Prüfauftrag des EJPD vom 23. Februar 2022; Analyse Vorschläge EU-Richtlinien über Sorgfaltspflichten und Berichterstattung zur Nachhaltigkeit und möglicher Anpassungsbedarf im Schweizer Recht, Bericht Entwürfe Nachhaltigkeitspflichten EU und geltendes Recht Schweiz, November 2022

Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG), vom 23. Juni 2006 (Stand am 1. Januar 2023)

FINMA-Aufsichtsmitteilung 05/2021, Prävention und Bekämpfung von Greenwashing, 3. November 2021

Schweizerischer Nachhaltigkeitskodex Standards

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Schweizerischer Nachhaltigkeitskodex besteht aus;

  1. Erster Titel: Grundlagen
  2. Gegenstand
  3. Geltungsbereich
  4. Berichtspflichtige Gesellschaften und Organisationen
  5. Zweiter Titel: Nachhaltigkeit
  6. Nachhaltigkeitsbezug
  7. Das Produkt und die Dienstleistung mit Nachhaltigkeitsbezug
  8. Dritter Titel: Berichterstattung
  9. Berichtsinhalt
  10. Sprache des Berichts
  11. Berichtszeitraum
  12. Identifikation
  13. Eigenständigkeit
  14. Publikationsart
  15. Aufbewahrung
  16. Der Verantwortliche Nachhaltigkeitsvorstand
  17. Bestätigung der Prüfungsgesellschaft
  18. Nachhaltigkeitspolitik
  19. Umweltthemen
  20. Soziale Themen
  21. Governance-Faktoren
  22. Unternehmensführungsfragen
  23. Arbeitnehmervertretung
  24. Nachhaltigkeitsstrategie
  25. Nachhaltigkeitsziele
  26. Allgemeine Ziele
  27. Nachhaltigkeitsprinzipien
  28. Kennzahlen und Leistungsindikatoren
  29. Vergleichbarkeit
  30. Vierter Titel: Unternehmen
  31. Leitungsorgan
  32. Kerngeschäft
  33. Rechenschaftspflicht
  34. Umwelt-, Sozial- und Steuerung-Aspekte
  35. Wesentlichkeitsanalyse
  36. Sorgfaltspflicht
  37. Due Diligence
  38. Naturkapitalbilanzierung
  39. Direkte und Indirekte Investitionen
  40. Risiken und Chancen
  41. Ethisches Verhalten
  42. Prävention gegen Täuschung
  43. Eigene Liegenschaft
  44. Arbeitsbedingungen
  45. Gesundheit und Sicherheit
  46. Soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit
  47. Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion
  48. Diversität
  49. Korruption und Bestechung
  50. Schulungen und Weiterbildungen
  51. Fluktuation und Bindung
  52. CO2 Emissionen
  53. Energieeffizienz und Ressourcenschonung
  54. Wasserverbrauch
  55. Abfallmenge
  56. Abwassermenge
  57. Lieferkette
  58. Lokalität
  59. Zukunfts- und Vergangenheitsbezug
  60. Dreijahresvergleich
  61. Fünfter Titel: Immobilienfonds / Immobilienportfolio
  62. Bestandesliegenschaften
  63. Transaktionsliegenschaften
  64. Liegenschaften ohne Heizwärmebedarf
  65. Grundstück
  66. Abriss
  67. Leerstandquote
  68. Portfolio- und Fond-Kennzahlen
  69. Kennzahlen von Bestandesliegenschaften
  70. Finanzkennzahlen
  71. Soziale Aspekte
  72. Wesentlichkeitsanalyse
  73. Kreislaufwirtschaft
  74. CO2 Emissionen
  75. Ökologischer Fussabdruck
  76. Ökologische Risiken
  77. Energiedaten und Messperiode
  78. Energieeffizienzmassnahmen und Energieerzeugung
  79. Anforderungen an die Energieeffizienz
  80. Wasserverbrauch
  81. Abwassermenge
  82. Abfallmenge
  83. Biodiversität
  84. Barrierefreiheit
  85. Gesundheit und Wohlbefinden
  86. Lärmbelastung
  87. Naturkatastrophen
  88. Mobilität
  89. Bauweise und nachhaltige Materialen
  90. Initiativen und Partnerschaften
  91. Integration und Vielfalt
  92. Einbindung der Mieter
  93. Überwachung
  94. Innovation
  95. Zertifizierungen
  96. Dreijahresvergleich
  97. Sechster Titel: Finanz Sektor
  98. Finanzmarktteilnehmer
  99. Finanzberater
  100. Nachhaltige Investition
  101. Nachhaltigkeitsrisiko
  102. Nachhaltiger Finanzplatz
  103. Das Produkt und die Dienstleistung mit Nachhaltigkeitsbezug
  104. Nachhaltige Finanzierung
  105. Auswirkende Investition
  106. Finanzmarktteilnehmer
  107. Finanzberater
  108. Wesentliche Themen
  109. Klimabezogene Kennzahlen
  110. Finanzkennzahlen
  111. Geschäftsführung
  112. Prüfungsausschuss
  113. Geschäftsmodell
  114. Nachhaltigkeitsrisiken
  115. Sorgfaltspflicht
  116. Informationen über Finanzdienstleistungen und -produkte
  117. Informationen über Versicherungsdienstleistungen und -produkte
  118. Kreditvergabe
  119. Anlageprodukte
  120. Vermögensverwaltung
  121. Siebter Titel: Prävention und Bekämpfung
  122. Compliance in den Bereichen Geldwäscherei, Wettbewerbsverhalten und Steuerkonformität
  123. Korruptionsbekämpfung
  124. Prävention gegen Täuschung
  125. Verantwortung im eigenen Betrieb
  126. Lieferkette und Wertschöpfungskette
  127. Datenschutz, Datensicherheit und Cybersecurity
  128. Achter Titel: Berichtsprüfung und Prüfungssicherheit
  129. Begrenzte Prüfung
  130. Negativaussage
  131. Reduzierter Arbeitsaufwand
  132. Effizienz in der Prüfung
  133. Umfang der Prüfungshandlungen
  134. Anwendungsbereich
  135. Hinreichende Prüfung
  136. Das Verfahren
  137. Arbeitsaufwand
  138. Positive Feststellung
  139. Messung des Prüfgegenstands
  140. Anforderungen
  141. Der verantwortliche Nachhaltigkeitspartner
  142. Neunter Titel: Die Verpflichtung den Prüfern und der Prüfungsgesellschaften
  143. Prüfungsniveau
  144. Unabhängigkeit
  145. Berufsgeheimnis
  146. Doppeltätigkeit
  147. Finanzielle Interesse
  148. Entweder - Oder Prinzip
  149. Bestätigungsurteil
  150. Zuverlässigkeit
  151. Urteil über die Übereinstimmung
  152. Qualitätssicherheit
  153. Nichtigkeit des Bestätigungsurteils
  154. Abberufung
  155. Haftung
  156. Frist
  157. Sorgfaltspflicht
  158. Gebühren
  159. Bestätigungsakte
  160. Fachwissen
  161. Prüfungsstandards
  162. Prüfungsvermerk
  163. Nichtprüfungsleistungen
  164. Meldung
  165. Wissen
  166. Zehnter Titel: Zulassung
  167. Durchführung
  168. Der verantwortliche Nachhaltigkeitspartner
  169. Prüfungsgesellschaft
  170. Verantwortlicher Prüfungspartner
  171. Qualifizierung
  172. Ausbildung
  173. Weiterbildung
  174. Eignungsprüfung
  175. Schriftliche Prüfung
  176. Theoretische Prüfung
  177. Gleichwertiger Abschluss
  178. Staatliche Anerkennung
  179. Praktische Ausbildung
  180. Anerkennung der beruflichen Tätigkeit

*Deniz Karahan ist ein erfahrener Fachmann mit einem reichen Hintergrund in Rechtwissenschaft, Finanz und Immobilien. Er hat sein Studium in Zürich und in Izmir abgeschlossen. Er hat verschiedene Schlüsselpositionen innegehabt, darunter Geschäftsführer, Vermögensverwalter und Portfoliomanager für zahlreiche führende Unternehmen. Deniz ist weithin als Fachexperte auf seinem Gebiet anerkannt, insbesondere bekannt für seine Beiträge zur Entwicklung von Standards (wie, Schweizerischer Nachhaltigkeitskodex) und innovativen Bewertungsmethoden (wie, Nachhaltigkeitsbewertungsmethode), die auf die Immobilienbranche und verwandte Branchen zugeschnitten sind. Seine Kernkompetenz liegt in der Steuerung digitaler und nachhaltiger Transformationen in allen Märkten und der Entwicklung zukunftsweisender Geschäftsmodelle, die den heutigen Anforderungen entsprechen.