Polonium(IV)-oxid

chemische Verbindung

Polonium(IV)-oxid, PoO2 ist das vierwertige Oxid des Poloniums.

Kristallstruktur
Struktur von Polonium(IV)-oxid
_ Po4+ 0 _ O2−
Kristallsystem

kubisch

Raumgruppe

Fm3m (Nr. 225)Vorlage:Raumgruppe/225

Allgemeines
Name Polonium(IV)-oxid
Andere Namen

Poloniumdioxid

Verhältnisformel PoO2
Kurzbeschreibung

gelbe oder rote Kristalle[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 7446-06-2
ChemSpider 52083691
Wikidata Q4332854
Eigenschaften
Molare Masse 240,98 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

8,9 g·cm−3[2]

Sublimationspunkt

885 °C[2]

Löslichkeit

Löslich in Wasser[1][2]

Gefahren- und Sicherheitshinweise

Radioaktiv
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
keine Einstufung verfügbar[3]
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Gewinnung und Darstellung Bearbeiten

Die Verbindung kann durch die direkte Reaktion von Polonium und Sauerstoff bei 250 °C hergestellt werden.[1][2]

Eigenschaften Bearbeiten

Polonium(IV)-oxid existiert in zwei Modifikationen, eine gelbe und rote Form. Erstere ist in einer Fluorit-ähnlichen Struktur mit der Raumgruppe Fm3m (Raumgruppen-Nr. 225)Vorlage:Raumgruppe/225 aufgebaut und bei Raumtemperatur stabil. Die rote Variante ist tetragonal aufgebaut und nur unter höheren Temperaturen stabil. Unter reduziertem Druck zersetzt sich das Oxid in die Elemente ab 500 °C.[1] Der Radius des Po4+-Ion beträgt 1,02–1,04 Å.[2]

Beim Einleiten von Poloniumdioxid in Wasser entsteht die Polonige Säure H2PoO3.[1]

Literatur Bearbeiten

  • R. H. Steinmeyer, C. J. Kershner: Vapor pressure of polonium dioxide. In: Journal of Inorganic and Nuclear Chemistry. September 1971, S. 2847–2850, doi:10.1016/0022-1902(71)80045-3.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. a b c d e A. F. Holleman, Egon Wiberg, Nils Wiberg: Inorganic Chemistry. Academic Press, 2001, ISBN 0-12-352651-5, S. 549.
  2. a b c d e William M. Haynes: CRC Handbook of Chemistry and Physics. CRC Press, 2011, ISBN 1-4398-5512-9, S. 4.81.
  3. Die von der Radioaktivität ausgehenden Gefahren gehören nicht zu den einzustufenden Eigenschaften nach der GHS-Kennzeichnung. In Bezug auf weitere Gefahren wurde dieser Stoff entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.