Mobile nichtnavigatorische Ortungsfunkstelle

Funkdienst des nichtnavigatorischen Ortungsfunkdienstes

Mobile nichtnavigatorische Ortungsfunkstelle (englisch radiolocation mobile station) ist – entsprechend Artikel 1.89 der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) – definiert als „Funkdienst des nichtnavigatorischen Ortungsfunkdienstes, die dazu bestimmt ist, während der Bewegung oder während des Haltens an beliebigen Orten betrieben zu werden.“[1]

Einordnung Bearbeiten

Jede Ortungsfunkstelle wird dem Funkdienst zugeordnet, an dem sie ständig oder zeitweilig teilnimmt. Gemäß VO Funk (Artikel 1) ist diese Funkstell wie folgt einzuordnen: Ortungsfunkstelle (Artikel 1.86) im Ortungsfunkdienst (Artikel 1.40)

Auswahl mobiler nichtnavigatorischer Ortungsfunkstellen Bearbeiten

Siehe auch Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

  • Grünbuch – Frequenzbereichszuweisungsplan für die Bundesrepublik Deutschland und internationale Zuweisung der Frequenzbereiche 9 kHz – 400 GHz. 1994; herausgegeben vom BMPT; BAPT Bestell-Nr. 5010311 001-1

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. VO Funk, Ausgabe 2012, Artikel 1.89, Definition: Radiolocation mobile station/ Mobile nichtnavigatorische Ortungsfunkstelle