Liste der Kulturdenkmale in Borstel-Hohenraden

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In der Liste der Kulturdenkmale in Borstel-Hohenraden sind alle Kulturdenkmale der schleswig-holsteinischen Gemeinde Borstel-Hohenraden (Kreis Pinneberg) aufgelistet (Stand: 25. März 2024)[Anm. 1].

Legende Bearbeiten

In den Spalten befinden sich folgende Informationen:

  • Objekt-ID: die Nummer des Kulturdenkmales
  • Lage: die Adresse des Kulturdenkmales und die geographischen Koordinaten. Kartenansicht, um Koordinaten zu setzen. In der Kartenansicht sind Kulturdenkmale ohne Koordinaten mit einem roten Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Kulturdenkmale ohne Bild sind mit einem blauen Marker gekennzeichnet, Kulturdenkmale mit Bild mit einem grünen Marker.
  • Offizielle Bezeichnung: Bezeichnung des Kulturdenkmales
  • Beschreibung: die Beschreibung des Kulturdenkmales
  • Bild: ein Bild des Kulturdenkmales

Bauliche Anlagen Bearbeiten

Objekt-ID Lage Offizielle Bezeichnung Beschreibung Bild
9459
Wikidata
Quickborner Straße 99
(53° 41′ 25″ N, 9° 48′ 52″ O)
Schule Alteintragung (Aktualisierung vorgesehen)
  • Begründung: geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
  • Schutzumfang: gesamtes Objekt
  • Denkmaltyp: Bauliche Anlage
 
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Ehemalige Kulturdenkmale Bearbeiten

Bis zum Inkrafttreten der Neufassung des schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetzes am 30. Januar 2015 waren nachfolgend aufgeführte Objekte als Kulturdenkmale gemäß §1 des alten Denkmalschutzgesetzes (DSchG SH 1996) geschützt:[1]

Objekt-ID Lage Offizielle Bezeichnung Beschreibung Bild
Mühlenweg 10
(53° 41′ 47″ N, 9° 49′ 32″ O)
Kate  Fotos hochladen
Roffloh 68
(53° 41′ 48″ N, 9° 48′ 39″ O)
Hallenhaus  Fotos hochladen

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Kulturdenkmale im Kreis Pinneberg (Stand: Februar 2009) (Memento vom 7. Dezember 2010 im Internet Archive)

Weblinks Bearbeiten

Commons: Kulturdenkmale in Borstel-Hohenraden – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Quelle Bearbeiten

  • Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es sich gegenwärtig um ein eingetragenes Denkmal handelt oder nicht. Eine verbindliche Auskunft erteilt das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein.