Liste der Bodendenkmäler in Karbach (Unterfranken)

Wikimedia-Liste von Bodendenkmälern

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in dem unterfränkischen Markt Karbach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Karbach Bearbeiten

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Siedlung der Hallstattzeit, der frühen und der jüngeren Latènezeit. D-6-6123-0001 BW
(Standort) Körpergräber der Schnurkeramik. D-6-6123-0003 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6123-0004 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik, der Hallstattzeit, der jüngeren Latènezeit D-6-6123-0017 BW
(Standort) Siedlung der Urnenfelderzeit, der Hallstattzeit und der jüngeren Latènezeit. D-6-6123-0018 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6123-0045 BW
(Standort) Siedlung vor- oder frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6123-0061 BW
(Standort) Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Kath. Pfarrkirche St. Vitus D-6-6123-0062 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6123-0095 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6123-0096 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6123-0098 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6123-0100 BW
(Standort) Wallgraben-Anlage vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6123-0105 BW
(Standort) Siedlung der Hallstattzeit. Regierungsbezirk Unterfranken D-6-6124-0030 BW

Anmerkungen Bearbeiten

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks Bearbeiten