Liste der Bodendenkmäler in Himmelstadt

Wikimedia-Liste von Bodendenkmälern

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Himmelstadt zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Himmelstadt Bearbeiten

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Freilandstation des Mesolithikums, Siedlung der Linearbandkeramik D-6-6024-0020 BW
(Standort) Bestattungsplatz der späten Bronzezeit mit Grabhügel. D-6-6024-0045 BW
(Standort) Burgstall des Mittelalters („Burkardstuhl“). D-6-6024-0048 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik, des Mittelneolithikums, der Hallstattzeit D-6-6024-0049 BW
(Standort) Siedlung des Neolithikums und spätmittelalterliche bis frühneuzeitliche Wüstung D-6-6024-0088 BW
(Standort) Siedlung der Hallstattzeit. D-6-6024-0116 BW
(Standort) Siedlung wohl der Hallstattzeit. D-6-6024-0117 BW
(Standort) Siedlung der jüngeren Latènezeit. D-6-6024-0118 BW
(Standort) Siedlung der jüngeren Latènezeit. D-6-6024-0119 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik, der Michelsberger Kultur, der Hallstattzeit D-6-6024-0155 BW
(Standort) Siedlung der Hallstattzeit. D-6-6024-0168 BW
(Standort) Freilandstation des Paläolithikums und des Mesolithikums, Siedlung des Neolithikums D-6-6024-0183 BW
(Standort) Siedlung der Metallzeiten, darunter der Latènezeit. D-6-6024-0193 BW
(Standort) Siedlung der Latènezeit. D-6-6024-0207 BW
(Standort) Siedlung des Jung- bis Endneolithikums, der Bronzezeit und der jüngeren Latènezeit. D-6-6024-0262 BW
(Koordinaten fehlen! Hilf mit.) Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6024-0277
(Standort) Siedlung neolithischer Zeitstellung. D-6-6024-0294 BW
(Standort) Siedlung des Jung- bis Endneolithikums. D-6-6024-0295 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6024-0296 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6024-0297 BW
(Standort) Befunde der frühen Neuzeit im Bereich der ehemaligen Kath. Pfarrkirche St. Jakobus d. Ä. D-6-6024-0298 BW
(Standort) Klosterwüstung „Himmelspforten“ des Mittelalters und der frühen Neuzeit. D-6-6024-0356 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6024-0357 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6024-0358 BW
(Standort) Brunnenstandort zur Wasserversorgung der spätmittelalterlichen bis frühneuzeitlichen D-6-6024-0359 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6024-0393 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6024-0395 BW

Anmerkungen Bearbeiten

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks Bearbeiten