Konkordienbuch
Das Konkordienbuch erschien am 25. Juni 1580 in Dresden als vollständige Sammlung der sogenannten symbolischen Bücher der lutherischen Kirche in deutscher Sprache. In diesem Sinne kann es auch als Kanon oder Corpus doctrinae der lutherischen Kirche bezeichnet werden. Der authentische lateinische Text erschien 1584 in Leipzig.
Der Begriff ökumenische Symbole wurde seit 1577 verwendet. Er ist hier im ursprünglichen Sinne zu verstehen und mit „allgemeine Bekenntnisse“ zu übersetzen.
BestandteileBearbeiten
Das Konkordienbuch enthält:
- die drei sogenannten ökumenischen Symbole (Glaubensbekenntnisse)
- das Apostolische Glaubensbekenntnis (Apostolicum)
- das Nicäno-Konstantinopolitanum (bezeichnet als Nicaenum)
- das Athanasianische Glaubensbekenntnis (Athanasianum)
- die sogenannten lutherischen Partikular-Symbole
- die sogenannte unveränderte Augsburgische Konfession nach dem angeblichen deutschen Originalexemplar
- die Apologie des Augsburger Bekenntnisses nach der deutschen Übersetzung von Justus Jonas dem Älteren
- die Schmalkaldischen Artikel von 1537
- mit dem Anhang Philipp Melanchthons „Von der Gewalt und Obrigkeit des Papstes“
- den Kleinen Katechismus Martin Luthers
- mit angehängtem Trau- und Taufbüchlein
- den Großen Katechismus Luthers
- die Konkordienformel – Epitome und Solida declaratio (ausführliche Darlegung)
Wissenschaftliche Editionen der Inhalte des Konkordienbuchs wurden 1930 und 2014 unter dem Titel „Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche“ veranstaltet.
Zur Gültigkeit in den LandeskirchenBearbeiten
Die im Konkordienbuch von 1580 gesammelten Bekenntnisschriften sind in Deutschland als verbindliche Bekenntnisgrundlage, auf die auch die Pfarrer bei ihrer Ordination eine entsprechende Verpflichtung abzulegen haben, in einigen evangelisch-lutherischen Landeskirchen wie der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg oder den lutherischen Gemeinden der Evangelischen Kirchen in Mitteldeutschland, in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK / Altlutheraner) und der Evangelisch-Lutherischen Freikirche (ELFK) anerkannt. Dabei ist zu beachten, dass die beiden zuletzt genannten Kirchenkörper das Konkordienbuch anerkennen, weil (lat. quia) die Bekenntnisschriften der Heiligen Schrift entsprechen, während die Landeskirchen die Bekenntnisschriften nur anerkennen, insofern (lat. quatenus) sie der Schrift entsprechen.[1]
In anderen evangelischen Landeskirchen wie etwa der Evangelischen Kirche von Westfalen[2] oder der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland gilt die Konkordienformel und damit der gesamte Inhalt des Konkordienbuches nur in den Gemeinden, wo er nach dem Herkommen in Geltung geblieben ist.
LiteraturBearbeiten
- Joh. Aug. Henr. Tittmann: Libri symbolici ecclesiae. 2. Auflage. Goedsche, Meißen 1827.
- Friedrich Wilhelm Bodemann (Rektor zu Münder): Evangelisches Concordienbuch oder die symbolischen Bücher der evangelisch-lutherischen Kirche. Mit geschichtlichen Einleitungen und Anmerkungen. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1843. Digitalisat Auch als Nachdruck: Nabu Press 2011, ISBN 978-1-246-20797-2
- Carl Friedrich Göschel: Die Concordien-Formel nach ihrer Geschichte, Lehre und kirchlichen Bedeutung: Altes und Neues aus dem Schatze der Kirche. Leipzig 1858 (Digitalisat)
- J. T. Müller: Die symbolischen Bücher der evangelisch-lutherischen Kirche, deutsch und lateinisch, Gütersloh 1890, 7. Auflage,
- J. T. Müller: Die symbolischen Bücher der evangelisch-lutherischen Kirche, deutsch und lateinisch, Gütersloh 1890, 7. Auflage, sogenanntes Konkordienbuch – online im Internet Archive; abgerufen am 30. Juni 2013 (PDF; 105 MB)
- Francke: Die symbolischen Bücher der evangelisch-lutherischen Kirche. 3 Teile, Meißen 1846, 1847. Neue Ausgabe von Johann T. Müller. 11. Auflage. Bertelsmann, Gütersloh 1912.
- Jörg Baur: Wahrheit der Väter – Hilfe für morgen. 400 Jahre Konkordienformel. Vortrag, gehalten am 13. Mai 1977 im Hospitalhof Stuttgart. Calwer Verlag, Stuttgart 1977, ISBN 3-7668-0553-3.
- Bernhard Lohse: Das Konkordienwerk von 1580, in: Verein für Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte (Hrsg.): Die Landessuperintendentur Lauenburg als nordelbischer Kirchenkreis. Vorträge und Ansprachen zu 400-jährigen Bestehen der „Lauenburger Kirchenordnung“ von 1585, Neumünster: Wachholtz 1986 (Inhalt), S. 21–39.
- Jörg Baur: Luther und die Bekenntnisschriften. In: Jörg Baur: Einsicht und Glaube. Band 2: Aufsätze. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1994, S. 44–56.
- Robert Kolb: Die Konkordienformel. Eine Einführung in ihre Geschichte und Theologie, Oberursler Hefte Ergänzungsband 8, Edition Ruprecht, Göttingen 2011, ISBN 978-3-7675-7145-7
Siehe auchBearbeiten
WeblinksBearbeiten
- CONCORDIA. Christliche Widerholete / Einmütige Bekentnüs nachbenanter Churfürsten / Fürsten vnd Stende Augspurgischer CONFESSION, vnd derselben zu ende des Buchs vnterschriebener Theologen / lere vnd glaubens. Mit angeheffter / in Gottes wort / als der einigen Richtschnur / wolgegründter erklerung etlicher Artickel / bey welchen nach D. Martin Luthers seligen absterben / Disputation vnd streit vorgefallen. Magdeburg 1581
- Online-Edition: Das deutsche Konkordienbuch
EinzelnachweiseBearbeiten
- ↑ Super User: Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche | SELK - Lexikon - Q. Abgerufen am 4. Mai 2017.
- ↑ Vgl. die Amtliche Anmerkung zu Grundartikel II der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 1999 (Online-Ressource, abgerufen am 17. April 2012).