Der Kieler Vertrag war ein am 23. Februar 1867 zwischen dem Großherzog Peter II. von Oldenburg und Preußen geschlossener Vertrag, in dem Preußen einen Teil Holsteins abtrat.

Hintergrund Bearbeiten

Infolge des Deutsch-Dänischen Krieges 1864 fiel 1865 Holstein an Österreich und Schleswig an Preußen. Nach dem Deutschen Krieg von 1866 annektierte Preußen durch Gesetz vom 24. Dezember 1866 die Herzogtümer Schleswig und Holstein[1]. Bereits am 27. September 1866 war mit Großherzog Peter II. (als Haupt der Gottorper Linie) eine Vereinbarung zur Abfinderung seiner bereits 1864 erhobenen Erbansprüche auf Teile Holsteins gegenüber Preußen geschlossen worden. Damit war dem Ziel Oldenburgs, das (seit dem Plöner Vertrag von 1843) aus zwei Teilen bestehende Fürstentum Lübeck territorial zu arrondieren und zu einem Gebiet zu vereinigen, entsprochen.

Vertragsinhalt Bearbeiten

Mit dem am 23. Februar 1867 in Kiel geschlossenen Kieler Vertrag trat Preußen an Peter II. von Oldenburg gegen Verzicht auf dessen Erbansprüche ab:

Vereinigung mit dem Fürstentum Lübeck Bearbeiten

Am 19. Juni 1867 wurden die von Preußen abgetretenen Gebiete Teil des Fürstentums Lübeck, das damit eine geschlossene Einheit bildete und zudem Zugang zur Ostsee erhielt.

Literatur Bearbeiten

Quellen Bearbeiten

  • Vertrag zwischen Preußen und dem Großherzog von Oldenburg vom 27. September 1866. Abgedruckt in Ludwig Hahn: Zwei Jahre preussisch-deutscher Politik 1866–1867: Sammlung amtlicher Kundgebungen ... Berlin 1868, S. 388 (S. 389–391 folgt eine „Denkschrift“ über die preußische Motivation zu dem vorgelegten Vertrag.)
  • Gesetz vom 24. Dezember 1866, betr. die Vereinigung der Herzogthümer Holstein und Schleswig mit der Preußischen Monarchie. Preuß. Gesetzsammlung 1866 S. 875 (Nr. 6488)
  • Patent wegen Besitznahme der Herzogthümer Holstein und Schleswig. Vom 12. Januar 1867. Preuß. Gesetzsammlung 1867, S. 129 f (Nr. 6525)
  • Gesetz vom 19. Januar 1867, Preuß. Gesetzsammlung 1867 S. 549 (Nr. 6624)
  • Landesherrliches Besitznahme-Patent vom 7./19. Juni 1867 und Verordnung betr. die vorläufige Verwaltung ... (Nr. 96), in: Verordnungs-Sammlung für das Fürstenthum Lübeck, 11. Band, 1868, S. 621–644
  • Bekanntmachung des oldenburgischen Staatsministeriums, betreffend die Publication des am 23. Februar 1867 zu Kiel abgeschlossenen Vertrages hinsichtlich der cedirten vormals Holsteinischen Gebietstheile. Oldenburg, 24. Juli 1867 (Nr. 110), in: Verordnungs-Sammlung für das Fürstenthum Lübeck, 11. Band, 1868, S. 687–709.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Nr. 6488 in der Preußischen Gesetzsammlung für 1866, S. 875 (Ausgegeben am 31. Dezember 1866).