Cadmiumverbindungen sind Verbindungen, die das chemische Element Cadmium enthalten. Stoffe, die hier eingeordnet sind, fallen unter die Einträg 23 und 72, Anhang XVII der REACH-Verordnung und sind daher auch in Kategorie:Beschränkter Stoff nach REACH-Anhang XVII, Eintrag 23 und Kategorie:Beschränkter Stoff nach REACH-Anhang XVII, Eintrag 72 einzuordnen.

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