Karin Kaiser

deutsche Hochschullehrerin, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin und Politikerin (AfD)

Karin Kaiser (geboren 1962 in Göttingen)[1] ist eine deutsche Hochschullehrerin, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin[2] und Politikerin (AfD).

Biografie Bearbeiten

Nach dem Abitur am Theodor-Heuss-Gymnasium in Göttingen und einer Ausbildung zur Sparkassenkauffrau absolvierte Kaiser ein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Georg-August-Universität Göttingen, das sie 1989 mit Diplom abschloss. 1994 folgte die Promotion zur Dr. rer. pol.[3] Anschließend wurde sie Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin und war unter anderem als Prokuristin für PricewaterhouseCoopers tätig, bis sie 2007 Professorin an der Fachhochschule Kiel wurde.

2009 trennten sich Kaiser und die Fachhochschule Kiel im Unfrieden, nachdem Kaiser erfolglos auf ihre Verbeamtung auf Lebenszeit geklagt hatte.[4] Später wurde sie Professorin an der Hochschule Niederrhein, an der sie unter anderem Lehrveranstaltungen zu den Themen Buchhaltung, externes Rechnungswesen, Kanzleimanagement und Berufsrecht, internationale Rechnungslegung und Investition hielt[5] und Koordinatorin des dualen Studiengangs „Steuern und Wirtschaftsprüfung“ war.[6]

Politik Bearbeiten

Bei der Bundestagswahl 2017 kandidierte Kaiser in Schleswig-Holstein für die AfD, erhielt jedoch keinen Sitz im Bundestag. Im September plante sie eine Veranstaltung zum Thema „Tod des Rechtsstaats“ in Räumen der Hochschule. Eine zunächst erteilte Genehmigung wurde mit Hinweis auf die Pflicht der Hochschule zu politischer Neutralität widerrufen, nachdem sie Einladungen an Parteien und weitere Organisationen verschickt hatte mit der Aufforderung, sich zu dem Thema klar zu positionieren, damit Wähler eine Entscheidungsgrundlage hätten.[7]

Arbeitsrechtliche Auseinandersetzung Bearbeiten

Ende 2017 kündigte die Hochschule Kaiser fristlos, da sie ungenehmigt Nebentätigkeiten ausgeübt habe, einer ihrer Vorlesungen ohne Entschuldigung ferngeblieben sei und eigenmächtig einen externen Lehrbeauftragten eingesetzt habe. Die Hochschule erklärte, die Kündigung habe nichts mit der geplanten und abgesagten Veranstaltung im September zu tun.[8][5]

Das Arbeitsgericht Mönchengladbach gab einer Kündigungsschutzklage Kaisers Recht. Die lange bekannte und zuvor jahrelang befristet genehmigte Nebentätigkeit sei als Kündigungsgrund unverhältnismäßig, der Einsatz eines externen Vertreters ebenfalls. Ein Einigungsversuch mit Hilfe eines Güterichters scheiterte.[8] Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hob die Kündigung schließlich auf. Die Vorwürfe gegen Kaiser seien keine hinreichenden Gründe oder bereits durch Abmahnungen verbraucht. Ein weiterer Vorwurf, sie habe andere Mitarbeiter diffamiert, sei zu pauschal und von der Hochschule nicht belegt worden. Auch ihre parteipolitische Ausrichtung rechtfertige die Kündigung nicht. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.[9][10][11]

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Dr. Karin Kaiser, Kandidatenbank zur Bundestagswahl 2017, Tagesspiegel. Abgerufen am 25. April 2022.
  2. Gericht hebt Kündigung von AfD-Professorin auf, WDR, 23. Januar 2019.
  3. Vita Prof. Dr. Karin Kaiser, Hochschule Niederrhein.
  4. Hochschule entlässt umstrittene AfD-Professorin Karin Kaiser, Focus, 1. Dezember 2017.
  5. a b Andreas Gruhn: Hochschule kündigt umstrittener AfD-Professorin, RP Online, 1. Dezember 2017.
  6. Christian Sonntag: Leistungsfähig und effizient: die ersten Absolventen des dualen Studiengangs BSWD , Hochschule Niederrhein, 2. März 2016. Abgerufen am 22. Februar 2019.
  7. Andreas Gruhn: Hochschule Niederrhein zieht Genehmigung für umstrittene Veranstaltung zurück, RP Online, 6. September 2017.
  8. a b Einigung nach Rauswurf von AfD-naher Professorin gescheitert, WeltN24, 10. Januar 2019.
  9. Gericht hebt fristlose Kündigung von AfD-naher Professorin auf, Focus, 4. Februar 2019.
  10. AfD-nahe Professorin darf weiter unterrichten, Legal Tribune Online, 23. Januar 2019.
  11. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2019, Az. 7 Sa 370/18, zitiert nach Legal Tribune Online