Justizamt Bernburg
Das Justizamt Bernburg war bis 1847 eine Gerichts- und Verwaltungseinheit im Herzogtum Anhalt-Bernburg mit Sitz in Bernburg.
Geschichte Bearbeiten
Das Justizamt entsprach im Umfang dem bisherigen Amt Bernburg. Ab 1810 wurden die landesherrlichen Verwaltungs- und Gerichtseinheiten in Anhalt-Bernburg einheitlich Justizamt genannt. Es umfasste die Stadt Bernburg, drei Pfarrdörfer, zwei Kirchdörfer und vier Dörfer ohne Kirche mit 8721 Einwohnern (1830). Die Dörfer waren Waldau, Altenburg, Dröbel, Groß-Poley, Klein-Poley, Baalberge, Roschwitz mit Vorwerk Zepzig, Klein Wirschleben, Ober-Peißen mit Vorwerk Gnetsch.
Das Justizamt war sowohl Gericht erster Instanz als auch Verwaltungsbehörde. Als Appellationsgericht diente die herzogliche Regierung in Bernburg.
Neuorganisation 1847 Bearbeiten
Im Jahr 1847 wurde das Stadt- und Landgericht Bernburg als "Untergericht mit kollegialischer Verfassung" und erweiterten Befugnissen gebildet. Es übernahm die Aufgaben die Justizämter Bernburg, Plötzkau und Mühlingen sowie des Stadtgerichts Bernburg.
Siehe auch Bearbeiten
Quellen Bearbeiten
- Heinrich Lindner, Geschichte und Beschreibung des Landes Anhalt, 1833, S. 402–419, Digitalisat.
- Behördengeschichte beim Landesarchiv.