Johannes Albinus

deutscher Rechtswissenschaftler

Johannes Albinus, auch Witte (* um 1540 in Parchim; † 17. März 1602 in Rostock) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Johannes Albinus, der aus Parchim stammte, wurde am 23. Januar 1558 an der Universität Rostock immatrikuliert.[1] Im Mai 1559 erfolgte Albinus’ Immatrikulation in Wittenberg.[2] Am 27. September 1569 promovierte die Universität ihn zum Doktor beider Rechte.[3] Er war herzoglicher Rat und wirkte seit 1573 als Hofgerichtsassessor. Im Mai 1578 erhielt er in Rostock die Professur für Pandekten. Außerdem war er 1583 Rektor der Universität, seine Wahl hatte am 13. April stattgefunden. Die Professur hielt er bis zu seinem Tode am 17. März 1602 inne.

Literatur

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  • Carl Wilhelm August Balck: Meklenburger auf auswärtigen Universitäten bis zur Mitte des 17ten Jahrhunderts. Zweyter Beytrag, in: Jahrbücher des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde, Schwerin 1884, S. 73ff.
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Einzelnachweise

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  1. Immatrikulation von Johannes Albinus (Witte) im Rostocker Matrikelportal
  2. Siehe dazu: Balck: Meklenburger auf auswärtigen Universitäten bis zur Mitte des 17ten Jahrhunderts. Zweyter Beytrag, in: Jahrbücher des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde, Schwerin 1883, S. 73ff., hier S. 113 (Nr. 1398)
  3. Promotion von Johannes Albinus im Rostocker Matrikelportal