Heyden (westfälisches Adelsgeschlecht)

niederländische Adelsfamilie

Heyden, auch Heiden, ist der Name eines westfälischen Uradelsgeschlechts, an das der Freiherren- und Grafenstand gekommen ist und das sich nach den Niederlanden und Russland ausbreiten konnte.

Wappen derer von Heyden (Westfalen) nach Max von Spiessen[1]

Es besteht keine bekannte Stammesverwandtschaft zu den zahlreichen weiteren Geschlechtern Heyden.

Geschichte Bearbeiten

Herkommen und Ausbreitung Bearbeiten

Das Geschlecht derer von Heyden mit seinem gleichnamigen Stammhaus im Kreis Borken nimmt seinen Ursprung im Fürstentum Münster.[2] Die durchgängige Stammreihe beginnt mit Menso de Heidene 1316 Ritter und Vorstand des Heydenschen Freihstuhls.

Aus der niederrheinischen Linie wurden die Brüder Friedrich von Heiden auf Bruch, Rhade und Schönrath, Johann Dietrich von Heiden († 1669) auf Ootmarsum und Gottfried von Heiden († 1670) auf Hovestadt, in Ebersdorf am 13. September 1655 in den Reichsfreiherrenstand gehoben. Für Freiherr Georg von [der] Heiden auf Bruch, Rhade und Schönrath erfolgte am 15. Oktober 1651 in Kleve die kurfürstlich brandenburgische Anerkennung des Freiherrenstandes. Die Brüder Freiherr Friedrich Johann Sigismund von Heyden (1696–1769), Drost von Twente und Freiherr Alexander Carl von Heyden (1709–1776) wurden in Wien am 27. Juli 1767 in den Reichsgrafenstand gehoben. Durch außerordentlichen Erlass vom 5. Februar 1816 erfolgte die niederländische Anerkennung des Grafentitels für die Brüder Graf Sigismund Jacques von Heiden (1771–1830) auf Larrwoud und Reinestein und Graf Wilhelm Jacques von Heiden (1778–1835) auf Entinge. Der beiden vorgenannten Bruder Graf Ludwig Sigismund Gustav Heiden (1773–1850) wurde im Februar 1836 bei der estländischen Ritterschaft immatrikuliert.

Aus der westfälischen Linie wurden auch die Brüder Felix von Heyden, Bürgermeister in Rosmalen und Hubertus von Heyden, niederländischer Premierleutnant und Ordonnanzoffizier der Königin am 24. Juni 1920 durch außerordentlichen Erlass bzw. deren Vetter Hubertus von Heyden auf Küstersbrock, Bürgermeister in Haaksbergen am 23. Januar 1923 in den niederländischen Adel aufgenommen.

Historischer Güterbesitz (Auswahl) Bearbeiten

Hompesch-Heyden Bearbeiten

Freiherr Vincent Gustav von Hompesch-Heyden erhielt am 27. Juli 1767 die kaiserliche Bestätigung des ihm testamentarischen übertragenen des Reichsgrafenstands mit der Anrede „Hoch- und Wohlgeboren“.

Wappen Bearbeiten

 
Wappen der Grafen von Heyden
  • Das Wappen (1767) ist geviert und belegt mit einem goldenen Herzschild, darin ein gekrönter schwarzer Doppeladler, 1 und 4 wie das Stammwappen, 2 und 3 in Gold ein roter Kesselhaken (Kettler). Drei Helme: rechts und links wie Helm des Stammwappen, der rechte mit blau-silbernen der line mit rot-goldenen Decken, auf dem mittleren Helm mit rechts schwarz-silbernen, links schwarz-goldenen Decken ein goldener Schild mit rotem Kesselhaken zwischen zwei Federn, die rechte golden, die linke rot (Kettler). Schildhalter: auf grünem Rasen zwei goldene Löwen.

Bekannte Familienmitglieder Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Wappenbuch des Westfälischen Adels. Band 2, Görlitz 1902, Tafel 163.
  2. Westfälisches Urkundenbuch. Band 3, Nr. 9.