Hermann Hering (Politiker, 1821)

Jurist, Reichstagsabgeordneter

Hermann Hering (* 13. April 1821 in Neustadt an der Orla; † 4. Februar 1887) war ein deutscher Jurist und Mitglied des Konstituierenden Reichstags des Norddeutschen Bundes.

Hering besuchte das Gymnasium zu Weimar und studierte Rechtswissenschaften auf der Friedrich-Schiller-Universität Jena in den Jahren 1840 bis 1843, wo er 1840 Mitglied der Burschenschaft auf dem Burgkeller wurde. Ab 1848 war er Rechtsanwalt in Eisenach, ab 1852 Mitglied und ab 1860 ununterbrochen Vorsitzender des Gemeinderats zu Eisenach. Zuerst war er 1852 Mitglied des Landtags von Weimar, 1860 von neuem zum Abgeordneten gewählt und seitdem ununterbrochen Mitglied. Erst war er Zweiter, dann Erster Vizepräsident des Landtags. Hering war Mitverfasser des sogenannten Eisenacher Programms von 1859, Mitbegründer und eifriges Mitglied des Nationalvereins und des Abgeordnetentags. Auf dem Landtag in Weimar hat er immer wieder den Antrag auf Abschaffung der Todesstrafe eingebracht und beim Landtag, nicht bei der Regierung, durchgesetzt.[1]

1867 war er Mitglied des Konstituierenden Reichstags des Norddeutschen Bundes für den Reichstagswahlkreis Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach 2 (Eisenach, Dermbach) und die Nationalliberale Partei.[2]

Literatur

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  • Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I: Politiker, Teilband 7: Supplement A–K, Winter, Heidelberg 2013, ISBN 978-3-8253-6050-4. S. 456.

Einzelnachweise

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  1. Bernd Haunfelder, Klaus Erich Pollmann: Reichstag des Norddeutschen Bundes 1867–1870. Historische Photographien und biographisches Handbuch (= Photodokumente zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien. Band 2). Droste, Düsseldorf 1989, ISBN 3-7700-5151-3, Foto S. 165, Kurzbiographie S. 416.
  2. Fritz Specht, Paul Schwabe: Die Reichstagswahlen von 1867 bis 1903. Eine Statistik der Reichstagswahlen nebst den Programmen der Parteien und einem Verzeichnis der gewählten Abgeordneten. 2. Auflage. Verlag Carl Heymann, Berlin 1904, S. 273.
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