Das Fliegengewicht ist beim Profiboxen die Gewichtsklasse zwischen dem Leicht-Fliegengewicht und dem Super-Fliegengewicht. Kämpfer dieser Gewichtsklasse wiegen mehr als 49 kg und weniger als 52 kg.[1]

Professionelles Boxen Bearbeiten

Das Fliegengewicht ist die zuletzt eingeführte Gewichtsklasse der acht traditionellen Boxkategorien. Alle Kämpfer unterhalb des Federgewichts zählten vor 1909 – ohne Rücksicht auf ihre Größe – zum Bantamgewicht. Der Verband, der später zum British Boxing Board of Control wurde, veranstaltete 1911 einen Kampf, der Sid Smith zum ersten Fliegengewicht-Weltmeister krönte. Der von 1914 bis 1923 dominierende Jimmy Wilde war der erste Kämpfer, der sowohl in Großbritannien als auch in den Vereinigten Staaten als Fliegengewicht-Weltmeister anerkannt war.[2]

Andere wichtige Fliegengewichtler sind Pancho Villa, Walter McGowan, Pascual Pérez, Pone Kingpetch, Miguel Canto, Dave McAuley, Mark "Too Sharp" Johnson, Manny Pacquiao, Jorge Arce, Vic Darchinyan, Nonito Donaire und Pongsaklek Wonjongkam.

Derzeitige Weltmeister Bearbeiten

Genehmigendes Gremium Herrschaftsbeginn Weltmeister Bericht Titelverteidigungen
WBA 2. April, 2011 Hernan Marquez (Mexiko) 32-2 (25 KO) 2
WBC 27. März, 2010 Pongsaklek Wonjongkam (Thailand) 83-3-2 (45 KO) 4
IBF 20. November, 2009 Moruti Mthalane (Südafrika) 28-2 (19 KO) 3
WBO 16. Juli, 2011 Brian Viloria (Vereinigte Staaten) 30-3-0-2 (17 KO) 1

Amateur-Weltmeister Bearbeiten

Olympische Weltmeister Bearbeiten

Pan-Amerikaner-Weltmeister Bearbeiten

Kickboxen Bearbeiten

Im Kickboxen wiegt ein Fliegengewichtler generell 53 kg oder weniger.

Ringen Bearbeiten

Beim Ringen liegt die Obergrenze des Fliegengewichts bei 55 kg (Männer) bzw. 48 kg (Frauen).

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. http://www.aiba.org/documents/site1/Articles%20&%20Rules/technical_and_competition_rules_20111025.pdf Technical & Competition Rules, Appendix K AIBA
  2. Harry Mullan: Boxing: The Definitive Illustrated Guide to World Boxing. Carlton Books, London, England 1996, ISBN 0-7858-0641-5, S. 186.