Fachmann (Berufsbezeichnung)

Person mit spezifischen Wissen auf ihrem Fachgebiet

Fachmann oder Fachfrau bezeichnet eine Person mit spezifischen Wissen auf ihrem Fachgebiet; der geschlechtergerechte Plural heißt Fachleute. Die Bezeichnung als solche ist nicht geschützt, sodass sie in verschiedenen Zusammenhängen und insbesondere für verschiedene Ausbildungsstufen und -arten, aber auch zur Selbstbezeichnung verwendet wird.

Die unten aufgeführten Beispiele sind beispielhaft und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Deutschland Bearbeiten

In Deutschland enthalten u. a. folgende Ausbildungsberuf den Begriff Fachmann bzw. Fachfrau:

Prüfungen an Industrie- und Handelskammern, die als Abschluss den Begriff Fachmann verwenden:

Als Umschulungsberuf existiert beispielsweise:

Österreich Bearbeiten

U. a. folgende Ausbildungsberufe enden auf Fachmann:

Akademische Abschlüsse:

Schweiz Bearbeiten

Der Begriff "Fachmann" ist Bestandteil mehrere geschützter Berufsbezeichnungen auf unterschiedlichen Stufen.

z. B. dreijährige Berufliche Grundbildung (Abschluss mit eidg. Fähigkeitszeugnis)

Berufsprüfung:

Siehe auch Bearbeiten