FFH-Gebiet Kudensee

FFH-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein

Das FFH-Gebiet Kudensee ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Dithmarschen in den Gemeinden Kuden und Averlak.[1] Es liegt in der Landschaft Dithmarscher Marsch (Landschafts-ID 68401), die vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) als Landschaft mit geringerer naturschutzfachlicher Bedeutung bewertet wird.[2] Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinische Marschen und Nordseeinseln.

FFH-Gebiet Kudensee
Kudensee

Kudensee

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 104 ha
Kennung 2021-301
WDPA-ID 555517994
Natura-2000-ID DE2021301
FFH-Gebiet 104 ha
Geographische Lage 53° 57′ N, 9° 12′ OKoordinaten: 53° 57′ 19″ N, 9° 12′ 23″ O
FFH-Gebiet Kudensee (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet Kudensee (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von −1,67 m bis 0 m
Einrichtungsdatum Mai 2004
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG

Das FFH-Gebiet Kudensee hat eine Fläche von 104 Hektar. Die größte Ausdehnung liegt in Nordwestrichtung und beträgt 1,48 Kilometer. Der höchste Bereich des FFH-Gebietes liegt mit 0 Meter über Normalhöhennull (NHN) an der Südspitze in einem Niedermoor. Der niedrigste Bereich ist der mittlere Wasserspiegel des Kudensees mit 1,67 Meter unter Normalnull (NN).

Das FFH-Gebiet liegt vollständig im Zentrum des Naturschutzgebietes (NSG) Kudensee und Umgebung. Die Nordgrenze bilden zunächst die Verbandsgewässer 0201 und 0301 des Sielverbandes Burg-Kudensee[3] nördlich eines 1,83 Hektar großen künstlich angelegten Teiches nördlich des Kudensees. Kurz vor der Mündung des Verbandsgewässers 0301 in den Kudensee zweigt von diesem Richtung Osten ein Fließgewässer ab, das kein Verbandsgewässer ist. Dieses bildet die Nordgrenze des FFH-Gebietes bis zur Mündung in den Bütteler Kanal / Burger Au. Nachdem der Bütteler Kanal / Burger Au den Kudensee durchflossen hat, verlasst er im Süden des FFH-Gebietes diesen wieder und bildet dort gleichzeitig die Südostgrenze des FFH-Gebietes bis zur Mündung der Friedrichshöfer Au in den Bütteler Kanal / Burger Au. Von dort aus bildet die Friedrichshöfer Au bis zum Abzweig eines Nichtverbandsgewässers die Südgrenze des FFH-Gebietes. In Verlängerung dieses Gewässers verläuft die FFH-Gebietsgrenze entlang eines Niedermoores, bis sie auf das Verbandsgewässer 0106 trifft, das in älteren Karten Commissions-Graben genannt wird. Von hier aus bildet dieses bis zum Abzweig des Verbandsgewässers 0108 die Südwestgrenze des FFH-Gebietes. Von dort verläuft die nordöstliche FFH-Gebietsgrenze bis zur Friedrichshöfer Au und weiter entlang eines Nichtverbandsgewässers, bis es wieder an der Nordwestspitze auf das Verbandsgewässer 0201 trifft.[4] Das FFH-Gebiet besteht fast zur Hälfte aus der FFH-Lebensraumklasse „Feuchtes und mesophiles Grünland“ gefolgt von einem Viertel „Moore, Sümpfe, Uferbewuchs“. Der Rest besteht aus „Binnengewässer (stehend und fließend)“ und „Laubwald“, siehe Diagramm 1.

Bild 1: Kudensee um 1893, rot umrandet das heutige FFH-Gebiet
Diagramm 1: FFH-Lebensraumklassen – Flächenanteil (SDB)
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Der Kudensee ist einer der letzten natürlichen Marschseen in Schleswig-Holstein. Im Laufe der letzten zweihundert Jahre wurde seine Fläche durch die Entwässerung der Marsch zur Landgewinnung und durch die Aufschwemmung der Niederung mit dem Bau des südlich des Kudensees gelegenen Nord-Ostsee-Kanals stark verringert, siehe Bild 1.

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung Bearbeiten

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Mai 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2017 aktualisiert.[5] Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde im Februar 2011 veröffentlicht.[6]

Das FFH-Gebiet Kudensee befindet sich vollständig im am 25. November 1990 in seiner heutigen Größe festgelegtem NSG Kudensee und Umgebung. Dieses ist wiederum deckungsgleich mit dem im Dezember 1999 gegründetem EU-Vogelschutzgebiet NSG Kudensee.[7][8] Das FFH-Gebiet befindet sich im Schwerpunktbereich 194 des landesweiten Biotopverbundsystems.[9]

Mit der Gebietsbetreuung des NSG Kudensee und Umgebung nach § 20 LNatSchG wurde der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. gemeinsam mit dem Landessportfischerverband S.H. durch das LLUR beauftragt.[10]

Am Rande des FFH-Gebietes führt von Süden kommend ein Wirtschaftsweg von Averlak nach Kuden. Dort sind Infotafeln des landesweiten Besucher-Informationssystems (BIS) aufgestellt. An zwei Stellen sind Aussichtsplattformen aufgestellt, von denen man einen Blick in das FFH-Gebiet werfen kann.

FFH-Erhaltungsgegenstand Bearbeiten

Diagramm 2: FFH-Lebensraumtypen – Flächengröße [ha] (SDB)
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Diagramm 3: Schutzstatus – Flächenanteil (Biotopkartierung)
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Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2017 ist als einziger FFH-Lebensraumtyp (LRT) nach Anhang I der EU-Richtlinie für das FFH-Gebiet als FFH-Erhaltungsgegenstand mit der entsprechenden Beurteilung zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union der LRT 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften (Gesamtbeurteilung B)[11] gemeldet worden, siehe Diagramm 2.[12][13][14] Diese Angabe steht allerdings im Gegensatz zu den Angaben in Diagramm 1, wonach die FFH-Lebensraumklasse Binnengewässer nur 17 Prozent der Gebietsfläche belegt.

Die Nachkartierung der FFH-Lebensraum- und Biotoptypen im FFH-Gebiet im Jahre 2016 weicht deutlich von den vorherigen Angaben ab, siehe Diagramm 3.[15] Danach besteht gut die Hälfte der Fläche des FFH-Gebietes aus gesetzlich geschützten Biotopen nach der Biotopverordnung[16] und gut vier Zehntel aus den beiden FFH-Lebensraumtypen 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften und 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Nur knapp fünf Prozent der Fläche hat keinen besonderen Schutzstatus zugesprochen bekommen.

Als einzige Art gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG wurde im SDB die Art 1149 Steinbeißer (Gesamtbeurteilung C) aufgenommen.[17]

FFH-Erhaltungsziele Bearbeiten

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[18]

  • 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften

Der zweite FFH-Erhaltungsgegenstand, die Art 1149 Steinbeißer wurde nicht zum FFH-Erhaltungsziel erklärt.

FFH-Analyse und Bewertung Bearbeiten

Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen und Arten. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.

Dem einzigen FFH-Erhaltungsgegenstand im FFH-Gebiet, der im aktuellen SDB aufgeführt wurde, der LRT 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften, wurde eine gute (B) Gesamtbewertung zuerkannt.

Das FFH-Gebiet, das den Kudensee umgibt, wird nicht mehr landwirtschaftlich genutzt. Das gesamte FFH-Gebiet befindet sich im Eigentum der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein.

Der Kudensee und der nördlich gelegene namenlose kleinere Teich nehmen eine Wasserfläche von 41,64 Hektar ein.[4] Damit fallen sie nicht unter die europäische Wasserrahmenrichtlinie für Seen, die eine Mindestoberfläche von 50 Hektar voraussetzen.

Das FFH-Gebiet wird von zwei Oberflächenwasserkörpern durchflossen, die der europäischen Wasserrahmenrichtlinie unterliegen.

Das Fließgewässer Friedrichshöfer Au gehört zum Wasserkörper DERW_DESH_NOK_13 der Flussgebietseinheit Elbe gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Er ist dem Wasserkörpertyp Sandgeprägter Tieflandbach (LAWA-Typcode: 16) zugeordnet. Die Gesamtbewertung im Digitalem Struktur-Verzeichnis (DSV) des Landes Schleswig-Holstein wird für den Oberlauf der Friedrichshöfer Au oberhalb von Friedrichshof mit „unbefriedigend“, im weiteren Verlauf bis zur Mündung in den Büttler Kanal / Burger Au als „mäßig“ beurteilt. Im Wasserkörpersteckbrief zum 3. Bewirtschaftungsplan WRRL wird der ökologische Zustand mit „mäßig“ und der chemische Zustand mit „nicht gut“ eingestuft. Berücksichtigt man den überhöhten Nitratgehalt nicht, läge die Beurteilung des chemischen Zustandes bei „gut“. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, für beide Parameter nach dem Jahre 2027 einen guten Zustand zu erreichen.[19]

Das Fließgewässer Burger Au, das den Kudensee durchströmt, gehört zum Wasserkörper DERW_DESH_NOK_12_B der Flussgebietseinheit Elbe gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Er ist dem Wasserkörpertyp Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern (LAWA-Typcode: 19) zugeordnet. Die Gesamtbewertung im Digitalem Struktur-Verzeichnis (DSV) des Landes Schleswig-Holstein wird für die Burger Au als „mäßig“ beurteilt. Im Wasserkörpersteckbrief zum 3. Bewirtschaftungsplan WRRL wird der ökologische Zustand mit „mäßig“ und der chemische Zustand mit „nicht gut“ eingestuft. Berücksichtigt man den überhöhten Nitratgehalt nicht, läge die Beurteilung des chemischen Zustandes bei „gut“. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, für beide Parameter nach dem Jahre 2027 einen guten Zustand zu erreichen.[20]

Sowohl bei der der FFH-Richtlinie als auch bei der EG-WRRL ist für eine gute Bewertung die Durchgängigkeit des Fließgewässers für Fische von der Quelle bis zur Mündung und umgekehrt eine unbedingte Voraussetzung. Für die Burger Au und alle ihrer Zuflüsse ist dies nicht gegeben. Da die Mündung unterhalb des Meeresspiegels liegt, muss sie über ein Pumpwerk am Nordufer des Nord-Ostsee-Kanals künstlich in diesen entwässert werden.[21]

FFH-Maßnahmenkatalog Bearbeiten

 
BIS-Tafel am Nordzugang zum FFH-Gebiet
 
Aussichtsplattform am Westrand des FFH-Gebietes

Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an.[22] Die Maßnahmen sind in einer Maßnahmenkarte[23] eingetragen und in einem Maßnahmenblatt[24] zur Projektverfolgung festgehalten. Die Maßnahmen sind mit allen Beteiligten abgestimmt.

In den achtziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts wurden im damals noch nicht ausgewiesenen FFH-Gebiet umfangreiche wasserbauliche Maßnahmen durchgeführt, um der Verlandung des Kudensees entgegenzuwirken. Neben der Entschlammung des Sees wurde der Lauf der Friedrichshöfer Au, die direkt in den Krudensee mündete, südlich um den See herumgeführt und mündet seitdem direkt in das Verbandsgewässer Büttler Kanal / Burger Au. An der Westgrenze gibt es noch eine direkte Verbindung in den Kudensee. Nördlich des Kudensees wurde ein Teich für ein Biotop ausgebaggert, der mit dem Altarm der Friedrichshöfer Au verbunden ist.

Das FFH-Gebiet wird nicht mehr landwirtschaftlich genutzt und dient unter anderem als Brutgebiet für Rohrdommel und Rohrweihe sowie als Winterquartier und Rastgebiet für Wasservögel.

Am Wanderweg, der die Westgrenze des FFH-Gebietes markiert, befindet sich eine BIS-Tafel des landesweiten Besucher-Informationssystems (BIS) und eine Aussichtsplattform für Besucher. Das LLUR hat für das NSG Kudensee und Umgebung im Juli 2017 ein BIS-Faltblatt veröffentlicht, das an den Spendern der BIS-Tafeln ausgelegt ist und im Internet dem Besucher zur Verfügung steht.[25]

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen Bearbeiten

Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Monitorings wurden noch nicht veröffentlicht (Stand August 2022).

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[26] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[27] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[28] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[29] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[30]

Weblinks Bearbeiten

Commons: FFH-Gebiet Kudensee – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. FFH-Gebiet Kudensee als Teil der Landschaft Dithmarscher Marsch. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 2. August 2022.
  2. Dithmarscher Marsch. Landschaftssteckbrief. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 29. Juli 2022.
  3. Sielverband Burg-Kudensee. In: Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen. Abgerufen am 6. August 2022.
  4. a b Amtliches Wasserwirtschaftliches Gewässerverzeichnis. In: Themenportal Wasserland/Amtliches Wasserwirtschaftliches Gewässerverzeichnis - AWGV. Landesregierung Schleswig-Holstein, abgerufen am 3. August 2022.
  5. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 46 kB) DE2021-301 Kudensee. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, abgerufen am 3. August 2022.
  6. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet D-2021-301 „Kudensee“. (PDF; 1164 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2011, abgerufen am 3. August 2022.
  7. STANDARD-DATENBOGEN DE2021401 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. (PDF; 45 kB) EU-Vogelschutzgebiet NSG Kudensee. In: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR). Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 1999, abgerufen am 3. August 2022.
  8. FFH-Gebiet Kudensee - NSG Kudensee und Umgebung - EU-Vogelschutzgebiet NSG Kudensee. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 3. August 2022.
  9. FFH-Gebiet Kudensee als Teil des Schwerpunktbereiches 194 des landesweiten Biotopverbundsystems und Umgebung - EU-Vogelschutzgebiet NSG Kudensee. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 3. August 2022.
  10. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) 1.10.22 NSG „Kudensee und Umgebung“. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, S. 8, abgerufen am 3. August 2022.
  11. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 35–37, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  12. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, archiviert vom Original am 20. Oktober 2021; abgerufen am 23. Juli 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bfn.de
  13. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  14. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 74 kB) DE2020301 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 3, abgerufen am 30. Juli 2022.
  15. Biotopkartierung in Schleswig-Holstein. In: Themenportale ZeBIS Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 4. August 2022.@1@2Vorlage:Toter Link/zebis.landsh.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  16. Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung). In: Landesvorschriften und Landesrechtsprechung. Landesregierung Schleswig-Holstein, 13. Mai 2019, abgerufen am 4. August 2022.
  17. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Steinbeißer – Cobitis taenia. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 198–199, abgerufen am 25. Oktober 2020.
  18. Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-2021-301 „Kudensee“. (PDF; 77 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 4. August 2022.
  19. Friedrichshofer Au (Fließgewässer). Wasserkörpersteckbrief Oberflächenwasserkörper 3. Bewirtschaftungsplan. In: BfG Web Viewer. Wasserblick, abgerufen am 31. Juli 2022.
  20. Burger Au (Fließgewässer). Wasserkörpersteckbrief Oberflächenwasserkörper 3. Bewirtschaftungsplan. In: BfG Web Viewer. Wasserblick, abgerufen am 4. August 2022.
  21. Schöpfwerk Kudensee. In: www.dhsv-dithmarschen.de. Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen, abgerufen am 4. August 2022.
  22. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet D-2021-301 „Kudensee“. (PDF; 1164 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2011, S. 12–14, abgerufen am 4. August 2022.
  23. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet D-2021-301 „Kudensee“. (PDF; 521 kB) Karte 3b - Entwicklungsmaßnahmen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 20. Januar 2011, abgerufen am 4. August 2022.
  24. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet D-2021-301 „Kudensee“. (PDF; 11 kB) Maßnahmenblatt. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2011, abgerufen am 4. August 2022.
  25. Kudensee und Umgebung. Faltblatt 51-20. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Juli 2017, abgerufen am 5. August 2022.
  26. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  27. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  28. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  29. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  30. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.