FFH-Gebiet Gottesgabe

FFH-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein

Das FFH-Gebiet Gottesgabe ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Plön in den Gemeinden Lammershagen, Giekau, Rantzau und Grebin.[1] Es liegt in der Landschaft Probstei und Selenter See Gebiet (Landschafts-ID 70203)[2], in der Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland.

FFH-Gebiet Gottesgabe
f1
Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 686 ha
Kennung 1728-307
WDPA-ID 555517907
Natura-2000-ID DE1728307
FFH-Gebiet 686 ha
Geographische Lage 54° 17′ N, 10° 30′ OKoordinaten: 54° 16′ 33″ N, 10° 29′ 42″ O
FFH-Gebiet Gottesgabe (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet Gottesgabe (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von 38 m bis 89,8 m
Einrichtungsdatum Mai 2004
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG
Bild 1: Historischer Wald bei Gottesgabe
Bild 2: Gottesgabe um 1893 (rot umrandet das heutige FFH-Gebiet Gottesgabe)

Es hat eine Größe von 686 Hektar und liegt am Südrand des Selenter Sees zwischen Selent im Westen und Lütjenburg im Osten. Die größte Ausdehnung des FFH-Gebietes liegt mit vier Kilometer in Nordsüdrichtung. Das FFH-Gebiet befindet sich auf einer Grundmoräne der Weichsel-Kaltzeit[3] mit stellenweise Ablagerungen von Geschiebesand. Die höchste Erhebung mit 89,8 Meter über Normalhöhennull (NHN) liegt im Gehölz Buchholz im Giekauer Ortsteil Gottesgabe,[4] der niedrigste Bereich mit 38 Meter über NHN am Nordrand zum Selenter See an der Bundesstraße 202.[5] Das FFH-Gebiet entwässert nach Norden über den Selenter See, die Hohenfelder Mühlenau oder die Salzau in die Ostsee, nach Süden über die Kossau und den Großen Binnensee in die Ostsee.

Diagramm 1: FFH-Lebensraumklassen – Flächenanteil (SDB)
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Das FFH-Gebiet besteht knapp zu einem Drittel aus Acker- und zu einem guten Fünftel aus Grünland. Der Rest besteht aus Laub- und Nadelwald und stehenden und fließenden Gewässern, siehe Diagramm 1. Es handelt sich um einen historischen Waldstandort, der bereits in der Karte „Nordertheill Von WAGEREN. Worinnen auch die ämpter Cißmar Und Oldenborg“ des Husumer Kartografen Johannes Mejer aus dem Jahre 1649 vermerkt ist, siehe Bild 1. In der Karte des Deutschen Reiches von 1893 ist dort ebenfalls bei Gottesgabe ein Mischwald eingezeichnet, siehe Bild 2.

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung Bearbeiten

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2017 aktualisiert.[6] Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde im 26. Oktober 2018 veröffentlicht.[7] Es grenzt im Norden unmittelbar an das FFH-Gebiet Selenter See.

Das FFH-Gebiet liegt vollständig im Schwerpunktraum 259 „Moränenlandschaft östlich Lammershagen“ des landesweiten Biotopverbundsystems[8] und mit großen Teilen im Naturpark Holsteinische Schweiz.[9] Es liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Gödfeldteich, Lammershagener Teiche und die bewaldete Endmoränenlandschaft östl. von Lammershagen und Umgebung.[10] und grenzt im Norden an das Landschaftsschutzgebiet Selenter See mit Niederung zwischen Fargau und Pratjau und Umgebung.

Mit der Gebietsbetreuung des FFH-Gebietes nach § 20 LNatSchG wurde durch das LLUR noch keine Institution beauftragt (Stand November 2022).[11]

FFH-Erhaltungsgegenstand Bearbeiten

Diagramm 2: FFH-Lebensraumtypen – Flächengröße [ha] (SDB)
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Karte 1: Stillgewässer Spitzbrook (1) und Oberteich (2) im FFH-Gebiet Gottesgabe
Diagramm 3: Schutzstatus – Flächenanteil (Biotopkartierung Sommer 2018)
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Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2017 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[12][13]

FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[14]

Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets:[19]

Das FFH-Gebiet ist nur zu einem Fünftel mit FFH-Lebensraumtypen belegt. Mit 16 Prozent der Gesamtfläche nimmt der FFH-LRT 9130 Waldmeister-Buchenwälder den überwiegenden Teil der FFH-Fläche ein, siehe Diagramm 2. Er ist besonders im östlichen Teil des FFH-Gebietes entlang von Bachläufen zu finden. Die knapp zehn Hektar große Fläche des FFH-LRT 9110 Hainsimsen-Buchenwälder konzentriert in der Mitte des FFH-Gebietes im Heinrichsgehege. Das knapp ein Hektar große Kesselmoor liegt als Übergangsmoor (FFH-LRT 7140) im Norden im Waldgebiet Neues Gehege Lehm unweit des Selenter Sees.(Lage) Der FFH-LRT 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften findet sich am Südrand des FFH-Gebietes nahe dem Grebiner Ortsteil Hüttenholz und besteht im Wesentlichen aus zwei kleineren Teichen in der Gemeinde Lammershagen.[22] Der an der Südspitze des FFH-Gebietes gelegene Teich wird Spitzbrook und der achthundert Meter nordwestlich gelegene Oberteich genannt, siehe Karte 1. Es handelt sich um ehemalige Fischteiche, die aber nicht mehr bewirtschaftet werden. Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein hat diese Teiche mit dem umgebenden Nassgrünland langfristig gepachtet. um zahlreichen Amphibien, wie der Rotbauchunke oder dem Kammmolch einen geeigneten Lebensraum zu geben. Die Teiche müssen allerdings jährlich einmal abgelassen werden, um noch vorhandene Fische zu entnehmen, da sie für die Brut von Amphibien eine Gefahr darstellen. Im Sommer 2018 wurde eine Nachkartierung der FFH-Lebensraum- und Biotoptypen im FFH-Gebiet durchgeführt. Danach sind fast ein Viertel der Gebietsfläche mit FFH-Lebensraumtypen belegt, ein Zwanzigstel sind zusätzlich gesetzlich geschützte Biotope und knapp ein Zehntel ausschließlich gesetzlich geschützte Biotope. Der Rest ist keinem der beiden Schutzstati zugeordnet, siehe Diagramm 3.[23]

FFH-Erhaltungsziele Bearbeiten

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[24]

  • 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften
  • 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
  • 9130 Waldmeister-Buchenwälder
  • 1188 Rotbauchunke
  • 1166 Kammmolch

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:

  • 9110 Hainsimsen-Buchenwälder

Damit wurden alle im FFH-Gebiet vorhandenen FFH-Erhaltungsgegenstände zu FFH-Erhaltungszielen erklärt.

FFH-Analyse und Bewertung Bearbeiten

Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementvermerk beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen und Arten.[25] Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.

Alle FFH-Lebensraumflächen haben im SDB keinen guten Erhaltungszustand zugesprochen bekommen; dies gilt für alle Beurteilungskategorien.[14] Die Rotbauchunke ist besonders im Gebiet des Spitzbrooks in einer dreistelligen Anzahl vertreten. Das Gleiche gilt für den Kammmolch, dessen Erhaltungszustand als hervorragend bewertet wurde.[19]

Das FFH-Gebiet befindet sich fast vollkommen im Privatbesitz. Nur am Nordrand an der Bundesstraße 202 gehört eine Parzelle mit feuchtem Nassgrünland der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein und am Südostrand eine weitere der Landgesellschaft Schleswig-Holstein mbH.[26] Auf Grund der gegebenen Besitzverhältnisse ist nicht zu erwarten, dass sich für die beiden Lebensräume der Buchenwälder der schlechte Erhaltungszustand in nächster Zeit grundlegend verbessert. Hierzu reicht eine bis dato ordnungsgemäß nachhaltig betriebene Forstwirtschaft nicht aus. Dazu fehlt ein vielschichtiges Arteninventar mit ausreichend liegendem und stehendem Totholz und eine ausreichende Anzahl von Habitatbäumen. Der hohe Anteil an Schalenwild im Revier lässt eine natürliche Baumverjüngung nur in eingegatterten Bereichen zu.

FFH-Maßnahmenkatalog Bearbeiten

Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementvermerk führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an.[27] Die Maßnahmen sind zudem in einer Maßnahmenkarte[28] und in dreißig Maßnahmenblättern[29] zur Projektverfolgung tabellarisch erfasst.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen folgende Schwerpunkte für LRT-Flächen:

  • Keine Düngung
  • Kein Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln
  • Keine Fischbesatz in Laichgewässern der Amphibien
  • Keine Fällung von Habitatäumen
  • Keine Beseitigung von liegendem und stehendem Totholz
  • Bewirtschaftung des Waldes mit dem Ziel einer gleichmäßigen Altersstruktur des Baumbestandes
  • Verringerung des Wildbestandes zur Unterstützung einer natürlichen Waldentwicklung
  • Waldumbau von nicht standorttypischem Nadelwald hin zu heimischem Laubwald
  • Wiederanhebung des Grundwasserstandes durch Grabenstaue und Verzicht auf Grabenunterhaltung
  • Neuanlage von Laichgewässern für Amphibien
  • Umwandlung von Ackerflächen in extensiv genutztes Grünland zur Erhöhung der Artenvielfalt
  • Umstellung der Bewirtschaftung von intensiver zu extensiver Grünlandnutzung mit Beweidung zur Erhöhung der Artenvielfalt

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen Bearbeiten

Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Monitorings wurden noch nicht veröffentlicht (Stand November 2022).

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[30] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[31] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[32] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[33] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[34]

Weblinks Bearbeiten

Commons: FFH-Gebiet Gottesgabe – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Managementplan FFH 1728-307 "Gottesgabe". (PDF; 726 kB) Karte 1 - Übersicht -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 7. Juni 2017, abgerufen am 14. November 2022.
  2. Naturräumliche Einordnung des FFH-Gebietes Gottesgabe. Untereinheit Probstei und Selenter See-Gebiet (ID 70203), Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 14. November 2022.
  3. Karte der Geologischen Einheiten im FFH-Gebiet Gottesgabe. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 14. November 2022.
  4. Höchste Erhebung im FFH-Gebiet Gottesgabe. In: DigitalAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 14. November 2022.
  5. Niedrigster Punkt im FFH-Gebiet Gottesgabe. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 14. November 2022.
  6. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 49 kB) DE1728-307 Gottesgabe. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, abgerufen am 14. November 2022.
  7. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1728-307 „Gottesgabe“. (PDF; 2828 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 26. Oktober 2018, abgerufen am 14. November 2022.
  8. FFH-Gebiet Gottesgabe - Biotopverbundsystem. Schwerpunktraum 259. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 6. November 2022.
  9. Naturpark Holsteinische Schweiz. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 14. November 2022.
  10. Landschaftsschutzgebiet Gödfeldteich, Lammershagener Teiche und die bewaldete Endmoränenlandschaft östl. von Lammershagen und Umgebung". In: DigitalerAtlasNord. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 14. November 2022.
  11. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) 1.17 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, S. 6, abgerufen am 10. August 2022.
  12. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  13. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  14. a b Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 49 kB) DE1728307 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, S. 3, abgerufen am 14. November 2022.
  15. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 35–37, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  16. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 132–135, abgerufen am 24. Oktober 2020.
  17. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9110 Hainsimsen-Buchenwälder. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 184–187, abgerufen am 26. Juli 2020.
  18. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 188–191, abgerufen am 26. Juli 2020.
  19. a b Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN DE1728307. (PDF; 49 kB) 3.2. Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, S. 4, abgerufen am 14. November 2022.
  20. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) 1188 Rotbauchunke. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 257–258, abgerufen am 6. März 2022.
  21. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) 1166 Kammmolch. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 298–300, abgerufen am 27. Januar 2021.
  22. Managementplan FFH 1728-307 "Gottesgabe". (PDF; 1104 kB) Karte 2b - Lebensraumtypen -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 7. Juni 2017, abgerufen am 15. November 2022.
  23. Biotopkartierung in Schleswig-Holstein. In: Themenportale ZeBIS Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 13. November 2022.@1@2Vorlage:Toter Link/zebis.landsh.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  24. Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1728-307 „Gottesgabe“. (PDF; 155 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, S. 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 2006, abgerufen am 22. November 2022.
  25. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1728-307 „Gottesgabe“. (PDF; 2828 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 26. Oktober 2018, S. 27–35, abgerufen am 26. November 2022.
  26. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1728-307 „Gottesgabe“. (PDF; 6277 kB) Karte 4 - Eigentum -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 9. August 2018, abgerufen am 28. November 2020.
  27. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1728-307 „Gottesgabe“. (PDF; 2828 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 26. Oktober 2018, S. 35–45, abgerufen am 24. November 2022.
  28. Managementplan FFH 1728-307 "Gottesgabe". (PDF; 4417 kB) Karte 3 - Maßnahmen -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 23. Oktober 2018, abgerufen am 24. November 2022.
  29. Managementplan FFH 1728-307 "Gottesgabe". (PDF; 236 kB) Maßnahmenblätter. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 7. Juni 2017, abgerufen am 24. November 2022.
  30. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. (PDF) EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  31. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  32. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. (PDF) Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  33. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. (PDF) Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  34. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.