Ernst Rittweger (Richter)

deutscher Reichsgerichtsrat

Ernst Rittweger (* 18. September 1890 in Bochum; † 2. Dezember 1946 im Speziallager Nr. 1 Mühlberg[1]) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

Leben Bearbeiten

Rittweger war der Sohn eines evangelischen Oberregierungsrat (Dr. phil). Er bestand die erste juristische Staatsprüfung 1916 mit „Auszeichnung“, die zweite 1920 mit „gut“. Im selben Jahr wurde er in Jena promoviert.[2] Von November 1920 bis Ende April 1922 war er als Gerichtsassessor im Staatsministerium Sachsen-Meiningen bzw. nach der Bildung des Landes Thüringen bei der Gebietsregierung in Meiningen tätig. Anschließend arbeitete er als Gerichtsassessor bei der Staatsanwaltschaft in Meiningen. Im Oktober 1923 wurde er in Meiningen Landgerichtsrat und Anfang Juli 1929 Oberlandesgerichtsrat in Jena. Dezember 1937 wurde er Hilfsarbeiter beim Reichsgericht. Am 1. Mai 1938 ernannte man ihn zum Reichsgerichtsrat. Er war im I. und II. Strafsenat tätig. Nach seiner Verhaftung 1945 durch den NKWD ist er am 2. Dezember 1946 im Speziallager Nr. 1 Mühlberg gestorben.[3]

Schriften Bearbeiten

  • Kritische Betrachtung der Rechtsprechung des Reichsgerichts über die vorbeugende Unterlassungsklage, Diss. Jena 1920.

Mitgliedschaften Bearbeiten

Ehrungen Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

  • Friedrich Karl Kaul: Geschichte des Reichsgerichts, Band IV (1933–1945), Ost-Berlin 1971, S. 287.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Initiativgruppe Lager Mühlberg e. V. (Hrsg.): Totenbuch – Speziallager Nr. 1 des sowjetischen NKWD, Mühlberg/Elbe, Mühlberg/Elbe, 2008, S. 156, ISBN 9783000269998
  2. Bernward Dörner: Heimtücke. Das Gesetz als Waffe. Kontrolle, Abschreckung und Verfolgung in Deutschland 1933–1945, Verlag Ferdinand Schöningh 1998, S. 309.
  3. August Schaefer: Das große Sterben im Reichsgericht, DRiZ 1957, S. 249.