Ernst Hein

deutscher Verwaltungsjurist und Kommunalbeamter im NS-Staat und im Generalgouvernement

Ernst Hein (* 17. Juli 1887 in Niemce; † 4. August 1950 in Heidelberg) war ein deutscher Verwaltungsjurist und Kommunalbeamter.

Leben Bearbeiten

Ernst Hein besuchte eine katholische Oberrealschule. Nach dem Abitur studierte er an der Ludwig-Maximilians-Universität München, der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin und der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft. Er wurde im Corps Normannia Berlin (1909) und im Corps Nassovia Würzburg (1911) aktiv.[1] Zuletzt an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, nahm er 1914–1918 am Ersten Weltkrieg teil.

Danach meldete er sich zum Grenzschutz Schlesien. 1919 wurde er in Würzburg zum Dr. iur. et rer. pol. promoviert.[2] Da er am Kapp-Putsch teilgenommen hatte, wurde er aus der Reichswehr entlassen.

Von Herbst 1920 bis Juni 1922 war er Personalreferent bei der Donnersmarckhütte AG in Hindenburg. Anschließend war er zehn Jahre Syndikus und Prokurist bei der Daimler-Benz AG in Mannheim.[3]

Er trat zum 1. Mai 1932 in die NSDAP (Mitgliedsnummer 1.140.563)[4] und am 1. Juni 1933 in die SS ein.[3] Vom 4. Mai 1933 bis Oktober 1934 wurde er für den aufgrund der Machtergreifung der Nationalsozialisten geschassten Edmund Kaufmann Bürgermeister von Singen (Hohentwiel) und stellt damit die erste nationalsozialistische Stadtverwaltung. Aufgrund von anhaltenden Auseinandersetzungen u. a. zum Standort des Marktplatzes musste er den Posten räumen und war vom 1. November 1934 bis September 1939 Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister von Rastatt. Nach dem Überfall auf Polen war er bis zum 5. Oktober 1940 Stadtkommissar in Nowy Sącz, anschließend bis zum 31. März 1942 Stadtkommissar in Tarnów. In dieser Funktion unterstützte er im Februar 1942 ein Team von „Forschern“, welche Gefangene im Ghetto Tarnów untersuchten.[5] Ab 1. April 1942 war er Stadthauptmann in Radom.[6]

Vom 18. Mai 1946 bis zum 24. Mai 1947 war er interniert. Im Spruchkammerverfahren wurde er am 29. April 1948 als Mitläufer eingestuft.

Literatur Bearbeiten

  • Markus Roth: Herrenmenschen – Die deutschen Kreishauptleute im besetzten Polen – Karrierewege, Herrschaftspraxis und Nachgeschichte. Wallstein Verlag, 2013, S. 480.
  • Gert Zang: Die zwei Gesichter des Nationalsozialismus – Singen am Hohentwiel im Dritten Reich. Thorbecke, 1995, u. a. S. 151 und zu seiner Entmachtung in Singen S. 160.

Siehe auch Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Kösener Corpslisten 1960, 5/350; 142/622.
  2. Dissertation: Der § 221 des Reichsstrafgesetzbuches unter Berücksichtigung ausländischen Strafrechts und der deutschen Strafrechtsreform.
  3. a b Fritz Mayrhofer, Ferdinand Opll: Stadt und Nationalsozialismus. Österreichisches Arbeitskreis für Stadtgeschichtsforschung, 2008, ISBN 978-3-900387-61-7, S. 132 (google.de [abgerufen am 21. Juli 2020]).
  4. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/13161580
  5. Gretchen Engle Schafft: From Racism to Genocide: Anthropology in the Third Reich. University of Illinois Press, 2004, ISBN 978-0-252-02930-1, S. 20 (google.de [abgerufen am 21. Juli 2020]).
  6. Markus Roth: Herrenmenschen: Die deutschen Kreishauptleute im besetzten Polen - Karrierewege, Herrschaftspraxis und Nachgeschichte. Wallstein Verlag, 2013, ISBN 978-3-8353-0728-5, S. 447 (google.de [abgerufen am 21. Juli 2020]).