Diskussion:Zwangsheirat

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von RoBri in Abschnitt Meine Definition von Zwangsheirat
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Verlöbnis (2017) Bearbeiten

Ist/war nicht die öffentliche Verlobung in unseren Breiten der zwangsartige Teil des Heiratsprozesses? Hier wurde viel Euro- oder Deutschzentrismus angemahnt, doch bei kulturellen Fragen muss man ja die Situation des Sprachraumes der Artikelversion in den Mittelpunkt rücken. Die standesamtliche und die krichliche Heiratsprozedur vor Zeugen und speziell beamteten Personen lässt ja wohl die Möglichkeit Nein! Ich will nicht! zu sagen im Mittelpunkt des Geschehens stehen. --85.176.238.59 23:43, 1. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Scheinehe (2018) Bearbeiten

Die Scheinehe gehört nicht in den Artikel, da sie etwas völlig anderes ist und die Behauptung, eine Scheinehe sei fast überall auf der Welt "illegal" ist falsch (schon für Deutschland stimmt das nicht) und hier themenfremd. Daher erneut entfernt: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Zwangsheirat&diff=181116278&oldid=180915714 @Chiananda: --ZxmtIst das Kunst? 03:39, 22. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Ok, ich hatte deine Entfernung revertiert (Zusatz zur Scheinehe: „und – im Gegensatz zu einer Zwangsheirat – fast überall auf der Welt illegal ist“), weil mir die Aussage unmittelbar plausibel erschien. Wenn ich jetzt in "Scheinehe" nachlese, steht dort nichts derartiges. Also sorry.
Dort steht allerdings am Ende der Einleitung: „Daneben gibt es zwangsweise oder infolge Nötigung geschlossene Scheinehen, wobei in der Regel eine ausbeuterische Zielsetzung (ggf. in Verbindung mit Zwangsprostitution) verfolgt wird. Allerdings ist nicht jede zwangsweise geschlossene Ehe auch automatisch eine Scheinehe.“ = da deutet sich doch ein gewisser Zusammenhang mit diesem Artikel an, oder nicht? Gruß -- Chiananda (Disk | Edits | Betreuer Portal:Ethnologie) 04:24, 22. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
gewisse Zusammenhänge gibt es viele auf der Welt. Die Frage ist, ob da ein Zusammenhang besteht, der sinnvoll und belegt im Artikel untergebracht werden könnte. Und da sehe ich derzeit nichts. --ZxmtIst das Kunst? 13:58, 24. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Meine Definition von Zwangsheirat Bearbeiten

Zwangsheirat ist nicht Kinderehe. Die römisch-katholische Kirche erlaubt Kinderheirat ab 14 Jahren für Mädchen. Die römisch-katholische Kirche erlaubt Kinderheirat ab 16 Jahren für Jungen. Zwangsheirat ist Nötigung zu Heirat mit Gewalt oder Drohung. Zwangsheirat kann auch eine Form von Auslandsheirat sein. Nicht alle Auslandsheiraten sind Zwangsheiraten. --Dennis.gert (Diskussion) 02:02, 28. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Hallo. Deine(?) Definition von Zwangsheirat ist hier weniger interessant. Auf deiner Diskussionsseite BD:Dennis.gert habe ich dir Hinweise darauf hinterlassen, wie Wikipedia grundsätzlich funktioniert. Grüße, --Roger (Diskussion) 09:38, 28. Dez. 2022 (CET)Beantworten