Nicht eindeutiger Gesetzesauszug

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Im Abschnitt schreiben wir: "Vorgesehen ist, dass das Bundeskriminalamt (BKA) eine Sperrliste führt, auf der Domainnamen, IP-Adressen und URLs von kinderpornografischen Webseiten gemäß § 184b StGB sowie auf Kinderpornografie verlinkende Seiten indiziert werden, wenn deren Löschung nicht erwirkt werden kann."

Im Gesetzestext steht jedoch in §1 Abs.(2): "(2) Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind."

Ich persönlich finde diesen Teil schon wichtig, da dies einer der Protestpunkte vieler Aktionen gegen das ZugErschwG ist wie z.B. von Mogis und Loeschen Statt Sperren. --T.Daus 11:03, 19. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Könntest Du dazu evtl. einen Textvorschlag ausarbeiten? Und die von Dir genannten Proteste sollten im Artikel auch dargestellt werden, sachlich und proportional. --Happolati 11:09, 19. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Ich habe nun den Zusatz "oder nicht in angemessener Zeit" eingefügt. Die genannten Proteste werden im Artikel Sperrung von Webseiten in Deutschland ausführlich behandelt. Möglicherweise sollten die beiden Artikel besser verlinkt werden. Hierzu gibt es in dem anderen Artikel eine sehr große Diskussion. --T.Daus 12:43, 19. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Danke, ich habe auf den von Dir genannten Artikel verlinkt. --Happolati 12:50, 19. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Ausweitung der Internetsperren

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Diskutiert wird nicht nur eine Ausweitung hinsichtlich von Killerspielen, sondern inzwischen auch bereits die Sperrung von islamistischen Seiten und Inhalten, sowie rechtsradikale Sachen, ferner Anleitungen zum Bau von Bomben. So etwas aus dem Internet zu entfernen wäre zumindest kurzfristig wünschenswert und vermutlich wohl auch populär. Die Kritik geht aber dahin, zu fragen, ob dafür nicht eine Infrastruktur geschaffen wird, welche einen weiteren Schritt in Richtung eines für die Bürokratie attraktiven, jedoch für die Bürger und Bürgerrechte sicher nicht wünschenswerten Kontroll- und Überwachungsstaats führt. Zudem wäre ein Dammbruch denkbar, dergestalt, dass alles, was schädliche Wirkungen oder Nebenwirkungen hat, wie etwa auch Tabak, Alkohol, Medikamente, Drogen, Sexismus, Chauvinismus, gemäßigter Nationalismus, und alles, was nicht politisch korrekt erscheint, über kurz oder lang im Internet verboten und aus dem Internet entfernt wird. Andererseits erscheint es auch unverantwortlich, zuzulassen, dass Kinderschänder, Drogenhändler, Nazis und Terroristen das Internet für ihre Zwecke mißbrauchen, ohne das der Staat einschreitet. (nicht signierter Beitrag von 91.52.230.62 (Diskussion | Beiträge) 18:22, 20. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten

Den Text da oben muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Ein Plädoyer für eine gemäßigte Zensur nach persönlichen Präferenzen des Autors, weiter nichts! mal abgesehen von mangelndem Verständniss über die Möglichkeiten "etwas aus dem Internet zu entfernen". BenutzerNNNNbösgläubig. (nicht signierter Beitrag von 91.36.133.4 (Diskussion | Beiträge) 11:59, 21. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten
Ich finde den Absatz gar nicht so schlecht. Schließlich geht es um die diversen Standpunkte zu dem Thema und genau die sind es, die gerade nicht im Artikel vorkommen, obwohl das öffentliche Interesse es gerade zwingend nötig macht. Auch wenn die Kritk/Kontroverse in einem anderen Artikel behandelt wird, sollte hier doch nochmal erwähnt werden warum soviel Menschen/Gruppen gegen das Verbot sind. Es geht offensichtlich um mehr, als "nur" Kinderpornographie - worum es aber dabei geht, geht nicht aus dem Artikel hervor. HvH (nicht signierter Beitrag von 91.66.221.95 (Diskussion | Beiträge) 20:17, 22. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten

Redundanz

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Da es einen eigenen Artikel gibt, kann der Abschnitt Sperrung von Webseiten in Deutschland#Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen (2009) deutlich gekürzt und von dort hierher verwiesen werden, oder? Gruß, Aspiriniks 09:26, 21. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Scheint mir ein vernünftiger Vorschlag zu sein, wobei es schade wäre, wenn die ausführliche Dokumentation im anderen Artikel komplett verloren ginge. Da sollte man sensibel schauen, was zu gebrauchen ist und was nicht. --Happolati 09:44, 21. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Ja, Aspiriniks, das sehe ich ebenso. Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 18:19, 21. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Halbe Geschichte fehlt

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Nach einer hitzigen öffentlichen Diskussion einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss - Diskussion worüber, was waren die Forderungen beider Seiten, etc, wie sieht der Kompromiss aus. --Constructor 17:33, 22. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Wurde inzwischen verbessert. Danke! --Constructor 20:31, 13. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Constructor 20:31, 13. Dez. 2009 (CET)

Hauptartikelzirkel

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Die gegenseitigen Hauptartikelverweise sind irgendwie ein wenig lächerlich

Hier im Artikel - Abschnitt Geschichte

Hauptartikel: Sperrung von Webseiten in Deutschland

Siehe dort Abschnitt: Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen auf Bundesebene

Im Artikel Sperrung von Webseiten in Deutschland - Abschnitt Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen auf Bundesebene

Hauptartikel: Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen

--Arcy 18:48, 22. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Du hast recht, so ist das ein Kuddelmuddel. Vielleicht schafft es ein versierter Altwikipedianer, den auf das Gesetz bezogenen Abschnitt lizenzkonform (d.h. mit Versionsgeschichte und somit ohne C&P) in diesen Artikel hereinzukopieren? Leider bin ich dafür zu unerfahren. Der eigentliche Hauptartikel zum Gesetz ist ja, wie das Lemma schon sagt, hier. Es grüßt Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 22:58, 22. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Das Spiel gab es schon einmal und wurde wieder rückgängig gemacht. Es wurde entschieden, dass die entsprechenden Inhalte nicht in einem entsprechenden Gesetzartikel auftauchen sollte. Ich stell es mir so vor: Diesen Artikel löschen, Verschiebung von "Sperrung von Webseiten in Deutschland" zum neuen Lemna und Neuanlage des Artikels "Sperrung von Webseiten in Deutschland". Die Versionsgeschiche bleibt so im Wesentlichen erhalten. --Arcy 23:57, 22. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Für die Neuanlage bräuchten wir dann allerdings eine weitere Verschiebung mehrerer Teile samt Versionsgeschichte, bzw. die gesamte Arbeit an den nicht auf das Gesetz bezogenen Abschnitten ginge zum Teufel. Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 00:08, 23. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Genau genommen bräuchten wir jemand, der sich das hier zutraut. So bleiben beide Versionsgeschichten vollständig erhalten, wir bräuchten danach nur noch hier die entstandenen Redundanzen zu löschen und dort an Stelle des Riesenabschnitts zum Gesetz einen kurzen Abschnitt mit Link auf Zugangserschwerungsgesetz einzubauen, das ginge notfalls in einem Satz und keinerlei Arbeit ginge verloren. Gute Nacht wünscht Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 00:35, 23. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Begriff

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Ich würde es dringend empfehlen, dieses Gesetz in der Wikipedia unter dem Begriff Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen einzutragen! Es sagt den nach außen vertretenden Hintergrund des Gesetzes am deutlichsten aus! Der Begriff Zugangserschwerungsgesetz läßt einen gewissen politischen Gestaltungsmißbrauch zu! Gruß --Florian.Keßler 00:06, 11. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Naja, Zugangserschwerungsgesetz ist der offizielle Kurzbegriff und nach obigem Wortungetüm (das ohnehin in der Einleitung als Synonym steht) sucht eigentlich niemand. Ich würde das Lemma so lassen. Gruß, Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 19:47, 16. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ich habe den Artikel neulich der Kategorie:Politisches Instrument hinzugefügt. Das ist noch keine restlose Aufdeckung des Propagandacharakters des Gesetzes (wofür die WP ohnehin nicht der Austragungsort ist), aber ein Anfang, um es besser einordnen zu können. Die Möglichkeit des politischen Gestaltungsmißbrauchs ist mir begrifflich bislang noch nicht richtig erschlossen. Wenn der Artikel dahingehend verbessert werden kann - nur zu! --Klingon83 14:30, 11. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Quelle

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Bettina Winsemann: Danke für diesen hübschen Server! Danke im Namen aller Kin...,06.08.2009, unter [1]. Nemissimo 酒?!? RSX 08:15, 7. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Import

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Habe soeben mit diesem Editden Inhalt von Sperrung_von_Webseiten_in_Deutschland#Weitere_geforderte_oder_geplante_Sperrungen in diesen Artikel übertragen. Versionsgeschichte der Quelle in dieser Version sichtbar. --MBq Disk Bew 12:23, 21. Okt. 2009 (CEST) - Bitte integriert den neuen Abschnitt noch inhaltlich. --MBq Disk Bew 12:54, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Strukturänderung

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Achtung: Alle folgenden Diskussionen beziehen sich auf die neue Version des Artikels nach der Verschiebung. Da sich hierdurch Inhalte und Struktur teilweise stark verändert haben sind ältere Diskussionen möglicherweise mittlerweile hinfällig.-- Nemissimo 酒?!? RSX 18:18, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Integration

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Ich habe mit der Integration der migrierten Inhalte schon mal angefangen.
Folgenden Abschnitt habe ich zunächst entfernt um die Verfügbarkeit (Lesbarkeit) des Artikel zu gewährleisten:

Geschichte

Nach einer hitzigen öffentlichen Diskussion einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, der im Bundestag am 18. Juni 2009 in namentlicher Abstimmung mit 389 Pro- zu 128 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen angenommen wurde[1]. Das Gesetz muss derzeit den weiteren gesetzgeberischen Prozess durchlaufen und tritt voraussichtlich noch 2009 in Kraft. Es ist vorgesehen, dass das Gesetz Ende 2012 wieder außer Kraft tritt. Seitens der Regierungsparteien stimmten nur die Abgeordneten Jochen Borchert (CDU) sowie Steffen Reiche, Jörg Tauss und Wolfgang Wodarg (alle SPD) gegen das Gesetz. Die SPD-Abgeordneten Ulrich Kasparick, Ottmar Schreiner und Wolfgang Spanier enthielten sich. 77 Abgeordnete aller Parteien gaben ihre Stimme nicht ab, 18 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.[1]

Anfang Juli 2009 legte Jörg Tauss beim Bundesverfassungsgericht Organklage gegen das Zugangserschwerungsgesetz ein, da der Bundestag trotz erheblicher Änderungen am Gesetzentwurf während des Gesetzgebungsverfahrens keine erneute erste Lesung anberaumt habe.[2] Am 4. August berichtete die Süddeutsche Zeitung, das Gesetz sei vom Bundeswirtschaftsministerium noch nicht dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet worden, weil eine Stellungnahme (Notifikation) der EU-Kommission abgewartet werden müsse. Da die Frist für diese Stellungnahme erst am 8. Oktober endet und zu diesem Zeitpunkt die 16. Legislaturperiode des Bundestages bereits beendet ist, könne das Zugangserschwerungsgesetz gemäß Artikel 39 Grundgesetz verfallen.[3] Vom Wirtschaftsministerium und einigen Juristen wird diese Möglichkeit jedoch verneint.[4]

  1. a b http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle/16227.pdf
  2. Tauss klagt gegen „Zensursulas“ Netzsperren, Netzeitung, 2. Juli 2009
  3. Süddeutsche Zeitung vom 4.8.2009
  4. Frankfurter Rundschau vom 5.8.2009

Die noch fehlenden Inhalte sollten nach und nach wieder eingebaut und die Struktur angepasst werden.-- Nemissimo 酒?!? RSX 17:54, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Enthaltungsbewertung

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Die Bewertung der Enthaltungen als stillschweigende Zustimmung finde ich nicht neutral. Enthaltungen bedeuten für mich, dass jemand entweder neutral dazu steht oder nicht die nötigen Informationen für seine endgültige Entscheidung hat, somit weder für noch gegen das Gesetz stimmen kann. Artikel 38 GG sagt: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages [...] sind [...] an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Somit haben hier die Abgeordneten ihre Gewissensentscheidung nicht begangen und meines Erachtens ist jede Interpretation der Enthaltung für oder gegen das Gesetz Theoriefindung. --Constructor 14:14, 26. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Strittige Passage wurde inzwischen von IP entfernt. --Constructor 23:02, 26. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Constructor 23:02, 26. Okt. 2009 (CET)

Alle Interessierte sind herzlich eingeladen sich an der dortigen Diskussion zu den aus meiner Sicht ausgesprochen POVigen, vor allem aber offensichtlich unsinnigen Kürzungen zu beteiligen. Nemissimo 酒?!? RSX 02:02, 31. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Aussetzung etc.

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Ich habe reingeschrieben, dass Union und FDP lediglich die Absicht, das Gesetz aussetzen zu wollen, vereinbart haben. Gemacht haben sie bisher faktisch nichts. Und wie wir alle wissen, wird nicht immer alles gemacht, was im Koalitionsvertrag steht. --Tscherpownik 20:04, 28. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Kritik

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Die einzelnen Kritikpunkte sind bei Spiegel-Online nochmal übersichtlich aufgeführt. Eine ähnliche Liste könnte ich mir auch hier im Artikel gut vorstellen: [2] --Nicor 15:11, 31. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Loeschbarkeit von Kinderpornografie

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Wenn ich mich nicht verguckt habe fehlt dazu ein Absatz inwieweit Kinderporongrophie geloescht werden kann. Zu nennen waere da einmal die Untesuchung des AK Zensur:

http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html

Die Cambridge Studie: http://www.cl.cam.ac.uk/~rnc1/takedown.pdf

Und die ECO Pressemitteilung:

http://www.eco.de/verband/202_7615.htm

--193.6.218.9 12:38, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Bundesministerium der Justiz bestätigt praktisch alle Argumente der Gegner

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In diesem behördlichen PR-Video finden sich darüber hinaus Statistiken zu Löscherfolgen durch das BKA die so offiziell zitierbar sind.^^--87.148.229.244 12:58, 6. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

"von Bundestag aufgehoben"

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Seit Anfang Dezember steht hier, dass das Gesetz vom Bundestag aufgehoben wurde.

Es genügt aber nicht, dass der Bundestag das Gesetz aufhebt. Siehe http://www.telemedicus.info/article/2129-Das-Zugangserschwerungsgesetz-ist-nicht-aufgehoben.html

Es muss auch vom Bundesrat beschlossen werden, dies ist jetzt erst geschehen. Siehe http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-besiegelt-Aus-fuer-Websperren-1397274.html

Dann muss der Bundespräsident tätig werden und schließlich wird das ganze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Also entweder nennt man alle Beteiligten oder um es nicht zu kompliziert werden zu lassen keine. Ich ziehe letztere Karte. (nicht signierter Beitrag von 212.65.1.102 (Diskussion) 13:24, 19. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

Danke Dir für die Präzision! Gibt es übrigens schon einen Weblink auf den genauen Beschlusstext auf http://www.bundestag.de/ oder http://www.bundesrat.de/ und eventuell ein Video der Debatte? --IM Serious 08:29, 21. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Infos über Verein "MOGIS" fehlen

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Irgendwie fehlt hier ein Artikel über den Verein "MOGIS", hier geht es um das Zugangserschwerungsgesetz. Kann jemand für MOGIS eine eigene Seite erstellen und die Weiterleitung zu "Zugangserschwerungsgesetz" entfernen? Danke im Voraus. (nicht signierter Beitrag von 92.72.128.6 (Diskussion) 11:18, 29. Dez. 2011 (CET)) Der wurde doch von den Löschnazis verboten. (nicht signierter Beitrag von 83.171.167.113 (Diskussion) 22:02, 29. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Der Verein MOGIS ist nach 3 Jahren auch aktuell in der Presse nicht relevant: So schreibt auch die taz in Online im Griff, offline außer Kontrolle nicht darüber, das Christian Bahls von MOGIS zusammen mit Vertretern von Wildwasser und Klicksafe auf der Konferenz ROBERT vortragen. -- W.ewert (Diskussion) 00:04, 28. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Die engl.sprachige Wikipedia hat im ggs. zu hier einen Artikel (engl.) -- W.ewert (Diskussion) 00:17, 28. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen

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Woher kommt dieser Gesetzestitel? Es sollte doch heißen: Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen!? --91.115.169.206 (21:38, 17. Jan. 2013 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten