Diskussion:Zahnstein

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 2001:16B8:1828:C400:C025:5CB0:48DF:2C96 in Abschnitt Gesundheitliche Bedenken ?

Verwaistes Bild

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Bei den verwaisten Bildern gefunden, falls noch benötigt. --Gruß Crux 19:19, 1. Jun 2006 (CEST)

Deutschlandlastig? Zahnstein?

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Ich entfernte gerade den Deutschlandlastig-Link, da ich mir nicht vorstellen kann, dass Zahnstein in Österreich oder in Botsuana etwas anderes sein soll. Es handelt sich hier um ein medizinisches Faktum vergleichbar mit Herzinfarkt o.ä., was ja überall das gleiche ist. -- High Contrast 22:08, 3. Jul 2006 (CEST)

Kann man da sicher sein? Versuche Klärung. Textbaustein bitte erst einmal lassen. Entferne dann, falls ich zu keinem Ergebnis komme. --Tobias.hofmann 22:01, 23. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Der Textbaustein bezieht sich jetzt auf das Abrechnungswesen. Dort ist er angemessen. --Tobias.hofmann 22:13, 27. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Auf der Hauptseite steht: "Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern." Das habe ich für Schweden gemacht, einschl. des Abrechnungswesens. Daher ist es fraglich ob der obengenannte Textbaustein noch relevant ist. --Hk 14:40, 24. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Prinzipiell halte ich den Baustein noch für relevant. Im Moment sind "nur" Deutschland und Schweden erklärt. (Schon ein guter Anfang - finde ich.) Nur: Was ist mit der Schweiz und/oder Österreich? Bis diese Informationen enthalten sind, schlage ich vor, dass wir den Baustein noch drin lassen. Danach können wir ihn meinetwegen rausnehmen. Was hälst du davon? --Gruß, Tobias.hofmann -- Disk. 15:19, 9. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Zahnsteineintfernung nur noch einmal jährlich von der GKV bezahlt

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Beim Lesen drängt sich die Frage auf, warum dem plötzlich so ist. Die GKV soll ja alles, was medizinisch notwendig ist, bezahlen. War also die frühere Bezahlung mehrmaliger Entfernung nie notwendig und schon damals Verschwendung? Oder gibt es neue wissenschaftliche Erkenntnisse, das eine häufigere Zahnsteinentfernung nicht notwendig ist? --91.11.61.77 22:03, 10. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Weder, noch. Der Grund hat nichts mit Logik, sondern ausschließlich mit Mehrheiten zu tun. Es gibt Studien, die nahelegen, daß man das gesamte Bruttoinlandsprodukt der BRD für "medzinisch notwendige" Leistungen ausgeben könnte. Natürlich will niemand eine Medizin-Quote von 100%, und deshalb muß man demokratisch entscheiden, was durch die Solidargemeinschaft bezahlt werden soll und was nicht. Die Zahnsteinentfernung hat dabei verloren. Das hat nichts mit "medizinischer Notwendigkeit" und schon gar nichts mit "Verschwendung" zu tun. Nur sehr wenige der Leistungseinschränkungen der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten Jahrzehnten hatten damit zu tun, daß Leistungen im medizinischen Sinn "überflüssig" geworden wären (ich kenne tatsächlich keine einzige) - die Gründe waren immer rein pekuniäre. --M.ottenbruch 23:37, 10. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Das ist im Prinzip schon richtig, demokratisch entschieden hat der Gesetzgeber aber, dass die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein muss und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten darf (GKV-Aufgaben). Demnach ist entweder die einmalige Entfernung ausreichend oder die viermalige unzweckmäßig, unwirtschaftlich oder mehr als notwendig ist - oder die Krankenkassen verstoßen gegen das SGB V. --84.146.45.162 21:50, 10. Nov. 2010 (CET)Beantworten
… weil, so schließt er messerscharf, nicht sein k a n n, was nicht sein d a r f.“ -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 21:16, 9. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Verzeihung, aber ich fürchte, ihr habt beide unrecht. Der Artikel zur GKV ist IMHO unzureichend. Man soll sich bei juristischen Fragen eben nicht auf Wikipedia verlassen ;). Es ist ungenügend, zu Fragen der Leistungspflicht nur auf § 12 Abs. 1 SGB V abzustellen, denn bereits § 2 Abs. 1 SGB V sagt aus "Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden." Es sind als neben § 12 zwei weitere Ausschlussgründe gegeben: Die Leistung muss im Dritten Kapitel genannt sein und sie darf "nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden". Was das im Einzelnen heisst, muss dann eben im Einzelnen ermittelt werden. Wie die Lage im hier vorliegenden Fall (Zahnstein) ist, mag ich daher ohne Recheche nicht vorhersagen.
Es ist mitnichten so, dass das Recht widersprüchlich ist oder dass in der Praxis anders verfahren wird, als die Gesetze vorgeben (jedenfalls nicht in der hier vorliegenden Rechtsfrage, im Einzelfall mögen natürlich Fehler vorkommen). Es scheint eher eine fehlerhafte Vorstellung von der tatsächlichen Rechtslage verbreitet zu sein. Jedenfalls gibt es keine "Generalnorm", dass die GKV alle medizinisch notwendigen Leistungen garantiert. Anderslautende Aussagen sind bestenfalls populäre Irrtümer der Kategorie "Wenn Aussage gegen Aussage steht, kann es keine Verurteilung geben", "Der Letzte im Restaurant muss zahlen." etc. Ein tatsächliches Studium der Gesetzesbücher gibt das nicht her. 87.163.252.21 20:51, 30. Mär. 2012 (CEST)Beantworten
Mir ist offen gestanden nicht ganz klar, worauf Du hinaus willst. Mindestens ich habe niemals behauptet, es gebe eine „"Generalnorm", dass die GKV alle medizinisch notwendigen Leistungen garantiert.“ Wenn es Dir auf Gesetzes- Verordnungs- und sonstige Texte ankommt, dann wird die Zahnsteinentfernung nun noch einmal im Jahr bezahlt, weil im BEMA 2004 unter Position 107 steht: „Das Entfernen harter Zahnbeläge ist einmal pro Kalenderjahr abrechnungsfähig.“ Das ist die lex specialis, die hier der allgemeinen Formulierung des SGB V vorgeht. Die Rechtsgrundlage für den BEMA findet sich in § 87 SGB V. Das hat mit juristischen Volksirrtümern nicht das geringste zu tun. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 10:00, 31. Mär. 2012 (CEST)Beantworten
Die Volksirrtümer bezogen sich auf die Ansicht des Vorredners, die GKV zahle alles medizinisch Notwendige. Ich habe das in der GKV-Diskussion nochmals angemerkt und hoffe, dass die mißverständliche Formulierung dort korrigiert wird. Auf das Zitat aus Palmström bezog sich meine Darlegung, dass es gerade keinen Widerspruch gibt, also kein sein, was nicht sein darf. Im Übrigen handelt es sich bei § 87 SGB V und dem BEMA nicht um ein lex specialis, denn dazu müssten diese Normen anderen widersprechen aber als spezieller vorgehen. Ich wüsste schon nicht, welcher Norm durch § 87 SGB V und dem BEMA widersprochen wird. 84.177.244.241 21:58, 31. Mär. 2012 (CEST)Beantworten
Der „Widerspruch“, den mein Vorredner gesehen hat und auf den ich mit dem Palmström-Zitat geantwortet habe, lautete: „Demnach ist entweder die einmalige Entfernung ausreichend oder die viermalige unzweckmäßig, unwirtschaftlich oder mehr als notwendig ist - oder die Krankenkassen verstoßen gegen das SGB V.“ Der „Widerspruch“ liegt darin, daß hier keine weitere Unterscheidung durchgeführt wird (wie das im BEMA alter Fassung noch der Fall war), sondern eine fixe Grenze gezogen wird, nämlich eben einmal pro Kalenderjahr. Diese Änderung der Grenzziehung bedeutet aber nicht, daß etwa immer schon die einmalige Zahnsteinentfernung ausreichend gewesen wäre, der Verordnungsgeber bzw. die Vertragspartner das nur vorher nicht bemerkt hätten. Deshalb Palmström.
Diese Grenzziehung im BEMA steht im Übrigen sehr wohl im Widerspruch zur allgemeineren Formulierung im SGB V, und deshalb ist dieser eine lex specialis.
Wäre dies nicht der Fall, könnte man als Patient nämlich argumentieren, daß im Einzelfall die einmalige Zahnsteinentfernung gerade nicht ausreichend ist und die zwei- oder mehrmalige Entfernung das Maß des Notwendigen nicht überschreitet. Diese Möglichkeit läßt die widersprechende Regelung im BEMA aber nicht zu.
Die Bewertungsmaßstäbe strotzen nur so vor derartigen Abrechnungsbestimmungen, und die Honorarverteilungsmaßstäbe, Prüf- und Wirtschaftlichkeitsregelungen und verschiedene andere Festlegungen auf Vertragsbasis erst recht. So funktioniert das System nun einmal. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 15:39, 1. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Wir sind uns also anscheinend einig, dass der "Widerspruch" nur ein scheinbarer ist. Warum Du dann im Folgenden "sehr wohl im Widerspruch" schreibst, ist mir aber unklar.84.177.229.155 11:05, 6. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Du möchtest es zukünftig bitte unterlassen, in fremde Diskussionsbeiträge hineinzueditieren. Danke!
Der Widerspruch, den mein Vorredner gesehen hat, ist nicht der, der aus der Âbrechnungsbestimmung zur Position 107 eine lex specialis macht. Hier ist also von zwei verschiedenen Widersprüchen die Rede. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 19:47, 6. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Dann müsste es eine anwendbare Norm geben, die hier einen Anspruch schaffen würde, wenn es § 87 SGB V nicht geben würde, denn ohne Widerspruch kein lex specialis. Wo ist diese Norm? 84.177.229.155 11:05, 6. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
§§ 27 (2) und 28 (2) SGB V, die sich übrigens im von Dir bzw. § 2 SGB V erwähnten Dritten Kapitel befinden. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 19:47, 6. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Das würde nicht funktionieren, denn wenn ein Recht auf Zahnsteinentfernung nicht im Dritten Kapitel als Leistung aufgeführt ist, ist es nach § 2 SGB V keine Leistung der GKV. Bei Leistungen, die die GKV von vornherein nicht erbringen darf, ist es aber müßig zu argumentieren, wie diese Leistung gestaltet sein müsste, wenn es eine GKV-Leistung wäre. 84.177.229.155 11:05, 6. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Was bringt Dich auf die Idee, die Entfernung von Zahnstein falle nicht unter die in §§ 27 (2) und 28 (2) des Dritten Kapitels genannen Leistungen? Fiele sie nicht darunter, dürfte sie nicht in den Verträgen nach § 87 SGB V vereinbart werden. IOW: Wovon redest Du eigentlich? -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 19:47, 6. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Ekelerregende Bilder?

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ich bin sicher, es gibt auch fotos von zahnstein, die keinen ekel erregen. (nicht signierter Beitrag von 131.130.1.143 (Diskussion) 21:15, 7. Okt. 2006‎)

Bitte immer Zeitstempel einfügen! Identifizieren! --Tobias.hofmann 23:24, 25. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Dem kann ich mich nur anschließen: Ich hatte den Einwand bisher immer übersehen. Zur Sache: Zahnstein sieht nun einmal so aus. Die von mir gewählten Beispiele sind eher harmlos. Ob man allein das schon „ekelerregend“ findet, ist sicherlich Geschmackssache. Bilder, auf denen etwas Anderes zu sehen ist, zeigen jedenfalls keinen Zahnstein, sondern eben etwas Anderes, bsplsw. ein Alpenpanorama. Ich kann allerdings auch Bilder beibringen, wo Zahnstein auch für mich (Zahnarzt) ekelerregend aussieht, z. B. wenn er mehrere Zähne vollständig überdeckt und seinerseits Einbisse der Gegenbezahnung aufweist. Auf solche Bilder habe ich allerdings verzichtet. --M.ottenbruch 12:06, 26. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Kann ich mir in Ihrem Beruf gut vorstellen! Hochachtung. Wenn Sie Schülern, Dönerreste aus den Zähnen pulen dürfen. --Tobias.hofmann 22:10, 27. Nov. 2006 (CET) Unformatierten Text hier einfügenBeantworten

Behandlungssituation - Schweden

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Wen interessiert bitte in der deutschsprachigen Wiki in einem Artikel über Zahnstein, ob die Krankenkassen in Schweden eine Zahnsteinentfernung bezahlen? Halte das für absolut irrelevant, vielleicht wäre das für einen Artikel "(Zahn-)medizinische Leistungen in Schweden" sinnvoll. Aber hier?

80.144.172.119 18:28, 16. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Angriff der Zahnsubstanz durch Entfernung von Zahnstein?

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Mir fehlen in dem Artikel (quellenbelegte) Informationen darüber, ob die Entfernung von Zahnstein (differenziert nach den Methoden) die Zahnsubstanz angreift/nicht angreift/angreifen kann. Ich habe hierüber Widersprüchliches gehört.--Sonnenblumen 10:46, 22. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Funktion des Ultraschallzahnsteinentfernungsgerät

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Wie funktioniert ein Ultraschallzahnsteinentfernungsgerät? --Sterilgutassistentin 20:10, 13. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Hallo bin zwar kein Zahnmediziner, aber mit meinem technischen Verständnis würde ich das Prinzip vereinfacht wie folgt beschreiben:

Ultraschall = hochfrequente Schwingungen, die zunächst auf die Metallspitze des Entfernungsgerätes übertragen werden und bei schabender bzw. kratzender Berührung der Zahnoberfläche am Rand des Zahnsteins diesen praktisch "absprengen".

Da einerseits die Schwingung auf den Zahn übertragen wird und diesen (bzw. dessen Nerven) reizt und außerdem das Zahnfleisch u.U. durch den Zahnstein zurückgeschoben wurde (bis hin zu frei liegenden Zahnhälsen), wird die Ultraschallentfernung von Zahnstein von betroffenen Patienten unangenehm bis schmerzhaft empfunden. -- WikipediaMaster 17:58, 17. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Hundebild

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Ich fände es gut, wenn erläutert wäre, ob nur das Graue am Zahngrund oder auch die braunen Beläge Zahnstein sind. --92.202.78.227 23:09, 19. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Konkremente

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Mich irritiert, dass zahnstein fachsprachlich Konkremente heissen soll, wobei für Konkremente ein eigener Artikel besteht, der Zahnstein von Konkrementen differenziert.

Als Zahnstein bezeichnet man die harten Ablagerungen über dem Zahnfleischrand und als Konkremente bezeichnet man das was darunter liegt.Nicht sichtbar (nicht signierter Beitrag von 85.181.207.47 (Diskussion) 14:25, 17. Mär. 2012 (CET)) Beantworten

Vorteile von Zahnstein, Funktion vor Einführung der Zahnmedizin

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Gibt es keine Vorteile von Zahnstein? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Evolution den Zahnstein als lästige Krankheit geschaffen hat, so wie hier dargestellt wird. Wilde Tiere können auch ohne Zahnsteinentfernung leben. Werden nicht die Zwischenräume dadurch geschlossen und letztendlich ein zusätzlicher Schutz der Zähne aufgebaut? (nicht signierter Beitrag von 78.49.11.65 (Diskussion) 17:45, 3. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Mir sind keine bekannt. Da Zahnstein aus Plaque entsteht und Plaque Mikororganismen voraussetzt, ist Zahnstein letzten Endes das Resultat einer bakteriellen Infektion. Man könnte also genauso fragen, warum die Evolution den Tripper „als lästige Krankheit geschaffen hat“ und welche Vorteile er vielleicht hat. Im Übrigen ist die Evolution nur bis zur Fortpflanzung relevant, und in diesem Zeitraum verursacht Zahnstein keine echten Probleme bei der Konkurrenz um Fortpflanzungsmöglichkeiten. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 18:35, 3. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Ein Bio-Film ist nicht gleich eine bakterielle Infektion. Es kommt auf die Zusammensetzung des Bio-Films und die quantitativen Anteile der enthaltenen Bakterienstämme an. Deshalb finde ich die Frage berechtigt und diskussionswürdig. Dass dieser Bio-Film in jedem Fall zumindest auch eine Schutzschicht ist, wird mittlerweile über die Medien verbreitet.

Siehe auch zum Beispiel: https://www.uniklinikum-dresden.de/de/presse/archiv/archiv-2010/biofilm-2013-schutzschicht-fur-zahne-aber-auch-nahrboden-fur-karies

Die Evolution ist auch nicht nur bis zur Fortpflanzung relevant. Ich weiß gar nicht, wie Sie auf diese Theorie kommen. Laut Evolutionswissenschaft haben beispielsweise insbesondere die Individuen überlebt, die länger lebende, gesunde und starke Großeltern-Individuen zum Schutz und zur Unterstützung zur Verfügung hatten. --2A02:8108:13C0:9068:C05B:3614:BEB2:DE63 10:37, 16. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Chemische/mineralogische Zusammensetzung

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Über die chemische und ggf. mineralogische Zusammensetzung wird nichts gesagt. Ich nehme an, dass das eingehend untersucht wurde, da ja auch Entstehungsbedingungen geschildert werden (Biofilm u. a.). In der Literatur gibt es so vage Aussagen wie „Speichelbestandteile“, „Verfestigungen“, „Mineralien“. Der Artikel solte durch konkrete Angaben ergänzt werden. -- Brudersohn (Diskussion) 22:55, 25. Apr. 2012 (CEST) Habe das, was ich im Marsh, Martin 2003 gefunden habe, eingefügt. Fachleute sollten es erff. ergänzen. -- Brudersohn (Diskussion) 23:45, 25. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Sandstrahlen

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Ich meine, dass es noch eine dem Sandstrahlen aehnliche Nachbehandlung gibt. Den Geschmack des Pulvers konnte ich mir aussuchen (Orange und Zitrone standen zur Wahl), danach knirscht es eine Weile beim Kauen, und zwar anders (feiner) als beim Beissen auf abgeloesten Zahnstein. Das ist bei mir gemacht worden, nachdem das "grobe" mit Ultraschall erledigt wurde, es scheint sich also um einen zusaetzlichen Behandlungsschritt zu handeln - wesentlich weniger unangenehm als der mit Ultraschall. -- 87.79.207.188 23:37, 25. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Es handelt sich dabei um die Behandlung mit sogenannten Pulverstrahlgeräten – das bekannteste ist wohl Air-Flow™ –, die allerdings weniger der Entfernung von Zahnstein als anderer fest anhaftenden Beläge wie Kaffee-, Tee-, oder Raucherbelägen sowie der Zerstörung des Biofilmes und der Politur der Zahnoberfläche dient. Sand hätte ein zu hohe spezifisches Gewicht und würde insbesondere die Wurzeloberfläche angreifen. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 23:18, 26. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Zahnstein bei weiteren Tieren

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Zahnstein beim Hund steht im Artikel. Es wäre aber auch interessant, wie die Lage bei weiteren Tierarten ist, darunter auch andere Haustierarten (Hauskatze, Hausschwein, …) oder bei Wildtieren. Grüße, --Urgelein (Diskussion) 22:43, 9. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Gesundheitliche Bedenken ?

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Ich vermisse in dem Artikel die gesundheitlichen Nachteile des Zahnsteins. Sprich: Warum sollte man Zahnstein bekämpfen? Kann man ihn nicht einfach "stehenlassen" ? (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:1828:C400:C025:5CB0:48DF:2C96 (Diskussion) 17:49, 12. Aug. 2020 (CEST))Beantworten