Diskussion:Wohnungsbauprämie

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 194.169.251.10 in Abschnitt Macht das Sinn
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Diskussionsbeiträge bis 14. 11. 07

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Die Wohnungsbauprämie beträgt genau nicht 8,8% "des angesparten Geldes", sondern genau 8,8% der präminebegünstigten Einzahlungen (inkl. eventueller Zinsen) entsprechend der zutreffenden Höchstbeiträge pro Jahr! Das ist so meine ich, ein riesiger Unterschied, oder? --Anton-Josef 16:18, 3. Dez 2004 (CET)

Die offizielle Abkürzung für "vermögenswirksame Leistungen" ist "vL". --Anton-Josef 10:44, 9. Dez 2004 (CET)

unbeschränkt steuerpflichtig

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"unbeschränkt steuerpflichtig" - Was heißt das eigentlich konkret?

Wird die Prämie eigentlich dann eingezahlt am Ende der Laufzeit des Vertrags oder ist sie nur ein Zinsabschlag?

Unbeschränkt steuerpflichtig heißt (vereinfacht): Die Steuerpflicht beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Unbeschränkt steuerpflichtig ist, wer in Deutschland seinen Wohnsitz hat. Zum Vergleich: Beschränkt steuerpflichtig ist, wer in Deutschland keinen Wohnsitz hat, aber in Deutschland Einkommen, z.B aus einer vermieteten Immobilie. Dann werden diese Einkünfte in Deutschland versteuert, aber nur diese, die steuerpfflicht beschränkt sich also auf das in Deutschland erzielte Einkommen. (nicht signierter Beitrag von 193.27.50.119 (Diskussion) 08:14, 29. Jul 2010 (CEST))

höchstgrenze

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auf meinem antrag steht als höchstgrenze des "massgebenden zu versteuernden einkommens" nicht 26.000€ sondern 17.900€ --84.191.136.210 13:22, 4. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Das ist der Antrag für die Arbeitnehmersparzulage, für die Wohnungsbauprämie ist die Höchstgrenze derzeit 25.600 €, wie im Artikel angegeben. --Yiska 15:15, 3. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

VL

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Laut Bundesjustizministerium sind vermögenswirksame Leistungen nicht prämienberechtigt! Entweder habe ich etwas falsch verstanden, oder die entsprechenden Aussage im Text sollte geändert werden.

Doch, sie sind praemienberechtigt., sofern man dafuer keine AN-Sparzulage erhaelt. (Und die waere sogar noch hoeher, naemlich 10%.)--129.70.14.65 15:02, 8. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Wie wird die Prämie gezahlt?

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Wird die Prämie dem Bausparkonto gutgeschrieben, oder dem Sparer ausgezahlt, oder was sonst? Das sollte im Artikel erwähnt werden!--UvM 20:01, 15. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Möchte man nach der siebenjährigen Sperrfrist auf die Prämie zugreifen, löst man das Bausparkonto auf. Das geht dann aufs Girokonto.--Section6 22:45, 29. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Die Prämie wird nach dem Antrag vom Finanzamt auf den Bausparvertrag überwiesen. (19.12.2008)

Ist dieser Antrag jährlich neu zu stellen? --2003:D5:5F0C:ED00:C4A7:B509:38FA:D493 21:33, 28. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Änderungen 2009 (?)

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"Für Bausparer die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten bleibt es bei den Regelungen bis 2008." Stimmt das so? IMHO gibt es für bis 25-jährige (bzw. 2008: am 2.1.1983 oder später geboren) einen Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro, wenn die für die volle Zulage benötigten Beiträge geleistet werden.(nicht signierter Beitrag von 84.56.4.125 (Diskussion) )

Möglicherweise ist der Text im Artikel nicht ganz korrekt (die ab 2009 geltenden Gesetzestexte habe ich mir bis jetzt noch nicht angesehen). Trotzdem sehe ich bei den 200 € Berufseinsteigerbonus keinen Zusammenhang mit der Wohnungsbauprämie. Entweder handelt es sich bei den 200 € um eine Sonder-Zins-Zahlung deiner Bausparkasse für Berufseinsteiger oder du hast einen Wohn-Riester-Vetrag. Möglicherweise verkauft dir deine Bank/Versicherung den Vetrag unter einem anderen Namen, doch es kommt immer auf den Inhalt und nicht auf den Namen an! --AQ 19:22, 19. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Einkommensgrenzen

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Was bedeutet die Einkommensgrenze? (Wird im Artikel nicht erwähnt). Wer mehr verdient bekommt keine Prämie? Oder nur einen Teil? --188.108.244.77 21:29, 25. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Richtig, keine Prämie. 92.252.43.248 01:46, 24. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Habs mal eingefügt. --Eff0ktiv (Diskussion) 18:46, 2. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Die Einkommensgrenze ist etwas komplexer wie diese Tabelle zeigt: Jahreshöchstarbeitslohntabelle für die Gewährung der Wohnungsbauprämie. Die dort gelisteten Daten sind ohne Jahresangabe und somit mit Vorsicht zu betrachten. Sie zeigen jedoch, dass die Einkommensgrenze vermutlich durch Freibeträge bei Familien mit Kindern deultich höher liegt. (nicht signierter Beitrag von 46.91.191.228 (Diskussion) 23:04, 1. Jan. 2017 (CET))Beantworten

Die Einkommensgrenzen sind inzwischen im Artikel beschrieben. --Hart-Lau 13:55, 28. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Keine Berücksichtigung von Kapitaleinkünften bei Berechnung

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Einkünfte aus Kapitalvermögen sollen zur Berechnung der Wohnungsbau-Prämie nicht mehr ab 2011 herangezogen werden. Grund sei, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen durch die Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 nicht mehr Bestandteil des zu versteuernden Einkommens seien, heißt es in der Begründung zum Jahressteuergesetz 2010. Dies führe dazu, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen bei den maßgeblichen Einkommensgrenzen für Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbau-Prämie grundsätzlich außer Betracht blieben. 92.252.43.248 01:46, 24. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Ist das mittlerweile beschlossen? Dann sollte eine Kurzinfo diesbezüglich in den Artikel... --Roentgenium111 (Diskussion) 19:08, 11. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Dritter Satz

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Der dritte Satz ist unvollständig. Bitte an den Autor: Bitte vervollständigen. (nicht signierter Beitrag von Bengt's (Diskussion | Beiträge) 11:37, 9. Feb. 2014 (CET))Beantworten

Zitat Ludwig Erhard

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Es muss doch "diesem Prozeß" heißen oder? Ich will das nicht ändern ohne die Quelle zu kennen, daher nur hier...195.234.12.105 16:40, 11. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Prämienhöhe

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Hier fehlt die Ergänzung, dass die Zinsen zwar Aufwendungen sind, aber schon seit einiger Zeit um die direkt abgezogenen Quellensteuern gemindert werden. Auf die Schnelle gefundene Quelle: Nr. 3 Absatz 1 Satz 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes von 2002. Wenn man also der Bausparkasse keinen ausreichenden Freistellungsantrag gegeben hat und spitz einzahlt, kommt eine Überraschung im vorgedruckten Prämienantrag, die auch nicht mehr nachträglich zu korrigieren ist. 77.20.48.55 18:45, 31. Jan. 2016 (CET)Beantworten

"Sparjahr"

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In Fällen der nicht wohnwirtschaftlichen Verwendung:

Der Anspruch auf Wohnungsbauprämie ist in solchen Fällen auf die letzten sieben Sparjahre bis zu der Verfügung beschränkt. (Im Abschnitt der Änderungen seit 2009)

Was genau ist denn nun ein Sparjahr? Ist es jedes Kalenderjahr bis zur Auszahlung des Vetrages oder nur die Kalenderjahre, für die Wohnungsbauprämie gezahlt wird.

z.B.: Bausparvertrag beginnt im Jahr 0, bis Jahr 10 ist man prämienbegünstigt, danach nicht mehr. Ende des Jahres 15 erfolgt die Auszahlung. Erhält man nun Prämien für die Jahre 9 und 10 oder für 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10?

Ich denke, der Begriff "Sparjahr" sollte geklärt werden. --2.247.242.200 14:12, 14. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Bundestag und Bundesrat beschließen Verbesserungen der Wohnungsbauprämie ab 2021

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Hinweis:

Nach dem Bundestag hat am 29.11.2019 auch der Bundesrat den Verbesserungen bei der Wohnungsbauprämie zugestimmt. Auf diese Verbesserungen ab dem Jahr 2021 könnte der Artikel zur Wohnungsbauprämie schon heute hinweisen.

Quelle: Drucksache 552/19, Artikel 26 und 27, https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0501-0600/552-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (nicht signierter Beitrag von 193.158.227.62 (Diskussion) 17:48, 5. Dez. 2019 (CET))Beantworten

Macht das Sinn

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Wer weniger als 35.000€ im Jahr verdient, hat vermutlich andere Sorgen als sich ein Eigenheim anzuschaffen?


Was kostet der ganze Verwaltungsaufwand mit Vermögenswirksamen Leistungen, Arbeitnehmersparzulage und eben Wohnungsbauprämie?

Und sind die paar Euro Förderung für einkommensschwache wirklich ein Argument sich eine Immobilie anzuschaffen? --194.169.251.10 15:10, 30. Mai 2023 (CEST)Beantworten