Diskussion:Wahlgeheimnis

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Markus Bärlocher in Abschnitt Recht auf Geheime Wahl

Diskussion:Wahlgeheimnis Bearbeiten

Ich hätte eine Frage zum Wahlgeheimnis, deren Beantwortung auch in den Artikel sollte: Die Wahl kann ja auch beeinflußt werden, indem sich einige hinstellen, freiwillig verkünden, was sie gewählt haben, und so die anderen bloßstellen, die ihr Wahlgeheimnis nicht lüften wollen. Oder wenn etwa eine berühmte und beliebte Persönlichkeit öffentlich sagt, was sie gewählt hat. Deshalb meine Frage:

  • Ist ein Wähler verpflichtet, sein Wahlgeheimnis streng (also auch gegenüber dem Ehepartner) oder wenigstens locker (in der Öffentlichkeit) zu wahren, oder darf er laut und deutlich sagen, was er gewählt hat? --84.154.81.122 19:45, 15. Nov 2005 (CET)
Einfache Antwort: Nein, es besteht dazu keine Verpflichtung. Du darfst laut und deutlich sagen, wen du gewählt hast, egal, wie berühmt oder unbekannt du bist und egal wem du es sagst. --Wahldresdner 19:48, 15. Nov 2005 (CET)
Das Wahlgeheimnis besagt, dass ein Wähler seinen Stimmzettel nicht nur im Geheimen ausfüllen darf, sondern er muss es sogar. Dadurch wird sichergestellt, dass der Wähler nicht in der Lage ist, zu beweisen, wen er gewählt hat, selbst wenn er dies wollte. Dies dient unter anderem dazu, Stimmenkauf, Erpressung und Gruppenzwang/Einschüchterung zu verhindern.
Wenn es - wie in Teilen Bayerns - gesellschaftlich nicht akzeptiert wird, eine andere Partei als die CSU zu wählen, kann - bei Einhaltung des Wahlgeheimnisses - der Wähler ins Wahllokal gehen, die SPD wählen und danach lauthals verkünden, die CSU gewählt zu haben. Dadurch, dass der Wähler nicht die Möglichkeit hat, seine Wahl zu beweisen, wird sichergestellt, dass er immer die Möglichkeit hat zu lügen, egal wie der gesellschaftliche Konsens aussieht und welches Verhalten er fordert (da jedes Verhalten, welches die Nachprüfbarkeit der Aussage über das eigene Wahlverhalten zur Folge hätte, durch die Regelungen zum Wahlgeheimnis verhindert wird).
Jeder Wähler darf also sagen, was er gewählt hat - bei Bedarf kann lügen, und deswegen entsteht kein Problem durch öffentlichen Druck.
Ich baue das auch ein wenig in den Artikel ein --Jan 18:11, 24. Jan. 2008 (CET)
interessanterweise wollen ja die meissten spießbürger nicht sagen was sie wählen und versuchen die mit der geheimen wahl zu argumentieren. ich finde im artikel sollte hervorgehoben werden, dass das eine mit dem andern nichts zu tun hat.. aber da wir hier ja auf der deutschen wikipedia sind kann ich sicher lange darauf warten --141.53.193.97 17:41, 8. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Wahlgeheimnis verletzt? Bearbeiten

Wenn in einem Wahlbezirk eine Partei alle abgegebenen Stimmen erhält, war dann die Wahl nicht geheim und ist sie damit ungültig? --Zumthie 19:30, 25. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Das Wahlgeheimnis ist nur dann gewahrt wenn keiner weiss wie ein anderer abgestimmt hat. Gib es also bei einer geheimen Abstimmung ein Ergebnis nur mit ja-Stimmen und einer nein-Stimme, dann weiss der der mit nein gestimmt hat wie die anderen abgestimmt haben. Das Wahlgeheimnis ist nicht mehr gewahrt. --Zumthie 12:11, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Ist das Wählen geheim? Bearbeiten

Unterliegt das Wählen oder Nichtwählen dem Wahlgeheimnis? Mit anderen Worten, hat ein Wähler Anspruch darauf, dass seine Entscheidung ob er wählt oder nichtwählt geheim bleibt? --Zumthie 19:44, 25. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Um sicher zu stellen, dass kein Wahlberechtigter mehr als eine Stimme abgibt, wird die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt. In Ländern mit schlechter ausgebildetem Einwohnermeldewesen wird die Stimmabgabe oft darüber hinaus mit einer Farbmarkierung am Daumen gekennzeichnet. Also: Die Teilnahme an der Wahl ist öffentlich und nicht Teil des Wahlgeheimnisses. Dies ist auch die Voraussetzung für die Ahndung von Verstößen gegen eine Wahlpflicht.Karsten11 17:46, 10. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Vom Prinzip her sehe ich das genau so. Aber läßt sich daraus auch ein öffentlicher Anspruch ableiten, zu erfahren, ob ein bestimmter Wahlberechtigter gewählt hat? Mit anderen Worten, kann ein Bürger Auskunft darüber verlangen, ob ein anderer Bürger gewählt hat?--Zumthie 22:43, 10. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
(Rechtslage in Deutschland:) Die Auszählung der Wahl ist öffentlich. Das ist ein ziemlich seltsames Ritual. Der Wahlleiter schliesst die Wahl und schickt alle Personen, die nicht Mitglied des Wahlvorstandes sind nach draußen. Eine logische Sekunde später eröffnet er die Wahlauszählung und läßt alle interesssierten Personen (in den ca. 20 Fällen, wo ich im Wahlvorstand war: 0 Personen) wieder ein. Diese Öffentlichkeit kann nun das Wählerverzeichnis prüfen und nachschauen, ob Klaus Mustermann gewählt hat. Und er kann diese Information auch am nächsten Tag in der Zeitung veröffentlichen (unser Bürgermeister hat z.B. vor der Europawahl erklärt, diese sei doch eigentlich nicht wichtig und er würde nicht wählen. Hat er sich aber nicht getraut, sondern war brav im Wahllokal, was von der Presse auch gewürdigt wurde (die Presse hatte das nicht wirklich toll gefunden, dass ein Wahlbeamter Wahlen für unwichtig hält...)). Auch im Rahmen der Wahlprüfung kann man die Wählerverzeichnisse einsehen. Ggf. ergibt sich auch ein Einsichtsrecht anhand des Informationsfreiheitsgesetzes. Ich fürchte nur, dass in der Geschichte freier Wahlen noch niemand versucht hat, das Auskunftsrecht über die Wahlteilnahme eines Dritten einklagen zu wollen. Urteile kenne ich jedenfalls keine.Karsten11 20:16, 14. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
In Anbetracht der zunehmenden Wahlmüdigkeit wird ja heute schon laut nachgedacht über die Einführung der Wahlpflicht. Ist es da nicht angebracht zunächst die gegebenen Möglichkeiten zu nutzen um einen moralischen Druck auf die Nichtwähler auszuüben? So könnte der Wahlleiter doch ohne großen Aufwand eine leicht zugängliche Namensliste der Nichtwähler bekanntmachen, z.B. im Internet.-- Zumthie 23:13, 14. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Ich für meine Person habe bisher immer gewählt und gedenke auch nicht, daran etwas in naher Zukunft zu ändern. Jedoch glaube ich, dass es ein Recht auf Nichtwählen gibt. Insofern würde ich es auch falsch erachten, Nichtwähler öffentlich anzuprangern oder solche Leute in Listen zu stecken. --Perseus1984 (Diskussion) 18:18, 29. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Schutz vor Repressalien? Bearbeiten

Also vieleicht denke ich ja grad wieder zu einfach, aber Artikel gibt aus meiner Sicht nicht die aktuelle Situation dar. Im Urprung war das geheime Wahlrecht sicherlich gut und wichtig, um es Wählern einfacher zu gestallten jemanden zu wählen, obwohl derjenige bei der Generation der Eltern oder anderen verpönt war. Es geht vielmehr im den Schutz der eigenen Ansichten im privaten Bereich, oder beim Arbeitgeber und das zu einer Zeit als Dinge wie allgemeines Wahlrecht oder Glaubensfreiheit wohl nicht jedermanns Sache waren..

Auch das geheime Wahlrechts schützt ja in keiner Weise davor das sich ein "Schlägertrupp" vor der Wahlkabine sammelt und jeden in die Mangel nimmt er soll XYZ wählen. Oder eben einfach diejenigen verjagen die mit Langen Haaren oder Springerstiefeln zu Wahl kommen.. Dafür gibt es die Organe der inneren Sicherheit und diese bieten ausreichend Schutz.

Natürlich mag es weiterhin Familien geben, in denen der uralte Glaube weiterlebt. Aber ist die Allgemeinheit heute nicht eher an die Demokratie gewöhnt? Es gibt doch wohl weit mehr Ehepaare, die darüber reden was sie wählen und glücklich zusammenleben seit Jahren andere Parteien wählen, als umgekehrt. Die Frage nach der Notwendigkeit dieses "Schutzes" wird im Artikel aber gar nicht gestellt.

Offensichtlich hat eine geheime Wahl ja auch Nachteile. So ist zB Wahlfälschung nahezu unmöglich, wenn öffentlich einsehbar ist "er hat das gewählt, sie jenes". Zudem macht eine geheime Wahl die Stimmenabgabe einfacher, aber womöglich auch "zu einfach" im Sinne von einem verantortungslosen Umgang mit dem Wahlrecht. (Verantwortungslos nicht im Sinne von "och mach ich mal hier ein Kreuz, der hat mir eigentlich ganz gut gefallen, merkt ja keiner und ich allein ändere eh nichts.." Mentalität) Ein durchaus informierterer Wähler wäre ja zu erwarten, wenn man ihm fragen könnte. Natürlich gäbe es auch heute dennoch Nachteile, zB. wenn wird gerne gegen die NPD "Stimmung gemacht" daher könnte es für einzelne Wähler nachteilig sein wenn bekannt ist, das die NPD wählen. Allerdings gibt es damit in einer Demokratie immer Rechtsstaatliche Mittel, bzw ein Grundgesetzt das es sowieso verbietet mich aufgrund meiner politischen Einstellung zu benachteiligen.

Eine geheime Wahl verringert durchaus das Bewusstsein darüber wer gewählt wird, und verringert das Auseinandersetzen mit den gewählten nach der Wahl. Ich möchte damit nicht sagen das die Zeit reif ist, das Wahlgeheimnis abzuschaffen (vieleicht ist es gerade jetzt wichtig, weil ein zB Terroristen potentielle Helfer schon anhand der politischen Einstellung suchen könnten). Jedoch erscheint die Darstellung "das ist Wahlrecht, das muss sein, weil ist alles nur super wenn die Wahl geheim ist" nicht gerade vollständig...

Jackie

-- Jackie251 13:52, 16. Nov. 2009 (CET)

Perspektivwechsel Bearbeiten

Der Artikel beschreibt mir zu viel aus der Wählerperspektive. Darin verliert sich, was Wahlen aus der Sicht der jeweiligen politischen Ordnung bedeuten - z.B. als "Messinstrument" der Zustimmung. Denn unabh. von der gewählten Partei, legitimieren Bürger beim Ankreuzen in allen Fällen das demokratische Regieren über sich für grundsätzliche Staatsziele, für welche die Parteien wiederum ihre Programme anbieten. Das Instrument fällt mit nicht-geheimen Wahlen weg: die Ergebnisse sind nicht mehr brauchbar, die reale Zustimmung ist der Regierung unklar, worauf sie z.B. repressiver reagieren muss, dabei ihre Legitimation und damit ihre Gestaltungskraft u.U. weiter untergräbt. (nicht signierter Beitrag von 79.221.98.142 (Diskussion) 21:29, 15. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Wo kann man geheim Wählen? Bearbeiten

Man kann zum Beispiel in einer Wahlkabine geheim Wählen. (nicht signierter Beitrag von 93.204.84.164 (Diskussion) 12:41, 29. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Wahlgeheimnis - nicht nur Recht, sondern auch Pflicht Bearbeiten

Vielleicht sollte man erwähnen, daß es nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht ist, geheim zu wählen. Dem Wähler wird die Möglichkeit, offen sichtbar zu wählen, ja gar nicht gegeben, selbst wenn er es möchte. Mich persönlich stört es regelmäßig, geheim wählen zu müssen, heimlich in einer Kabine, als wenn ich was verbotenes tue. Saxo (Diskussion) 10:50, 31. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Es sollen diverse Dinge mit dieser Regelung verhindert werden: Stimmenkauf, Gefälligkeiten, Repressalien. Angenommen eine Partei sagt: "Liebe Wähler, Ihr bekommt 20 Euro pro Selfie, das Ihr mit Eurem Stimmzettel postet." Das ist die Argumentation, die auch gewiss was wahres an sich hat. Eine andere Sache ist natürlich, dass eine offene Wahl im Wahllokal auch eine Wahlbeeinflussung für andere sein kann. Stell Dir mal vor, da kommen 20 Extremisten, welcher Art auch immer, in ein Wahllokal und sagen den Anwesenden, dass jeder, der jetzt nicht mit ihnen offen eine bestimmte Partei wähle, ein Volksverräter und daher zu verfolgen sei. Es ist schon richtig so, dass man in die Kabine muss. Allerdings finde ich, dass es erlaubt sein sollte, seinen Stimmzettel zu fotografieren. --Perseus1984 (Diskussion) 18:23, 29. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Einblick ins Wählerverzeichnis Bearbeiten

Da es weiter oben in der Disk falsch angegeben wurde: Die Öffentlichkeit hat natürlich keinen Einblick in die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis. Dasselbe kann nur vor der Wahlhandlung (und vor der Eintragung der Wahlscheinvermerke?) eingesehen werden, d. h. die Tatsache, ob jemand gewählt hat, unterliegt ebenfalls dem Wahlgeheimnis. Das könnte mal im Artikel ergänzt/klargestellt werden. --78.51.151.62 21:38, 11. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Das bezweifle ich: Wer im Wahllokal wählt, tut das öffentlich, jeder kann ihn dabei beobachten. Insofern ist es nicht geheim, ob jemand wählt. Ich sehe auch keinen Grund, warum es ein solches Recht geben solte. Man kann ja einen leeren Wahlzettel abgeben. -- Perrak (Disk) 15:22, 21. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Geheime vs. offene Wahl Bearbeiten

Kann bitte jemand im Artikel die Vor- und Nachteile der beiden Wahlformen erkären? Sinnvollerweise an konkreten Beispielen. Jeweils bezogen auf mögliche Auswirkungen in unterschiedlichen sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen, politischen Situationen. Das isteine wichtige Grundlage, um die in einzelnen Staaten oder geschichtlichen Zeiträumen geltende Regelung zu verstehen und einzuordnen. Gruss, --Markus (Diskussion) 07:15, 19. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Recht auf Geheime Wahl Bearbeiten

Gibt es in DE, AT, CH ein Recht auf geheime Wahl? Für welche Wahlen? Wie ist das mitr dem Wahlrecht bei Vorstandswahlen in der Mitgliederversammlung eines Vereines? Kann man das in der Vereinssatzung beliebig festlegen? Gruss, --Markus (Diskussion) 07:17, 19. Mär. 2020 (CET)Beantworten