Wahlpflicht

gesetzliche Regelung, die alle Wahlberechtigten dazu verpflichtet, sich an politischen Wahlen zu beteiligen

Eine allgemeine Wahlpflicht verpflichtet die Wahlberechtigten zur Teilnahme an einer Wahl, beispielsweise zu einem Parlament oder zu einem Gremium an einer Universität. Bei Wahlen werden stets Wählerverzeichnisse geführt, um zu verhindern, dass Nicht-Wahlberechtigte abstimmen oder dass Wahlberechtigte mehrfach abstimmen; diese Listen können verwendet werden, um zu ermitteln, wer nicht an der Wahl teilgenommen hat.

Staaten mit Wahlpflicht Bearbeiten

Einige Länder schafften eine bestehende Wahlpflicht wieder ab, zum Beispiel die Niederlande (1970), Österreich (schrittweise zwischen 1982 und 2004) und Chile 2011. In folgenden Staaten gibt es dagegen bei Parlamentswahlen eine Wahlpflicht, die bei Verletzung Sanktionen nach sich zieht:

Land Strafe für Nichtwählen
Agypten  Ägypten Geldstrafe, Gefängnisstrafe möglich
Australien  Australien[1] 20 AUD beim ersten Mal, bei wiederholtem Fernbleiben von der Wahl sind auch Gefängnisstrafen möglich
Bolivien  Bolivien[2] Geldstrafe von 150 Bolivianos, auch sofortiger Einzug der Personalausweise und Sperrung der Bankkonten sind möglich
Brasilien  Brasilien[3] Eine akzeptierte Begründung reicht aus, um ohne weitere Konsequenzen der Wahl fernzubleiben. Andernfalls ist eine geringe Geldstrafe zu entrichten, um seinen Wahlstatus wieder zu regularisieren. Wird der Wahlstatus nicht in Ordnung gebracht, können wichtige Dokumente nicht beantragt werden, was dazu führt, dass Arbeitssuche, Kontoeröffnung oder der Erhalt eines Reisepasses nicht möglich werden. Wer dreimal in Folge nicht gewählt hat, verliert die Wahlberechtigung (título eleitoral) bis zur Regularisierung.[4]
Chile  Chile Seit 2012 ausgesetzt, 2022 neu beschlossen. Geldstrafe und weitere Strafen möglich
Ecuador  Ecuador Geldstrafe
Fidschi  Fidschi Geldstrafe, Gefängnisstrafe möglich
Indonesien  Indonesien[5] verpflichtend für Muslime (Harām)
Libanon  Libanon (nur für Männer verpflichtend)
Libyen  Libyen (nur für Männer verpflichtend)
Liechtenstein  Liechtenstein Geldstrafe (nicht durchgesetzt)
Nauru  Nauru Geldstrafe
Korea Nord  Nordkorea [6]
Peru  Peru[2] Geldstrafe von umgerechnet ca. 40 Euro
Schweiz  Schweiz → nur Kanton Schaffhausen[7][8] Geldbuße von sechs Schweizer Franken bei Wahlen und Abstimmungen
Turkei  Türkei Geldstrafe wurde aufgehoben
Uruguay  Uruguay Geldstrafe

Eine formelle Wahlpflicht, deren Missachtung jedoch nicht geahndet wird, besteht zu den Parlamentswahlen in den folgenden Ländern:

Land Anmerkungen
Argentinien  Argentinien im Alter zwischen 18 und 70 Jahren besteht Wahlpflicht; bei Abwesenheit vom Wohnort weiter als 500 km besteht keine Wahlpflicht; Sanktionen für Nichtwähler werden selten ausgeübt.
Belgien  Belgien Geldstrafe, die bei wiederholtem Fernbleiben der Wahl erhöht wird. In der Praxis werden seit 2003 keine Strafen mehr verhängt.[9] In seltenen Fällen ist auch eine Streichung aus der Wählerliste möglich.[10]
Costa Rica  Costa Rica
El Salvador  El Salvador
Guatemala  Guatemala Militärangehörige dürfen nicht wählen.
Griechenland  Griechenland[11] Sanktionen bei Nichtwahl wurden 2001 abgeschafft, Wahlpflicht ist aber noch in der Verfassung verankert
Honduras  Honduras
Indien  Indien
Italien  Italien Wahlpflicht laut Art. 48 der Verfassung der Italienischen Republik, die Nichtteilnahme hat (Stand 2008) faktisch keine Konsequenzen mehr.[12]
Luxemburg  Luxemburg Geldstrafe (100–250 €), für Wiederholungstäter 500-1.000 €, ausgenommen sind Bürger über 75 Jahre. In der Praxis wurden seit 1964 keine Strafen mehr verhängt.
Mexiko  Mexiko
Neuseeland  Neuseeland Die Eintragung in die Wählerlisten ist verpflichtend, die Wahl selbst nicht.
Paraguay  Paraguay Geldstrafe (verpflichtend für Staatsbürger zwischen 18. und 75. Lebensjahr, ab dem 75. Lebensjahr fakultativ)
Singapur  Singapur[13] Nichtwähler werden aus den Wählerlisten entfernt und nur auf Antrag wieder hinzugefügt; können sie dabei für das Fernbleiben keinen „gültigen Grund“ wie Abwesenheit oder Krankheit angeben, wird eine Gebühr in Höhe von $50 erhoben; das entsprach im Dezember 2017 etwa €30.
Venezuela  Venezuela

Wahlpflicht in Deutschland Bearbeiten

In Baden-Württemberg verpflichtet die Landesverfassung in Artikel 26 „jede[n] Deutsche[n], der im Lande wohnt oder sich sonst gewöhnlich aufhält und am Tage der Wahl oder Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet hat“ – vorbehaltlich einfachgesetzlicher Einschränkungen – zur Ausübung des Wahl- und Stimmrechts. Diese Bürgerpflicht wurde allerdings rein symbolisch auffordernd verstanden und nie ordnungsrechtlich verfolgt.[14][15]

Wahlpflicht in Österreich Bearbeiten

In Österreich gab es zwischen 1929 und 1982 eine Wahlpflicht bei der Bundespräsidentenwahl (vgl. Art. 60/1[16] B-VG). Seither besteht sie nur in denjenigen Bundesländern, in denen ein Landesgesetz eine Wahlpflicht festlegt. In Kärnten und der Steiermark wurden diese Gesetze 1993 aufgehoben. Der Vorarlberger Landtag hat in seiner Sitzung vom 28. Jänner 2004 die Wahlpflicht bei Bundespräsidentenwahlen und bei Landtagswahlen aufgehoben. In Oberösterreich galt dieses Gesetz bis 1982. Der Tiroler Landtag folgte im Juni 2004 der Entscheidung des Vorarlberger Landtages. Mit der zum 1. Juli 2007 wirksam gewordenen Wahlrechtsreform wurde diese Verfassungsbestimmung gestrichen und damit die Wahlpflicht bei der Wahl zum Bundespräsidenten abgeschafft. Aktuell (2017) besteht keine Wahlpflicht bei österreichischen Landtagswahlen.[17]

Von 1949 bis 1992 bestand Wahlpflicht auch bei den Nationalratswahlen (Art. 26/1 B-VG) in denjenigen Bundesländern, die dies durch Landesgesetze eingeführt hatten. In der Steiermark, Tirol und Vorarlberg wurden entsprechende Landesgesetze erlassen. 1986 verordnete diese auch Kärnten. Im Jahr 1992 wurde diese Verfassungsbestimmung aufgehoben und damit die Wahlpflicht bei Nationalratswahlen abgeschafft.

Historisch basiert die Wahlpflicht auf der Angst der Christlichsozialen Partei (CSP) vor dem 1918 eingeführten Frauenwahlrecht.[18] Die CSP wollte so vermeiden, dass konservative Frauen ihr Recht nicht ausüben und durch das Frauenwahlrecht ausübende sozialdemokratische Frauen die Mehrheitsverhältnisse verändert würden.

Wahlpflicht in Australien Bearbeiten

In Australien geht die Einführung der Wahlpflicht auf die hohe Zahl an Gefallenen während des Ersten Weltkriegs zurück. Nachdem im Krieg über 60.000 Australier gefallen waren,[19] wurden Stimmen laut, dass die Australier eine Verpflichtung hätten, die mit einem so hohen Preis erkämpfte Freiheit auch wahrzunehmen. Bei der Parlamentswahl 1955 betrug die Wahlbeteiligung etwa 88 %, seitdem lag sie stets über 90 %. Bei der Senatswahl 2007 blieben 4,83 % der Wahlberechtigten der Wahl fern, weitere 2,55 % gaben ungültige Stimmen ab.[20][21]

Diskussion Bearbeiten

In der Diskussion um die Wahlpflicht werden folgende Argumente angeführt, die dafür sprechen sollen:

  • Eine hohe Wahlbeteiligung reduziere den (potentiellen oder tatsächlichen) Einfluss von Parteispendern.
  • Wählen sei eine demokratische Pflicht, vergleichbar mit der Entrichtung von Steuern, dem Wehrdienst und der Einbeziehung von Bürgern in die Rechtsprechung in einigen Staaten.
  • Wählen sei eine moralische Pflicht.
  • Wahlpflicht solle dem Desinteresse an Politik entgegenwirken. Sie veranlasse Bürger, sich vor einer Wahl Gedanken darüber zu machen, welche Partei sie wählen wollen oder welche ihnen als das kleinste Übel erscheint. Dadurch werde populistischen oder extremistischen Parteien entgegengewirkt, die oft von einer unzufriedenen Minderheit gewählt würden.
  • Die Wahlpflicht solle verhindern, dass ein zu geringer Anteil der Bevölkerung Einfluss auf ein Wahlergebnis nimmt. Bei einer Wahlbeteiligung von zum Beispiel 43,3 %, wie bei der Europawahl in Deutschland 2009, kommt bereits 21,7 % aller Wahlberechtigten eine absolute Mehrheit zu.
  • Eine Wahlpflicht unter Zuhilfenahme eines „Enthaltungsfeldes“ auf dem Stimmzettel könne helfen, genauer abzubilden, wie viele Wähler tatsächlich eine Proteststimme gegen alle verfügbaren Parteien abgeben. Der Vorschlag der Wahlpflicht in Kombination mit einem „Enthaltungsfeld“ wurde 2013 von Aktivisten Herr und Speer gemacht.[22]

Zugleich werden folgende Argumente angeführt, die gegen eine Wahlpflicht sprechen sollen:

  • Einige Bürger fühlen sich durch eine Wahlpflicht bevormundet. Einige Libertäre bezeichnen Wahlpflicht als einen Eingriff in ihren persönlichen Freiheitsbereich und als eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Freien Individuen solle die Entscheidung, wählen zu gehen, selbst überlassen sein.
  • Bei einer geheimen Wahl kann niemand zum Abgeben einer Stimme gezwungen werden. Jedem steht es frei, einen leeren oder ungültigen Wahlzettel abzugeben.
  • Einige Bürger haben keine Präferenz für eine der zur Wahl stehenden Parteien oder einen Kandidaten. Diese Wähler würden nach dem Zufallsprinzip wählen (nur um ihre Pflicht zu erfüllen) oder einen leeren Wahlzettel abgeben. Im englischen Sprachraum werden solche Stimmen als donkey vote („Eselsstimme“) bezeichnet.
  • Eine niedrige Wahlbeteiligung kann als Indiz für einen verbreiteten Unmut über die politische Führungselite eines Staates interpretiert werden. Eine niedrige Wahlbeteiligung könne ein Signal an diese Elite sein; bei Wahlpflicht sei ein solches Signal nicht möglich.
  • Der Wahlkampf könnte im Falle einer Wahlpflicht stärker auf unentschlossene als auf politisch interessierte Wähler zielen.

Weblinks Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Tim Evans: Compulsory Voting in Australia. In: Australian Electoral Commission. 16. Januar 2006, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 25. Mai 2010; abgerufen am 4. Januar 2024 (australisches Englisch).
  2. a b Länderbeispiele (Memento vom 15. September 2008 im Internet Archive) electoral-reform.org.uk, abgerufen am 30. April 2010.
  3. Timothy J. Power: Compulsory for Whom? Mandatory Voting and Electoral Participation in Brazil, 1986-2006. In: Journal of Politics in Latin America, 1/2009, S. 97–122.
  4. O que acontece se eu não votar? (Memento vom 6. Oktober 2010 im Internet Archive) Tribunal Regional Eleitoral; abgerufen am 4. Oktober 2010.
  5. Indonesia Issues „Hindu“ Yoga Ban for Muslims.@1@2Vorlage:Toter Link/www.hinduismtoday.com (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im November 2018. Suche in Webarchiven) Hinduism Today, abgerufen am 30. April 2010.
  6. 100 Prozent für den höchsten Führer (Memento vom 13. März 2014 im Internet Archive), tagesschau.de, 10. März 2014
  7. Wer nicht stimmt, bezahlt. In: Swissinfo.ch, 4. April 2014.
  8. Gesetz über die vom Volke vorzunehmenden Abstimmungen und Wahlen sowie über die Ausübung der Volksrechte (Wahlgesetz) vom 15. März 1904; Art. 9. In: Schaffhauser Rechtsbuch 1997 (PDF).
  9. http://www.knack.be/nieuws/belgie/hoezo-stemplicht-wie-niet-gaat-stemmen-wordt-niet-vervolgd/article-normal-68413.html
  10. Patrizia Robbe: Wahlpflicht. PDF (Seite 2 von 2). In: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Nr. 61/09 (16. Juli 2009).
  11. Is compulsory voting a sign of political immaturity? (Memento vom 13. Juni 2009 im Internet Archive) In: Daily Telegraph.
  12. Dorothée de Nève: NichtwählerInnen - eine Gefahr für die Demokratie? (Dissertation). Budrich 2009, ISBN 978-3-86649-210-3, S. 23, online.
  13. FAQ der singapurischen Wahlkommission (Memento vom 22. Dezember 2017 im Internet Archive), abgerufen am 19. Dezember 2017.
  14. Landesrecht BW Artikel 26 LV | Landesnorm Baden-Württemberg | Verfassung des Landes Baden-Württemberg (LV) vom 11. November 1953 | gültig ab: 30.04.2022. Abgerufen am 24. Mai 2023.
  15. Das Wahlrecht ist ein fundamentales Bürgerrecht. Beteiligungsportal Baden-Württemberg, abgerufen am 24. Mai 2023.
  16. Art. 60 B-VG zum Stichtag 19.12.1945.
  17. Republik Österreich: Landtagswahlen. In: HELP.gv.at. Abgerufen am 10. Januar 2017.
  18. Gesetz vom 12. November 1918 über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich im Staatsgesetzblatt in retrodigitalisierter Form bei ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online.
  19. https://www.awm.gov.au/
  20. Australian Electoral Commission: Turnout By State. Abgerufen am 26. Februar 2020 (englisch).
  21. Australian Electoral Commission
  22. V.-I. Herr, M. Speer: Wer nicht wählen will, soll zahlen. Kommentar; Zugriff kostenflichtig (ISSN 0044-2070). Die Zeit, 25. August 2013, abgerufen am 15. Juli 2022.