Diskussion:Volker Jung (Manager)

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink

Ziemlich wohlwollend... Bearbeiten

... geschrieben für jemanden, der aus Griechenland geflohen ist und sich so einem seit 2009 anhängigen Verfahren wegen Bestechung von Politikern und Beamten entzogen hat. Das wird allein in der Einleitung ziemlich geschönt. Die griechische Justiz (die vor einigen Tagen griechische Staatsbürger festnahm als sie gegen Merkel auf die Straße gingen) hat ihn nicht einfach nur festgehalten, er steht Rahmen des Siemens Schmiergeldskandals bei Siemens konkret unter Verdacht. Nach seiner Flucht aus Griechenland hat das Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft in München einen Auslieferungsantrag abgelehnt.

Und dann das: "Während sich die früheren griechischen Siemens-Manager Michael Christoforakos und Christos Karavelas der Verfolgung durch die griechische Justiz durch Flucht ins Ausland entzogen, leistete Jung der Vorladung arglos Folge und wurde zunächst festgenommen und dann nur unter der Auflage freigelassen, das Land nicht verlassen zu dürfen." Was soll uns das sagen? Dass der ältere Herr, der ja nicht wissen konnte dass Korruption unzulässig ist, moralisch in irgend einer Form besser dasteht als seine beiden griechischstämmigen Kollegen? Immerhin ist er letztlich dem Beispiel der beiden gefolgt und hat sich ebenso der "Verfolgung durch die griechische Justiz durch Flucht ins Ausland entzogen". Das sollte dann bitte auch genau so geschrieben werden. :) --85.182.26.193 14:48, 28. Okt. 2012 (CET)Beantworten

Erstens gilt die Unschuldsvermutung, zumal für einen, dem die deutsche Staatsanwaltschaft bestätigt, gegen ihn bestehe kein hinreichender Verdacht. Zweitens hat die griechische Justiz, der er sich zunächst gestellt hatte, ihn 29 Monate festgehalten, ohne eine Anklage zustande zu bringen. Dass er dann in diese Justiz das Vertrauen verloren hat, ist kaum verwunderlich. Drittens ist es immer noch ein Unterschied, ob einer aus seiner griechischen Heimat ins Ausland flieht oder ob einer aus dem Ausland nach 29 Monaten Haft und Hausarrest in seine deutsche Heimat flieht. Viertens ist eine Flucht nicht strafbar. Un Fünftens: Im gegensatz zu Presseartikeln wie diesem ist der Artikel nicht wohlwollend, sondern sachlich geschrieben. --Albtalkourtaki (Diskussion) 21:49, 28. Okt. 2012 (CET)Beantworten
Aufrichtigsten Dank für die ausführliche Belehrung. Die Flucht mit dem Ziel, sich dem Zugriff der Justiz zu entziehen, ist also nicht strafbar. Diesen Satz sollte man auf T-Shirts drucken lassen - gleich unter dem Siemens-Logo. :) --92.231.5.226 09:31, 2. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Defekter Weblink Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 05:35, 20. Jan. 2016 (CET)Beantworten