Diskussion:Volga (Schiff, 1970)

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks

Volga vs Wolga

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Was soll jetzt die unsinnige Rückverschiebung? Das kyrillische Volga ist in Transkription selbstverständlich Wolga. Der Fluss heißt ja auch nicht Volga und wir führen ja die Sowjetunion nicht als CCCP - -- WeWeEsEsEins - talk with me Bewertung 08:41, 17. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Es handelt sich nicht um eine freie Übersetzung sondern um den unter der ENI-Nummer 42000003 registrierten Schiffsnamen. Der Artikel zur Queen Mary 2 wird ja auch nicht auf das Lemma Königin Maria 2 verschoben. --Rolf H. (Diskussion) 09:15, 17. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Bitte mach dich schlau über den Unterschied zwischen einer Transkription und einer Übersetzung ehe du so einen Unfug schreibst. Jeder der im Artikel angegebenen deutschen Weblinks schreibt das Schiff Wolga, es ist daher unsinnig hier auf irgendwelche (unbelegte) Registereinträge zu verweisen, wenn das Schiff von keinem Leser unter Volga (das spricht sich deutsch ja "Folga" - wer solche Sprachstörungen in einer Enzyklopädie unterstützt hat schon arge Probleme..) gesucht wird.--D.W. 19:40, 17. Nov. 2012 (CET)Beantworten
  • Nur für dich - damit es eventuell auch von Dir verstanden wird:

Auszug aus der Donauschifffahrtspolizeiverordnung (DonauSchPV)[1]:

§ 2.01 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge:
1. An jedem Fahrzeug, ausgenommen Kleinfahrzeuge, müssen auf dem Schiffskörper oder auf dauerhaft befestigten Tafeln oder Schildern nachfolgende Kennzeichen angebracht sein:
a. sein Name, der auch eine Devise sein kann. Der Name ist auf beiden Seiten des Fahrzeuges anzubringen; außerdem muss er so angebracht sein, dass er von hinten sichtbar ist. Wird eine dieser Aufschriften bei einem Fahrzeug, das einen Koppelverband oder einen Schubverband fortbewegt, verdeckt, ist der Name auf Tafeln zu wiederholen, die aus der Richtung, in der die Aufschrift verdeckt ist, gut sichtbar sind. Darüber hinaus ist auf dem Fahrzeug der Name (oder dessen gebräuchliche Kurzbezeichnung) der Organisation, der das Fahrzeug angehört, anzubringen, der der Buchstabe oder die Buchstabengruppe des Staates nach Anlage 1 folgen, in dem der Heimat- oder Registerort liegt;
b. sein Heimat- oder Registerort. Der Name des Heimat- oder Registerortes ist auf beiden Seiten oder am Heck des Fahrzeuges anzubringen; ihm folgt der Buchstabe oder die Buchstabengruppe des Staates, in dem der Heimat- oder Registerort liegt.
...
3. Die oben genannten Kennzeichen sind in gut lesbaren und dauerhaften lateinischen Schriftzeichen anzubringen, wobei insbesondere eine Aufschrift in Ölfarbe als dauerhaft angesehen wird. Die Höhe der Schriftzeichen muss beim Namen mindestens 20 cm, bei den anderen Kennzeichen mindestens 15 cm betragen. Die Breite der Strichstärke der Schriftzeichen müssen der Höhe entsprechen. Die Schriftzeichen müssen in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein.
4. Die Kennzeichen nach den Nummern 1 und 2 können zusätzlich in anderen als lateinischen Schriftzeichen angebracht sein.

und hier noch ein Bildchen der seitlichen Aufschrift in lateinischer Schrift [2]. --Rolf H. (Diskussion) 09:10, 18. Nov. 2012 (CET)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 09:38, 8. Feb. 2016 (CET)Beantworten